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Document 32010D0288

    2010/288/: Beschluss des Rates vom 19. Januar 2010 über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Portugal

    ABl. L 125 vom 21.5.2010, p. 44–45 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 20/06/2017; Aufgehoben durch 32017D1225

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2010/288/oj

    21.5.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 125/44


    BESCHLUSS DES RATES

    vom 19. Januar 2010

    über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Portugal

    (2010/288/EU)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 126 Absatz 6 in Verbindung mit Artikel 126 Absatz 13 und Artikel 136,

    auf Vorschlag der Kommission,

    unter Berücksichtigung der Bemerkungen Portugals,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Nach Artikel 126 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vermeiden die Mitgliedstaaten übermäßige öffentliche Defizite.

    (2)

    Der Stabilitäts- und Wachstumspakt beruht auf dem Ziel einer gesunden öffentlichen Finanzlage als Mittel zur Verbesserung der Voraussetzungen für Preisstabilität und ein kräftiges tragfähiges Wachstum, das der Schaffung von Arbeitsplätzen förderlich ist.

    (3)

    Das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit nach Artikel 126 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Defizitverfahren), das durch die zum Stabilitäts- und Wachstumspakt gehörende Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (1) näher geregelt wird, sieht eine Entscheidung über das Bestehen eines übermäßigen Defizits vor. Die Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates legt auch Vorschriften zur Durchführung von Artikel 104 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft fest, der Artikel 126 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geworden ist. Das Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit im Anhang zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union enthält weitere Bestimmungen zur Durchführung des Defizitverfahrens. In der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 (2) des Rates werden detaillierte Regeln und Definitionen für die Anwendung der Vorschriften jenes Protokolls festgelegt.

    (4)

    Die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts von 2005 sollte seine Effizienz und wirtschaftlichen Grundlagen stärken und die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gewährleisten. Mit der Reform sollte insbesondere sichergestellt werden, dass der wirtschaftliche und budgetäre Hintergrund auf allen Stufen des Defizitverfahrens in vollem Umfang berücksichtigt wird. Auf diese Weise bietet der Stabilitäts- und Wachstumspakt einen Rahmen, der die Politik der Regierungen zur umgehenden Wiederherstellung einer soliden Haushaltsposition mit Rücksicht auf die Wirtschaftslage unterstützt.

    (5)

    Nach Artikel 104 Absatz 5 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, der Artikel 126 Absatz 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geworden ist, hatte die Kommission dem Rat eine Stellungnahme vorzulegen, wenn sie der Auffassung war, dass in einem Mitgliedstaat ein übermäßiges Defizit bestehe oder sich ergeben könne. Angesichts ihres Berichts nach Artikel 104 Absatz 3 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, der Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geworden ist, und nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses gemäß Artikel 104 Absatz 4 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, der Artikel 126 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geworden ist, ist die Kommission zu der Auffassung gelangt, dass in Portugal ein übermäßiges Defizit bestehe. Die Kommission hat dem Rat am 11. November 2009 eine entsprechende Stellungnahme zu Portugal vorgelegt (3).

    (6)

    Nach Artikel 126 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Rat die Bemerkungen, die der betreffende Mitgliedstaat gegebenenfalls abzugeben wünscht, zu berücksichtigen, bevor er nach Prüfung der Gesamtlage entscheidet, ob ein übermäßiges Defizit besteht. Im Falle Portugals führt die Prüfung der Gesamtlage zu folgenden Schlussfolgerungen.

    (7)

    Nach den im Oktober 2009 von den portugiesischen Behörden gemeldeten Daten wird das gesamtstaatliche Defizit Portugals im Jahr 2009 voraussichtlich 5,9 % des BIP erreichen, womit es über dem Referenzwert von 3 % des BIP und nicht mehr in dessen Nähe liegt. Die geplante Überschreitung des Referenzwertes kann im Sinne des Vertrags und des Stabilitäts- und Wachstumspakts als Ausnahme angesehen werden. So ist die Überschreitung u. a. Folge eines schweren Wirtschaftsabschwungs im Sinne des Vertrags und des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Jahr 2009. Für die Jahre 2009 und 2010 geht die Herbstprognose 2009 der Kommissionsdienststellen von einer Schrumpfung des jährlichen BIP um 2,9 % bzw. einem Wachstum von 0,3 % aus. Darüber hinaus kann der Referenzwert nicht als nur vorübergehend überschritten angesehen werden, da der Herbstprognose 2009 der Kommissionsdienststellen zufolge das gesamtstaatliche Defizit unter Berücksichtigung der bereits getroffenen Maßnahmen 2010 auf 8 % des BIP ansteigen dürfte. Obgleich die meisten mit der Krise des Jahres 2009 zusammenhängenden außergewöhnlichen Maßnahmen in den Jahren 2010 und 2011 nicht fortgeführt werden, wird aufgrund des anhaltend rezessiven Umfelds, des Funktionierens der automatischen Stabilisatoren und eines merklichen Anstiegs der Zinsausgaben nicht mit einer Verbesserung der Haushaltsposition gerechnet. Das Defizitkriterium des Vertrags ist nicht erfüllt.

    (8)

    Den im Oktober 2009 von den portugiesischen Behörden gemeldeten Daten zufolge dürfte sich der gesamtstaatliche Bruttoschuldenstand (der seit 2005 über dem Referenzwert von 60 % des BIP lag) 2009 auf etwa 74,5 % des BIP belaufen. Nach der Herbstprognose 2009 der Kommissionsdienststellen soll die gesamtstaatliche Schuldenquote im Prognosezeitraum um 18 Prozentpunkte des BIP ansteigen, wodurch sich der Schuldenstand von 66,3 % im Jahr 2008 auf 91,1 % im Jahr 2011 erhöhen dürfte. Die Schuldenquote kann im Sinne des Vertrags sowie des Stabilitäts- und Wachstumspakts nicht als hinreichend rückläufig und sich rasch genug dem Referenzwert annähernd angesehen werden. Das Schuldenstandskriterium des Vertrags ist nicht erfüllt.

    (9)

    Gemäß Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 können „einschlägige Faktoren“ bei der Entscheidung des Rates über das Bestehen eines übermäßigen Defizits nach Artikel 126 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union nur dann berücksichtigt werden, wenn die doppelte Bedingung — dass das Defizit in der Nähe des Referenzwertes bleibt und der Referenzwert nur vorübergehend überschritten wird — vollständig erfüllt ist. Dies trifft im Falle Portugals nicht zu. Bei dem vorliegenden Beschluss werden daher keine sonstigen einschlägigen Faktoren berücksichtigt —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Nach Prüfung der Gesamtlage ist festzustellen, dass in Portugal ein übermäßiges Defizit besteht.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss ist an Portugal gerichtet.

    Geschehen zu Brüssel am 19. Januar 2010.

    Im Namen des Rates

    Die Präsidentin

    E. SALGADO


    (1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6.

    (2)  ABl. L 145 vom 10.6.2009, S. 1.

    (3)  Alle Dokumente zum Defizitverfahren gegen Portugal sind abrufbar unter: http://ec.europa.eu/economy_finance/netstartsearch/pdfsearch/pdf.cfm?mode=_m2


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