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Document 52019DP0212
European Parliament decision of 14 March 2019 on the proposal of the Commission for the appointment of a member of the Single Resolution Board (N8-0021/2019 — C8-0042/2019 — 2019/0901(NLE))
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 14. März 2019 über den Vorschlag der Kommission zur Ernennung eines Mitglieds des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (N8-0021/2019 — C8-0042/2019 — 2019/0901(NLE))
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 14. März 2019 über den Vorschlag der Kommission zur Ernennung eines Mitglieds des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (N8-0021/2019 — C8-0042/2019 — 2019/0901(NLE))
ABl. C 23 vom 21.1.2021, p. 585–586
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
21.1.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 23/585 |
P8_TA(2019)0212
Ernennung von Sebastiano Laviola zum neuen Mitglied des Einheitlichen Abwicklungsausschusses
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 14. März 2019 über den Vorschlag der Kommission zur Ernennung eines Mitglieds des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (N8-0021/2019 — C8-0042/2019 — 2019/0901(NLE))
(Zustimmung)
(2021/C 23/83)
Das Europäische Parlament,
— |
unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 30. Januar 2019 zur Ernennung von Sebastiano Laviola zum Mitglied des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (N8-0021/2019), |
— |
gestützt auf Artikel 56 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 (1), |
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gestützt auf Artikel 122a seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A8-0148/2019), |
A. |
in der Erwägung, dass mit Artikel 56 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 festgelegt wird, dass die Mitglieder des Einheitlichen Abwicklungsausschusses gemäß Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung auf der Grundlage ihrer Verdienste, Fähigkeiten, Kenntnisse in Banken- und Finanzfragen sowie ihrer Erfahrung im Bereich der Finanzaufsicht und -regulierung und der Bankenabwicklung ernannt werden; |
B. |
in der Erwägung, dass das Parlament bedauert, dass trotz der Verpflichtungen nach Artikel 56 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 und ungeachtet der zahlreichen Forderungen des Parlaments, bei der Unterbreitung einer Auswahlliste von Kandidaten auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu achten, alle Kandidaten männlichen Geschlechts waren; in der Erwägung, dass das Parlament bedauert, dass Frauen im Bereich Banken und Finanzdienstleistungen in leitenden Positionen nach wie vor unterrepräsentiert sind; in der Erwägung, dass alle Organe und Einrichtungen der EU und der Mitgliedstaaten konkrete Maßnahmen umsetzen sollten, um ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu gewährleisten; |
C. |
in der Erwägung, dass die Kommission in Einklang mit Artikel 56 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 am 7. Dezember 2018 eine Auswahlliste der Kandidaten für das in Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung genannte Amt eines Mitglieds des Einheitlichen Abwicklungsausschusses angenommen hat; |
D. |
in der Erwägung, dass die Liste dem Parlament gemäß Artikel 56 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 unterbreitet wurde; |
E. |
in der Erwägung, dass die Kommission am 30. Januar 2019 einen Vorschlag zur Ernennung von Sebastiano Laviola zum Mitglied des Ausschusses und zum Direktor für Entwicklung und Koordinierung der Abwicklungsstrategie im Einheitlichen Abwicklungsausschuss angenommen und diesen Vorschlag dem Parlament übermittelt hat; |
F. |
in der Erwägung, dass sein Ausschuss für Wirtschaft und Währung daraufhin die Qualifikationen des vorgeschlagenen Kandidaten für das Amt eines Mitglieds des Einheitlichen Abwicklungsausschusses bewertet hat, insbesondere in Hinblick auf die Anforderungen nach Artikel 56 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014; |
G. |
in der Erwägung, dass der Ausschuss am 26. Februar 2019 eine Anhörung von Sebastiano Laviola durchführte, bei der dieser zunächst eine Erklärung abgab und anschließend die Fragen der Ausschussmitglieder beantwortete; |
1. |
gibt seine Zustimmung zu dem Vorschlag der Kommission zur Ernennung von Sebastiano Laviola zum Mitglied des Einheitlichen Abwicklungsausschusses für einen Zeitraum von fünf Jahren; |
2. |
beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln. |