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Document 32006D0039
2006/39/EC: Council Decision of 23 January 2006 on the approval of exceptional national aid by the Republic of Cyprus to Cypriot farmers for the purpose of repaying part of agricultural debts created long before accession of Cyprus to the European Union
2006/39/EG: Entscheidung des Rates vom 23. Januar 2006 über die Genehmigung einer einzelstaatlichen Sonderbeihilfe der Republik Zypern für zyprische Landwirte zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils der landwirtschaftlichen Schulden, die lange vor dem Beitritt Zyperns zur Europäischen Union entstanden sind
2006/39/EG: Entscheidung des Rates vom 23. Januar 2006 über die Genehmigung einer einzelstaatlichen Sonderbeihilfe der Republik Zypern für zyprische Landwirte zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils der landwirtschaftlichen Schulden, die lange vor dem Beitritt Zyperns zur Europäischen Union entstanden sind
ABl. L 23 vom 27.1.2006, pp. 78–79
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
ABl. L 270M vom 29.9.2006, pp. 92–93
(MT)
In force
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27.1.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 23/78 |
ENTSCHEIDUNG DES RATES
vom 23. Januar 2006
über die Genehmigung einer einzelstaatlichen Sonderbeihilfe der Republik Zypern für zyprische Landwirte zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils der landwirtschaftlichen Schulden, die lange vor dem Beitritt Zyperns zur Europäischen Union entstanden sind
(2006/39/EG)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 88 Absatz 2 Unterabsatz 3,
auf Antrag der Republik Zypern vom 21. November 2005,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Zypern hat dem Rat am 21. November 2005 einen Antrag auf eine Entscheidung gemäß Artikel 88 Absatz 2 Unterabsatz 3 des Vertrags vorgelegt, in der der Rat erklärt, dass der Plan Zyperns, den zyprischen Landwirten eine einzelstaatliche Beihilfe zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils der aufgrund außergewöhnlicher Umstände lange vor dem Beitritt Zyperns zur Europäischen Union entstandenen landwirtschaftlichen Schulden zu gewähren, mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar ist. |
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(2) |
Die zyprische Regierung hat sich intensiv darum bemüht, die vielen Zehntausende von Landwirten und Menschen aus ländlichen Gebieten, die nach der türkischen Invasion 1974 gezwungen wurden, Heim und Hof zu verlassen, wieder in Arbeit zu bringen. |
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(3) |
Um es diesen Landwirten und Menschen aus ländlichen Gebieten zu ermöglichen, ihrer Tätigkeit in Zypern weiterhin nachzugehen, wurden staatlich garantierte Kredite für den Erwerb von Maschinen und Vieh und/oder für andere Investitionen in der Landwirtschaft vergeben. |
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(4) |
In den neunziger Jahren wurde Zypern von einer beispiellosen schweren Dürre heimgesucht, die sieben Jahre andauerte und sich katastrophal auf die landwirtschaftliche Produktion und die landwirtschaftlichen Einkommen auswirkte. In der Hoffnung auf eine besser Ernte im Folgejahr haben viele von der Dürre betroffene zyprische Landwirte weitere Kredite aufgenommen, um landwirtschaftliche Produktionsmittel zu erwerben, und sind somit durch die Jahr für Jahr aufgelaufenen Schulden in eine Schuldenfalle geraten. Ihre Fähigkeit zur Rückzahlung der laufenden Kredite wurde durch das Ausmaß ihrer Verluste und die Anhäufung von Schulden beeinträchtigt. |
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(5) |
Die Regierung hat Anfang 1999 zwar zugesagt, sich mit dem Problem der aufgelaufenen Schulden der Landwirte zu befassen, aber da keine Einigung mit den verschiedenen Berufsverbänden der Landwirte erzielt werden konnte, wurde die vorgeschlagene Schuldenrückzahlungsregelung nicht vor dem Beitritt zur Union umgesetzt. Erst nach langen Gesprächen und unter dem Druck der großen Herausforderungen, vor denen der Agrarsektor Zyperns nach dem Beitritt stand, waren die Verbände bereit, von ihren Standpunkten abzurücken. |
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(6) |
Nach dem Beitritt Zyperns zur Union stürzte der Agrarsektor des Landes in eine anhaltende tiefe Krise und bei den landwirtschaftlichen Einkommen war ein Rückgang zu verzeichnen, der mit keinem der übrigen neuen Mitgliedstaaten vergleichbar war. Die Preise ab Hof für Getreide und Früchte mit Ausnahme der Zitrusfrüchte fielen erheblich. Für einen Großteil der Traubenernte konnten keine normalen Absatzmöglichkeiten auf den Märkten gefunden werden und Zypern beantragte und erhielt Gemeinschaftsbeihilfen, um ein Sofortprogramm umzusetzen. Der nationale Plan für die Entwicklung des ländlichen Raums für den Zeitraum 2004—2006 trägt der Notwendigkeit von Anpassungen, Umstellung und Diversifizierung von vornherein Rechnung und enthält eine Reihe von Regelungen und Programmen, die erhebliche Investitionen der Landwirte und der übrigen Landbevölkerung erfordern. Allerdings erwiesen sich die aufgelaufenen Schulden der Landwirtschaft aus der Zeit vor dem Beitritt als großes Hindernis für die Durchführung dieses Plans, da die Banken und anderen Finanzinstitute vor der Vergabe neuer Darlehen zunächst die Rückzahlung der laufenden Kredite verlangten. |
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(7) |
Die Weigerung der Kreditanstalten, weitere Kredite zu gewähren, beeinträchtigt die Bemühungen um Modernisierung und Ausbau der landwirtschaftlichen Betriebe und der Tierzuchtbetriebe in erheblichem Maße. Aufgrund dieses Modernisierungsdefizits und der daraus resultierenden geringeren Produktivität und Rentabilität in Verbindung mit den damit einhergehenden harten Lebens- und Arbeitsbedingungen der zyprischen Landwirte besteht die Gefahr, dass die Landwirtschaft vollends aufgegeben wird, was sich wiederum schwerwiegend auf die wirtschaftliche und soziale Lage der betroffenen zyprischen Landwirte auszuwirken droht. |
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(8) |
Die Beihilfe soll eine Erleichterung für die folgenden Kategorien von Landwirten bringen, die von der Anhäufung von Schulden betroffen sind und die gewährten Darlehen nicht zurückzahlen können:
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(9) |
Die von Zypern zu gewährende Beihilfe beläuft sich auf 23 Mio. CYP (entspricht 39,33 Mio. EUR), was dem Umfang der zwischen 1974 und dem 31. Dezember 1998 vergebenen Darlehen entspricht. |
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(10) |
Die Anzahl der von der vorgeschlagenen nationalen Beihilferegelung Begünstigten wird auf über 15 000 Landwirte geschätzt. |
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(11) |
Es liegen demnach außergewöhnliche Umstände vor, aufgrund derer die von Zypern für die zyprischen Landwirte geplante Beihilfe zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils der landwirtschaftlichen Schulden, die lange vor dem Beitritt Zyperns zur Union entstanden sind, als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar betrachtet werden kann— |
HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die von der Republik Zypern gewährte nationale Beihilfe in Höhe von 23 Mio. CYP (entspricht 39,33 Mio. EUR), die es den zyprischen Landwirten ermöglichen soll, einen Teil ihrer landwirtschaftlichen Schulden, die sie vor dem 31. Dezember 1998 infolge der außergewöhnlichen Umstände, die bis zu diesem Zeitpunkt vorherrschten, angehäuft hatten, an Banken und andere Kreditinstitute zurückzuzahlen, wird als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar betrachtet.
Artikel 2
Diese Entscheidung ist an die Republik Zypern gerichtet.
Geschehen zu Brüssel am 23. Januar 2006.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J. PRÖLL