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Document 52022IP0139

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Mai 2022 zur Förderung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen durch Unternehmertum und Selbstständigkeit (2021/2080(INI))

ABl. C 465 vom 6.12.2022, p. 54–64 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

6.12.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 465/54


P9_TA(2022)0139

Förderung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen durch Unternehmertum und Selbstständigkeit

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Mai 2022 zur Förderung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen durch Unternehmertum und Selbstständigkeit (2021/2080(INI))

(2022/C 465/05)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union und Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf Artikel 21 Absatz 1, Artikel 23 und Artikel 33 Absatz 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. März 2020 mit dem Titel „Eine Union der Gleichheit: Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020–2025“ (COM(2020)0152),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. März 2020 mit dem Titel „Eine KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa“ (COM(2020)0103),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 1. Juli 2020 mit dem Titel „Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz“ (COM(2020)0274),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2021 mit dem Titel „Eine Union der Gleichheit: Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030“ (COM(2021)0101),

unter Hinweis auf die Studie der Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien der Kommission von 2020 mit dem Titel „Women in the Digital Age“ (Frauen im digitalen Zeitalter),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2016 zu externen Faktoren, die Hindernisse für weibliches Unternehmertum darstellen (1),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. April 2016 zur Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung von Frauen im digitalen Zeitalter (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Oktober 2017 zur Stärkung der wirtschaftlichen Stellung der Frau im Privatsektor und im öffentlichen Sektor in der EU (3),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. April 2018 zur Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen durch die Digitalwirtschaft (4),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Januar 2021 zur Überwindung der digitalen Kluft zwischen den Geschlechtern: die Teilhabe von Frauen an der digitalen Wirtschaft (5),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Januar 2021 zu der geschlechtsspezifischen Sichtweise in der COVID-19-Krise und der Zeit danach (6),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Januar 2021 zu der EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter (7),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Juni 2021 über die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Ausbildung und Beruf im Bereich Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) (8),

unter Hinweis auf die im Mai 2019 von der Fachabteilung Bürgerrechte und konstitutionelle Angelegenheiten der Generaldirektion Interne Politikbereiche der Union veröffentlichte Studie mit dem Titel „The Professional Status of Rural Women in the EU“ (Der berufliche Status von Frauen in den ländlichen Gebieten der EU),

unter Hinweis auf die 2014 von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Direktion Beschäftigung, Arbeit und Soziale Angelegenheiten, veröffentlichte Studie mit dem Titel „Enhancing Women’s Economic Empowerment through Entrepreneurship and Business Leadership in OECD Countries“ (Förderung der wirtschaftlichen Teilhabe von Frauen durch Unternehmertum und Unternehmensführung in OECD-Ländern),

unter Hinweis auf die von der OECD im Jahr 2020 veröffentlichte Studie mit dem Titel „International Survey of Adult Financial Literacy“ (Studie zur finanziellen Bildung von Erwachsenen),

unter Hinweis auf das zweite Kapitel der Studie mit dem Titel „The Missing Entrepreneurs 2019: Policies for Inclusive Entrepreneurship“ (Die fehlenden Unternehmer 2019: Maßnahmen für inklusives Unternehmertum), die von der OECD im Dezember 2019 veröffentlicht wurde,

unter Hinweis auf den Geschlechtergleichstellungsindex des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE),

unter Hinweis auf Artikel 6 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,

unter Hinweis auf die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDG),

unter Hinweis auf den Fortschrittsanzeiger in Bezug auf Frauen in digitalen Branchen (Women in Digital Scoreboard),

unter Hinweis auf die im Mai 2020 von der Fachabteilung Bürgerrechte und konstitutionelle Angelegenheiten der Generaldirektion Interne Politikbereiche veröffentlichte Studie mit dem Titel „Women’s entrepreneurship and self-employment, including aspects of gendered Corporate Social Responsibility“ (Unternehmertum und Selbstständigkeit bei Frauen, einschließlich Aspekten der geschlechtsspezifischen sozialen Verantwortung der Unternehmen),

unter Hinweis auf die im Juni 2020 von der Europäischen Investitionsbank veröffentlichte Studie mit dem Titel „Funding women entrepreneurship — How to Empowerment growth“ (Finanzierung von Unternehmerinnen — Möglichkeiten zur Wachstumsförderung),

gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter (A9-0096/2022),

A.

in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter ein grundlegender Wert und ein zentrales Ziel der EU sowie eine Grundvoraussetzung für die uneingeschränkte Wahrnehmung der Menschenrechte durch Frauen und Mädchen und für ihre Selbstbestimmung, die Entfaltung ihres vollen Potenzials sowie für das Erreichen einer tragfähigen, inklusiven Gesellschaft von zentraler Bedeutung ist; in der Erwägung, dass geschlechtsspezifische Diskriminierung auf der Grundlage von Stereotypen und Ungleichheiten in Verbindung mit intersektioneller Diskriminierung, unter anderem aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen oder sozialen Herkunft oder einer Behinderung, der sexuellen Ausrichtung, der Geschlechtsidentität oder des Ausdrucks ihrer Geschlechtlichkeit, negative soziale und wirtschaftliche Folgen hat und dies einen Einfluss darauf hat, wie Frauen Herausforderungen erleben, auch wenn es darum geht, unternehmerisch oder selbstständig tätig zu werden;

B.

in der Erwägung, dass das weibliche Unternehmertum die Emanzipation und Selbstbestimmung der Frauen fördert; in der Erwägung, dass im Zeitraum 2014–2018 das jährliche Medianeinkommen von Vollzeitunternehmern für Männer und Frauen gleich war (9); in der Erwägung, dass die wirtschaftliche Unabhängigkeit und die Teilhabe von Frauen unerlässlich für die Verwirklichung der Rechte der Frauen und der Gleichstellung der Geschlechter sind und die Fähigkeit zur gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsmarkt, den Zugang zu und die Kontrolle über produktive Ressourcen, die Selbstbestimmung über die eigene Zeit, das eigene Leben und den eigenen Körper, die Selbstverwirklichung und eine sinnvolle Beteiligung an wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen auf allen Ebenen umfasst; in der Erwägung, dass die Förderung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit die Stärkung der weiblichen Unternehmertätigkeit und der Selbstständigkeit von Frauen voraussetzt und mit geeigneten Maßnahmen einhergehen muss, um die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt, gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, den Zugang zu menschenwürdiger Arbeit sowie die Aufteilung und Anerkennung von Haushalts- und Betreuungspflichten sicherzustellen;

C.

in der Erwägung, dass Frauen das wertvollste und größte ungenutzte Unternehmer- und Führungspotenzial in Europa darstellen; in der Erwägung, dass im Zeitraum 2014–2018 die Wahrscheinlichkeit, dass Frauen in der OECD ihr eigenes Unternehmen gründeten, doppelt so hoch war wie in der EU (10); in der Erwägung, dass Unternehmerinnen und weibliche Selbstständige eine nicht ausreichend genutzte Quelle für nachhaltiges Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen und Innovationspotenzial sind, wobei die Förderung dieser Wachstumsquelle ein wichtiges Instrument zur Förderung der wirtschaftlichen Teilhabe und Unabhängigkeit von Frauen ist; in der Erwägung, dass die wirtschaftliche Teilhabe von Frauen die Produktivität steigert und die wirtschaftliche Diversifizierung und Einkommensgleichheit erhöht; in der Erwägung, dass selbstständige Erwerbstätigkeit als eine Form von Arbeit anerkannt werden muss, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zum Abbau der Arbeitslosigkeit beiträgt; in der Erwägung, dass Frauen oft einen anderen Management- und Führungsstil haben als Männer und dass die geschlechtliche Vielfalt in Teams für alle in Gesellschaft und Wirtschaft von Vorteil ist (11); in der Erwägung, dass die Unterstützung von Unternehmerinnen und selbstständig erwerbstätigen Frauen auch die Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken würde und dass daher alle unternehmerischen Tätigkeiten, die Arbeitsplätze und Einkommen und damit einen Mehrwert für Wirtschaft und Gesellschaft schaffen, von der EU und ihren Mitgliedstaaten gefördert werden sollten;

D.

in der Erwägung, dass Frauen in ländlichen und benachteiligten Regionen sich eher für eine unternehmerische und selbstständige Tätigkeit entscheiden als Frauen in städtischen und wirtschaftlich wohlhabenden Regionen (12); in der Erwägung, dass die Beschäftigungsmöglichkeiten von Frauen in ländlichen Gebieten der EU schlechter sind als die Beschäftigungsmöglichkeiten von Männern in ländlichen und die von Frauen in städtischen Gebieten; in der Erwägung, dass der Anteil der selbstständig erwerbstätigen Frauen in ländlichen Gebieten etwas höher ist als in der Gesamtfläche; in der Erwägung, dass 30 % der landwirtschaftlichen Betriebe in der EU von selbstständig tätigen Frauen geführt werden (13);

E.

in der Erwägung, dass die relativ geringe Anzahl an Unternehmerinnen als ungenutzte Quelle für Innovation und Entwicklung angesehen werden sollte, insbesondere vor dem Hintergrund des ökologischen und digitalen Wandels in Europa und seiner wirtschaftlichen Erholung nach der COVID-19-Krise; in der Erwägung, dass die COVID-19-Krise Frauen unverhältnismäßig stark betroffen hat, insbesondere diejenigen, die in prekären Arbeitsverhältnissen, in Sektoren mit hohem Frauenanteil und in der informellen Wirtschaft arbeiten, und dass diese Krise aufgrund der Zunahme von Betreuungs- und Haushaltspflichten, des eingeschränkten Zugangs zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und zu den entsprechenden Rechten sowie der geschlechtsspezifischen Gewalt und Belästigung erhebliche wirtschaftliche und beschäftigungsrelevante Auswirkungen auf sie hat; in der Erwägung, dass die europäische Wirtschaft von einem Wachstum des BIP um 16 Mrd. EUR profitieren kann, wenn mehr Frauen ermutigt werden, in den digitalen Arbeitsmarkt einzutreten; in der Erwägung, dass die Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter und die Unterstützung der weiblichen Unternehmertätigkeit der Schlüssel zur Beschleunigung und Stärkung der europäischen Erholung sind;

F.

in der Erwägung, dass die Europäische Union in Bezug auf die Entwicklung von Technologien, wie zum Beispiel im Bereich der künstlichen Intelligenz und der Blockchain-Technologien, hinter den USA und China zurückbleibt; in der Erwägung, dass im April 2021 die am höchsten bewerteten Start-up-Unternehmen der Welt hauptsächlich chinesische und US-amerikanische Unternehmen waren; in der Erwägung, dass die Europäische Union die Innovationsfähigkeit der europäischen Frauen hinsichtlich der Entwicklung von Technologien anerkennen und unterstützen sollte;

G.

in der Erwägung, dass Frauen nur 34,4 % der Selbstständigen in der EU und 30 % der Start-up-Unternehmer ausmachen, was bestätigt, dass in Europa und Nordamerika die größten geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der unternehmerischen Tätigkeit zu finden sind (14); in der Erwägung, dass nur 34 % der Führungspositionen in der EU von Frauen besetzt sind (15); in der Erwägung, dass frühere Erfahrungen in Führungspositionen die notwendigen Fähigkeiten und das Selbstvertrauen vermitteln, selbst Unternehmen zu gründen (16); in der Erwägung, dass das Fehlen eines Sozialschutzes wie bezahlter Kranken-, Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elternurlaub für selbstständige Frauen in mehreren Mitgliedstaaten problematisch sein kann; in der Erwägung, dass selbstständig erwerbstätige Frauen ein höheres Armutsrisiko aufweisen;

H.

in der Erwägung, dass die Gründung und Führung eines Unternehmens in der EU aufgrund der unterschiedlichen bürokratischen und administrativen Anforderungen und Verfahren kompliziert ist, was ein Hindernis dafür darstellt, mehr Frauen zu ermutigen, Unternehmerinnen zu werden; in der Erwägung, dass Frauen auf andere Hindernisse, insbesondere wirtschaftlicher, rechtlicher und sozialer Art, stoßen als Männer, wenn sie unternehmerisch tätig werden wollen; in der Erwägung, dass diese Hindernisse auf geschlechtsspezifischen Stereotypen beruhen, die zu einer Geschlechtertrennung in der Bildung, einem Mangel an spezifischer Ausbildung, einem geringeren Maß an unternehmerischem Selbstvertrauen, einem schlechteren Zugang zu Informationen, finanzieller und staatlicher Unterstützung und weniger Instrumenten für soziale und geschäftliche Netzwerke, geschlechtsspezifischen Vorurteilen und Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufgrund fehlender Betreuungsinfrastrukturen, insbesondere bei der Kinderbetreuung, und aufgrund des Stereotyps, dass Frauen die meiste Betreuungs- und Hausarbeit leisten, beitragen; in der Erwägung, dass Frauen eher als Männer flexible Arbeitszeiten als ihre Motivation für unternehmerische und selbstständige Tätigkeit angeben (17); in der Erwägung, dass das Unternehmertum und die selbstständige Erwerbstätigkeit von Frauen auch ein wertvolles Instrument sein können, um Beruf und Privatleben miteinander zu vereinbaren; in der Erwägung, dass von 2014 bis 2018 nur 34,5 % der Frauen in der EU und 37,7 % der Frauen in der OECD das Gefühl hatten, über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse zu verfügen, um ihr eigenes Unternehmen zu gründen; in der Erwägung, dass Frauen mit fast 10 % höherer Wahrscheinlichkeit Versagensängste angeben als Männer (18); in der Erwägung, dass zwischen Männern und Frauen ein Gefälle bei der finanziellen Allgemeinbildung besteht; in der Erwägung, dass dieses Gefälle ein Hindernis für Frauen beim Zugang zu Finanzmitteln darstellt und sie insgesamt daran hindert, selbstbewusst an wirtschaftlichen und finanziellen Aktivitäten teilzunehmen (19);

I.

in der Erwägung, dass schädliche Strukturen und Stereotype Ungleichheit aufrechterhalten; in der Erwägung, dass traditionelle Geschlechterrollen und Stereotypen nach wie vor die Arbeitsteilung zu Hause, in der Bildung, am Arbeitsplatz und in der Gesellschaft beeinflussen; in der Erwägung, dass unbezahlte Betreuungs- und Hausarbeit zumeist von Frauen geleistet wird, was sich auf die Beschäftigung und die Laufbahnentwicklung auswirkt und zum geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälle beiträgt; in der Erwägung, dass Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, wie die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, von den Mitgliedstaaten dringend und ordnungsgemäß umgesetzt und durch weitere Maßnahmen ergänzt werden müssen, damit mehr Männer in unbezahlte Arbeit einbezogen werden;

J.

in der Erwägung, dass der Zugang zu Netzen, Mentoring und die Förderung von Unternehmerinnen als Vorbilder wichtig sind, um Frauen darin zu bestärken, Unternehmertum als Karrieremöglichkeit zu betrachten und die wirtschaftliche Teilhabe von Frauen zu erhöhen; in der Erwägung, dass die Vielfalt der Vorbilder Frauen mit unterschiedlichem Hintergrund ansprechen kann;

K.

in der Erwägung, dass einige Privatunternehmen Maßnahmen wie Mentoring, Vernetzung und Unterstützung in ihre Strategien zur Wahrnehmung ihrer sozialen Verantwortung aufgenommen haben, um zu einem besseren Zugang von Frauen zu Finanzmitteln und Technologien beizutragen und das Unternehmertum von Frauen zu unterstützen;

L.

in der Erwägung, dass aus Statistiken hervorgeht, dass Unternehmerinnen bei der Beschaffung von Finanzmitteln und Kapital auf mehr Schwierigkeiten stoßen als Männer; in der Erwägung, dass von Frauen geführte Unternehmen nach wie vor nur einen sehr kleinen Anteil der Investitionsempfänger ausmachen; in der Erwägung, dass ausschließlich aus Männern bestehende Gründerteams im Jahr 2018 93 % des gesamten Kapitals, das in europäische Tech-Unternehmen investiert wurde, erhielten (20); in der Erwägung, dass nur 32 % der Risikokapitalfinanzierungen an Unternehmen mit mindestens einer weiblichen Führungskraft vergeben wurden (21); in der Erwägung, dass Innovationen von Frauen seltener als Innovationen und vielversprechende Ideen erkannt und anerkannt werden; in der Erwägung, dass von Frauen geführte Unternehmen in der Region Mittel- und Osteuropa (MOE) trotz geringerer finanzieller Unterstützung bei der Kapitalproduktivität um 96 % besser abschneiden als von Männern gegründete Unternehmen (22);

M.

in der Erwägung, dass Unternehmerinnen Daten zufolge trotz geringerer finanzieller Unterstützung mehr Einnahmen erzielen;

N.

in der Erwägung, dass es sich lediglich bei 10 % der Business Angels in Europa um Frauen handelt (23) und Frauen unter Private-Equity-Investoren im Bereich der Digitalisierung besonders unterrepräsentiert sind; in der Erwägung, dass nur 10 % aller Führungspositionen in Private-Equity- und Risikokapitalunternehmen weltweit (24) von Frauen besetzt sind; in der Erwägung, dass mehrere Studien zeigen, dass Anlageverwalter dazu neigen, Kapital für Personen bereitzustellen und Personen einzustellen, die ihnen ähnlich sind, was Frauen und insbesondere diejenigen, die einen unterschiedlichen Hintergrund haben und intersektional diskriminiert werden, unter anderem aufgrund ihrer Rasse, ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder ihres sozioökonomischen Hintergrunds, eindeutig benachteiligt; in der Erwägung, dass Risikokapitalgesellschaften mit weiblichen Partnern zwei- bis dreimal so häufig in von Frauen geführte Unternehmen investieren (25); in der Erwägung, dass der Mangel an Frauen in Entscheidungspositionen bei Risikokapitalgesellschaften sich als eine der Hauptquellen der anhaltenden Finanzierungslücke bei von Frauen geführten Unternehmen in der EU erwiesen hat (26); in der Erwägung, dass eine weitere der Hauptursachen der anhaltenden Finanzierungslücke bei von Frauen geführten Unternehmen in der EU darin besteht, dass Frauen seltener als Männer externe Finanzierungen wie Bankkredite, Risikokapital oder Finanzmittel aus staatlichen Programmen in Anspruch nehmen und stattdessen auf eine Eigenfinanzierung durch persönliche Ersparnisse oder Finanzmittel von Familienmitgliedern zurückgreifen (27); in der Erwägung, dass die Durchführung von Maßnahmen zur Erreichung einer gerechten Vertretung von Frauen und zur Entwicklung eines ausgewogenen Finanzökosystems, die Schaffung eines günstigeren Umfelds auf EU-Ebene und die Bereitstellung ausreichender Haushaltsmittel von grundlegender Bedeutung sind, um sowohl die notwendigen Finanzierungsbedingungen als auch das für den Erfolg von von Frauen geführten Unternehmen unerlässliche Netzwerk von Anlegerinnen zu schaffen;

O.

in der Erwägung, dass sechs Mitgliedstaaten elf private Fonds eingerichtet haben, um die Finanzierungslücke für Unternehmerinnen zu schließen, und dass im Rahmen der Investitionskriterien dieser Fonds frauenfördernde Gleichstellungsaspekte berücksichtigt werden; in der Erwägung, dass einige dieser Fonds Unterstützung auf nationaler oder EU-Ebene erhalten haben, was die wichtige Rolle staatlicher Maßnahmen bei der Förderung des Unternehmertums verdeutlicht (28);

P.

in der Erwägung, dass es schwierig ist, den Unternehmergeist in der EU wirksam zu messen;

Q.

in der Erwägung, dass weniger als 8 % der Geschäftsführer von Spitzenunternehmen Frauen sind;

R.

in der Erwägung, dass im Jahr 2018 in der EU 59 % der Wissenschaftler und Ingenieure Männer und nur 41 % Frauen waren, d. h. es gab eine Kluft von 18 % (29); in der Erwägung, dass gesellschaftliche Normen, Stereotype, kulturelle Entmutigung und geschlechtsspezifische Erwartungen in Bezug auf die Berufswahl, die oft durch Bildungsinhalte und Lehrpläne verstärkt werden, zwei der Hauptfaktoren für die Geschlechtertrennung in der Hochschulbildung und auf dem Arbeitsmarkt sind;

S.

in der Erwägung, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass in Europa gleich viele Frauen und Männer als Unternehmer tätig sind, um eine Diversifizierung der Inhalte und Produkte zu gewährleisten; in der Erwägung, dass zwischen 2014 und 2018 die Wahrscheinlichkeit, dass von Frauen geführte Start-up-Unternehmen neue Produkte und Dienstleistungen anbieten, gleich hoch war wie bei den von Männern geführten Start-up-Unternehmen in der EU (30), was beweist, dass Frauen und Männer bei der Innovation gleich gut abschneiden; in der Erwägung, dass die Förderung des weiblichen Unternehmertums, die Qualität und Vielfalt von Innovationen, Produkten und Dienstleistungen verbessern kann;

T.

in der Erwägung, dass das Europäische Netzwerk für Botschafterinnen des Unternehmertums bisher mehr als 650 nationale Treffen organisiert und über 61 000 angehende Unternehmerinnen erreicht hat; in der Erwägung, dass die Botschafterinnen die Gründung von mehr als 250 neuen, von Frauen geführten Unternehmen und von mehreren weiteren Vernetzungs- und Unternehmensförderungsvereinen für Frauen unterstützt haben (31);

U.

in der Erwägung, dass im Jahr 2020 mehr Menschen jemanden kannten, der ein Unternehmen aufgegeben hatte, als jemanden, der ein Unternehmen gegründet hatte (32), was darauf hinweist, wie wichtig es ist, einen fruchtbaren Boden für jede Art von Unternehmertum zu schaffen, mit anderen Volkswirtschaften in Verbindung zu bleiben, in Erwartung neuer Gelegenheiten wachsam zu bleiben und die Arbeitsplätze der Zukunft zu sichern;

V.

in der Erwägung, dass das geschlechtsspezifische Lohngefälle in der EU bei 14,1 % liegt und sich im letzten Jahrzehnt nur geringfügig verändert hat; in der Erwägung, dass 24 % des geschlechtsspezifischen Lohngefälles auf die Überrepräsentation von Frauen in relativ schlecht bezahlten Bereichen wie Pflege, Gesundheit und Bildung zurückzuführen ist;

W.

in der Erwägung, dass unternehmerische Initiative Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzt; in der Erwägung, dass die Erhöhung des Bildungsniveaus von Frauen und Mädchen zu ihrer wirtschaftlichen Befähigung und zu einem integrativeren Wirtschaftswachstum beiträgt; in der Erwägung, dass lebensbegleitendes Lernen, Weiterbildung und Umschulung, insbesondere um mit dem raschen technologischen und digitalen Wandel Schritt zu halten, die beruflichen Chancen verbessern und für die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Lebensqualität von Frauen und Mädchen wichtig sind;

X.

in der Erwägung, dass das Unternehmertum für alle Frauen zugänglich sein sollte, auch für Frauen mit Behinderungen, ältere Frauen und Frauen, die einer rassischen oder ethnischen Minderheit angehören; in der Erwägung, dass Frauen mit Behinderungen bei der Gründung eigener Unternehmen mehr Schwierigkeiten haben können; in der Erwägung, dass die unternehmerische Initiative älterer Frauen nicht gefördert wird, obwohl sie als wertvolles und ungenutztes Potenzial für das Wirtschaftswachstum angesehen werden sollte; in der Erwägung, dass die Förderung des Unternehmertums von Migrantinnen große Chancen für ihre Integration in den Arbeitsmarkt bieten und ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit und Selbstbestimmung fördern kann;

Programme für Unternehmertum, unternehmerische Bildung und Aufbau unternehmerischer Kompetenzen

1.

betont, dass das Unternehmertum von Frauen dazu beiträgt, die wirtschaftliche Unabhängigkeit und Teilhabe von Frauen zu erhöhen, was eine wesentliche Voraussetzung für die Verwirklichung einer geschlechtergerechten Gesellschaft ist und in der gesamten EU gefördert und unterstützt werden sollte; stellt fest, dass die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen ihre gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt verstärkt, die Kontrolle über produktive Ressourcen und eine stärkere Beteiligung an wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen auf allen Ebenen sowie Selbstbestimmung und Körper- und Lebensautonomie ermöglicht, was von entscheidender Bedeutung für die Verwirklichung der Rechte der Frauen und der Gleichstellung der Geschlechter ist; hebt hervor, dass jede Frau, die unternehmerisch tätig werden möchte, zu diesem Schritt ermutigt werden sollte, denn die Führung eines Unternehmens schafft Arbeitsplätze und Einkommen und damit einen Mehrwert für die Wirtschaft und die ganze Gesellschaft; fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen zu verstärken, um die Beschäftigungsquote von Frauen in Europa zu erhöhen und ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern, indem sie unter anderem mehr Anreize zur Förderung des Unternehmertums von Frauen schafft; begrüßt den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Lohntransparenz;

2.

bedauert, dass Frauen nicht im gleichen Umfang wie Männer Unternehmen gründen und führen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, unternehmensfreundliche Reformen durchzuführen, um die Gleichstellung zu fördern und die unternehmerische Tätigkeit von Frauen zu stärken; fordert, dass die Bedürfnisse und die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt sowie die horizontale und vertikale Segregation des Arbeitsmarktes auf EU-Ebene genau untersucht werden;

3.

begrüßt Initiativen der Kommission wie „Women TechEU“ und das Programm „Women Leadership“ des Europäischen Innovationsrats sowie die Schaffung verschiedener europäischer Netze für Unternehmerinnen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, solche Initiativen aktiver zu fördern, indem sie das nachhaltige Wachstumspotenzial der EU stärker in den Mittelpunkt rücken und die Leistungen von Unternehmerinnen in deren ganzen Vielfalt unterstützen; bestärkt die Kommission darin, Netzwerke, die die unternehmerische Selbstständigkeit von Frauen in den Mittelpunkt stellen, auf europäischer Ebene zu stärken, um die Innovation und die Zusammenarbeit zwischen nationalen, europäischen und internationalen Netzwerken zu fördern; stellt fest, dass eine weitere grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Unternehmerinnen den Binnenmarkt der Europäischen Union stärken kann;

4.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, öffentlich-private Partnerschaften in ihre Initiativen aufzunehmen, da Privatunternehmen eine wertvolle Ratgeberfunktion übernehmen und Unternehmerinnen einschlägige und spezialisierte Kompetenzen vermitteln können; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die europaweite Vernetzung von Unternehmerinnen zu erleichtern und deren Zusammenarbeit zu unterstützen; fordert die Kommission auf, Programme zu entwickeln, mit denen Kreativität bei der Innovation gefördert wird, um das Unternehmertum auf dem Arbeitsmarkt sicherzustellen und um sicherzustellen, dass Frauen einen Mehrwert für die Gesellschaft schaffen können;

5.

betont, dass Mentoring-Beziehungen zwischen erfahrenen und neuen Unternehmern für beide Seiten von Vorteil sein können und dazu beitragen, das Bewusstsein für das Unternehmertum zu schärfen, Zweifel am Schritt zum Unternehmertum zu beseitigen und den Ratschläge- und Informationsaustausch zwischen Unternehmerinnen zu fördern;

6.

betont, dass Unternehmerinnen und Investorinnen als Vorbilder und Mentorinnen anerkannt und gefördert werden müssen; und dass sichergestellt werden muss, dass diese Vorbilder die Frauen in ihrer ganzen Vielfalt repräsentieren; nimmt in diesem Zusammenhang den EU-Preis für Innovationsleistungen von Frauen 2021 und das Europäische Netzwerk für Botschafterinnen des Unternehmertums zur Kenntnis, das Frauen ermutigt, Unternehmertum als Karrieremöglichkeit zu betrachten; appelliert an die Kommission, prominente Unternehmerinnen und Investorinnen als Vorbilder hervorzuheben, indem sie eine europaweite Kampagne zur Schärfung des Bewusstseins für das Potenzial des Unternehmertums startet, die sich in erster Linie an Frauen richtet, und Fallstudien über Unternehmerinnen durchführt;

7.

appelliert an die Kommission, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten eine Strategie zu entwickeln, um die sinnvolle Vertretung aller Frauen mit unterschiedlichem Hintergrund in Entscheidungspositionen zu gewährleisten, und zwar mit spezifischen Maßnahmen und Politiken zur Förderung ihrer wirtschaftlichen Teilhabe; fordert, dass alle Maßnahmen in Bezug auf das Unternehmertum von Frauen eine intersektionelle Perspektive beinhalten, um sicherzustellen, dass alle Frauen die entsprechende Hilfe und Unterstützung erhalten und dass keine Frau zurückgelassen wird;

8.

begrüßt öffentliche und private Programme zur Förderung des Unternehmertums von Frauen in den Mitgliedstaaten, die Aspekte der Vernetzung, des Mentorings, der Coaching- und Beratungsdienste und der Recht- und Finanzberatung zur Unterstützung und Beratung von Unternehmerinnen umfassen und ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit fördern; stellt fest, dass öffentlich zugängliche Berichte und Erfahrungsberichte in sieben Mitgliedstaaten auf die positive Wirkung dieser Programme hindeuten; fordert die Kommission und die EIGE nachdrücklich auf, nach Geschlechtern aufgeschlüsselte Daten aus allen Mitgliedstaaten zu erheben und die Wirkung von Programmen zur Förderung des Unternehmertums von Frauen zu analysieren; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bewährte Verfahren weiterzugeben, um den Anteil von Unternehmerinnen und Selbstständigen innerhalb der EU zu stärken und zu erhöhen; fordert die Mitgliedstaaten auf, eine gut entwickelte Ausbildungsstrategie zu fördern, um verschiedene Ausbildungsstufen anzubieten, die von der Sensibilisierung und Information bis hin zu spezialisierter und hochspezialisierter Ausbildung reichen, und die verschiedenen Möglichkeiten und Grenzen der spezifischen Unternehmensumfelder sowie die breite Palette von Merkmalen und Bedürfnissen von Unternehmerinnen unter besonderer Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu erkennen; hebt den Stellenwert von zentralen Anlaufstellen hervor, die z. B. Kurse und Ausbildungen in einem breiten Spektrum von Fächern, wie z. B. Buchhaltung und Marketing, für Unternehmer mit wenig oder gar keiner Erfahrung oder Qualifikation anbieten; stellt fest, dass diese Initiative mehr Frauen ermutigen kann, sich unternehmerisch zu betätigen;

9.

fordert die Kommission und die EIGE auf, aktuelle und vergleichbare Statistiken zur Verfügung zu stellen, um die wirtschaftliche Bedeutung von Unternehmern und Selbstständigen sowie die verschiedenen Kategorien innerhalb des Unternehmertums und der Selbstständigen in Bezug auf die Branche und das Geschlecht zu analysieren und den Anteil von Frauen unter den Unternehmern und Selbstständigen zu ermitteln; appelliert erneut an die Kommission und die Mitgliedstaaten, die Erhebung von nach Geschlechtern aufgeschlüsselten Daten, Statistiken, Forschungen und Analysen zu verbessern, insbesondere in Bezug auf die Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt und in Bereichen wie informelle Beschäftigung, Unternehmertum, Zugang zu Finanzmitteln und Gesundheitsdiensten, unbezahlte Arbeit, Armut und Auswirkungen der Sozialschutzsysteme; weist erneut auf die Rolle des EIGE in diesem Zusammenhang hin und fordert die Kommission auf, diese Daten zu nutzen, um wirksame Bewertungen der geschlechtsspezifischen Auswirkungen ihrer Maßnahmen und Programme sowie der Maßnahmen und Programme anderer Organe, Einrichtungen und sonstiger Stellen der EU durchzuführen;

10.

fordert insbesondere eine verstärkte Ausrichtung auf Frauen bei der Förderung der und der Sensibilisierung für MINT-Fächer, digitale Bildung und der finanziellen Allgemeinbildung, um die anhaltenden Geschlechterstereotype in der allgemeinen und beruflichen Bildung, in den Lehrplänen der Schulen und in der Berufsberatung zu bekämpfen; fordert, dafür zu sorgen, dass mehr Frauen in diese Sektoren gehen, was eine größere Vielfalt an Management- und Führungsstilen ermöglichen würde, die einen Mehrwert für diese Sektoren darstellen und zu ihrer Entwicklung beitragen würden; erachtet es als sehr wichtig, den Horizont des weiblichen Unternehmertums zu erweitern, um auch andere Bereiche als MINT und IT einzubeziehen und verschiedene Formen des Unternehmertums zu fördern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Verbesserung der Diversifizierung des Unternehmertums einzuführen und zur Förderung sozialer und kollektiver Formen des Unternehmertums von Frauen bereitzustellen; begrüßt eine spezifische Ausbildung, Forschung und Studien im Bereich Unternehmertum; betont, wie wichtig es ist, Frauen bei der Bildung und den Berufswegen des Finanzwesens zu fördern, um die Entwicklung eines zuverlässigen Netzwerks von Investorinnen zu unterstützen und unterstreicht gleichzeitig die Notwendigkeit, Frauen in die Lage zu versetzen, wirtschaftlich unabhängig zu sein und als Unternehmerinnen erfolgreich zu sein;

11.

bedauert, dass Frauen in Führungspositionen unterrepräsentiert sind, und hält es für geboten, die Gleichstellung der Geschlechter auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung in Wirtschaft und Geschäftsführung zu fördern; fordert einen zügigen Verhandlungsprozess über die Richtlinie über Frauen in Aufsichtsräten; erachtet es als geboten, mehr und bessere Informationen über das Unternehmertum als eine attraktive berufliche Möglichkeit bereitzustellen, und zwar sowohl für junge Frauen in der Schule als auch für Frauen, die nicht erwerbstätig sind und den Einstieg oder Wiedereinstieg ins Berufsleben erwägen; fordert die Kommission auf, Programme zur Förderung des Unternehmertums für ältere Menschen zu fördern, und stellt fest, dass damit auch Frauen erreicht werden können, die vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind; unterstreicht die Notwendigkeit, Maßnahmen zur Förderung wachstumsstarker Unternehmen sowie des Wachstums und der Entwicklung mittlerer und größerer Unternehmen zu fördern, um sicherzustellen, dass mehr Frauen Unternehmerinnen werden und ein nachhaltiges Wachstum unterstützen; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Sensibilisierung für Fördermaßnahmen bei Unternehmerinnen weiter zu erhöhen und bürokratische und administrative Hürden beim Zugang zu Programmen zur Förderung des Unternehmertums abzubauen; begrüßt, dass die Unterstützung durch Experten und Berater gefördert wird, die als Mentoren den Unternehmerinnen Selbstvertrauen vermitteln und sie während des gesamten Prozesses der unternehmerischen Tätigkeit begleiten können, wobei alle damit verbundenen Aspekte, darunter regulatorische, steuerliche, administrative, wirtschaftliche, buchhalterische, rechtliche, formale, arbeitsrechtliche Aspekte sowie die Auswahl von Personal berücksichtigt werden;

12.

hält es für geboten, das unternehmerische Potenzial von Frauen in allen Sektoren und Bildungsbereichen anzuerkennen, einschließlich der frauendominierten Bereiche, wie z. B. im Gesundheitswesen und in der Erziehung; hebt hervor, dass Arbeitnehmern und Personen, die von einem Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit übergehen, Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten geboten werden müssen; fordert die Kommission auf, lebenslanges Lernen für alle zu fördern; betont, dass die unternehmerische Dimension auch in allen Jugendprogrammen auf europäischer Ebene anerkannt werden muss; bekräftigt die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften darin, in Umschulungs- und Weiterbildungsprogramme zu investieren, die sich an selbstständig erwerbstätige Frauen und Unternehmerinnen richten, wobei der Schwerpunkt auf der Umschulung im Bereich der finanziellen Allgemeinbildung liegen sollte;

Zugang zu Kapital

13.

betont, dass das Unternehmertum und die selbstständige Erwerbstätigkeit von Frauen als gewinnbringende Investitionen und als Quellen für Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen anerkannt werden müssen;

14.

fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, das Bewusstsein zu schärfen und Unternehmerinnen und als Selbstständige tätigen Frauen den Zugang zu Finanzierung zu erleichtern, einschließlich alternativer Finanzierungsformen, um sicherzustellen, dass Finanzmittel verfügbar sind und sie die Unternehmerinnen und die selbstständig tätigen Frauen erreichen; stellt fest, dass Unternehmerinnen eher auf alternative Quellen wie z. B. Crowdlending und Finanzierungsplattformen zurückgreifen; stellt fest, dass sich Mikrokredite in bestimmten Fällen als erfolgreich erwiesen haben, um mehr Frauen zu motivieren, ihr eigenes Unternehmen zu gründen; nimmt die Auswirkungen von Finanzierungsmaßnahmen und die positiven Folgen, die sie für Frauen haben können, zur Kenntnis; bekräftigt die Mitgliedstaaten sowie regionale und lokale Gebietskörperschaften darin, die gegenwärtigen europäischen Strukturfonds zu nutzen, um gezielt Unternehmerinnen und selbstständig tätige Frauen zu fördern; fordert die Kommission nachdrücklich auf, ein europäisches Netzwerk geschlechterbewusster Investoren einzurichten; ist der Ansicht, dass ein solches Netzwerk in der Lage sein wird, von Frauen geführte Unternehmen mit entsprechenden Kontakten, Netzwerken und Finanzierungsmöglichkeiten auszustatten; betont, dass Sensibilisierungs- und Informationskampagnen über aktuelle und künftige EU-Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmerinnen erforderlich sind, um Unternehmerinnen und Unternehmern maßgeschneiderte Unterstützung zu bieten und die Sichtbarkeit weiblicher Führungskräfte zu erhöhen, damit sie stärkere Vorbilder sein und gängige Stereotypen durchbrechen können; fordert die Kommission nachdrücklich auf, mit angemessenen Mitteln einen Aktionsplan für weibliches Unternehmertum als Teil des Small Business Act (Initiative für kleine und mittlere Unternehmen in Europa) aufzustellen und in diesem Rahmen eine europaweite Veranstaltung für Unternehmertum, Innovation und Investitionen zu organisieren, auf der Wissenschaftler, Unternehmer, Start-ups und vor allem private Kapitalgeber zusammenkommen, um neue Geschäftsmöglichkeiten für Frauen zu fördern;

15.

begrüßt die Bemühungen der speziellen privaten Investitionsfonds, die Gleichstellungskriterien bei ihren Investitionsbewertungen berücksichtigen, um der Unterfinanzierung der von Frauen geführten Unternehmen entgegenzuwirken; fordert die Kommission auf, Ko-Investitionsprogramme mit Risikokapitalfonds und „Business Angels“ zu unterstützen, deren Schwerpunkt bei den Investitionen auf Frauen und Mentorenprogramme für Unternehmerinnen liegt; ist der Ansicht, dass dies eine wirkungsvolle Maßnahme wäre, um diesen Bereich von Grund auf zu fördern;

16.

begrüßt öffentliche und private Mittel, mit denen Maßnahmen zur Förderung der Geschlechtergleichstellung, der Vielfalt und der Integration umgesetzt werden; nimmt in diesem Zusammenhang die Initiative für Verpflichtungen im Bereich Vielfalt zur Kenntnis, die weltweit die erste Initiative ist, bei der private Fonds zugesagt haben, die Vertretung von Frauen und Männern zu messen und nachzuverfolgen und jährlich öffentlich über ihre Ergebnisse zu berichten;

17.

betont den Stellenwert von Mikrokrediten bei der Verbesserung der finanziellen Eingliederung von Frauen durch die Überwindung von Markt- und sozialen Barrieren auf den Finanzmärkten; weist darauf hin, dass der Vorteil der Mikrofinanzierung darin besteht, dass sie den Unternehmern starke Anreize für die Schaffung eines nachhaltigen Unternehmens bietet, da sie den Kredit zurückzahlen müssen, und dass dieses Instrument speziell auf die Bedürfnisse von Menschen zugeschnitten ist, die Schwierigkeiten beim Zugang zu herkömmlichen Krediten haben;

18.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in der gesamten EU systematisch nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten zu erheben und zu überwachen, damit für hochwertige Daten über Finanzierungsprogramme der EU und der Mitgliedstaaten gesorgt wird; weist ebenfalls darauf hin, wie wichtig es ist, Daten zur Gleichstellung zu erheben, um Informationen über sich überschneidende Diskriminierungserfahrungen zu erhalten, und betont, dass diese Daten künftig als Grundlage für fundiertere politische Entscheidungen und für die Unterstützung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen dienen könnten; weist darauf hin, dass die unternehmerische Dimension von Frauen bei der Ausarbeitung der Unternehmens- und KMU-Politik anerkannt werden muss, um einen angemessenen politischen Rahmen zu schaffen, der mehr weibliches Unternehmertum und Innovation durch Vielfalt fördert;

Besserer Rahmen für Unternehmerinnen

19.

fordert die Mitgliedstaaten auf, die Empfehlung des Rates von 2019 zur Gewährleistung eines effektiven Zugangs zu den Sozialschutzsystemen und -ansprüchen, einschließlich Renten- und Urlaubsansprüchen für alle Selbstständigen, umzusetzen und alle in der europäischen Säule sozialer Rechte dargelegten Grundsätze als Mittel zur Gewährleistung der Nichtdiskriminierung und zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter anzuwenden;

20.

fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, das Gender-Mainstreaming in allen Phasen der Konzipierung von Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmerinnen einzuführen und eine vielfältige Gruppe potenzieller und aktueller Unternehmerinnen zu konsultieren, um zu gewährleisten, dass diese Unterstützungsmaßnahmen auf ihre Erwartungen und Bedürfnisse abgestimmt sind und diesen entsprechen;

21.

betont, dass bürokratische Hürden für die Gründung eines Unternehmens beseitigt werden müssen, damit es für Frauen, einschließlich Migrantinnen, attraktiver wird, als Unternehmerinnen oder Selbstständige tätig zu werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Entwicklung standardisierter Verwaltungspakete für Unternehmer in der Anfangsphase der Unternehmensgründung in Erwägung zu ziehen; ist der Ansicht, dass dies den Verwaltungsaufwand bei der Interaktion mit Kommunalbehörden wie dem Finanzamt oder der Stadtverwaltung verringern wird;

22.

erachtet es als wichtig, das europäische Innovationsökosystem zu entwickeln, um mehr Frauen zu befähigen, nachhaltige und gewinnbringende Unternehmen zu gründen und Innovationen zu entwickeln, die die Wettbewerbsfähigkeit der EU, das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen stärken;

23.

fordert die Kommission auf, die in ihrer Mitteilung zur besseren Rechtsetzung und in ihrer KMU-Strategie vorgesehenen Maßnahmen unverzüglich umzusetzen;

24.

betont den Stellenwert von Orientierungshilfen, vereinfachten Formularen, Verfahren und Prozessen, um selbstständigen Unternehmerinnen zu helfen, sich im Regelwerk zurechtzufinden, z. B. im Hinblick auf den Export; stellt fest, dass insbesondere Kleinstunternehmen und KMU bereits jetzt Schwierigkeiten haben, die Ressourcen aufzufinden, um sich mit den Einhaltungspflichten in den einzelnen Mitgliedstaaten zurechtzufinden und sie zu verwalten; legt der Kommission und den Mitgliedstaaten nahe, die Beratung und Verwaltung zu bewerten und gegebenenfalls zu verbessern;

25.

unterstützt die Agenda der Kommission für bessere Rechtsetzung; vertritt die Ansicht, dass die Bereitschaft der Kommission zur Umsetzung des „One-in-one-out“-Ansatzes ein wichtiger Schritt zur Minimierung der administrativen Zwänge der Unternehmen, einschließlich der Start-up-Unternehmen und der KMU, ist, wodurch es für Frauen attraktiver wird, eine unternehmerische oder selbstständige Tätigkeit auszuüben;

26.

fordert die Mitgliedstaaten auf, verstärkte steuerliche Anreize oder flexible Steuerstrukturen in Erwägung zu ziehen, um die Rahmenbedingungen für Unternehmertum und Selbstständigkeit zu verbessern; weist als Beispiel auf die Besteuerung von Unternehmern in den Anfangsphasen hin, in der die ausschließliche Einnahmenbesteuerung oder der kapitalsichernde Aufschub von Steuerzahlungen es für Frauen attraktiver machen kann, eine unternehmerische oder selbstständige Tätigkeit auszuüben;

27.

betont, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, sowie qualitativ hochwertige und erschwingliche Sozialdienstleistungen wichtige Voraussetzungen für Unternehmerinnen und als Selbstständige tätige Frauen sind; erkennt an, dass die weibliche Unternehmertätigkeit und die selbstständige Erwerbstätigkeit die Flexibilität bieten, ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Berufs- und Privatleben zu erreichen; erkennt den Stellenwert einer gleichberechtigten Aufteilung der Haushalts- und Betreuungspflichten zwischen den Geschlechtern für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben an, die Frauen benötigen, um unternehmerisch tätig zu werden und sich selbstständig zu betätigen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben durch einen besseren Mutterschafts-, Vaterschafts-, Eltern- und Pflegeurlaub, flexible Arbeitszeiten, Kinderbetreuungseinrichtungen vor Ort und durch die Förderung von Fernarbeit sicherzustellen; hebt hervor, dass sich die Arbeitszeiten und Arbeitsmuster in ländlichen Gebieten erheblich von denen in städtischen Gebieten unterscheiden und dass es wichtig ist, Kinderbetreuungsmöglichkeiten anzubieten, die auf die besonderen Bedürfnisse von Frauen in verschiedenen Gebieten abgestimmt sind; fordert die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Behörden auf, soziale Rahmenbedingungen wie für ältere Menschen und Angehörige zu unterstützen und mehr flexible Kinderbetreuung und Möglichkeiten des Elternurlaubs anzubieten, die von wesentlicher Bedeutung sind, wenn es darum geht, mehr Frauen zu einer unternehmerischen Tätigkeit zu ermutigen und zu befähigen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Barcelona-Ziele umzusetzen und die Deckung dieses Bedarfs durch Investitionen in zugängliche und erschwingliche hochwertige Betreuungsdienste zu gewährleisten und diese zu modernisieren, damit Frauen nicht zwischen Familie und Teilnahme am Arbeitsmarkt wählen müssen; betont, dass eine weitere Befähigung und bessere Möglichkeiten für Frauen, Unternehmerinnen zu werden, einen entscheidenden Beitrag bei der Beseitigung des Lohngefälles zwischen Männern und Frauen in den Mitgliedstaaten leisten kann; begrüßt die von einigen Mitgliedstaaten diesbezüglich bereits ergriffenen Maßnahmen und fordert sie nachdrücklich auf, Zugang zu qualitativer Kinderbetreuung und Langzeit-Betreuungseinrichtungen sicherzustellen und den Zugang für Selbstständige zu fördern und die Richtlinie über die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zügig und vollständig umzusetzen und anzuwenden, und fordert die Kommission auf, dies wirksam zu überwachen; erkennt die nationalen Unterschiede in der Sozialpolitik und die Achtung der Subsidiarität an; betont, dass es im Interesse der Mitgliedstaaten liegt, familienfreundliche Arbeitsmodelle zu fördern;

28.

ist besorgt darüber, dass der Rechnungshof in seinem Sonderbericht Nr. 10/21 über das Gender-Mainstreaming im EU-Haushalt festgestellt hat, dass die Kommission das Gender-Mainstreaming nicht angemessen angewandt und nur unzureichend nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten und Indikatoren verwendet hat; fordert die Kommission auf, eine an Gleichstellungsfragen orientierte Haushaltsgestaltung einzuführen, um sicherzustellen, dass Frauen und Männer gleichermaßen von den öffentlichen Ausgaben profitieren, auch im Rahmen von „NextGenerationEU“ und allen Maßnahmen zur wirtschaftlichen Erholung;

o

o o

29.

beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1)  ABl. C 11 vom 12.1.2018, S. 35.

(2)  ABl. C 66 vom 21.2.2018, S. 44.

(3)  ABl. C 346 vom 27.9.2018, S. 6.

(4)  ABl. C 390 vom 18.11.2019, S. 28.

(5)  ABl. C 456 vom 10.11.2021, S. 232.

(6)  ABl. C 456 vom 10.11.2021, S. 191.

(7)  ABl. C 456 vom 10.11.2021, S. 208.

(8)  ABl. C 67 vom 8.2.2022, S. 137.

(9)  OECD, The Missing Entrepreneurs — Policies for Inclusive Entrepreneurship („Die fehlenden Unternehmer — Politische Maßnahmen für integratives Unternehmertum“), OECD Publishing, Paris, 2019.

(10)  OECD, The Missing Entrepreneurs — Policies for Inclusive Entrepreneurship („Die fehlenden Unternehmer — Politische Maßnahmen für integratives Unternehmertum“), OECD Publishing, Paris, 2019.

(11)  Bajcar, B. and Babiak, J., „Gender Differences in Leadership Styles: Who Leads more Destructively?“, 34th IBIMA Conference, Madrid, November 2019. https://www.researchgate.net/publication/337534934_Gender_Differences_in_Leadership_Styles_Who_Leads_more_Destructively

(12)  Europäisches Parlament, Fachabteilung Bürgerrechte und konstitutionelle Angelegenheiten, „Der berufliche Status von Frauen in den ländlichen Gebieten der EU“, Brüssel, Mai 2019. https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2019/608868/IPOL_STU(2019)608868_EN.pdf

(13)  Ebd.

(14)  Global Entrepreneurship Monitor, Women’s Entrepreneurship 2020/21: Thriving Through Class Weibliches Unternehmertum, Erfolgreich durch Klasse), London, 2021. https://gemconsortium.org/report/gem-202021-womens-entrepreneurship-report-thriving-through-crisis

(15)  Eurostat, „Women in Management“ (Frauen im Management), Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2020.

(16)  Foss, L., Henry, C., Ahl, H. und Mikalsen, G., „Women’s entrepreneurship policy research: a 30-year review of the evidence“ (Forschung über die Politik des weiblichen Unternehmertums: eine Übersicht über die Erkenntnisse der vergangenen 30 Jahre), Small Business Economics, S. 409-429.

(17)  OECD, The Missing Entrepreneurs — Policies for Inclusive Entrepreneurship (Politiken für ein integrationsförderndes Unternehmertum), OECD Publishing, Paris, 2019.

(18)  Ebd.

(19)  OECD, OECD/INFE 2020 International Survey of Adult Financial Literacy (Studie zur finanziellen Bildung von Erwachsenen) OECD Publishing, Paris, 2020.

(20)  Skonieczna, A. und Castellano, L., „Gender Smart Financing. Investing In and With Women: Opportunities for Europe“ (Geschlechtergerechte Finanzierung. In und mit Frauen investieren. Chancen für Europa), European Economy Discussion Papers, Nr. 129, Juli 2020, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.

(21)  Europäische Kommission und Europäische Investitionsbank, „Funding women entrepreneurs: How to empower growth“ (Finanzierung von Unternehmerinnen: Wie Wachstum gefördert werden kann), 2018.

(22)  Women in VC, Experior Venture Fund and Unvconventional, „Funding in the CEE Region Through the Lens of Gender Diversity and Positive Impact“ (Frauen in VC, Experior Venture Fund und Unconventional, 2021. Finanzierung in der MOE-Region aus der Perspektive der Geschlechtervielfalt und des positiven Einflusses), 2021.

(23)  EBAN: Statistics Compendium European Early Stage Market Statistics (Statistisches Kompendium zum Frühphasenmarkt in Europa), EBAN, Brüssel, 2019.

(24)  International Finance Corporation, Moving towards Gender balance in Private Equity and Venture Capital, (International Finance Corporation, Auf dem Weg zu einem ausgewogenen Geschlechterverhältnis bei Private Equity und Risikokapital), International Finance Corporation, Washington, D.C., 2019.

(25)  Women in VC, Experior Venture Fund and Unvconventional, „Funding in the CEE Region Through the Lens of Gender Diversity and Positive Impact“ (Frauen in VC, Experior Venture Fund und Unconventional, 2021. Finanzierung in der MOE-Region aus der Perspektive der Geschlechtervielfalt und des positiven Einflusses), 2021.

(26)  Europäische Kommission, Gender Smart Financing. Investing In and With Women: Opportunities for Europe (Geschlechtergerechte Finanzierung. In und mit Frauen investieren. Chancen für Europa), Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2020.

(27)  OECD, The Missing Entrepreneurs — Policies for Inclusive Entrepreneurship (Die fehlenden Unternehmer — Politiken für ein integrationsförderndes Unternehmertum), OECD Publishing, Paris, 2021.

(28)  Eurofound, Female entrepreneurship: Public and private funding (Weibliches Unternehmertum: öffentliche und private Finanzierung), Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2019.

(29)  Eurostat, „Women in science and technology“ (Frauen in Wissenschaft und Technologie), Produkte Eurostat Aktuell, 2. Oktober 2020.

(30)  OECD, The Missing Entrepreneurs — Policies for Inclusive Entrepreneurship (Die fehlenden Unternehmer — Politische Maßnahmen für integratives Unternehmertum), OECD Publishing, Paris, 2019.

(31)  https://ec.europa.eu/growth/smes/supporting-entrepreneurship/women-entrepreneurs/support-tools-and-networks-women_de

(32)  Global Entrepreneurship Monitor, 2021/2022 Global Report — Opportunity Amid Disruption, GEM, London, 2022. https://www.gemconsortium.org/reports/latest-global-report


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