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Document 52019DP0213

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 14. März 2019 über die Empfehlung des Rates zur Ernennung eines Mitglieds des Direktoriums der Europäischen Zentralbank (05940/2019 — C8-0050/2019 — 2019/0801(NLE))

ABl. C 23 vom 21.1.2021, p. 587–587 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

21.1.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 23/587


P8_TA(2019)0213

Ernennung eines Mitglieds des Direktoriums der Europäischen Zentralbank

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 14. März 2019 über die Empfehlung des Rates zur Ernennung eines Mitglieds des Direktoriums der Europäischen Zentralbank (05940/2019 — C8-0050/2019 — 2019/0801(NLE))

(Anhörung)

(2021/C 23/84)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 11. Februar 2019 (05940/2019) (1),

gestützt auf Artikel 283 Absatz 2 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Europäischen Rat angehört wurde (C8-0050/2019),

gestützt auf das Protokoll Nr. 4 über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 11.2,

gestützt auf Artikel 122 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A8-0144/2019),

A.

in der Erwägung, dass der Europäische Rat das Europäische Parlament mit Schreiben vom 14. Februar 2019 zur Ernennung von Philip R. Lane zum Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank für eine Amtszeit von acht Jahren ab dem 1. Juni 2019 angehört hat;

B.

in der Erwägung, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Währung die Qualifikationen des vorgeschlagenen Kandidaten bewertet hat, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse nach Artikel 283 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und vor dem Hintergrund des Erfordernisses einer völligen Unabhängigkeit der EZB gemäß Artikel 130 des Vertrags; in der Erwägung, dass der Ausschuss im Laufe dieser Bewertung einen Lebenslauf des Bewerbers und dessen Antworten auf den schriftlichen Fragenkatalog, der ihm übermittelt worden war, erhalten hat;

C.

in der Erwägung, dass der Ausschuss im Anschluss daran am 26. Februar 2019 eine Anhörung mit dem Kandidaten durchführte, bei der er zunächst eine Erklärung abgab und anschließend den Ausschussmitgliedern Rede und Antwort stand;

D.

in der Erwägung, dass das Parlament bedauert, dass der Europäische Rat trotz der zahlreichen Forderungen des Europäischen Parlaments an den Rat, sich mit dem Fehlen eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses im Direktorium der EZB zu befassen, diese Forderung nicht ernst nimmt, und verlangt, dass diese Forderung bei der nächsten Ernennung erfüllt wird; in der Erwägung, dass Frauen weiterhin in leitenden Positionen im Bereich Banken und Finanzdienstleistungen unterrepräsentiert sind; in der Erwägung, dass alle Organe und Einrichtungen der EU und der Mitgliedstaaten konkrete Maßnahmen umsetzen sollten, um ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis zu gewährleisten;

1.

gibt eine befürwortende Stellungnahme zu der Empfehlung des Rates ab, Philip R. Lane zum Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank zu ernennen;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Europäischen Rat, dem Rat und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.


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