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Document 52016AP0139

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. April 2016 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — eines Protokolls zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung des Staates Israel andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (12265/2014 — C8-0102/2015 — 2014/0187(NLE))

ABl. C 66 vom 21.2.2018, p. 60–60 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

21.2.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 66/60


P8_TA(2016)0139

Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen EU-Israel (Beitritt Kroatiens) ***

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. April 2016 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — eines Protokolls zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung des Staates Israel andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (12265/2014 — C8-0102/2015 — 2014/0187(NLE))

(Zustimmung)

(2018/C 066/09)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (12265/2014),

unter Hinweis auf den Entwurf eines Protokolls (12264/2014),

unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 100 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0102/2015),

gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3, Artikel 99 Absatz 2 und Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A8-0129/2016),

1.

gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und des Staates Israel zu übermitteln.


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