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Document 52019AP0192

P8_TA(2019)0192 Hafenauffangeinrichtungen für die Entladung von Abfällen von Schiffen ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2019 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Hafenauffangeinrichtungen für die Entladung von Abfällen von Schiffen, zur Aufhebung der Richtlinie 2000/59/EG und zur Änderung der Richtlinien 2009/16/EG und 2010/65/EU (COM(2018)0033 — C8-0014/2018 — 2018/0012(COD)) P8_TC1-COD(2018)0012 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 13. März 2019 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie (EU) 2019/… des Europäischen Parlaments und des Rates über Hafenauffangeinrichtungen für die Entladung von Abfällen von Schiffen, zur Änderung der Richtlinie 2010/65/EU und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/59/EG

ABl. C 23 vom 21.1.2021, p. 572–572 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

21.1.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 23/572


P8_TA(2019)0192

Hafenauffangeinrichtungen für die Entladung von Abfällen von Schiffen ***I

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2019 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Hafenauffangeinrichtungen für die Entladung von Abfällen von Schiffen, zur Aufhebung der Richtlinie 2000/59/EG und zur Änderung der Richtlinien 2009/16/EG und 2010/65/EU (COM(2018)0033 — C8-0014/2018 — 2018/0012(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

(2021/C 23/76)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2018)0033),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 100 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8-0014/2018),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 23. Mai 2018 (1),

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen vom 10. Oktober 2018 (2),

unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 69f Absatz 4 seiner Geschäftsordnung von dem zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 19. Dezember 2018 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Verkehr und Tourismus sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Fischereiausschusses (A8-0326/2018),

1.

legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1)  ABl. C 283 vom 10.8.2018, S. 61.

(2)  ABl. C 461 vom 21.12.2018, S. 220.


P8_TC1-COD(2018)0012

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 13. März 2019 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie (EU) 2019/… des Europäischen Parlaments und des Rates über Hafenauffangeinrichtungen für die Entladung von Abfällen von Schiffen, zur Änderung der Richtlinie 2010/65/EU und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/59/EG

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie (EU) 2019/883.)


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