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Dokument 32016D0581

    Beschluss (EU) 2016/581 des Rates vom 11. April 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Republik Östlich des Uruguay nach Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 im Zusammenhang mit der Änderung der Zugeständnisse in der Liste der spezifischen Verpflichtungen der Republik Kroatien im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union

    ABl. L 101 vom 16.4.2016, p. 1–2 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Status legali tad-dokument Fis-seħħ

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2016/581/oj

    Ftehim internazzjonali relatat

    16.4.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 101/1


    BESCHLUSS (EU) 2016/581 DES RATES

    vom 11. April 2016

    über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Republik Östlich des Uruguay nach Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 im Zusammenhang mit der Änderung der Zugeständnisse in der Liste der spezifischen Verpflichtungen der Republik Kroatien im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 5,

    auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Am 15. Juli 2013 ermächtigte der Rat die Kommission, im Zuge des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union mit bestimmten anderen Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation Verhandlungen nach Artikel XXIV Absatz 6 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 aufzunehmen.

    (2)

    Die Kommission führte die Verhandlungen im Rahmen der Verhandlungsrichtlinien des Rates.

    (3)

    Diese Verhandlungen sind abgeschlossen; am 18. Dezember 2015 wurde ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Republik Östlich des Uruguay nach Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII GATT 1994 im Zusammenhang mit der Änderung der Zugeständnisse in der Liste der Republik Kroatien im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union paraphiert.

    (4)

    Das Abkommen sollte unterzeichnet werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die Unterzeichnung des Abkommens im Namen der Union in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Republik Östlich des Uruguay nach Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII GATT 1994 im Zusammenhang mit der Änderung der Zugeständnisse in der Liste der Republik Kroatien im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union wird — vorbehaltlich des Abschlusses — im Namen der Europäischen Union genehmigt (1).

    Artikel 2

    Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Luxemburg am 11. April 2016.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    M.H.P. VAN DAM


    (1)  Der Wortlaut des Abkommens wird gemeinsam mit diesem Beschluss nach seinem Abschluss veröffentlicht.


    Fuq