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Document 52018AR4008

Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen zu dem Thema „Nachbarschaft und die Welt“

COR 2018/04008

ABl. C 86 vom 7.3.2019, p. 295–309 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

7.3.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 86/295


Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen zu dem Thema „Nachbarschaft und die Welt“

(2019/C 86/16)

Hauptberichterstatter:

Hans JANSSEN (NL/EVP), Bürgermeister von Oisterwijk

Referenzdokumente:

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit

COM(2018) 460 final

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Union unter Einschluss der Beziehungen zwischen der Europäischen Union einerseits und Grönland und dem Königreich Dänemark andererseits („Übersee-Assoziationsbeschluss“)

COM(2018) 461 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III)

COM(2018) 465 final

I.   EMPFEHLUNGEN FÜR ÄNDERUNGEN

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit

Änderung 1

COM(2018) 460 final, Erwägungsgrund 25

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Während Demokratie- und Menschenrechte, einschließlich der Gleichstellung der Geschlechter und der Teilhabe von Frauen, bei der gesamten Durchführung dieser Verordnung einbezogen werden sollten, kommt der Unterstützung durch die Union im Rahmen der thematischen Programme „Menschenrechte und Demokratie“ und „Organisationen der Zivilgesellschaft“, die eine globale Ausrichtung haben und in ihrer Handlungsfähigkeit nicht von der Zustimmung der Regierungen und der Behörden von Drittländern abhängig sind, eine spezifische komplementäre und zusätzliche Funktion zu.

Während Demokratie- und Menschenrechte, einschließlich der Gleichstellung der Geschlechter und der Teilhabe von Frauen, bei der gesamten Durchführung dieser Verordnung einbezogen werden sollten, kommt der Unterstützung durch die Union im Rahmen der thematischen Programme „Menschenrechte und Demokratie“, „Organisationen der Zivilgesellschaft“ und „Lokale und regionale Behörden“ , die eine globale Ausrichtung haben und in ihrer Handlungsfähigkeit nicht von der Zustimmung der Regierungen und der Behörden von Drittländern abhängig sind, eine spezifische komplementäre und zusätzliche Funktion zu.

Begründung

In diesem Stellungnahmeentwurf spricht sich der AdR dafür aus, dass die lokalen und regionalen Behörden ein spezifisches, gesondertes Programm, das mit Mitteln aus dem Bereich der Entwicklungszusammenarbeit auszustatten ist, erhalten und während der gesamten Programmplanung als Begünstigte berücksichtigt werden sollten, so wie das im Rahmen des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) im derzeitigen MFR der Fall war. Aus der Tatsache, dass die Mittel aus der Haushaltslinie für lokale Behörden im Rahmen des DCI nicht vollständig ausgeschöpft wurden, ist voreilig der Schluss gezogen worden, dass dies mit nicht ausreichenden Kapazitäten der lokalen und regionalen Behörden zu tun hat. Es mag dafür jedoch wichtigere Gründe gegeben haben, wie etwa die strengen Kofinanzierungsanforderungen und die komplexen Antragsverfahren. In jedem Fall sollten die EU-Organe mehr Spielraum für Verbesserungen schaffen, anstatt sich für die unmittelbare Abschaffung zu entscheiden.

Darüber hinaus ist es sehr wichtig, dass wirkungsvolle Verfahren für die Koordinierung zwischen Zivilgesellschaft, lokalen Behörden und EU-Organen beibehalten/eingeführt werden, um die Ziele der EU-Entwicklungspolitik und die Ziele für nachhaltige Entwicklung zu erreichen. Deshalb sollten die Organisationen der Zivilgesellschaft und die lokalen und regionalen Behörden in der Tat in diesem Artikel in einem Satz erwähnt werden.

Änderung 2

COM(2018) 460 final, Erwägungsgrund 26

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Organisationen der Zivilgesellschaft sollten als breites Spektrum von Akteuren mit unterschiedlichen Rollen und Aufgabenstellungen betrachtet werden, das alle nichtstaatlichen, gemeinnützigen Organisationen umfasst, die nichtparteilich und gewaltfrei sind und in denen Menschen sich zusammenschließen, um gemeinsame politische, kulturelle, soziale oder wirtschaftliche Ziele und Ideale zu verfolgen. Sie sind auf der örtlichen, nationalen, regionalen bis hin zur internationalen Ebene aktiv und umfassen formale und informelle Organisationen in städtischen Gebieten und im ländlichen Raum.

Organisationen der Zivilgesellschaft sollten als breites Spektrum von Akteuren mit unterschiedlichen Rollen und Aufgabenstellungen betrachtet werden, das alle nichtstaatlichen, gemeinnützigen Organisationen umfasst, die nichtparteilich und gewaltfrei sind und in denen Menschen sich zusammenschließen, um gemeinsame politische, kulturelle, soziale oder wirtschaftliche Ziele und Ideale zu verfolgen. Sie sind auf der örtlichen, nationalen, regionalen bis hin zur internationalen Ebene aktiv und umfassen formale und informelle Organisationen in städtischen Gebieten und im ländlichen Raum.

 

Im Einklang mit dem Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik spielen die lokalen und regionalen Behörden eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung und der Koordinierung der lokalen Akteure. Wie in der Agenda 2030 anerkannt wird, haben alle 17 Ziele lokale Komponenten und stehen im Zusammenhang mit den Zuständigkeiten der lokalen Behörden, z. B. für Geschlechterfragen und Klimawandel.

Begründung

Im Vorschlag der Kommission wird nicht erwähnt, welche Rolle die lokalen Behörden bei der Gestaltung, Umsetzung und Überwachung der Ziele für nachhaltige Entwicklung spielen, obwohl in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ausdrücklich festgehalten ist, dass alle 17 Nachhaltigkeitsziele eine lokale Komponente haben und mit der täglichen Arbeit der lokalen und regionalen Behörden in Verbindung stehen. In dem neuen Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik aus dem Jahr 2017 wird wiederholt, dass es erforderlich ist, die Ziele für nachhaltige Entwicklung ortsbezogen festzulegen. Dies steht im Widerspruch zum Fehlen gezielter Mittel für die lokalen Behörden in den neuen Instrumenten für auswärtiges Handeln — ein weiterer Grund, die Haushaltslinie für lokale Behörden direkt wieder einzuführen.

Änderung 3

COM(2018) 460 final, Erwägungsgrund 29

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Es ist von entscheidender Bedeutung, die Zusammenarbeit mit den Partnerländern im Bereich der Migration weiter zu intensivieren, die Vorteile einer gut gesteuerten und regulären Migration zu nutzen und die irreguläre Migration wirksam zu bekämpfen. Diese Zusammenarbeit sollte auf der Grundlage der gegenseitigen Rechenschaftspflicht und der uneingeschränkten Achtung der humanitären Verpflichtungen und der Menschenrechtsverpflichtungen einen Beitrag zur Gewährleistung des Zugangs zu internationalem Schutz, zur Bekämpfung der Ursachen der irregulären Migration, zur Verbesserung des Grenzmanagements und zur Fortsetzung der Anstrengungen im Kampf gegen irreguläre Migration, Menschenhandel und Schleuserkriminalität sowie gegebenenfalls zu den Bemühungen in den Bereichen Rückkehr, Rückübernahme und Wiedereingliederung leisten. Ein integraler Bestandteil der allgemeinen Grundsätze dieser Verordnung sollte daher sein, dass Drittländer mit der Union in diesem Bereich wirksam zusammenarbeiten. Eine größere Kohärenz zwischen der Migrationspolitik und der Politik der Entwicklungszusammenarbeit ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Entwicklungshilfe die Partnerländer bei der wirksameren Steuerung der Migration unterstützt. Diese Verordnung sollte zu einem koordinierten, ganzheitlichen und strukturierten Migrationskonzept beitragen, das die Synergien maximiert und die erforderliche Hebelwirkung entfaltet.

Es ist von entscheidender Bedeutung, die Zusammenarbeit mit den Partnerländern im Bereich der Migration in enger Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Behörden weiter zu intensivieren, die Vorteile einer gut gesteuerten und regulären Migration zu nutzen und die irreguläre Migration wirksam zu bekämpfen. Diese Zusammenarbeit sollte auf der Grundlage der gegenseitigen Rechenschaftspflicht und der uneingeschränkten Achtung der humanitären Verpflichtungen und der Menschenrechtsverpflichtungen einen Beitrag zur Gewährleistung des Zugangs zu internationalem Schutz, zur Bekämpfung der Ursachen der irregulären Migration (insbesondere wenn es sich um schutzbedürftige Personen handelt, wie etwa unbegleitete Minderjährige) , zur Verbesserung des Grenzmanagements und zur Fortsetzung der Anstrengungen im Kampf gegen irreguläre Migration, Menschenhandel und Schleuserkriminalität sowie gegebenenfalls zu den Bemühungen in den Bereichen Rückkehr, Rückübernahme und Wiedereingliederung leisten , auch im Hinblick auf die mögliche Annahme des globalen Pakts für Migration der Vereinten Nationen . Ein integraler Bestandteil der allgemeinen Grundsätze dieser Verordnung sollte daher sein, dass Drittländer mit der Union in diesem Bereich wirksam zusammenarbeiten. Eine größere Kohärenz zwischen der Migrationspolitik und der Politik der Entwicklungszusammenarbeit ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Entwicklungshilfe die Partnerländer bei der wirksameren Steuerung der Migration unterstützt. Diese Verordnung sollte zu einem koordinierten, ganzheitlichen und strukturierten Migrationskonzept beitragen, das auf lokalen Erfordernissen und Gegebenheiten beruht und das die Synergien maximiert und die erforderliche Hebelwirkung entfaltet.

Begründung

Migrationspolitik und Entwicklungspolitik sind eng miteinander verknüpft. Die internationale, nationale, regionale und lokale Zusammenarbeit ist maßgeblich für die Verwirklichung einer gemeinsamen europäischen Migrationspolitik. Ein Multi-Level-Governance-Ansatz ist Voraussetzung für optimale Ergebnisse. Entscheidend ist dabei die Zusammenarbeit der Behörden auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Transitländern wie auch mit der Zivilgesellschaft, den Migrantenverbänden und örtlichen Gemeinschaften in den Aufnahmeländern.

Änderung 4

COM(2018) 460 final — Allgemeine Bestimmungen, Artikel 3 Absatz 2

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Im Einklang mit Absatz 1 hat diese Verordnung folgende spezifische Ziele:

Im Einklang mit Absatz 1 hat diese Verordnung folgende spezifische Ziele:

a)

die Unterstützung und Förderung des Dialogs und der Zusammenarbeit mit Drittländern und Regionen in der Nachbarschaft, in Subsahara-Afrika, in Asien und im pazifischen Raum, in Nord- und Südamerika und im karibischen Raum;

a)

die Unterstützung und Förderung des Dialogs und der Zusammenarbeit mit Drittländern und Regionen in der Nachbarschaft, unter anderem auf subnationaler Ebene, in Subsahara-Afrika, in Asien und im pazifischen Raum, in Nord- und Südamerika und im karibischen Raum;

b)

auf globaler Ebene die Festigung und Unterstützung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte, die Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft, die Stärkung von Stabilität und Frieden und die Bewältigung sonstiger globaler Herausforderungen, einschließlich Migration und Mobilität;

b)

auf globaler Ebene die Festigung und Unterstützung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte, der Geschlechtergleichstellung, die Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft und der lokalen und regionalen Behörden , die Stärkung von Stabilität und Frieden und die Bewältigung sonstiger globaler Herausforderungen, einschließlich Migration und Mobilität;

Begründung

Die Unterstützung und Zusammenarbeit auf subnationaler (lokaler und regionaler) Ebene mit Gebietskörperschaften in Ländern der Nachbarschaft (insbesondere der Östlichen Partnerschaft), die auf die Erfordernisse und Gegebenheiten vor Ort abgestimmt ist, kann vielfach zu besseren und inklusiveren Ergebnissen führen als die Programme mit den zentralen Behörden der Partnerländer und wird dann von den Bürgern auch stärker wahrgenommen.

Änderung 5

COM(2018) 460 final — Allgemeine Bestimmungen, Artikel 4 Absatz 3

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Die thematischen Programme umfassen Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung auf globaler Ebene in folgenden Bereichen:

a)

Menschenrechte und Demokratie,

b)

Organisationen der Zivilgesellschaft,

c)

Stabilität und Frieden,

d)

Globale Herausforderungen.

Die thematischen Programme umfassen Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung auf globaler Ebene in folgenden Bereichen:

a)

Menschenrechte und Demokratie,

b)

Organisationen der Zivilgesellschaft,

c)

Lokale und regionale Behörden

d)

Stabilität und Frieden,

e)

Globale Herausforderungen.

 

Alle thematischen Programme sollten mit angemessenen Haushaltsmitteln ausgestattet werden.

Die thematischen Programme können sich auf alle Drittländer sowie auf die überseeischen Länder und Gebiete im Sinne des Beschlusses …/… (EU) des Rates erstrecken.

Die thematischen Programme können sich auf alle Drittländer sowie auf die überseeischen Länder und Gebiete im Sinne des Beschlusses …/… (EU) des Rates erstrecken.

Zur Erreichung der in Artikel 3 festgelegten Ziele bilden die Interventionsbereiche nach Anhang III die Grundlage der thematischen Programme.

Zur Erreichung der in Artikel 3 festgelegten Ziele bilden die Interventionsbereiche nach Anhang III die Grundlage der thematischen Programme.

Begründung

Wie in der Begründung zu Änderung 1 erwähnt, spricht sich der AdR in diesem Stellungnahmeentwurf dafür aus, dass die lokalen und regionalen Behörden ein spezifisches, gesondertes Programm, das mit Mitteln aus dem Bereich der Entwicklungszusammenarbeit auszustatten ist, erhalten und während der gesamten Programmplanung als Begünstigte in Frage kommen sollten.

Änderung 6

COM(2018) 460 final — Allgemeine Bestimmungen, Artikel 4 Absatz 5

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Die Maßnahmen im Rahmen dieser Verordnung werden in erster Linie durch geografische Programme umgesetzt.

Die Maßnahmen im Rahmen dieser Verordnung werden in erster Linie durch geografische Programme umgesetzt. Zu den unmittelbar Begünstigten der geografischen Programme sollten gegebenenfalls auch die lokalen und regionalen Behörden in den Nachbarschaftsländern zählen.

Begründung

Die Unterstützung der EU für und ihre Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Behörden in den Ländern der Partnerschaft dürfen in finanzieller oder organisatorischer Hinsicht nicht unter der erhöhten Flexibilität bei der Aufteilung der finanziellen und sonstigen Mittel zwischen unterschiedlichen geografischen und thematischen Programmen leiden. Die lokalen und regionalen Behörden sollten bereits von vornherein als unmittelbar Begünstigte der geografischen Programme in Frage kommen.

Änderung 7

COM(2018) 460 final — Allgemeine Bestimmungen, Artikel 6 Absatz 2

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Die in Absatz 1 genannte Finanzausstattung setzt sich wie folgt zusammen:

Die in Absatz 1 genannte Finanzausstattung setzt sich wie folgt zusammen:

a)

68 000  Mio. EUR für die thematischen Programme:

Nachbarschaft: mindestens 22 000  Mio. EUR,

Subsahara-Afrika: mindestens 32 000  Mio. EUR,

Asien und pazifischer Raum: 10 000  Mio. EUR,

Nord- und Südamerika und karibischer Raum: 4 000  Mio. EUR,

a)

68 000  Mio. EUR für die thematischen Programme:

Nachbarschaft: mindestens 22 000  Mio. EUR,

Subsahara-Afrika: mindestens 32 000  Mio. EUR,

Asien und pazifischer Raum: 10 000  Mio. EUR,

Nord- und Südamerika und karibischer Raum: 4 000  Mio. EUR,

b)

7 000  Mio. EUR für die thematischen Programme:

Menschenrechte und Demokratie: 1 500  Mio. EUR,

Organisationen der Zivilgesellschaft: 1 500  Mio. EUR,

Stabilität und Frieden: 1 000  Mio. EUR,

Globale Herausforderungen: 3 000  Mio. EUR,

b)

7 500  Mio. EUR für die thematischen Programme:

Menschenrechte und Demokratie: 1 500  Mio. EUR,

Organisationen der Zivilgesellschaft: 1 500  Mio. EUR,

Lokale und regionale Behörden: 500 Mio. EUR

Stabilität und Frieden: 1 000  Mio. EUR,

Globale Herausforderungen: 3 000  Mio. EUR,

c)

Krisenreaktionsmaßnahmen: 4 000  Mio. EUR

c)

Krisenreaktionsmaßnahmen: 4 000  Mio. EUR

Begründung

Im Einklang mit den vorgenannten Änderungen erscheint es dringend angeraten, dass ein angemessener Teil der verfügbaren Mittel für geografische Programme unmittelbar den Programmen mit/für lokale und regionale Behörden zugewiesen wird, so wie im Falle des DCI im MFR 2014-2020. Der vorgeschlagene Betrag (500 Mio. EUR) beruht auf der gegenwärtigen Verteilung der Haushaltslinie für zivilgesellschaftliche Organisationen und lokale Behörden (66,16 % für zivilgesellschaftliche Organisationen, 22,05 % für lokale Behörden, 10,4 % für entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit und 1,39 % für Unterstützungsmaßnahmen; Zeitraum: 2018-2020). Natürlich muss er sorgfältig berechnet werden, unter Berücksichtigung der derzeitigen Ausschöpfungsquote der Mittel für lokale Behörden sowie vieler anderer Faktoren.

Änderung 8

COM(2018) 460 final — Allgemeine Bestimmungen, Artikel 8 Absatz 1

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Die Union gründet sich auf die Grundsätze Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten und ist bestrebt, diese durch Dialog und Zusammenarbeit mit Partnerländern und -regionen zu fördern, fortzuentwickeln und zu festigen.

Die Union gründet sich auf die Grundsätze Demokratie auf allen Regierungsebenen , Rechtsstaatlichkeit , Geschlechtergleichstellung sowie Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten und ist bestrebt, diese durch Dialog und Zusammenarbeit mit Partnerländern und -regionen zu fördern, fortzuentwickeln und zu festigen.

Begründung

In die Leitprinzipien sollte die Demokratie auf subnationaler Ebene aufgenommen werden, da die Bürger Demokratie auf der lokalen und regionalen Ebene am unmittelbarsten erleben. Auch die Geschlechtergleichstellung sollte als einer der zentralen Grundsätze genannt werden.

Änderung 9

COM(2018) 460 final, Artikel 11 Absatz 2

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Mit der Programmplanung für die geografischen Programme wird ein spezifischer, maßgeschneiderter Rahmen für die Zusammenarbeit geschaffen, dem Folgendes zugrunde liegt:

Mit der Programmplanung für die geografischen Programme wird ein spezifischer, maßgeschneiderter Rahmen für die Zusammenarbeit geschaffen, dem Folgendes zugrunde liegt:

a)

der Bedarf der Partner, der anhand spezifischer Kriterien festgesetzt wird, unter Berücksichtigung von Bevölkerung, Armut, Ungleichheit, menschlicher Entwicklung, wirtschaftlicher und ökologischer Vulnerabilität sowie Resilienz von Staat und Gesellschaft;

a)

der Bedarf der Partner, der anhand spezifischer Kriterien festgesetzt wird, unter Berücksichtigung von Bevölkerung, Armut, Ungleichheit, menschlicher Entwicklung, wirtschaftlicher und ökologischer Vulnerabilität sowie Resilienz von Staat und Gesellschaft;

b)

die Fähigkeit der Partner, Finanzmittel zu generieren und Zugang zu Finanzmitteln zu erhalten, und ihre Absorptionsfähigkeit;

b)

die Fähigkeit der Partner, Finanzmittel zu generieren und Zugang zu Finanzmitteln zu erhalten, und ihre Absorptionsfähigkeit;

c)

die Zusagen und Leistungen der Partner, die anhand von Kriterien wie politische Reformen und wirtschaftliche und soziale Entwicklung beurteilt werden;

c)

die Zusagen und Leistungen der Partner, die anhand von Kriterien wie politische Reformen und wirtschaftliche und soziale Entwicklung beurteilt werden , und ihre Bereitschaft, mit ihren lokalen und regionalen Behörden bei der Ausarbeitung, Umsetzung und Überwachung von Programmen zusammenzuarbeiten ;

d)

die potenziellen Wirkungen der Unionsfinanzierungen in den Partnerländern und -regionen;

d)

die potenziellen Wirkungen der Unionsfinanzierungen in den Partnerländern und -regionen unter anderem in Form kleinerer Projekte, die auch für lokale und regionale Gebietskörperschaften zugänglich sind ;

e)

Kapazitäten und Engagement der Partner für die Förderung gemeinsamer Interessen und Werte und für die Unterstützung gemeinsamer Ziele und multilateraler Allianzen sowie die Fortschritte bei der Umsetzung der Prioritäten der Union.

e)

Kapazitäten und Engagement der Partner für die Förderung gemeinsamer Interessen und Werte und für die Unterstützung gemeinsamer Ziele und multilateraler Allianzen sowie die Fortschritte bei der Umsetzung der Prioritäten der Union.

Begründung

Im vorgeschlagenen Artikel 11 heißt es bereits, dass „die Maßnahmen soweit möglich auf einem Dialog zwischen der Union, den Mitgliedstaaten und den betreffenden Partnerländern, einschließlich der nationalen und lokalen Behörden“ beruhen sollten. Das ist ein guter Ausgangspunkt, doch sollte hinzugefügt werden, dass im Rahmen der Programmgrundsätze auch die Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Behörden (und anderen Interessenträgern) bei der Ausarbeitung, Umsetzung und Überwachung der Programme (auch im Hinblick auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit) nachdrücklich gefordert wird. Ein ausdrücklicher Hinweis ist besonders wichtig für die Arbeit in den Ländern, in denen die lokalen und regionalen Behörden kaum oder gar nicht einbezogen werden.

Ferner ist es von größter Bedeutung, dass die Programmmittel für lokale und regionale Behörden aller Art und Größe zugänglich sind, einschließlich denen im ländlichen Raum und in Zwischenstädten, da alle von ihnen in denselben Gebieten tätig sind und zusammenarbeiten müssen, um eine nachhaltige (lokale) Entwicklung zu erreichen (siehe dazu den territorialen Ansatz der EU für die lokale Entwicklung).

In diesem Sinne sollte das neue Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI) neben Großprojekten auch kleinere Projekte (z. B. auf der Grundlage bestehender Partnerschaften zwischen Städten, anderen subnationalen Ebenen oder mehreren Akteuren) anregen und finanzieren sowie den Kapazitätenaufbau der lokalen und regionalen Behörden weiter erleichtern, sodass alle Arten von lokalen und regionalen Behörden auf eine nachhaltige Entwicklung hinarbeiten können.

Änderung 10

COM(2018) 460 final — Titel II, Kapitel III, Artikel 22 Absatz 7

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Die Zusammenarbeit zwischen der Union und ihren Partnern kann u. a. in folgender Form erfolgen:

Die Zusammenarbeit zwischen der Union und ihren Partnern kann u. a. in folgender Form erfolgen:

(…)

(…)

b)

Maßnahmen der Verwaltungszusammenarbeit wie Partnerschaften zwischen öffentlichen Institutionen, lokalen Behörden, nationalen öffentlichen Einrichtungen oder mit öffentlichen Aufgaben betrauten privatrechtlichen Stellen eines Mitgliedstaats und eines Partnerlands oder einer Partnerregion sowie Maßnahmen der Zusammenarbeit, an denen von den Mitgliedstaaten und ihren regionalen und lokalen Behörden abgeordnete Experten aus dem öffentlichen Sektor beteiligt sind;

b)

Maßnahmen der Verwaltungszusammenarbeit wie Partnerschaften zwischen öffentlichen Institutionen, lokalen Behörden, nationalen öffentlichen Einrichtungen oder mit öffentlichen Aufgaben betrauten privatrechtlichen Stellen eines Mitgliedstaats und eines Partnerlands oder einer Partnerregion sowie Maßnahmen der Zusammenarbeit, an denen von den Mitgliedstaaten und ihren regionalen und lokalen Behörden — insbesondere über den TAIEX-Mechanismus und das SIGMA-Programm — abgeordnete Experten aus dem öffentlichen Sektor beteiligt sind;

Begründung

Der ausdrückliche Verweis auf TAIEX und SIGMA würde den Einsatz hocheffizienter Instrumente zur technischen Hilfe auf allen Verwaltungsebenen untermauern.

Anhang II — Bereiche der Zusammenarbeit für die geografischen Programme

Änderung 11

COM(2018) 460 final, Anhang II, A.1 (a)

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Stärkung der Demokratie und der demokratischen Prozesse, der Regierungsführung und Kontrolle, einschließlich transparenter und glaubwürdiger Wahlprozesse.

Stärkung der Demokratie und der demokratischen Prozesse, der Regierungsführung und Kontrolle auf nationaler und subnationaler Ebene , einschließlich transparenter und glaubwürdiger Wahlprozesse auf diesen Ebenen .

Begründung

Im Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik, wie von der EU und ihren Mitgliedstaaten im Jahr 2017 vereinbart, werden die regionalen und lokalen Behörden aufgefordert, eine Kontrollfunktion auszuüben und sich aktiv am Beschlussfassungsprozess zu beteiligen (Ziffer 83).

Der Europäische Ausschuss der Regionen hat sich an Wahlbeobachtungsmissionen auf lokaler und regionaler Ebene beteiligt, die zur Stärkung und Verbesserung des demokratischen Prozesses beitragen.

Änderung 12

COM(2018) 460 final, Anhang II, A.2 (1)

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Unterstützung der lokalen Behörden bei ihren Anstrengungen, in den Städten die Versorgung mit grundlegenden Dienstleistungen, den gleichberechtigten Zugang zu Nahrungsmitteln und den Zugang zu angemessenem und erschwinglichem Wohnraum zu verbessern und für mehr Lebensqualität zu sorgen, insbesondere für Menschen, die in informellen Siedlungen und Elendsvierteln leben.

Unterstützung der lokalen und regionalen Behörden bei ihren Anstrengungen, auf ihrer Ebene die Versorgung mit grundlegenden Dienstleistungen, den gleichberechtigten Zugang zu Nahrungsmitteln und den Zugang zu angemessenem und erschwinglichem Wohnraum zu verbessern und für mehr Lebensqualität zu sorgen, insbesondere für Menschen, die in informellen Siedlungen und Elendsvierteln leben.

Begründung

In diesem Artikel wird empfohlen, die lokalen Behörden dabei zu unterstützen, die Versorgung mit grundlegenden Dienstleistungen in den Städten zu verbessern. Es ist wichtig, ausdrücklich festzuhalten, dass das Ziel des NDICI in der Arbeit mit dem gesamten „Städtesystem“ besteht. Städte sind nur ein Element des nationalen Systems lokaler Verwaltungen: Die nötigen Entwicklungsschritte müssen über die verschiedenen Ebenen von Verwaltungen hinweg, in den Kommunen und der Zivilgesellschaft von den Drittländern selbst umgesetzt und lokal organisiert werden. Dies steht auch im Einklang mit dem territorialen Ansatz der Kommission für die lokale Entwicklung, mit dem unterstrichen wird, dass lokalen und regionalen Behörden in ihrem Hoheitsgebiet häufig eine Koordinierungsrolle zukommt, in deren Rahmen sie mit dem privaten Sektor, Organisationen der Zivilgesellschaft sowie Universitäten, Wissenseinrichtungen und anderen Verwaltungsebenen kommunizieren und zusammenarbeiten.

Anhang III — Interventionsbereiche für die thematischen Programme

Änderung 13

COM (2018) 460 final, Anhang III, neue Ziffer 3

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

 

 

Stärkung der Rolle der lokalen und regionalen Behörden als Entwicklungsakteure

a)

Stärkung der lokalen und regionalen Behörden, insbesondere im Rahmen internationaler Partnerschaften zwischen den lokalen und regionalen Behörden in den Mitgliedstaaten und den Partnerländern, zur Umsetzung der Agenda 2030 durch eine entsprechende Finanzausstattung mit dem Ziel, ihre Verwaltungskapazitäten und ihre Möglichkeiten für einen politischen Dialog mit nationalen Behörden zu fördern und den Dezentralisierungsprozess zu unterstützen;

b)

Förderung der dezentralen Entwicklungszusammenarbeit in all ihren Formen;

c)

Ausbau der Kapazitäten der Netze, Plattformen und Allianzen lokaler und regionaler Behörden in Europa und im Süden zwecks Sicherung eines substanziellen und kontinuierlichen Politikdialogs zu Entwicklungsfragen und zur Förderung der demokratischen Regierungsführung, insbesondere durch den territorialen Ansatz für die lokale Entwicklung;

d)

Verstärkung der Interaktion mit den europäischen Bürgerinnen und Bürgern in Entwicklungsfragen (Sensibilisierung, Wissensaustausch, Engagement), insbesondere im Zusammenhang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung, auch in den Mitglieds- und Kandidatenländern sowie in potenziellen Kandidatenländern.

Begründung

Zu klären ist, wie die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften über die Programmplanungsphase hinaus an europäischen Programmen beteiligt und wie sie im Hinblick auf die Prioritäten geografischer Programme konsultiert werden. Durch die Aufnahme eines Interventionsbereichs speziell für die lokalen und regionalen Behörden wäre nicht mehr fraglich, ob diese Zielgruppe/Begünstigten/Partner bei der Durchführung der Maßnahmen ausreichend Aufmerksamkeit erhalten oder nicht.

Der Mehrwert der dezentralen Zusammenarbeit (d. h. internationale Partnerschaften zwischen lokalen und regionalen Behörden) wird in den verschiedenen Vorschlägen im Bereich „Nachbarschaft und die Welt“ nicht ausdrücklich genannt. Die dezentrale Zusammenarbeit wurde von den Organen und Mitgliedstaaten der EU als Entwicklungsinstrument im neuen Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik 2017 anerkannt. Sie ist in der Tat ein wirksames Instrument, um die Kapazitäten lokaler und regionaler Gebietskörperschaften in Partnerländern der EU zu stärken, um Pläne entwickeln und Dienstleistungen erbringen sowie die Qualität der Dezentralisierungsreformen verbessern zu können. Diese Art der internationalen Zusammenarbeit gibt es seit Jahrzehnten, und zahlreiche lokale und regionale Behörden in Europa sind daran beteiligt. Dezentrale Zusammenarbeit sollte nicht dahingehend verstanden werden, dass der thematische Umfang von Partnerschaften begrenzt ist (z. B. auf Wasserversorgung, Abfallbewirtschaftung und Stadtplanung), denn die dezentrale Zusammenarbeit hat das Potenzial, das Verwaltungssystem insgesamt zu stärken. Die Säule der geografischen Programme sollte auch Möglichkeiten für diese Tätigkeit bieten.

Änderung 14

COM(2018) 460 final, Anhang III, 4. Interventionsbereiche für das Programm „Globale Herausforderungen“

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

D.

PARTNERSCHAFTEN

 

1.

Stärkung der Rolle der lokalen Behörden als Entwicklungsakteure

a)

Ausbau der Kapazitäten der Netze, Plattformen und Allianzen lokaler Behörden in Europa und im Süden zwecks Sicherung eines substanziellen und kontinuierlichen Politikdialogs zu Entwicklungsfragen und zur Förderung der demokratischen Regierungsführung, insbesondere durch den Territorialen Ansatz für die lokale Entwicklung;

b)

Verstärkung der Interaktion mit den europäischen Bürgerinnen und Bürgern in Entwicklungsfragen (Sensibilisierung, Wissensaustausch, Engagement), insbesondere im Zusammenhang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung, auch in der Union, Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern.

 

Begründung

Da in Änderung 13 ein spezifischer Interventionsbereich für lokale und regionale Behörden hinzugefügt wird, werden die lokalen und regionalen Behörden logischerweise aus dem Interventionsbereich für globale Herausforderungen entfernt.

Vorschlag für IPA III

Änderung 15

COM(2018) 465 final, Artikel 6

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

 

5.     Die Kommission trifft in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten auch die erforderlichen Vorkehrungen, um die Beteiligung der lokalen und regionalen Behörden an der Ermittlung der spezifischen Ziele der Heranführungshilfe im Rahmen dieser Verordnung sicherzustellen.

Begründung

Da ein spezifisches Ziel von IPA III sein wird, die Wirksamkeit der öffentlichen Verwaltung zu verbessern sowie Strukturreformen und gute Verwaltung auf allen Ebenen zu fördern, sollten die lokalen und regionalen Behörden an der strategischen Planung beteiligt sein. Die Kommission wird auch dazu aufgefordert, ad hoc praktische Modalitäten einzuführen, damit TAIEX und Twinning für die Zusammenarbeit zwischen den lokalen und regionalen Behörden der Mitgliedstaaten und der Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländer genutzt werden können.

Änderung 16

COM(2018) 465 final, Artikel 9 Absatz 1

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Bis zu 3 % der Finanzausstattung werden für Programme für grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen den im Anhang I aufgeführten Begünstigten und den Mitgliedstaaten im Einklang mit ihrem Bedarf und ihren Prioritäten bereitgestellt.

Bis zu 3 % der Finanzausstattung werden für Programme für grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen den im Anhang I aufgeführten Begünstigten und den Mitgliedstaaten im Einklang mit ihrem Bedarf und ihren Prioritäten bereitgestellt , einschließlich der Unterstützung für den Kapazitätenaufbau auf lokaler und regionaler Ebene .

Begründung

Der Kapazitätenaufbau auf lokaler und regionaler Ebene sollte eine der Prioritäten sein, was sich in der finanziellen Ausstattung widerspiegeln sollte.

Änderung 17

COM(2018) 465 final, Anhang II

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

 

f)

Förderung der Verwaltungsstrukturen auf lokaler und regionaler Ebene und Verbesserung der Planungs- und Verwaltungskapazität der lokalen und regionalen Behörden.

Begründung

Diese thematische Priorität sollte nicht nur im Bereich der Unterstützung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit Erwähnung finden.

II.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

Vorbemerkungen

1.

nimmt die Vorschläge der Kommission für den MFR 2021-2027 mit Interesse zur Kenntnis, einschließlich der Vorschläge der Rubrik „Nachbarschaft und die Welt“, vor allem in Bezug auf das neue Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI) und die Verlängerung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III);

2.

begrüßt den Vorschlag, die Mittel für das auswärtige Handeln der EU aufzustocken (von 94,5 Mrd. EUR im Zeitraum 2014-2020 auf 123 Mrd. EUR), was ungefähr 10 % des gesamten MFR (wie vorgeschlagen) entspricht; hält dies im Hinblick auf die globalen Herausforderungen für zwingend notwendig und unterstreicht, dass diese vorgeschlagene Aufstockung als Minimum in den derzeitigen MFR-Verhandlungen betrachtet werden sollte;

3.

begrüßt das Ziel der Kommission, das auswärtige Handeln der EU angesichts globaler Herausforderungen wie Klimawandel, massiver Verstädterung und sozialer und wirtschaftlicher Turbulenzen, die allesamt vielschichtige und komplexe Lösungen und Ansätze erfordern, konsequenter, kohärenter und flexibler zu gestalten;

4.

begrüßt die geplante Effizienzsteigerung durch die Bündelung mehrerer Instrumente des auswärtigen Handelns im vorgeschlagenen NDICI zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung und zur Stärkung der Resilienz (im Einklang mit der Stellungnahme COR 2017/03666), weist aber darauf hin, dass alles von der praktischen Umsetzung der derzeitigen Vorschläge abhängt: Es sollte stets vermieden werden, dass Planung und Umsetzung zu weit auseinanderfallen (d. h. dass die Modalitäten nicht geändert werden, um sie flexibler zu machen);

5.

stellt fest, dass die lokalen und regionalen Behörden in der Säule „Globale Herausforderungen“ des vorgeschlagenen NDICI berücksichtigt werden und sich auch im „regionalen“ Teil der geografischen Säule wiederfinden; fordert die anderen EU-Institutionen auf, zuzusichern, dass die lokalen und regionalen Behörden tatsächlich einen leichten Zugang zu diesen Programmen und Mitteln erhalten werden;

6.

teilt die Auffassung, dass die Förderung von Investitionen für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Stärkung der Rolle der Privatwirtschaft von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung sind; begrüßt daher die „Mitteilung über eine neue Allianz Afrika–Europa für nachhaltige Investitionen und Arbeitsplätze: Eine neue Stufe unserer Partnerschaft zur Förderung von Investitionen und Arbeitsplätzen“, deren Ziel die Förderung der Schaffung von 10 Mio. Arbeitsplätzen in Afrika ist;

7.

betont, dass die Nutzung und Zweckbindung spezifischer Mittel für die lokale und regionale Regierungsebene von Drittländern dazu beitragen werden, die Entwicklung an der Basis zu fördern, und damit ein Erreichen der Ziele der EU begünstigen;

8.

begrüßt die Verlängerung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III) als wichtiges und zweckdienliches Werkzeug und wertet positiv, dass die spezifischen Ziele von IPA III in der Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung, der Unterstützung von Strukturreformen und verantwortungsvollem Handeln auf allen Ebenen und der Förderung der territorialen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bestehen;

Herausforderungen und Chancen

9.

ist der Auffassung, dass die Bündelung mehrerer Instrumente des auswärtigen Handelns im NDICI sowohl Herausforderungen als auch Chancen mit sich bringt, und unterstreicht, dass das NDICI weiterhin zur Verwirklichung der langfristigen Entwicklungsziele beitragen sollte, die zuvor im Rahmen des EEF angestrebt wurden;

10.

ist besorgt, dass die Mittelzuweisung für auswärtige Maßnahmen zunehmend nach geografischen Kriterien erfolgt und der Zugang zur Finanzierung für lokale und regionale Behörden deshalb schwieriger oder weniger offenkundig werden könnte, abhängig von den länderspezifischen Strategien, die bislang nicht bekannt sind; ist außerdem besorgt, dass eine stärkere Hinwendung zu ländergeführten Strategien und Programmen, basierend auf zentralen Prioritäten und strategischen Infrastrukturinvestitionen, zu einer zunehmenden Konzentration auf Begünstigte auf nationaler Ebene und möglicherweise zu weniger Aufmerksamkeit für die Beschlussfassung und Beteiligung mehrerer Akteure in allen Programmphasen führen wird;

11.

unterstreicht die Bedeutung der Beteiligung der lokalen und regionalen Behörden an der Entwicklung von Strategien und Programmen und deren Umsetzung sowie der auf lokaler Ebene erarbeiteten Rahmen für Überwachung und Evaluierung. Damit würde gewährleistet, dass die Hilfe den Bedürfnissen der Kandidaten, auch auf lokaler und regionaler Ebene, entspricht. Bei der leistungsbezogenen Mittelzuweisung sollten Fortschritte hin zu Dezentralisierungsreformen und/oder lokaler Demokratie/verantwortungsvollem Handeln auf allen Ebenen berücksichtigt werden;

12.

ist enttäuscht, dass vorgeschlagen wird, die für die lokalen Behörden vorgesehene Haushaltslinie im Rahmen des DCI im nächsten MFR-Zeitraum zu streichen, und fordert mehr darüber zu erfahren, warum diese Haushaltslinie aufgegeben wird, obwohl mit den Finanzhilfen/Programmen für lokale Behörden viele gute Erfahrungen gemacht wurden; ersucht um die Wiedereinführung dieser Haushaltslinie;

13.

unterstreicht, dass aus der unvollständigen Ausschöpfung der Mittel der Haushaltslinie für lokale Behörden im Rahmen des derzeitigen DCI voreilig der Schluss gezogen worden ist, dies sei auf unzureichende Kapazitäten der lokalen und regionalen Behörden zurückzuführen. Tatsächlich können andere Gründe, wie die strengen Kofinanzierungsanforderungen und die komplexen Antragsverfahren, maßgeblicher gewesen sein; fordert die EU-Organe dazu auf, mehr Spielraum für die Verbesserung der Zugänglichkeit dieser Haushaltslinie zu schaffen, anstatt sich für ihre unmittelbare Abschaffung zu entscheiden;

14.

ist bereit, die (guten und schlechten) Erfahrungen seiner Mitglieder mit der gegenwärtigen Haushaltslinie für lokale Behörden den anderen EU-Institutionen in den nächsten Monaten mitzuteilen;

15.

ist bereit, den Dialog und die Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Behörden in Erweiterungs- und Nachbarschaftsländern durch bestehende Gremien und Plattformen (ALREM, CORLEAP, gemischte beratende Ausschüsse und Arbeitsgruppen sowie die strategischen Partnerschaften der Europäischen Kommission mit Vereinigungen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, einschließlich der Plattform des Rates der Gemeinden und Regionen Europas) zu erleichtern und damit zur Verwirklichung der Ziele in den NDICI- und IPA-Verordnungen beizutragen; hebt hervor, dass Peer-to-Peer-Maßnahmen und -Programme zwischen lokalen und regionalen Behörden in der EU und in Drittstaaten, wie z. B. die Nikosia-Initiative für den Kapazitätenaufbau in libyschen Gemeinden, veranschaulichen, in welchem Maß die Zusammenarbeit zwischen lokalen und regionalen Behörden die Stabilität und Prosperität in der Nachbarschaft der EU verbessern kann;

16.

fordert die EU-Organe dazu auf, unabhängig von den Ergebnissen den Zugang zu den Fonds für lokale und regionale Gebietskörperschaften unterschiedlicher Art und Größe, u. a. jene in ländlichen Gebieten wie auch Zwischenstädte, als Zentren für nachhaltiges und inklusives Wachstum und Innovation weiterhin sicherzustellen und sich damit den territorialen Ansatz der EU für die lokale Entwicklung zu eigen zu machen;

17.

fordert nachdrücklich, dass das neue NDICI auch kleinere Projekte (z. B. auf der Grundlage bestehender Partnerschaften zwischen Städten, anderen subnationalen Ebenen oder mehreren Akteuren) anregt und finanziert sowie den Kapazitätenaufbau der lokalen und regionalen Behörden weiter erleichtert, sodass diese besser in der Lage sind, ihre Aufgaben bei der Koordinierung der territorialen Entwicklung zu erfüllen und zur Stärkung der Stadt-Land-Verbindungen beizutragen;

18.

ersucht die EU-Gesetzgeber dringend darum, die vorgeschlagenen Instrumente (d. h. NDICI und IPA III) anzupassen, um die strategische Unterstützung für die lokalen und regionalen Behörden und die Demokratie auf subnationaler Ebene zu erhöhen. Die stärkere Unterstützung der lokalen Demokratie würde die Sichtbarkeit von EU-Maßnahmen erhöhen, indem der Reformprozess für die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar fassbar würde. Außerdem würde sie die Teilhabe am Reformprozess in den Partnerländern weiter verankern;

19.

stellt fest, dass ein weiterer Grund für die umfassende Unterstützung und Stärkung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften darin besteht, dass 65 % der Ziele für nachhaltige Entwicklung ohne Einbeziehung dieser Ebenen nicht erreicht werden können;

20.

betont, dass die dezentrale Entwicklungszusammenarbeit (in allen ihren Formen) in dieser Hinsicht ein wichtiges Instrument ist, so wie von den EU-Institutionen und den Mitgliedstaaten im Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik anerkannt wurde; fordert, diese Rolle und dieses Instrument im NDICI deutlicher zu würdigen;

21.

fordert nachdrücklich, dass ungeachtet der Bündelung der bisher separaten Instrumente die politischen Ziele, die für die Zusammenarbeit zwischen der EU und ihren Nachbarländern gelten, weiterhin angestrebt und erreicht werden. Die Unterstützung der EU für und ihre Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Behörden in diesen Ländern dürfen in finanzieller oder organisatorischer Hinsicht nicht unter der erhöhten Flexibilität bei der Aufteilung der finanziellen und sonstigen Mittel zwischen unterschiedlichen geografischen und thematischen Programmen leiden;

22.

ist enttäuscht, dass die Tätigkeiten im Rahmen der Programme TAIEX, Twinning und Sigma vornehmlich zugunsten der zentralen Verwaltungen der begünstigten Länder eingesetzt wurden, obgleich alle Kapitel des EU-Besitzstands einen (in-)direkten Bezug zu den (Zuständigkeiten der) lokalen und regionalen Behörden aufweisen; diese sind aufgrund ihrer unmittelbaren Beziehungen zur Öffentlichkeit in hervorragendem Maße dazu befähigt, die Vorteile eines Beitritts zur EU sowie die Vorzüge und Garantien, die die EU all ihren Bürgern, insbesondere den IPA-III-Begünstigten, bietet, zu vermitteln; begrüßt, dass in der NDICI-Verordnung ausdrücklich auf den Einsatz des Twinning-Instruments sowohl auf nationaler als auch auf lokaler und regionaler Ebene verwiesen wird, erwartet jedoch, dass auf denselben Ebenen auch andere Instrumente wie TAIEX und SIGMA zum Einsatz kommen;

Vorschläge und Empfehlungen

23.

fordert die Kommission dazu auf, in allen Fällen sicherzustellen, dass die relevanten Interessenträger, einschließlich der lokalen und regionalen Behörden, angemessen konsultiert werden und rechtzeitig Zugang zu relevanten Informationen erhalten, die es ihnen ermöglichen, einen echten Beitrag zur Konzipierung, Umsetzung und entsprechenden Überwachung von Programmen zu leisten;

24.

spricht sich nachdrücklich dafür aus, dass die lokalen und regionalen Behörden ein spezifisches, gesondertes Programm, das mit Mitteln aus dem Bereich der Entwicklungszusammenarbeit auszustatten ist, erhalten und während der gesamten Programmdurchführung als Begünstigte in Frage kommen;

25.

fordert die Organe der EU auf sicherzustellen, dass die lokalen und regionalen Behörden so ausgestattet sind, dass sie die Nachhaltigkeitsziele auf die lokalen Gegebenheiten abstimmen können, sowie diese Agenda in den Verordnungen über die Einrichtung der Instrumente ausdrücklich zu nennen. Des Weiteren wäre es hilfreich, wenn die Bedeutung dieser Agenda auch in den anstehenden Haushaltsvorschlägen ihren Niederschlag finden würde;

26.

fordert die Kommission dazu auf, ad hoc praktische Modalitäten einzuführen, damit TAIEX und Twinning für die Zusammenarbeit zwischen den lokalen und regionalen Behörden der Mitgliedstaaten und der Partnerländer genutzt werden können;

27.

begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission, die Unterstützung der EU für lokale Behörden in Erweiterungs- und Nachbarschaftsregionen im Zeitraum 2010-2018 zu evaluieren, und empfiehlt, dass die Erfahrungen aus regionalen Programmen/Projekten zur Unterstützung für lokale Behörden, wie etwa die „Fazilität für Kommunal- und Regionalverwaltungen“, die Initiative „Bürgermeister für Wirtschaftswachstum“ und der „Bürgermeisterkonvent Osten“, genutzt werden, um eine ähnliche Unterstützung für lokale und regionale Behörden in anderen Gebieten zu leisten;

28.

begrüßt die Tatsache, dass die „Förderung der Verwaltungsstrukturen auf lokaler und regionaler Ebene und [die] Verbesserung der Planungs- und Verwaltungskapazität der lokalen und regionalen Behörden“ eine thematische Priorität für die Unterstützung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit (Anhang III) ist, und fordert, dieselbe thematische Priorität in den Anhang II der IPA III-Verordnung aufzunehmen.

Brüssel, den 6. Dezember 2018

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Karl-Heinz LAMBERTZ


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