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Document 52019AP0171

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2019 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss — im Namen der Union — der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union einerseits sowie dem Königreich Norwegen, der Republik Island, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein andererseits zur Beteiligung dieser Länder an der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (15832/2018 — C8-0035/2019 — 2018/0316(NLE))

ABl. C 23 vom 21.1.2021, p. 284–284 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

21.1.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 23/284


P8_TA(2019)0171

Beteiligung Norwegens, Islands, der Schweiz und Liechtensteins an eu-LISA ***

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2019 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss — im Namen der Union — der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union einerseits sowie dem Königreich Norwegen, der Republik Island, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein andererseits zur Beteiligung dieser Länder an der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (15832/2018 — C8-0035/2019 — 2018/0316(NLE))

(Zustimmung)

(2021/C 23/59)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (15832/2018),

unter Hinweis auf den Entwurf einer Vereinbarung zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Norwegen, der Republik Island, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein andererseits (12367/2018),

unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 74, Artikel 77 Absatz 2 Buchstaben a und b, Artikel 78 Absatz 2 Buchstabe e, Artikel 79 Absatz 2 Buchstabe c, Artikel 82 Absatz 1 Buchstabe d, Artikel 85 Absatz 1, Artikel 87 Absatz 2 Buchstabe a und Artikel 88 Absatz 2 sowie Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0035/2018),

gestützt auf Artikel 99 Absätze 1 und 4 und Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0081/2019),

1.

gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss der Vereinbarung;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und des Königreichs Norwegen, der Republik Island, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und des Fürstentums Liechtenstein zu übermitteln.

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