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Document 52019DP0214
European Parliament decision of 14 March 2019 on the appointment of the Chairperson of the European Banking Authority (N8-0028/2019 — C8-0052/2019 — 2019/0902(NLE))
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 14. März 2019 über die Ernennung des Vorsitzes der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (N8-0028/2019 — C8-0052/2019 — 2019/0902(NLE))
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 14. März 2019 über die Ernennung des Vorsitzes der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (N8-0028/2019 — C8-0052/2019 — 2019/0902(NLE))
ABl. C 23 vom 21.1.2021, p. 588–589
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
21.1.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 23/588 |
P8_TA(2019)0214
Ernennung des Vorsitzes der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 14. März 2019 über die Ernennung des Vorsitzes der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (N8-0028/2019 — C8-0052/2019 — 2019/0902(NLE))
(Zustimmung)
(2021/C 23/85)
Das Europäische Parlament,
— |
unter Hinweis darauf, dass der Rat der Aufseher der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde am 19. Februar 2019 José Manuel Campa als Vorsitzenden der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde ausgewählt hat (C8-0052/2019), |
— |
unter Hinweis auf Artikel 48 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/78/EG der Kommission (1), |
— |
gestützt auf Artikel 122a seiner Geschäftsordnung, |
— |
unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A8-0146/2019), |
A. |
in der Erwägung, dass der Vorsitzende der Europäischen Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 48 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 im Anschluss an ein offenes Auswahlverfahren aufgrund seiner Verdienste, seiner Kompetenzen, seiner Kenntnis über Finanzinstitute und -märkte sowie seiner Erfahrungen im Bereich Finanzaufsicht und -regulierung ernannt wird; |
B. |
in der Erwägung, dass die Europäische Bankenaufsichtsbehörde am 12. Dezember 2018 eine Stellenausschreibung für das Amt des Vorsitzenden der Behörde veröffentlicht hat; in der Erwägung, dass die Frist für die Einreichung von Bewerbungen am 11. Januar 2019 abgelaufen ist; |
C. |
in der Erwägung, dass der Rat der Aufseher der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde am 5. Februar 2019 eine Auswahlliste mit Kandidaten für das Amt des Vorsitzenden der Behörde aufgestellt hat; |
D. |
in der Erwägung, dass der Rat der Aufseher der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde am 19. Februar 2019 José Manuel Campa als Vorsitzenden der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde ausgewählt und das Europäische Parlament entsprechend informiert hat; |
E. |
in der Erwägung, dass sein Ausschuss für Wirtschaft und Währung daraufhin die Qualifikationen des vom Rat der Aufseher der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde ausgewählten Kandidaten bewertet hat, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse nach Artikel 48 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010; |
F. |
in der Erwägung, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Währung am 26. Februar 2019 eine Anhörung von José Manuel Campa durchgeführt hat, bei der dieser zunächst eine Erklärung abgab und anschließend die Fragen der Ausschussmitglieder beantwortete; |
G. |
in der Erwägung, dass zum Bedauern des Parlaments alle Kandidaten männlichen Geschlechts waren — ungeachtet der zahlreichen Forderungen des Europäischen Parlaments, bei der Unterbreitung eines Auswahlliste von Kandidaten auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu achten — und dass bei der nächsten Ernennung diesem Wunsch des Parlaments entsprochen werden sollte; in der Erwägung, dass Frauen nach wie vor in Führungspositionen im Bereich Banken und Finanzdienstleistungen unterrepräsentiert sind; in der Erwägung, dass alle Organe und Einrichtungen der EU und der Mitgliedstaaten konkrete Maßnahmen umsetzen sollten, um für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu sorgen; |
1. |
stimmt der Ernennung von José Manuel Campa zum Vorsitzenden der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde für einen Zeitraum von fünf Jahren zu; |
2. |
beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat, der Kommission, der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde sowie den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln. |