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Document 52015IE0802

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Die Validierung der durch nichtformales und informelles Lernen erworbenen Kompetenzen und Qualifikationen — der praktische Beitrag der organisierten Zivilgesellschaft“ (Initiativstellungnahme)

    ABl. C 13 vom 15.1.2016, p. 49–56 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.1.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 13/49


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Die Validierung der durch nichtformales und informelles Lernen erworbenen Kompetenzen und Qualifikationen — der praktische Beitrag der organisierten Zivilgesellschaft“

    (Initiativstellungnahme)

    (2016/C 013/09)

    Berichterstatter:

    Pavel TRANTINA

    Mitberichterstatterin:

    Marie ZVOLSKÁ

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss am 22. Januar 2015 gemäß Artikel 29 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung, eine Initiativstellungnahme zu folgendem Thema zu erarbeiten:

    Die Validierung der durch nichtformales und informelles Lernen erworbenen Kompetenzen und Qualifikationen — der praktische Beitrag der organisierten Zivilgesellschaft.

    (Initiativstellungnahme)

    Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft nahm ihre Stellungnahme am 17. Juni 2015 an.

    Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 510. Plenartagung am 16./17. September 2015 (Sitzung vom 16. September) mit 212 Stimmen bei 8 Enthaltungen folgende Stellungnahme:

    1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

    1.1.

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ist der festen Überzeugung, dass die Ermittlung, Erfassung, Bewertung und schließlich Validierung der durch das nichtformale und informelle Lernen erzielten Ergebnisse in einer möglichst vergleichbaren und für alle beteiligten Akteure — insbesondere für die Arbeitgeber und Bildungseinrichtungen — verständlichen Art und Weise in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit gerückt werden muss.

    1.2.

    Die Mitgliedstaaten sollten dafür Sorge tragen, dass ihre Bürgerinnen und Bürger ungeachtet ihres Alters und ihres Qualifikationsniveaus die Möglichkeit erhalten, ihre durch nichtformales und informelles Lernen erworbenen Kenntnisse anerkennen zu lassen. Zu diesem Zweck ist möglicherweise eine weitergehende Zusammenarbeit zwischen den Anbietern für nichtformales und informelles Lernen, den Behörden und weiteren interessierten Akteuren erforderlich, unter anderem zu Fragen der Finanzierung und Validierung.

    1.3.

    Der EWSA ruft dazu auf, alle Interessenträger, insbesondere die Sozialpartner und weitere Organisationen der Zivilgesellschaft, zu unterstützen, damit sie sich der Vorteile einer Validierung derartiger Lernergebnisse bewusst werden und sich aktiv an der Festlegung der nationalen Qualifikationsrahmen und der Formulierung von Berufsqualifikationen beteiligen können.

    1.4.

    Die Menschen müssen einschlägige Informationen über die Vorteile und Wege der Validierung ihrer Kompetenzen und über die geltenden Verfahren erhalten. Die Mitgliedstaaten sollten nach Ansicht des EWSA das Spektrum der Einrichtungen, die derartige Orientierungshilfen und Beratungsdienste anbieten, erweitern und zu diesem Zweck insbesondere Arbeitsverwaltungen, aber auch Informationszentren für junge Menschen, Bildungseinrichtungen, Arbeitgeber, Gewerkschaften, Berufsberatungsstellen, Jugend- und Frauenverbände, Organisationen zur Unterstützung von Zuwanderern und Menschen mit Behinderungen sowie Behörden einbinden.

    1.5.

    Voraussetzung dafür ist ein hochwertiger Rechtsrahmen auf nationaler Ebene, der die Gleichwertigkeit der im Zuge der formalen Bildung erworbenen Zertifikate mit den Ergebnissen der nichtformalen und informellen Bildung gewährleistet. Das stellt erhebliche Anforderungen an die Qualität der Validierungsverfahren, die auch finanziell gefördert werden sollten, beispielsweise aus dem Europäischen Sozialfonds.

    1.6.

    Der EWSA ruft die Bildungseinrichtungen, insbesondere die weiterführenden Schulen, Berufsschulen und Hochschulen dazu auf, die Validierung nichtformal und informell erworbener Kompetenzen und Kenntnisse stärker zu unterstützen. In der EU gibt es in diesem Zusammenhang eine Reihe von Beispielen bewährter Praktiken, die verbreitet werden sollten.

    1.7.

    Der EWSA ist davon überzeugt, dass Tarifverhandlungen und der soziale Dialog zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern eine wichtige Rolle bei der Validierung der nichtformalen und informellen Bildung sowie des lebenslangen Lernens spielen können. Mit ihrer Hilfe sollte auf die Validierung des nichtformalen und informellen Lernens als wesentlicher Beitrag zur Debatte über die Beschäftigungsfähigkeit und die Möglichkeiten ihrer Förderung hingearbeitet werden.

    1.8.

    Vor dem Hintergrund der hohen Jugendarbeitslosigkeit müssen die Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit der privaten und öffentlichen Arbeitsvermittlungen mit gemeinnützigen Organisationen (v. a. Jugendorganisationen) und Arbeitgebern gefördert werden. Dieses Zusammenwirken kann dazu beitragen, dass die Bedeutung und der Wert der in gemeinnützigen Organisationen erworbenen nichtformalen und informellen Bildung in der Öffentlichkeit deutlicher und bewusster wahrgenommen und das gegenseitige Vertrauen gestärkt wird.

    1.9.

    Daher ist es notwendig, die Entwicklung und den Einsatz von Selbstbewertungsinstrumenten zu fördern, mit deren Hilfe die Menschen die Ergebnisse ihres Lernens ermitteln und dokumentieren können. Dabei sollten die Erfahrungen der organisierten Zivilgesellschaft genutzt werden. Der EWSA hat sich bereits früher für die Schaffung eines Europäischen Qualifikationspasses bzw. des Europass Experience ausgesprochen. Er bedauert daher, dass die Europäische Kommission die Vorbereitung des Europass Experience ausgesetzt hat, und ruft sie dazu auf, wieder aktiv zu werden und dieses Instrument erfolgreich zu Ende zu bringen.

    2.   Einführung: nichtformales und informelles Lernen

    2.1.

    Trotz der derzeit ungünstigen wirtschaftlichen und sozialen Lage in zahlreichen EU-Mitgliedstaaten, in denen nicht einmal die formale Bildung ein Garant für eine Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt ist, vertritt der EWSA die Ansicht, dass die EU es sich nicht leisten kann, den verborgenen Reichtum in Form von Erfahrungen und Kompetenzen, die auf nichtformalem und informellem Wege erworben wurden, nicht anzuerkennen.

    2.2.

    Diese Validierung kann insbesondere auch für einige benachteiligte Gruppen neue Chancen eröffnen (Frauen, Zuwanderer, junge Menschen, ältere Arbeitnehmer). Es sollte sich jedoch niemand falsche Hoffnungen darüber machen, wie rasch sich eine Validierung der Kenntnisse auf dem Arbeitsmarkt auszahlen kann. Dazu ist eine Wirtschafts- und Sozialpolitik erforderlich, die stärker auf Investitionen, die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze sowie die Bekämpfung der Armut und des Risikos der sozialen Ausgrenzung ausgerichtet ist. Durch diese Maßnahmen muss zudem eine Stärkung des Systems der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der beruflichen Umschulung ausgelöst und gefördert werden.

    2.3.

    Der EWSA stützt sich diesbezüglich auf ein wichtiges Dokument — die Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens (1). Darin heißt es mit Nachdruck: Die Validierung von Lernergebnissen (Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen), die auf nichtformalem und informellem Wege erzielt werden, kann für die Steigerung von Beschäftigungsfähigkeit und Mobilität eine wichtige Rolle spielen und insbesondere sozioökonomisch benachteiligte oder niedrigqualifizierte Menschen verstärkt für lebenslanges Lernen motivieren. Die Validierung relevanter Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen kann dazu beitragen, die Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarkts zu verbessern, die Mobilität zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum zu steigern.

    2.4.

    Arbeitgeberverbände, einzelne Arbeitgeber, Gewerkschaften, Industrie-, Handels- und Handwerkskammern, nationale Stellen, die an der Validierung von Berufsqualifikationen beteiligt sind und an der Bewertung und Zertifizierung von Lernergebnissen mitwirken, Arbeitsverwaltungen, Jugendorganisationen, Jugendbetreuer, Anbieter allgemeiner und beruflicher Bildung sowie weitere Organisationen der Zivilgesellschaft spielen nach Ansicht des Rates als Schlüsselakteure eine entscheidende Rolle bei der Erleichterung nichtformalen und informellen Lernens und der damit verbundenen Validierungsverfahren.

    2.5.

    Nach der Empfehlung des Rates aus dem Jahr 2012 müssen die Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren nationalen Gegebenheiten und Besonderheiten und nach eigenem Ermessen spätestens 2018 Regelungen für die Validierung des nichtformalen und informellen Lernens eingeführt haben, um für den Einzelnen die Möglichkeit zu gewährleisten,

    seine Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen validieren zu lassen, die durch nichtformales und informelles Lernen — gegebenenfalls auch unter Nutzung offener Bildungsressourcen — erworben wurden;

    auf der Grundlage validierter nichtformaler und informeller Lernerfahrungen eine vollständige oder gegebenenfalls teilweise Qualifikation zu erhalten. (…)

    2.6.

    Nach den Empfehlungen des Rates sollten gegebenenfalls die folgenden Elemente in die Regelungen für die Validierung nichtformalen und informellen Lernens aufgenommen und gleichzeitig dem Einzelnen die Möglichkeit geboten werden, jedes dieser Elemente, entweder einzeln oder in Kombination, entsprechend seinen Bedürfnissen für sich zu nutzen:

    IDENTIFIZIERUNG der Lernergebnisse, die eine Person auf nichtformalem oder informellem Weg erzielt hat;

    DOKUMENTIERUNG der Lernergebnisse, die eine Person auf nichtformalem oder informellem Weg erzielt hat;

    BEWERTUNG der Lernergebnisse, die eine Person auf nichtformalem oder informellem Weg erzielt hat;

    ZERTIFIZIERUNG der Ergebnisse der Bewertung der von einer Person auf nichtformalem oder informellem Weg erzielten Lernergebnisse in Form einer Qualifikation, in Form von Leistungspunkten, die zu einer Qualifikation führen, oder in einer anderen für geeignet erachteten Form.

    Die Europäischen Leitlinien für die Validierung nichtformalen und informellen Lernens aus dem Jahr 2009 (2) (sowie ihre aktualisierte Fassung aus dem Jahr 2015) wurden für Einzelpersonen und Akteure zusammengestellt, die für die Initiierung, Entwicklung, Umsetzung und Durchführung der Validierung von Lernergebnissen verantwortlich sind. Die Beteiligten sind auf verschiedenen Ebenen (EU, Mitgliedstaat, Branche und Kommune) und in unterschiedlichen Bereichen tätig (öffentlicher, privater und gemeinnütziger Sektor, allgemeine und berufliche Bildung sowie Arbeitsmarktdienste). Mit diesen Leitlinien sollen die Bedingungen für die Durchführung der Überprüfung geklärt und die beteiligten Akteure über die in den verschiedenen Phasen des Verfahrens bestehenden Möglichkeiten informiert werden.

    2.7.

    Der EWSA hat sich mehrfach positiv zum Beitrag der nichtformalen und informellen Bildung und zur Bedeutung ihrer Validierung geäußert. In dieser Stellungnahme wird das Thema jedoch zum ersten Mal in umfassender Weise aufgegriffen. Ziel ist es, einen Überblick über die Ansichten von Vertretern der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und weiterer zivilgesellschaftlicher Organisationen über die konkreten Verfahren zur Validierung der nichtformalen und informellen Bildung zu geben und aus eigener Sicht Vorschläge für die praktische Lösung des Problems vorzulegen.

    3.   Kompetenzen und Kenntnisse durch nichtformales und informelles Lernen

    3.1.

    Der Rückgang der spezialisierten, auf handwerkliche Tätigkeit beruhenden Produktion führt gemeinsam mit dem technologischen Wandel und dem Anstieg der Beschäftigung im Dienstleistungssektor dazu, dass die Arbeitgeber des 21. Jahrhunderts einen größeren Wert auf die „Persönlichkeit“ der Arbeitnehmer bzw. auf ihre „Querschnitts-“ und „übertragbaren“ Qualifikationen legen. Die Bedeutung des lebenslangen Lernens und der Validierung der außerhalb der Schulen erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten rückt immer weiter in den Mittelpunkt.

    3.2.

    2012 führten die Universität von Bath und GHK Consulting im Auftrag des Europäischen Jugendforums eine Studie über die Auswirkungen des nichtformalen Lernens in Jugendorganisationen auf die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen durch (3). Jugendorganisationen sind wichtige Anbieter der Vermittlung nichtformaler Kompetenzen. Diese Form der Weiterbildung durch Jugendorganisationen ist nicht in erster Linie auf die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit ausgerichtet, doch wurde gerade im Rahmen der Studie gezeigt, wie die so erworbenen Kompetenzen zu einer besseren Beschäftigungsfähigkeit beitragen können.

    3.3.

    Die Studie führt zu der allgemeinen Erkenntnis, dass es eine klare Übereinstimmung zwischen den von den Arbeitgebern verlangten und den durch das nichtformale Lernen geförderten Kompetenzen gibt. Fünf der sechs am häufigsten verlangten persönlichen bzw. weichen Kompetenzen („soft skills“) werden im weiteren Sinne in Jugendorganisationen gefördert — die einzige Ausnahme sind die mathematischen Fähigkeiten. Zu diesen weichen Kompetenzen, die von den Arbeitgebern am meisten nachgefragt werden, gehören: Kommunikationsfähigkeit, Organisations- und Planungsfähigkeit, Entschlusskraft, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit/Selbstständigkeit und mathematisches Wissen. Die weichen Kompetenzen gelten als Schlüsselkompetenzen für den Erfolg am Arbeitsplatz. Auch bestimmte persönliche Eigenschaften werden hier gefördert, beispielsweise persönliche Motivation, Eigeninitiative und Engagement — Charakterzüge, die unmittelbar mit der Zuverlässigkeit/Unabhängigkeit und dem Unternehmergeist in Zusammenhang stehen.

    3.4.

    Im Zuge des lebenslangen Lernens geht der Bildungserwerb aller Menschen auch auf nichtformalem und informellem Wege vonstatten. Frauen beispielsweise (und auch Männer) entwickeln bei der Regelung ihrer Familienangelegenheiten vielfach bestimmte Fähigkeiten, die sich auf den Arbeitsplatz übertragen lassen, insbesondere im Bereich der sozialen Dienstleistungen. Müssen sie den Arbeitsplatz wechseln, weil sie arbeitslos geworden sind oder ihre familiäre Lage dies erfordert, können sie diese Kenntnisse auch nutzen, um an einen neuen Arbeitsplatz zu wechseln oder — wie im Falle von Migrantinnen — ihren ersten Arbeitsplatz zu finden. Der EWSA hat die Mitgliedstaaten bereits früher dazu aufgerufen (4), „die Verfahren zur Validierung von im Ausland erworbenen Kompetenzen und Erfahrungen zu beschleunigen, um den Frauen ihren Qualifikationen und Wünschen angemessene Arbeitsplätze zu ermöglichen, und zu beachten, dass die Arbeit in bestimmten Branchen (Reinigung, Kinderbetreuung, Altenpflege, Hotels und Gaststätten, Landwirtschaft u. a.) gering qualifizierten Migrantinnen Chancen unter der Voraussetzung bieten können, dass diese Branchen aus der Schattenwirtschaft herausgeholt, professionalisiert und aufgewertet werden, dass die Frauen für diese Berufe ausgebildet werden und dass ihnen ein berufliches Weiterkommen ermöglicht wird“. Die Sozialpartner wurden gleichzeitig dazu aufgefordert, „in den Tarifvereinbarungen die Validierung der Qualifikationen von Migrantinnen zu erleichtern“.

    3.5.

    Eine wichtige Voraussetzung für die Validierung des nichtformalen und informellen Lernens besteht darin, die Lernergebnisse in den Mittelpunkt zu rücken. Seit 2004 wird diese Verlagerung des Schwerpunkts übrigens in der politischen Agenda der EU für allgemeine und berufliche Bildung und Beschäftigung systematisch unterstützt. Eine neue Studie des Cedefop (auf der Grundlage einer zwischen 2013 und 2015 durchgeführten Untersuchung) macht deutlich, dass die Verlagerung des Schwerpunkts auf die Lernergebnisse zurzeit in ganz Europa an Boden gewinnt — beispielsweise bei der Schaffung nationaler Qualifikationsrahmen, der Festlegung und Beschreibung beruflicher Qualifikation, der Nutzung von Lernergebnissen in Lehrplänen und Bewertungsverfahren sowie als Referenzpunkte für die Validierung. Dies dürfte zu mehr Transparenz, Relevanz und Qualität sowie zu einer größeren Offenheit gegenüber der nichtformalen und informellen Bildung führen. Auf praktischer Ebene ist es für Schülerinnen und Schüler, Studierende und Lernende wichtig, dass ihnen klare Ziele aufgezeigt und Anreize geboten werden, dass die Lehrpläne flexibler werden und die Bewertung der Ergebnisse in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit gerückt wird. Gleichzeitig müssen zur Gewährleistung einer hohen Qualität der Bildungsabschlüsse auch die Lehr- und Lernmethoden und -prozesse verbessert werden.

    3.6.

    Daraus folgt, dass die Erfassung und Bewertung der durch das nichtformale Lernen erzielten Ergebnisse in einer für alle beteiligten Akteure — insbesondere für die Arbeitgeber und Bildungseinrichtungen — verständlichen Art und Weise einen höheren Stellenwert erhalten muss. Soweit die Menschen daran interessiert sind und die erforderlichen Voraussetzungen geschaffen wurden, könnten diese Ergebnisse als normale Berufsqualifikationen anerkannt und mit den Abschlüssen der formalen Bildungsprogramme auf eine Stufe gestellt werden.

    4.   Die Validierung von Kompetenzen und Qualifikationen aus praktischer Sicht

    4.1.    Berufslenkung, Beratung und Information

    4.1.1.

    Die Mitgliedstaaten sollten im Rahmen des Anerkennungsverfahrens dafür Sorge tragen, dass Einzelpersonen und Organisationen Zugang zu Informationen und Beratung über die Möglichkeiten einer Validierung und die damit verbundenen Vorteile sowie über die einschlägigen Verfahren erhalten und dass die Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens durch geeignete Orientierungshilfen und Beratungen flankiert wird und leicht zugänglich ist.

    4.1.2.

    Die Regelungen zur Validierung des nichtformalen und informellen Lernens müssen in angemessener Weise festgelegt werden und den nationalen, regionalen und lokalen sowie branchenspezifischen Erfordernissen und Umständen Rechnung tragen.

    4.1.3.

    Es muss gewährleistet werden, dass Menschen verschiedener Altersgruppen und unterschiedlicher Qualifikationsniveaus daran teilnehmen können. Zu diesem Zweck sind möglicherweise weitere gemeinsame Anstrengungen des gemeinnützigen Sektors, der Behörden und weiterer interessierter Akteure erforderlich, unter anderem zu Fragen der Finanzierung und Validierung.

    4.1.4.

    Die Menschen sollten darüber informiert werden, welche weiteren Vorteile ein längerfristiges Engagement in Freiwilligenorganisationen mit sich bringt. Auch ein kurzfristiges Engagement kann die Entwicklung des Qualifikationsniveaus erheblich beeinflussen und zu einer Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit führen.

    4.1.5.

    Die Menschen müssen koordiniert angesprochen werden und die einschlägigen Informationen über die Vorteile, Möglichkeiten und Mechanismen der Validierung ihrer Kompetenzen erhalten. Die Mitgliedstaaten sollten das Spektrum der Einrichtungen, die solche Orientierungshilfen und Beratungsdienste anbieten, erweitern und zu diesem Zweck insbesondere Arbeitsverwaltungen, aber auch Informationszentren für junge Menschen, Bildungseinrichtungen, Arbeitgeber, Gewerkschaften, Berufsberatungsstellen, Freiwilligenorganisationen, Jugendorganisationen und Behörden einbinden.

    4.1.6.

    Orientierungshilfen sind für das Validierungsverfahren von der Ermittlung bis hin zur Zertifizierung wichtig und nützlich, insbesondere für junge Menschen. Sie sollten:

    den Menschen dabei helfen, ihren Bedarf zu ermitteln, und sie dazu anregen, sich an dem Verfahren zu beteiligen;

    ein sicheres Umfeld schaffen mit dem Ziel, Vertrauen zu den Beratern aufzubauen. Dieses Umfeld darf nicht zu förmlich sein, damit die Menschen sich wohl fühlen;

    in angemessener Weise Informationen über die Zertifizierung als eine anerkannte Methode enthalten, die sich an Menschen richtet, die Schulungsmaßnahmen durch die Nutzung bestehender Informations- und Beratungsstrukturen absolviert haben — mit anderen Worten: Sie sollten die Zertifizierung als möglichen Weg aufzeigen, ohne dabei jedoch unrealistische Erwartungen zu wecken.

    4.2.    Die Koordinierung der beteiligten Akteure

    4.2.1.

    Nach Ansicht des Rates sollten die Mitgliedstaaten die Koordinierung vorantreiben sowie die Einbeziehung aller relevanten Akteure in die Konzipierung und Umsetzung der Bestimmungen und Grundsätze der Validierung fördern. Um die Mitwirkung an diesem Prozess zu fördern,

    sollten Arbeitgeber, Jugendverbände und Organisationen der Zivilgesellschaft die Ermittlung und Dokumentierung der am Arbeitsplatz oder im Rahmen freiwilliger Tätigkeiten erzielten Lernergebnisse fördern und erleichtern und dabei die entsprechenden EU-Instrumente zur Gewährleistung der Transparenz wie beispielsweise die im Rahmen von Europass und Jugendpass entwickelten Instrumente verwenden;

    sollten Bildungsanbieter den Zugang zu formalen Angeboten der allgemeinen und beruflichen Bildung auf der Grundlage von Lernergebnissen erleichtern, die in nichtformalen oder informellen Lernumgebungen erzielt wurden, und — sofern angezeigt und möglich — Ausnahmen für einschlägige, in solchen Lernumgebungen erzielte Lernergebnisse gewähren und/oder diese Lernergebnisse anrechnen.

    4.2.2.

    Der EWSA hält es daher für wichtig, dass alle Interessenträger, insbesondere die Sozialpartner und weitere Organisationen der Zivilgesellschaft, unterstützt werden, damit sie sich der Vorteile einer derartigen Validierung bewusst werden und sich aktiv an der Festlegung der nationalen Qualifikationsrahmen und der Formulierung von Berufsqualifikationen beteiligen können. Die Bemühungen um echte Veränderungen in der Einstellung der beteiligten Parteien könnten auf große Schwierigkeiten stoßen, insbesondere in den Mitgliedstaaten, die diesem Thema keine vorrangige Bedeutung beimessen oder in denen der Zugang der Menschen zur Validierung der Ergebnisse nichtformalen oder informellen Lernens auf nationaler Ebene keine wirkliche Unterstützung findet. Es wäre nützlich, eine Plattform/Unterstützung usw. für diejenigen zur Verfügung zu stellen, die in ihren Bemühungen auf nationaler Ebene bereits Fortschritte in diesem Bereich gemacht haben (beispielsweise durch Pilotprojekte).

    4.3.    Validierung, nationale Qualifikationsrahmen und -systeme

    4.3.1.

    Die Mitgliedstaaten sollten Einzelpersonen die Möglichkeit geben, auf der Grundlage validierter nichtformaler und informeller Lernerfahrungen eine vollständige oder gegebenenfalls teilweise Qualifikation zu erhalten. Sie sollten dafür Sorge tragen, dass die Validierungsregelungen an die nationalen Qualifikationsrahmen gekoppelt werden und im Einklang mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen stehen und dass Synergien zwischen den Validierungsregelungen und den im System der allgemeinen und beruflichen Bildung angewandten Anrechnungssystemen wie ECTS und ECVET bestehen.

    4.3.2.

    Insbesondere die Sozialpartner und weitere Organisationen der Zivilgesellschaft sollten so weit wie möglich in die Gestaltung der nationalen Qualifikationssysteme eingebunden (und dazu entsprechend motiviert) werden. Die Erfahrungen einiger Mitgliedstaaten zeigen, dass für die Durchführung der Validierungsverfahren auf Branchenebene Ausschüsse und Stellen für branchenspezifische Kompetenzen eingerichtet und personell gut ausgestattet werden müssen. In den ermittelten Bereichen wäre es somit möglich, nationale Standards für die einzelnen Berufe und Berufsqualifikationen festzulegen.

    4.4.    Sicherstellung der Qualität im Bereich der Validierung

    4.4.1.

    Die Mitgliedstaaten sollten dafür Sorge tragen, dass im Einklang mit bestehenden Qualitätssicherungsrahmen transparente Qualitätssicherungsmaßnahmen durchgeführt werden, weil dadurch verlässliche, stichhaltige und glaubwürdige Bewertungsmethoden und -instrumente unterstützt werden. Dies setzt in erster Linie entsprechende Rechtsvorschriften voraus — einen Rechtsrahmen für die Anerkennung und für die Garantien bezüglich der Überprüfung im Einklang mit den auf dem Europäischen Qualifikationsrahmen beruhenden Nationalen Qualifikationsrahmen.

    4.4.2.

    Für den EWSA bedeutet dies, dass die Gleichwertigkeit der durch formales, nichtformales oder informelles Lernen erworbenen und bescheinigten Abschlüsse/Zeugnisse gewährleistet sein muss. Das stellt erhebliche Anforderungen an die Qualität der Validierungsverfahren, die auch finanziell gefördert werden sollten, beispielsweise aus dem Europäischen Sozialfonds.

    4.5.    Validierung durch Bildungseinrichtungen

    4.5.1.

    Bildungseinrichtungen spielen eine Schlüsselrolle bei der Validierung. Nach Empfehlung des Rates sollten Bildungsanbieter den Zugang zu formalen Angeboten der allgemeinen und beruflichen Bildung auf der Grundlage von Lernergebnissen erleichtern, die in nichtformalen oder informellen Lernumgebungen erzielt wurden, und — sofern angezeigt und möglich — Ausnahmen für einschlägige, in solchen Lernumgebungen erzielte Lernergebnisse gewähren und/oder diese Lernergebnisse anrechnen.

    4.5.2.

    Der EWSA ruft die Hochschulen dazu auf, die Validierung nichtformal und informell erworbener Kompetenzen und Kenntnisse stärker zu unterstützen. Irland könnte in diesem Zusammenhang als Vorbild dienen. Seine nationale Strategie für die Hochschulbildung bis 2030 unterstützt den gesellschaftlichen Auftrag der Hochschulbildung und ihre „Verflechtung mit der Gesellschaft im weiteren Sinne“ als eine der „drei miteinander verbundenen zentralen Aufgaben der Hochschulbildung“. Diese Verflechtung besteht per definitionem „mit den Unternehmen, der Zivilgesellschaft und der Politik, mit Kunst, Kultur und Sport sowie weiteren Bildungsanbietern in der Gemeinschaft oder der Region, wobei immer mehr Gewicht auf das internationale Engagement gelegt wird“ (5).

    4.5.3.

    Die Ergebnisse nicht formalen und informellen Lernens können jedoch nicht nur durch die Hochschulen validiert werden. In Malta beispielsweise werden durch den im September 2010 vorgestellten Sekundarschulabschluss und das entsprechende Profil alle Formen des Lernens anerkannt, an denen während der fünf Jahre auf der Sekundarschule teilgenommen wurde. Für die Ergebnisse sowohl des formalen als auch des nichtformalen und informellen Lernens werden Punkte vergeben, durch die die Lernenden ermutigt werden, ihren Weg zu weiterer und höherer Bildung fortzusetzen.

    4.6.    Validierung in Verbindung mit dem Arbeitsmarkt

    4.6.1.

    Der Rat hebt in seiner Empfehlung die Bedeutung der Durchführung einer Validierung am Arbeitsplatz hervor und fordert von den Mitgliedstaaten die Einbeziehung aller relevanten Akteure — Arbeitgeber, Gewerkschaften, Industrie-, Handels- und Handwerkskammern sowie an der Anerkennung von Berufsqualifikationen beteiligte nationale Stellen. Des Weiteren werden die Arbeitgeber aufgefordert, die Identifizierung und Dokumentierung der am Arbeitsplatz erzielten Lernergebnisse zu fördern und zu erleichtern.

    4.6.2.

    Die Anerkennung des nichtformalen und informellen Lernens als möglicher Bestandteil der Tarifverträge (wie in den Niederlanden) ist ein hervorragendes Beispiel für den Zugang der Beschäftigten zu einer Validierung ihrer Kompetenzen, und sie trägt zu einer effizienten Personalverwaltung in den Unternehmen bei. Die Arbeitgeber sollten aktiv in die Bewertung der Kenntnisse, Kompetenzen und Qualifikationen einbezogen werden — sowohl am Arbeitsplatz, als auch bei der Konzipierung der Aus- und Weiterbildung. Dadurch werden der Wert der Validierung erhöht und das Vertrauen in sie gestärkt.

    4.6.3.

    Tarifverhandlungen und der soziale Dialog zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern können eine wichtige Rolle bei der Anerkennung der nichtformalen und informellen Bildung sowie des lebenslangen Lernens spielen. Ein konkretes Beispiel auf gesamteuropäischer Ebene ist der Europäische Metallgewerkschaftsbund (EMB), der auf die Anerkennung des nichtformalen und informellen Lernens als eines wesentlichen Beitrags zur Debatte über die Beschäftigungsfähigkeit und die Instrumente zu ihrer Förderung hinarbeitet.

    4.6.4.

    In einigen Ländern übernehmen Gewerkschaftsaktivisten eine neue Funktion: Sie bieten während der Arbeitszeit Beratungsdienste an und verhandeln mit Arbeitgebern über den freien Zugang zu Bildungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz. In Österreich, Dänemark, Finnland, Norwegen, Schweden und dem Vereinigten Königreich treten Gewerkschaftsvertreter als „Botschafter der Bildung“ auf: Sie unterstützen die Beschäftigten dabei, sich weiterzubilden und ihre Kompetenzlücken zu schließen, und sie beraten Unternehmen bezüglich ihres Bildungsbedarfs (6).

    4.6.5.

    Da es Arbeitgeber bei der Einstellung junger Menschen mit wenig oder gar keiner Arbeitserfahrung sehr begrüßen, wenn die Bewerberinnen und Bewerber in einer Jugendorganisation aktiv sind, sollte ein derartiges Engagement als eine der Maßnahmen gefördert werden, die jungen Leuten den Übergang von der Schule zum Arbeitsmarkt erleichtert (7).

    4.6.6.

    Darüber hinaus muss all denjenigen, die sich um eine Validierung ihrer Kompetenzen bemühen, bessere Orientierungshilfe und bessere Schulungen geboten werden, damit sie bei der Bewerbung in der Lage sind, ihre Kompetenzen und Qualifikationen, die sie auf nichtformalem oder informellem Wege erworben haben, ins richtige Licht zu rücken, und damit sie eine genauere Vorstellung davon bekommen, wie sie diese Kompetenzen im Arbeitsumfeld geltend machen und einen Beitrag zur Erfüllung konkreter Aufgaben am Arbeitsplatz leisten können. Dies ist ein Prozess, zu dem Berufsberatungsdienste, Berater in Schulen und Universitäten, die Jugendarbeit und Arbeitsämter sowie Arbeitgeber und internationale Organisationen ihren Beitrag leisten können. Auch Informationen über „heiße Tipps“ könnten in diesem Zusammenhang für junge Menschen hilfreich sein.

    4.7.    Validierung im gemeinnützigen Sektor

    4.7.1.

    Der Rat weist in seiner Empfehlung darauf hin, dass der gemeinnützige Sektor aktiv in den Validierungsprozess eingebunden werden muss. Jugendverbände und Organisationen der Zivilgesellschaft sollten die Ermittlung und Dokumentierung der am Arbeitsplatz oder im Rahmen freiwilliger Tätigkeiten erzielten Lernergebnisse fördern und erleichtern und dabei die entsprechenden Instrumente zur Gewährleistung der Transparenz wie beispielsweise die im Rahmen von Europass und Jugendpass entwickelten Instrumente verwenden.

    4.7.2.

    Die Bürgerinnen und Bürger sollten sich stärker der Bedeutung bewusst sein, die Arbeitgeber den auf nichtformalem oder informellem Weg — beispielsweise durch ehrenamtliche Tätigkeiten — erworbenen Kompetenzen und Qualifikationen beimessen. Dies gilt insbesondere für Menschen mit einem niedrigen Bildungsstand, die sich häufig kaum darüber im Klaren sind, wie wichtig derartige Tätigkeiten für Arbeitgeber sind, und die häufig auch nicht wissen, wie sie diese Kompetenzen ins rechte Licht rücken sollen.

    4.7.3.

    Vor dem Hintergrund der hohen Jugendarbeitslosigkeit müssen die Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit der privaten und öffentlichen Arbeitsvermittlungen mit gemeinnützigen Organisationen (v. a. Jugendorganisationen) und Arbeitgebern gefördert werden. Dieses Zusammenwirken kann dazu beitragen, dass die Bedeutung und der Wert der in gemeinnützigen Organisationen erworbenen nichtformalen und informellen Bildung in der Öffentlichkeit deutlicher und bewusster wahrgenommen und das gegenseitige Vertrauen gestärkt wird.

    4.7.4.

    Die Konzipierung von Bewertungs- und Schulungsplänen gemeinnütziger Organisationen muss gefördert werden, denn ihre Existenz führt unmittelbar zu einem höheren Niveau in der Entwicklung von Kompetenzen und Fertigkeiten. In diesem Zusammenhang muss auch der Tatsache Rechnung getragen werden, dass sich die Tätigkeiten in gemeinnützigen Organisationen erheblich voneinander unterscheiden. Gleiches gilt für die Kriterien, die diese Organisationen bei der Bewertung der bei ihnen erworbenen Kompetenzen anwenden. Von diesem Standpunkt aus betrachtet, müssen in der Freiwilligenarbeit Terminologie und Bewertungsmethoden stärker vereinheitlicht werden. Eine Angleichung der Kriterien könnte beispielsweise dazu beitragen, dass sich mehr Freiwillige der Kompetenzen bewusst werden, die sie durch ihre Teilnahme an gemeinnützigen Tätigkeiten in der Gesellschaft erwerben.

    4.8.    Instrumente zur Validierung

    4.8.1.

    In der Empfehlung des Rates wird besonderer Wert auf ein gemeinsames europäisches Validierungsinstrument wie das Europass-Rahmenkonzept und den Jugendpass gelegt, um die Transparenz zu gewährleisten. Die Mitgliedstaaten sollten Synergien zwischen Validierungsregelungen und den im System der allgemeinen und beruflichen Bildung angewandten Anrechnungssystemen wie ECTS und ECVET gewährleisten.

    4.8.2.

    Die durch ein Engagement in zivilgesellschaftlichen Organisationen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten haben auch auf dem Arbeitsmarkt einen gewissen Wert, doch oftmals sind sie weder dokumentiert noch ausreichend sichtbar. Daher ist es notwendig, die Entwicklung und den Einsatz von Selbstbewertungsinstrumenten zu fördern, mit deren Hilfe die Menschen die Ergebnisse ihres Lernens durch Erfahrungen in der organisierten Zivilgesellschaft ermitteln und dokumentieren können. Die Schaffung eines persönlichen Kompetenzportfolios beispielsweise könnte für den Einzelnen einen zusätzlichen Nutzen für seinen weiteren Bildungsweg und seine Pläne im Berufsleben haben.

    4.8.3.

    Bescheinigungen und Portfolios sind ein wichtiges Element für die Validierung der nichtformal und informell erworbenen Kompetenzen und Qualifikationen. Die Anbieter nichtformaler Bildung sollten sich bemühen, Bescheinigungen oder Dokumente auszustellen, in denen die Art und die Ergebnisse der Teilnahme an ihren Bildungsaktivitäten detailliert beschrieben werden. Zudem sollten sie die Menschen darüber informieren, was diese Aktivitäten so wertvoll macht. Dies hängt in erster Linie mit dem Wert dieser Dokumente in Bezug auf die Bildung zusammen (bessere Unterrichtung der Menschen über Kompetenzen und Fertigkeiten, die sie in Organisationen der Zivilgesellschaft erworben haben, und darüber, wie diese Kompetenzen bei der Suche nach einer Beschäftigung oder in einer weiterführenden Ausbildung von Nutzen sein können) und weniger mit ihrem Wert als Nachweis für den Erfolg.

    4.8.4.

    Der EWSA hat sich bereits früher für die Schaffung eines Europäischen Qualifikationspasses bzw. des „Europass Experience“ ausgesprochen. Daher bedauert er, dass die Europäische Kommission die Vorbereitung des „Europass Experience“ ausgesetzt hat.

    Brüssel, den 16. September 2015.

    Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Henri MALOSSE


    (1)  http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32012H1222(01)&from=DE

    (2)  http://www.cedefop.europa.eu/en/publications-and-resources/publications/4054

    (3)  http://issuu.com/yomag/docs/reportnfe_print

    (4)  Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Thema Integration von Migrantinnen in den Arbeitsmarkt (ABl. C 242 vom 23.7.2015, S. 9).

    (5)  National Strategy for Higher Education to 2030 („Nationale Strategie für die Hochschulbildung bis 2030“), www.hea.ie

    (6)  Learning while working. Success stories on workplace learning in Europe, S. 59, Cedefop 2011.

    (7)  http://issuu.com/yomag/docs/reportnfe_print


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