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Document 22011X1129(01)

Mitteilung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Union der Komoren

ABl. L 314 vom 29.11.2011, p. 1–1 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

29.11.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 314/1


Mitteilung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Union der Komoren

Die Europäische Union hat der Union der Komoren am 16. Mai 2011 mitgeteilt, dass der Rat im Namen der Europäischen Union die für das Inkrafttreten des vorgenannten am 31. Dezember 2010 in Brüssel unterzeichneten Protokolls erforderlichen Verfahren abgeschlossen hat.

Die Union der Komoren hat ihrerseits der Europäischen Union am 4. November 2011 mitgeteilt, dass sie ihre entsprechenden Verfahren abgeschlossen hat.

Gemäß Artikel 14 des Protokolls ist dieses somit am 4. November 2011 in Kraft getreten.


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