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Document 32007D0271

    2007/271/EG: Beschluss der Kommission vom 23. April 2007 über eine Finanzhilfe der Gemeinschaft zur Unterstützung der Konferenz des Internationalen Tierseuchenamts (OIE) mit dem Titel Towards the elimination of rabies in Eurasia im Jahr 2007

    ABl. L 115 vom 3.5.2007, p. 22–23 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2007/271/oj

    3.5.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 115/22


    BESCHLUSS DER KOMMISSION

    vom 23. April 2007

    über eine Finanzhilfe der Gemeinschaft zur Unterstützung der Konferenz des Internationalen Tierseuchenamts (OIE) mit dem Titel „Towards the elimination of rabies in Eurasia“ im Jahr 2007

    (2007/271/EG)

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf die Entscheidung 90/424/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich (1), insbesondere auf Artikel 20,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Mit der Entscheidung 90/424/EWG werden die Modalitäten der finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft an spezifischen Veterinärmaßnahmen, einschließlich wissenschaftlich-technischer Maßnahmen, festgelegt. Insbesondere führt die Gemeinschaft die wissenschaftlichen und technischen Maßnahmen durch, die für die Weiterentwicklung des Veterinärrechts der Gemeinschaft sowie für die Weiterentwicklung des Unterrichts oder der tierärztlichen Ausbildung notwendig sind, bzw. unterstützt die Mitgliedstaaten oder internationale Organisationen bei deren Durchführung.

    (2)

    Das Internationale Tierseuchenamt (OIE) hat die Organisation einer großen Konferenz mit dem Titel „Towards the elimination of rabies in Eurasia“ („die OIE-Konferenz“) übernommen, die für Mai 2007 in Paris vorgesehen ist. Da die OIE-Konferenz zum Ziel hat, die Empfehlungen der von der OIE im Jahr 2005 in Kiew abgehaltenen Konferenz weiterzuverfolgen, verfügt die OIE über ein De-facto-Monopol gemäß Artikel 168 Buchstabe c der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2); daher ist eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nicht notwendig.

    (3)

    In mehreren Mitgliedstaaten tritt die Tollwut seit vielen Jahren bei wild lebenden Tieren auf, die Infektionsreservoir für andere Tiere sind und somit ein ernstes Gesundheitsrisiko für den Menschen darstellen. Diese Mitgliedstaaten haben Programme zur Tollwuttilgung und oralen Impfung wild lebender Tiere aufgelegt. So konnte die Seuche in einigen Mitgliedstaaten ausgemerzt werden, doch besteht sie in anderen, die ihre Tilgungsprogramme später eingeleitet haben, weiter fort.

    (4)

    Diese Programme müssen bis zur vollständigen Tilgung der Tollwut aufrechterhalten werden. Außerdem müssen die Programme in denjenigen Mitgliedstaaten fortgeführt werden, die an Drittstaaten angrenzen, in denen die Tollwut immer noch bei wild lebenden Tieren auftritt.

    (5)

    Im Interesse der Tiergesundheit sollten alle Maßnahmen, die politische Entscheidungen zugunsten der Tollwutbekämpfung und -tilgung in osteuropäischen und zentralasiatischen Ländern erleichtern könnten, unterstützt werden.

    (6)

    Die OIE-Konferenz könnte zur Verbesserung des geltenden Veterinärrechts und Weiterentwicklung des Unterrichts bzw. der tierärztlichen Ausbildung der teilnehmenden Länder führen.

    (7)

    Daher sollte eine Finanzhilfe zur Unterstützung der OIE-Konferenz gewährt werden. Für diese Finanzhilfe sollten ein Höchstbetrag und ein Höchstsatz festgelegt werden. Die entsprechenden Gemeinschaftsmittel werden aus der Haushaltslinie 17 04 02 01 entnommen.

    (8)

    Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit —

    BESCHLIESST:

    Einziger Artikel

    Das Internationale Tierseuchenamt (OIE) erhält eine Finanzhilfe der Gemeinschaft gemäß Artikel 19 der Entscheidung 90/424/EWG in Höhe von maximal 25 % der förderfähigen Kosten bis zu maximal 50 000 EUR für die technischen und wissenschaftlichen Materialien zur Konferenz „Towards the elimination of rabies in Eurasia“, die für Mai 2007 in Paris vorgesehen ist.

    Brüssel, den 23. April 2007

    Für die Kommission

    Markos KYPRIANOU

    Mitglied der Kommission


    (1)  ABl. L 224 vom 18.8.1990, S. 19. Entscheidung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 1).

    (2)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 1. Entscheidung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1248/2006 (ABl. L 227 vom 19.8.2006, S. 3).


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