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Document 32007D0795

    2007/795/EG: Beschluss der Kommission vom 4. Dezember 2007 über den finanziellen Beitrag der Gemeinschaft zu Studien, Folgenabschätzungen und Bewertungen in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Tierzucht im Jahr 2007

    ABl. L 322 vom 7.12.2007, p. 34–36 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2007/795/oj

    7.12.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 322/34


    BESCHLUSS DER KOMMISSION

    vom 4. Dezember 2007

    über den finanziellen Beitrag der Gemeinschaft zu Studien, Folgenabschätzungen und Bewertungen in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Tierzucht im Jahr 2007

    (2007/795/EG)

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf die Entscheidung 90/424/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich (1), insbesondere auf Artikel 20,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Gemäß der Entscheidung 90/424/EWG führt die Gemeinschaft die wissenschaftlichen und technischen Maßnahmen durch, die für die Weiterentwicklung des Veterinärrechts der Gemeinschaft sowie der Aus- oder Fortbildung im Veterinärbereich notwendig sind, oder sie unterstützt die Mitgliedstaaten bzw. internationale Organisationen bei deren Durchführung.

    (2)

    Studien, Folgenabschätzungen und aktuelle Bewertungen in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Tierzucht sind für die Umsetzung dieser Maßnahmen von entscheidender Bedeutung und unterstützen auch die im Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006—2010 genannten Maßnahmen.

    (3)

    Für alle Aufgaben werden jeweils Einzelverträge auf Grundlage eines Rahmenvertrags für Bewertungen geschlossen, für den im Jahr 2004 eine Ausschreibung durchgeführt wurde. Diese Einzelverträge werden zwischen der Kommission und dem ausgewählten Auftragnehmer gemäß den Bestimmungen des Rahmenvertrags geschlossen.

    (4)

    Studien, Folgenabschätzungen und Bewertungen in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Tierzucht tragen zur Weiterentwicklung des Veterinärrechts der Gemeinschaft sowie der Aus- und Fortbildung im Veterinärbereich bei und unterstützen auch die im Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006—2010 genannten Maßnahmen.

    (5)

    Deshalb sollte die Gemeinschaft im Jahr 2007 Mittel für Studien, Folgenabschätzungen und Bewertungen in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Tierzucht bereitstellen. Es sollte ein Höchstbetrag für die Finanzierung dieser Maßnahmen festgelegt werden.

    (6)

    Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit —

    BESCHLIESST:

    Einziger Artikel

    Die im Anhang genannten Maßnahmen werden genehmigt; ihre Finanzierung erfolgt aus der Haushaltslinie 17 04 02 01 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007, und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 700 000 EUR.

    Brüssel, den 4. Dezember 2007

    Für die Kommission

    Markos KYPRIANOU

    Mitglied der Kommission


    (1)  ABl. L 224 vom 18.8.1990, S. 19. Entscheidung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 1).


    ANHANG

    Bereich: Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Tierzucht.

    Rechtsgrundlage: Entscheidung 90/424/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich.

    Politische Ziele: Der Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006-2010 (1) umfasst mehrere Aktionsbereiche, darunter die Verbesserung bestehender Mindestnormen für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren und die Einführung einheitlicher Tierschutzindikatoren. Im Bereich Tiertransporte werden nach Auffassung wissenschaftlicher Experten neue, verbesserte Vorschriften zur Regelung von Transportzeiten und Ladedichten benötigt. Wie von Kommissar Kyprianou auf der Tagung des Rates „Landwirtschaft“ im Oktober 2007 angekündigt, wird diese Frage derzeit von der Kommission geprüft. Das Ziel ist, im Jahr 2009 einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 (2) vorzulegen.

    In Bezug auf die tierschutzbezogene Kennzeichnung von Lebensmitteln sieht der Aktionsplan vor, dass die Kommission einen Bericht über die Möglichkeit eines auf der Einhaltung der Tierschutznormen basierenden verbindlichen Etikettierungssystems für Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse vorlegt und dass sie dem Rat und dem Parlament über die weitere Anwendung messbarer Indikatoren im gemeinschaftlichen Tierschutzrecht Bericht erstattet. Ferner forderte der Rat die Kommission im Mai 2007 (3) auf, ihm einen Bericht über die tierschutzbezogene Kennzeichnung vorzulegen, damit eine eingehende Diskussion über diese Frage stattfinden kann. Es ist somit erforderlich, eine umfassendere Studie über die Wirkung einer tierschutzbezogenen Kennzeichnung sowie über ein Tierschutz-Referenzzentrum durchzuführen, das als europäische Koordinierungsstelle für die verschiedenen Initiativen im Bereich des Tierschutzes (Normierung/Zertifizierung von Tierschutzindikatoren, Auditsysteme, Datenbanken für bestehende zertifizierte Etiketten) fungieren könnte.

    Aufgaben: Verschiedene Arten von Studien und anderen Dienstleistungen, die die Konzeption und Ausarbeitung von Kommissionsvorschlägen unterstützen.

    Für das Jahr 2007 sind mehrere Studien und andere Dienstleistungen vorgesehen, die zur Umsetzung des Aktionsplans der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006-2010 beitragen. Insbesondere sollen Folgenabschätzungen in den Bereichen Tiertransporte und Schlachtung sowie — entsprechend der Vorgabe des Rates — ein Bericht zum Thema „tierschutzbezogene Kennzeichnung“ erstellt werden.

    Vorgesehene Mittel für 2007: 17 04 02 01 — Sonstige Veterinärmaßnahmen sowie Maßnahmen im Bereich des Tierschutzes und der öffentlichen Gesundheit: 700 000 EUR.

    Anzahl der vorgesehenen spezifischen Maßnahmen: Etwa vier.

    Alle Maßnahmen unterliegen den gemeinsamen Bestimmungen für die öffentliche Auftragsvergabe. Für alle Maßnahmen werden Einzelverträge auf Grundlage eines Rahmenvertrags geschlossen. Die Einzelverträge werden im vierten Quartal 2007 unterzeichnet.


    (1)  Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über einen Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006-2010, KOM(2006) 13 endg.

    (2)  ABl. L 3 vom 5.1.2005, S. 1.

    (3)  Konferenz „Besserer Tierschutz durch Kennzeichnung?“; Schlussfolgerungen des Rates, http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/07/st08/st08426.de07.pdf


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