Dan id-dokument hu mislut mis-sit web tal-EUR-Lex
Dokument 32016D0581
Council Decision (EU) 2016/581 of 11 April 2016 on the signing, on behalf of the European Union, of the Agreement in the form of an Exchange of Letters between the European Union and the Eastern Republic of Uruguay pursuant to Article XXIV:6 and Article XXVIII of the General Agreement on Tariffs and Trade (GATT) 1994 relating to the modification of concessions in the schedule of the Republic of Croatia in the course of its accession to the European Union
Beschluss (EU) 2016/581 des Rates vom 11. April 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Republik Östlich des Uruguay nach Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 im Zusammenhang mit der Änderung der Zugeständnisse in der Liste der spezifischen Verpflichtungen der Republik Kroatien im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union
Beschluss (EU) 2016/581 des Rates vom 11. April 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Republik Östlich des Uruguay nach Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 im Zusammenhang mit der Änderung der Zugeständnisse in der Liste der spezifischen Verpflichtungen der Republik Kroatien im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union
ABl. L 101 vom 16.4.2016, p. 1–2
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
Fis-seħħ
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2016/581/oj
16.4.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 101/1 |
BESCHLUSS (EU) 2016/581 DES RATES
vom 11. April 2016
über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Republik Östlich des Uruguay nach Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 im Zusammenhang mit der Änderung der Zugeständnisse in der Liste der spezifischen Verpflichtungen der Republik Kroatien im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 5,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 15. Juli 2013 ermächtigte der Rat die Kommission, im Zuge des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union mit bestimmten anderen Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation Verhandlungen nach Artikel XXIV Absatz 6 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 aufzunehmen. |
(2) |
Die Kommission führte die Verhandlungen im Rahmen der Verhandlungsrichtlinien des Rates. |
(3) |
Diese Verhandlungen sind abgeschlossen; am 18. Dezember 2015 wurde ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Republik Östlich des Uruguay nach Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII GATT 1994 im Zusammenhang mit der Änderung der Zugeständnisse in der Liste der Republik Kroatien im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union paraphiert. |
(4) |
Das Abkommen sollte unterzeichnet werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die Unterzeichnung des Abkommens im Namen der Union in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Republik Östlich des Uruguay nach Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII GATT 1994 im Zusammenhang mit der Änderung der Zugeständnisse in der Liste der Republik Kroatien im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union wird — vorbehaltlich des Abschlusses — im Namen der Europäischen Union genehmigt (1).
Artikel 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 11. April 2016.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M.H.P. VAN DAM
(1) Der Wortlaut des Abkommens wird gemeinsam mit diesem Beschluss nach seinem Abschluss veröffentlicht.