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Document 31991D0133

91/133/EWG: Entscheidung des Rates vom 4. März 1991 zur Änderung der Entscheidung 90/424/EWG über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich

ABl. L 66 vom 13.3.1991, p. 18–18 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (FI, SV, CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL, BG, RO)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 17/06/2009; Stillschweigend aufgehoben durch 32009D0470 Das Ende des Gültigkeitszeitraums richtet sich nach dem Datum der Veröffentlichung des aufhebenden Rechtsakts, der am Datum der Bekanntgabe wirksam wird. Der aufhebende Rechtsakt wurde bekannt gegeben, doch das Datum der Bekanntgabe ist auf EUR-Lex nicht verfügbar, sodass stattdessen das Datum der Veröffentlichung verwendet wird.

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1991/133/oj

31991D0133

91/133/EWG: Entscheidung des Rates vom 4. März 1991 zur Änderung der Entscheidung 90/424/EWG über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich

Amtsblatt Nr. L 066 vom 13/03/1991 S. 0018 - 0018
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 36 S. 0214
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 36 S. 0214


ENTSCHEIDUNG DES RATES vom 4 . März 1991 zur Änderung der Entscheidung 90/424/EWG über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich ( 91/133/EWG )

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Entscheidung 90/424/EWG des Rates vom 26 . Juni 1990 über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich ( 1 ), insbesondere auf Artikel 24 Absatz 1,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe :

Die Entscheidung 90/424/EWG sieht inbesondere die Möglichkeit einer finanziellen Maßnahme der Gemeinschaft zur Tilgung und Überwachung der in der Liste in ihrem Anhang aufgeführten Tierseuchen vor . Dieses Verzeichnis kann entsprechend der Entwicklung der tiergesundheitlichen Situation in der Gemeinschaft ergänzt bzw . geändert werden .

Angesichts dieser Entwicklung ist es angebracht, die infektiöse Pleuropneumonie der Rinder in die Liste aufzunehmen, um eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an der Durchführung von Programmen zur Tilgung und Überwachung dieser Tierseuche zu ermöglichen -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN : Artikel 1

Folgender Gedankenstrich wird in Gruppe 1 des Anhangs der Entscheidung 90/424/EWG angefügt :

"- infektiöse Pleuropneumonie der Rinder ". Artikel 2

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet . Geschehen zu Brüssel am 4 . März 1991 . Im Namen des Rates

Der Präsident

R . STEICHEN ( 1) ABl . Nr . L 224 vom 18 . 8 . 1990, S . 19 .

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