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Document 22019D0179
Decision No 1/2018 of the Trade Committee of 13 December 2018 modifying Appendix 1 to Annex XIII to the Trade Agreement between the European Union and its Member States, of the one part, and Colombia, Ecuador and Peru, of the other part [2019/179]
Beschluss Nr. 1/2018 des Handelsausschusses vom 13. Dezember 2018 zur Änderung des Anhangs XIII Anlage 1 des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Ecuador, Kolumbien und Peru andererseits [2019/179]
Beschluss Nr. 1/2018 des Handelsausschusses vom 13. Dezember 2018 zur Änderung des Anhangs XIII Anlage 1 des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Ecuador, Kolumbien und Peru andererseits [2019/179]
ABl. L 33 vom 5.2.2019, p. 35–36
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
5.2.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 33/35 |
BESCHLUSS Nr. 1/2018 DES HANDELSAUSSCHUSSES
vom 13. Dezember 2018
zur Änderung des Anhangs XIII Anlage 1 des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Ecuador, Kolumbien und Peru andererseits [2019/179]
DER HANDELSAUSSCHUSS —
gestützt auf das Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Ecuador, Kolumbien und Peru andererseits, insbesondere auf Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe d,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 11. Februar 2014 legte Kolumbien der Union gemäß Artikel 209 des Übereinkommens einen Antrag auf Aufnahme neuer geografischer Angaben in Anhang XIII Anlage 1 des Übereinkommens vor. Die Union hat für neun neue geografische Angaben Kolumbiens das Einspruchsverfahren und die Prüfung abgeschlossen. |
(2) |
Am 5. Oktober 2018 bewertete der Unterausschuss „Geistiges Eigentum“ bei einer Tagung zwischen der EU-Vertragspartei und Kolumbien gemäß Artikel 257 Absatz 2 des Übereinkommens die Informationen zu den neun neuen geografischen Angaben Kolumbiens und schlug dem Handelsausschuss vor, Anhang XIII Anlage 1 des Übereinkommens entsprechend zu ändern. |
(3) |
Anhang XIII Anlage 1 des Übereinkommens sollte daher geändert werden. |
(4) |
Der Beschluss, Anhang XIII Anlage 1 des Übereinkommens zu ändern, kann nach Artikel 14 Absatz 3 des Übereinkommens auf einer Sitzung des Handelsausschusses zwischen der Europäischen Union und Kolumbien angenommen werden, da er ausschließlich die bilateralen Beziehungen zwischen ihnen betrifft und die Rechte und Pflichten eines anderen unterzeichnenden Andenstaats nicht berührt — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
In Anhang XIII Anlage 1 des Übereinkommens werden in der Tabelle unter Buchstabe a „Geografische Angaben Kolumbiens für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, Weine, Spirituosen und aromatisierte Weine“ die Einträge im Anhang dieses Beschlusses angefügt.
Artikel 2
Dieser Beschluss ist in zwei Urschriften ausgefertigt und wird von den Vertretern des Handelsausschusses unterzeichnet, die bevollmächtigt sind, für die Zwecke der Änderung des Abkommens im Namen der Vertragsparteien zu handeln. Dieser Beschluss ist ab dem Zeitpunkt der letzten Unterschrift wirksam.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Quito, Ecuador, am 13. Dezember 2018.
Für den Handelsausschuss
Leiter der EU-Delegation
Matthias JØRGENSEN
Leiter der Delegation Kolumbiens
Juan Carlos CADENA
ANHANG
Café de Nariño |
Kaffee |
Café de Cauca |
Kaffee |
Café del Huila |
Kaffee |
Bizcocho de Achira del Huila |
Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren und Kleingebäck |
Queso Paipa |
Käse |
Queso del Caquetá |
Käse |
Clavel de Colombia |
Blumen und Zierpflanzen |
Rosa de Colombia |
Blumen und Zierpflanzen |
Crisantemo de Colombia |
Blumen und Zierpflanzen |