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Document 32015D0702
Council Decision (EU) 2015/702 of 13 July 2007 on the signing and provisional application of a Protocol to the Euro-Mediterranean Agreement establishing an Association between the European Community and its Member States, of the one part, and the Republic of Lebanon, of the other part, to take account of the accession of the Czech Republic, the Republic of Estonia, the Republic of Cyprus, the Republic of Latvia, the Republic of Lithuania, the Republic of Hungary, Malta, the Republic of Poland, the Republic of Slovenia and the Slovak Republic to the European Union
Beschluss (EU) 2015/702 des Rates vom 13. Juli 2007 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union
Beschluss (EU) 2015/702 des Rates vom 13. Juli 2007 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union
ABl. L 113 vom 1.5.2015, p. 1–2
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2015/702/oj
1.5.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 113/1 |
BESCHLUSS (EU) 2015/702 DES RATES
vom 13. Juli 2007
über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 310 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 2,
gestützt auf die Beitrittsakte von 2003, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 2,
auf Vorschlag der Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat die Kommission am 10. Februar 2004 ermächtigt, im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten Verhandlungen mit der Libanesischen Republik über die Anpassung des Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits (1) anlässlich des Beitritts der neuen Mitgliedstaaten zur Europäischen Union einzuleiten. |
(2) |
Diese Verhandlungen sind zur Zufriedenheit der Kommission abgeschlossen worden. |
(3) |
Artikel 9 Absatz 2 des mit der Libanesischen Republik ausgehandelten Protokolls sieht vor, dass das Protokoll vor seinem Inkrafttreten vorläufig angewandt wird. |
(4) |
Das Protokoll sollte vorbehaltlich seines späteren Abschlusses im Namen der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten unterzeichnet und vorläufig angewendet werden — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union im Namen der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten zu unterzeichnen.
Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluss beigefügt.
Artikel 2
Das Protokoll wird vorbehaltlich seines späteren Abschlusses vorläufig angewandt.
Geschehen zu Brüssel am 13. Juli 2007.
Im Namen des Rates
Der Präsident
E. A. SANTOS
(1) ABl. L 143 vom 30.5.2006, S. 2.