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Document 52014IE6567

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Förderung von Kreativität, unternehmerischer Kompetenz und Mobilität in der allgemeinen und beruflichen Bildung“ (Initiativstellungnahme)

    ABl. C 332 vom 8.10.2015, p. 20–27 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    8.10.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 332/20


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Förderung von Kreativität, unternehmerischer Kompetenz und Mobilität in der allgemeinen und beruflichen Bildung“

    (Initiativstellungnahme)

    (2015/C 332/03)

    Berichterstatterin:

    Vladimíra DRBALOVÁ

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss am 16. Oktober 2014 gemäß Artikel 29 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung, eine Initiativstellungnahme zu folgendem Thema zu erarbeiten:

    Förderung von Kreativität, unternehmerischer Kompetenz und Mobilität in der allgemeinen und beruflichen Bildung.

    Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft nahm ihre Stellungnahme am 7. Mai 2015 an.

    Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 508. Plenartagung am 27./28. Mai 2015 (Sitzung vom 27. Mai) mit 88 gegen 8 Stimmen bei 21 Enthaltungen folgende Stellungnahme:

    1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

    1.1.

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) unterstützt eine gemeinsame Initiative der Europäischen Kommission und des Dreiervorsitzes des Europäischen Rates mit dem Schwerpunkt auf unternehmerischer Kompetenz in der Bildung (1) sowie der Förderung einer unternehmerischen Einstellung in Europa.

    1.2.

    Der EWSA empfiehlt eine Rückkehr der Mitgliedstaaten zu dem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“) auf der Grundlage der nach wie vor gültigen Oslo-Agenda aus dem Jahr 2006.

    1.3.

    Der EWSA empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten eigene Strategien für die Vermittlung unternehmerischer Kompetenz in der Bildung entwickeln bzw. dieses Konzept in ihren nationalen Strategien für das lebenslange Lernen verankern.

    1.4.

    Der EWSA fordert die allmähliche Entwicklung von Schlüsselkompetenzen im Sinne der Definition der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates (2006) (2) mit dem Ziel, zu einer besseren Anpassungsfähigkeit, Beschäftigungsfähigkeit, sozialen Inklusion und Mobilität beizutragen.

    1.5.

    Hochwertige Praktika, Ausbildungen, duale oder andere praxisorientierte Systeme, Start-ups und Inkubatoren-Programme, Freiwilligentätigkeit und sportliche Aktivitäten können den Übergang von der Schule ins Berufsleben bzw. in die selbstständige Erwerbstätigkeit erleichtern.

    1.6.

    Die Verfahren für die Anerkennung außerhalb der Schule erworbener Kenntnisse müssen verbessert werden, und Lernende, Lehrende und Arbeitgeber müssen in die Konzipierung der Anerkennungsprozesse eingebunden und durch diese motiviert werden (3).

    1.7.

    Die Vermittlung unternehmerischer Kompetenz in der Bildung ist allerdings vor dem Hintergrund des gesamtgesellschaftlichen und nicht nur des unternehmerischen Umfelds zu sehen. Auf unternehmerische Kompetenzen sollte in angemessener Weise auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung und lehrplanübergreifend bereits in jungen Jahren so abgehoben werden, dass sie kontinuierlich weiterentwickelt werden.

    1.8.

    Der EWSA unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission an die Mitgliedstaaten, im Rahmen des Bezugsrahmens zu Schlüsselkompetenzen einen Bezugsrahmen für unternehmerische Kompetenz zu entwickeln. Dies würde zu einem unter den verschiedenen Bildungsebenen koordinierten Vorgehen und zur Berücksichtigung nichtformalen und informellen Lernens beitragen.

    1.9.

    Der EWSA fordert die Mitgliedstaaten auf, ein Programm für Lehrer, Ausbilder und Führungskräfte in Bildungseinrichtungen mit dem Schwerpunkt auf der Entwicklung und Vermittlung von unternehmerischer Kompetenz und Denkweise einzuführen. Die Bildungseinrichtungen sollten ihrerseits ein Lernumfeld bieten, das Unternehmergeist fördert und offen für die Einbindung weiterer Akteure ist.

    1.10.

    Der EWSA verweist auf die Bedeutung der Partnerschaft zwischen den verschiedenen Akteuren — staatlichen Verwaltungen, Schulen, Unternehmen, Arbeitsverwaltungen und Familien — und unterstreicht insbesondere die Rolle der Sozialpartner bei der Entwicklung von bedarfsgerechten fachlichen und Querschnittskompetenzen.

    1.11.

    Der EWSA appelliert an die Mitgliedstaaten, alle verfügbaren Programme und Instrumente zur Förderung von unternehmerischer Kompetenz in der allgemeinen und beruflichen Bildung, Kreativität, Innovation und Mobilität zu nutzen. Der EWSA fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Erasmus+ angemessen zu unterstützen, damit alle Instrumente dieses Programms umfassend eingesetzt werden können.

    2.   Der politische Rahmen auf europäischer Ebene

    2.1.

    Eine der in Anlage I zu den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 26./27. Juni 2014„Strategische Agenda für die Union in Zeiten des Wandels“  (4) genannten Prioritäten bezieht sich auf die Förderung der Entwicklung von Kompetenzen und der Entfaltung von Talenten und Lebenschancen für alle, indem die für die moderne Wirtschaft erforderlichen Kompetenzen und das lebenslange Lernen gefördert werden.

    2.2.

    Als Beitrag zur Halbzeitbilanz der Strategie Europa 2020 hat der italienische Ratsvorsitz (5) eine politische Debatte über die künftige Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung in der Wachstumsagenda auf EU-Ebene und der nationalen Ebene angestoßen. Auch der lettische Ratsvorsitz wird die digitalen Möglichkeiten sowie die Vermittlung unternehmerischer Kompetenz in der Bildung insbesondere auf der regionalen Ebene weiter fördern (6).

    2.3.

    Der Rat (Jugend, Bildung, Kultur und Sport) unterstrich in seinen Schlussfolgerungen vom 12. Dezember 2014 (7), dass unternehmerische Kompetenz und Bildung zu den Prioritäten der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und inklusives Wachstum zählen. Die Entwicklung von Unternehmergeist kann für die Bürger für ihren beruflichen Werdegang wie auch ihren persönlichen Lebensweg von erheblichem Nutzen sein.

    3.

    Allgemeine Bemerkungen

    3.1.

    Der Schwerpunkt auf der unternehmerischen Bildung ist eine Rückkehr zur Oslo-Agenda „Erziehung zu unternehmerischem Denken und Handeln in Europa“  (8) für raschere Fortschritte bei der Förderung von Unternehmergeist in der Gesellschaft sowie zu dem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“)  (9).

    3.2.

    Kreativität und Innovation sind entscheidend für die Entwicklung von Unternehmen und für die internationale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung zur Entwicklung von Kompetenzen haben ausschlaggebende Bedeutung für die Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Zunächst gilt es, den Erwerb von bereichsübergreifenden Schlüsselkompetenzen durch alle Bürger zu fördern, u. a. Computerkompetenz, Lernkompetenz, Eigeninitiative und unternehmerische Kompetenz sowie Kulturbewusstsein (10).

    3.3.

    Auch die Konferenz der Arbeitsmarktbeobachtungsstelle (ABS) „Förderung von Start-up-Unternehmen zur Schaffung von Wachstum und Beschäftigung“ (11) zeigte deutlich auf, dass Bildung für unternehmerisches Denken vor dem Hintergrund des breiteren gesellschaftlichen Umfelds zu betrachten ist. Das unternehmerische Umfeld sollte indes auf die Förderung von Unternehmensneugründungen, den Bürokratieabbau und die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten ausgerichtet sein. Anreize für die Erwägung und die tatsächliche Durchführung einer Unternehmensneugründung sowie für den Ausbau von Unternehmen können wirkungsvoll mit anderen aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen verknüpft werden und müssen im Kontext eines weiter gefassten Rahmens für die Förderung und Entwicklung von Unternehmen gesehen werden.

    3.4.

    Die Überprüfung des „Small Business Act“ (12) bietet eine einzigartige Gelegenheit für eine stärkere Verknüpfung von Maßnahmen, die auf KMU und die Bildung für unternehmerisches Denken ausgerichtet sind, unter Nutzung aller verfügbaren Instrumente wie z. B. COSME. Einer der zehn Leitsätze für die Schaffung gleicher Ausgangsbedingungen für KMU in der EU lautet: „Weiterqualifizierung und alle Formen von Innovation sollen auf der Ebene der KMU gefördert werden“.

    4.   Schlüsselkompetenzen

    4.1.

    Mit der Aufnahme von Elementen der unternehmerischen Kompetenz in die allgemeine und berufliche Bildung sollte das Ziel verfolgt werden, allen Lernenden ungeachtet ihres Geschlechts, ihres sozioökonomischen Hintergrunds oder ihrer besonderen Bedürfnisse Gelegenheit zur Entwicklung der für die unternehmerische Kompetenz notwendigen Qualifikationen und Fähigkeiten zu geben.

    4.2.

    Neben Grundfertigkeiten wie Lesen, Schreiben und Rechnen erfordert unternehmerische Kompetenz die allmähliche Entwicklung einer Reihe von Schlüsselkompetenzen im Sinne der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates aus dem Jahr 2006, die auch Eigeninitiative und unternehmerische Kompetenz sowie die Fähigkeit umfassen, Ideen in die Tat umzusetzen. Dies erfordert Kreativität, Innovativität und Risikobereitschaft sowie die Fähigkeit, Projekte zu planen und durchzuführen, um bestimmte Ziele zu erreichen.

    4.3.

    Fremdsprachliche Kompetenz ist von besonderer Bedeutung, um zu gewährleisten, dass die europäischen Bürger in der Lage sind, in ganz Europa zu reisen, zu arbeiten und zu lernen, und sie wird für junge Menschen zunehmend wichtiger (13).

    4.4.

    Digitales Unternehmertum ist in Zeiten des digitalen Binnenmarkts entscheidend für die Schaffung neuer Arbeitsplätze, für innovative Ideen und für Cluster, die das Innovationstempo beschleunigen. Die EU muss einen politischen Rahmen zur Förderung von IKT-Kompetenzen entwickeln und die Mitgliedstaaten dazu anregen, voneinander zu lernen, wie sie mehr und besser qualifizierte Hochschulabsolventen mit IKT-Kompetenzen hervorbringen können, die den Bedürfnissen der Unternehmen gerecht werden.

    4.5.

    Das enorme Potenzial von Frauen muss erschlossen werden, und ihre besonderen Menschen- und Betriebsführungsqualitäten müssen erkundet werden. Die Mitgliedstaaten sollten in enger Zusammenarbeit mit den maßgeblichen Akteuren Programme durchführen, die auf die Entwicklung von Unternehmen und unternehmerischen Kompetenzen sowie auf die Beteiligung von Unternehmen, die von Frauen geleitet werden, an den globalen Lieferketten ausgerichtet sind (14).

    5.   Wie kann eine „unternehmerische Einstellung“ gefördert werden?

    5.1.

    Unternehmerische Kompetenz ist wichtig für das Leben im Allgemeinen sowie dafür, die Menschen zu befähigen, ihre Zukunft eigenständiger zu gestalten. Auf unternehmerische Kompetenzen sollte in angemessener Weise auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung und lehrplanübergreifend bereits in jungen Jahren so abgehoben werden, dass sie kontinuierlich weiterentwickelt werden.

    5.2.

    Alle Schülerinnen und Schüler sollten die Möglichkeit erhalten, Praktika zu absolvieren, um diese Kompetenzen zu erwerben; die Instrumente, die zur Bewertung der Fortschritte und für den Nachweis des Erwerbs von unternehmerischen Kompetenzen entwickelt wurden, sollten sich auf die Verbesserung der Qualität künftiger Praktika konzentrieren. Ein gutes Beispiel ist ein finnisches Arbeitsprogramm, das auf verschiedenen Bildungsebenen eine praxisorientierte Ausbildung bietet: „Yrittäjyyskasvatus“  (15).

    5.3.

    Die Vermittlung von unternehmerischer Kompetenz wird definiert als gesammelte formalisierte Lerninhalte, die der Information, Unterrichtung und Ausbildung aller dienen, die zur sozioökonomischen Entwicklung beitragen wollen über ein Projekt zur Förderung unternehmerischen Denkens und Handelns, der Gründung von Unternehmen oder des Ausbaus kleiner Unternehmen (16).

    5.3.1.

    Europa setzt heute seine gesamte Hoffnung auf die Förderung und den Ausbau dualer Systeme und ähnlicher Formen praxisorientierten Lernens. Die Mitgliedstaaten mit solchen Systemen erzielen damit langfristig gute Ergebnisse, und ihre Jugendarbeitslosigkeit liegt unter dem EU-Durchschnitt.

    5.3.2.

    Praktika sind ein wichtiges Instrument, um Arbeitslosigkeit und das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage anzugehen und für einen sicheren Übergang von der Schule bzw. Universität in die Arbeitswelt zu sorgen. Die Integration von Praktika in Studienpläne sollte stärker unterstützt werden (17).

    5.3.3.

    Praktika, die unternehmerisches Denken bei Arbeitnehmern und von Arbeitnehmern ausgehendes/soziales Unternehmertum fördern sollen, können als erfolgreiche Beispiele für ein System der Arbeitnehmerbeteiligung gesehen werden, um die wirtschaftlichen und sozialen Ziele der Organisationen und Unternehmen, für die sie arbeiten, zu erreichen.

    5.3.4.

    Über Freiwilligentätigkeit können wertvolle Kompetenzen erworben werden. Jugendorganisationen sind die wichtigsten Bildungsträger, die eine nicht-formale Bildung anbieten. Über ihre Bildungsprogramme tragen sie zur Entwicklung einer Reihe von Querschnittskompetenzen bei, wie etwa Teamarbeit, Sozialkompetenz, Eigeninitiative und Risikobereitschaft. Junge Menschen können in einem im Gegensatz zur realen Geschäftswelt geschützten Umfeld aus ihren Fehlern lernen.

    5.4.

    2012 veröffentlichte die Europäische Kommission den Bericht „Entrepreneurship Education at School in Europe“  (18), dessen Schwerpunkt auf nationalen Strategien, Lehrplänen und Lernergebnissen lag. Unternehmerische Kompetenz in der allgemeinen und beruflichen Bildung wird in den meisten europäischen Ländern gefördert, und das über verschiedene Ansätze: 1) Spezifische Strategien/Aktionspläne, die ganz auf die Vermittlung unternehmerischer Kompetenz ausgerichtet sind, 2) weiter gefasste bildungs- oder wirtschaftspolitische Strategien, die Ziele für die Bildung für unternehmerisches Denken umfassen, 3) einzelne oder mehrere Initiativen für die Bildung für unternehmerisches Denken.

    5.5.

    Nicht alle Menschen sind geborene Geschäftsleute. Unternehmerisches Denken eröffnet ihnen nur weitere Optionen für ihren beruflichen Werdegang und ihren persönlichen Lebensweg. Jedoch sollten diejenigen gefördert werden, die unternehmerisches Talent und den Mut haben, ihre unternehmerischen Ideen in die Tat umzusetzen.

    5.5.1.

    Gründerzentren sind Zentren für Innovation und unternehmerische Tätigkeit. Sie sind bei vielen Hochschulen und Universitäten angesiedelt und bieten Studierenden ein sicheres Umfeld und professionelle Beratung bei der praktischen Umsetzung ihrer Geschäftsideen sowie beim Eingehen von Risiken, ohne Angst vor einem Scheitern haben zu müssen. Studierende wirtschaftswissenschaftlicher Fakultäten mit einem Gründerzentrum können auf einem direkteren Weg ein Unternehmen (mit-)gründen.

    5.5.2.

    Unternehmerische Kompetenz kann auch über Qualifizierungsprogramme erworben werden, die außerhalb der Bildungssysteme angeboten werden. Solche Programme können Coaching und Mentoring durch erfahrene Ausbilder, Unternehmer und Wirtschaftsfachleute umfassen. Sie bieten potenziellen Unternehmern nicht nur wertvolles betriebswirtschaftliches Know-how, sondern ermöglichen ihnen auch, Kontakte zu bestehenden Unternehmen und Unternehmern aufzubauen.

    5.5.3.

    Industrie- und Handelskammern in ganz Europa bieten Schulungen für unternehmerische Kompetenz an, die die gesamte Vielfalt an Lehren und Verfahren aufzeigen, die den Menschen dabei helfen, Geschäftsideen zu verwirklichen und ein Unternehmen zu gründen, die erforderlichen Ressourcen zu ermitteln und zu beschaffen und die mit der Unternehmung verbundenen Risiken einzugehen: Entrepreneurial Skills Pass (Österreich) (19), Startup@Campus (Belgien) (20), Incuba‘ school (Frankreich), Lange Nacht der Startups (Deutschland) (21), Tag der Jungunternehmer (Spanien) und Bright & Young (Belgien) (22).

    5.6.

    Interessenträger und zivilgesellschaftliche Organisationen können eine Schlüsselrolle übernehmen, indem sie einen wirksamen Beitrag zur Durchführung und Umsetzung von Initiativen zur Förderung von Unternehmergeist und einer unternehmerischen Einstellung leisten. Ein Beispiel ist die finnische Stiftung „Startup Sauna“ (23), die von finnischen Unternehmern in Zusammenarbeit mit verschiedenen staatlichen Akteuren ins Leben gerufen wurde.

    6.   Wie können unternehmerische Kompetenzen anerkannt und transparenter gemacht werden?

    6.1.

    Die anhaltenden Probleme im Zusammenhang mit der Anerkennung und Transparenz von Kompetenzen und Qualifikationen bilden ein Hindernis für die Entwicklung der richtigen Mischung aus Kompetenzen und Qualifikationen sowie für die Mobilität, die für eine bessere Abstimmung zwischen Qualifikationen und dem Arbeitsplatzangebot und für die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wohlstands erforderlich ist.

    6.2.

    Auf europäischer Ebene wurden verschiedene Instrumente entwickelt, um die Zusammenarbeit durch die Anerkennung und Transparenz von Qualifikationen und Kompetenzen zu erleichtern, die über die berufliche und die Hochschulbildung in der gesamten EU erworben wurden (24).

    6.3.

    Zusätzlich zu diesen Instrumenten soll mit verschiedenen Initiativen das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage überwunden werden: mit der europäischen Klassifizierung für Fähigkeiten/Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO) und dem Kompetenzpanorama. Für die Förderung der Mobilität gibt es ferner den Europass-Rahmen, d. h. den Europass-Lebenslauf und den Europäischen Qualifikationspass, und die vor Kurzem erfolgte Überarbeitung der Richtlinie über Berufsqualifikationen (25).

    6.4.

    Eine stärkere Kohärenz zwischen dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR), dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) bzw. dem Europäischen Leistungspunktesystem (ECVET) sowie der mehrsprachigen europäischen Klassifizierung für Fähigkeiten/Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO) würde zur Anerkennung von Qualifikationen, zur Validierung von nichtformalem und informellem Lernen und zur lebenslangen Berufsorientierung beitragen. Dieser Prozess muss kohärent bleiben und sollte von einer Evaluierung der verschiedenen beteiligten Instrumente begleitet werden, um deren Wirksamkeit zu gewährleisten.

    6.5.

    Zudem wird in der Mitteilung „Neue Denkansätze für die Bildung“ (26) darauf hingewiesen, dass die Kompetenzen, die Menschen außerhalb der Schule erworben haben, anerkannt, bewertet und validiert werden müssen, um so ein Qualifikationsprofil für potenzielle Arbeitgeber zu erstellen. Die Anerkennung von Kompetenzen, die nicht im Rahmen des formalen Lernens erworben wurden, ist bei Einstellungsverfahren wichtig — die Last der Bewertung und Validierung solcher Kompetenzen sollte jedoch nicht nur dem jeweiligen Arbeitgeber auferlegt werden.

    6.6.

    Außerdem sind Politiken und Rahmen zur Förderung der Übertragbarkeit von Qualifikationen in der Regel mit bestehenden EU-Rechtsvorschriften verknüpft, und auf der Ebene der Mitgliedstaaten gibt es verschiedene nationale Initiativen für die Validierung früherer Lernerfahrungen. Eine systematische Auswertung und Beobachtung solcher nationalen Initiativen sollte darauf abzielen, bewährte Verfahren zu ermitteln und das wechselseitige Lernen sowie gemeinsame Grundsätze zu fördern (27).

    6.7.

    Der EWSA unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission, im Rahmen des Bezugsrahmens zu Schlüsselkompetenzen einen Bezugsrahmen für unternehmerische Kompetenz zu entwickeln, der die einzelnen Bestandteile von Kompetenzen auf der Grundlage der Deskriptoren und Niveaus für die Lernergebnisse des EQR aufschlüsselt. Dies wird zu einem unter den verschiedenen Bildungsebenen koordinierten Vorgehen und zur Berücksichtigung nichtformalen und informellen Lernens beitragen.

    6.8.   Der EWSA möchte die beiden folgenden gemeinsamen Initiativen der Europäischen Kommission und der OECD lobend erwähnen:

    1.

    Entrepreneurship360  (28): Mit dieser Initiative soll der Unternehmergeist an Schulen, Berufsschulen und in berufsbildenden Einrichtungen gefördert werden; sie bietet ein frei zugängliches Selbstbewertungsinstrument, das Einrichtungen und einzelne Lehrkräfte unterstützt, indem es ihre Strategien und Praktiken zur Förderung von unternehmerischer Initiative unterstützt; und das

    2.

    Online-Instrument HEInnovate, das Hochschuleinrichtungen dabei unterstützt, eine stärker unternehmerische und innovative Einstellung im internationalen Kontext zu fördern (29).

    7.   Die Rolle von Lehrkräften, Ausbildern und Führungskräften in den Bildungseinrichtungen

    7.1.

    Lehrkräften und Ausbildern kommt eine entscheidende Funktion als Wissensvermittler und Multiplikatoren von Ideen zu. Die Einbeziehung neuer Lern- und Lehrverfahren in die Unterrichtspraxis ist keine leichte Aufgabe: sie erfordert qualifizierte und motivierte Lehrer, die diesen Prozess vorantreiben (30). Sie müssen alternative und nichtformale Bildungsansätze fördern und bei den individuellen Voraussetzungen ansetzen.

    7.1.1.

    Die Qualität von Lehrkräften und Mentoren ist ausschlaggebend für den Erfolg und die Wirksamkeit der Programme für die Vermittlung unternehmerischer Kompetenz. Diesbezüglich schätzen potenzielle Unternehmer in der Frühphase ihres Wirtschaftslebens vor allem die Erfahrung und das Wissen von z. B. erfahrenen Lehrkräften und erfahreneren Unternehmern, die ihre eigenen Erfahrungen einbringen können (31).

    7.1.2.

    Ein Beispiel für die Wirksamkeit von Programmen für den Aufbau unternehmerischer Kompetenz ist das Programm der irischen nationalen Stiftung für die Vermittlung unternehmerischer Kompetenz (Irish National Foundation for Teaching Entrepreneurship) (32), das Intensivschulungen für Ausbilder bietet, um Lehrkräfte der Sekundarstufe und Jugendbetreuer mit den erforderlichen Kompetenzen und Ressourcen auszustatten, die sie befähigen, jungen Menschen unternehmerische Kompetenz zu vermitteln. Erfolgreiche Absolventen dieses Programms erhalten eine Qualifikation als „Certified Entrepreneurship Trainer“ (CET).

    7.1.3.

    Ein weiteres Beispiel ist das niederländische Aktionsprogramm für unternehmerische Kompetenz in der Bildung (33), das auf die Förderung von Unternehmergeist und unternehmerischem Denken bei Schülerinnen und Schülern abzielt, indem unternehmerische Kompetenz und Fertigkeiten im niederländischen Bildungssystem verankert werden. Das Programm besteht aus verschiedenen Modulen und Komponenten, die ein breites Spektrum an Tätigkeiten bieten sollen, um die unternehmerische Kompetenz von Schülerinnen und Schülern in den verschiedenen Phasen ihrer schulischen Laufbahn zu entwickeln; außerdem hält es Schulungen für Lehrkräfte bereit, die ihnen die Vermittlung unternehmerischer Kompetenz im Unterricht erleichtern soll.

    7.2.

    Lehrkräfte, Ausbilder und Führungskräfte in den Bildungseinrichtungen sollten danach streben, ihre eigene Kreativität und innovative Ansätze zu entwickeln, während die Schulen ein Lernumfeld bieten sollten, das den Unternehmergeist fördert und offen für die Einbindung weiterer Akteure ist.

    7.3.

    Im Juni 2013 veröffentlichte die Kommission einen Leitfaden für Ausbilder  (34), der eine Liste mit Grundprinzipien für unternehmerisch orientierte Lehrkräfte zur Bewertung qualitativer Lernergebnisse, fächerübergreifendes Lernen, Erstausbildung sowie Weiterbildung von Lehrkräften, Mentoringprogramme, Innovation bei der Vermittlung unternehmerischer Kompetenzen sowie Kernbotschaften aus Praxisbeispielen enthält.

    7.3.1.

    Unternehmerisch orientierte Lehrerausbildungseinrichtungen sollten ein klares pädagogisches Konzept entwickeln, um Lehrern auch die Fähigkeiten mitzugeben, die sie für die Wissensvermittlung für den Arbeitsmarkt benötigen. Bildung, die unternehmerisches Denken und Handeln fördert, muss querschnittsmäßig und fächerübergreifend in den Studiengang einbezogen werden.

    7.3.2.

    Ausbildungsprogramme für unternehmerisch orientierte Lehrkräfte sollten angehende Lehrer dazu motivieren, ihre eigenen unternehmerischen Kenntnisse, Kompetenzen und Denkweisen auszubauen.

    7.3.3.

    Die Entwicklung frei zugänglicher und offener digitaler Instrumente und freier und offener Online-Instrumente, mit denen unternehmerische Kompetenzen erworben werden können, sollte unterstützt werden, und außerdem sollten denkbare Formen der Zusammenarbeit mit der Open-Source-Gemeinschaft zur Förderung frei zugänglicher Unternehmensinstrumente sowie der Ausbildung für diese Instrumente ausgelotet werden.

    7.3.4.

    Die Mobilität von Ausbildern in ganz Europa ist vor allem in der Hochschulbildung wichtig, über das EU-Programm für lebenslanges Lernen und/oder andere Instrumente, die speziell für diesen Zweck konzipiert wurden. In Europa sind mehr Mobilität und ein stärkerer Austausch von Erfahrungen erforderlich, und zwar nicht nur zwischen Hochschulen und Universitäten, sondern ggf. auch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Es müssen Programme entwickelt werden, die Ausbildern einen Aufenthalt an einer anderen Einrichtung und/oder im Privatsektor ermöglichen, damit sie wirklich interagieren, lernen und sich entwickeln können.

    8.   Der Grundsatz der Partnerschaft

    8.1.

    Maßnahmen für unternehmerische Kompetenz im Bildungsbereich sollten in Abstimmung mit den Unternehmen geplant werden, um sicherzustellen, dass die Absolventen mit den erforderlichen Kompetenzen ausgestattet werden, um erfolgreich sein zu können. Die Unternehmen sollten ermuntert werden, sich verstärkt an der Ausbildung von Managern und Arbeitnehmern in den Bereichen unternehmerische Kompetenz, Zusammenarbeit und Mitwirkung im Management ihrer Organisation zu beteiligen. Die Unternehmen sollten ihre Beschäftigten auch für die erforderlichen Kompetenzen und neue Kenntnisse sowie für die Entscheidungsfindung unter Arbeitsbedingungen schulen, die ihnen einen Zugang zu diesen Schulungsprogrammen ermöglichen. Außerdem sollten sie mit dem Bildungssektor zusammenarbeiten, damit junge Menschen etwas über den Arbeitsmarkt lernen und ihren Platz auf dem Arbeitsmarkt finden.

    8.2.

    Die Verbindung zwischen Gewerkschaften und jungen Menschen ist im Ausbildungsbereich besonders wichtig. Gewerkschaften können sich an der Ausbildung von jungen Menschen in anderen Arbeitsumfeldern als Schulen oder Bildungseinrichtungen beteiligen. Die erfahrensten und qualifiziertesten Arbeitskräfte können mit jungen Arbeitnehmern, Auszubildenden und Praktikanten/Freiwilligen als Mentoren und Tutoren arbeiten oder Lehrer an berufsbildenden Einrichtungen werden. Diese Verbindungen zu Unternehmen sind wichtig, um jungen Menschen Wissen über den Arbeitsmarkt und die Arbeitsbeziehungen zu vermitteln. Lehrergewerkschaften sind eine wichtige Ressource für eine sinnhafte Politikgestaltung auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung, der direkte Kontakt zu Unternehmen ist jedoch von entscheidender Bedeutung.

    8.3.

    Vor allem müssen im Kontext der Sozialpartnerschaft die Arbeitgeber und die Arbeitnehmerorganisationen an der Gestaltung der nationalen Strategien für lebenslanges Lernen und der Maßnahmenprogramme für die Umsetzung der Jugendgarantie beteiligt werden. Der EWSA begrüßt den neuen Aktionsrahmen für die Beschäftigung junger Menschen (35), der von den europäischen Sozialpartnern ausgearbeitet wurde.

    8.4.

    Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die Organisationen der Zivilgesellschaft eingebunden werden. Auf diese Weise könnten sich die verschiedenen zivilgesellschaftlichen Organisationen (mit Schwerpunkt auf Frauen, jungen Menschen, Familien, Menschen mit Behinderungen, Migranten, Minderheiten und anderen Gruppen) wirksamer auf die Bedürfnisse und Prioritäten der spezifischen Gruppen von Bürgerinnen und Bürgern im Bildungssystem und auf dem Arbeitsmarkt konzentrieren.

    8.5.

    Die Familie spielt auch weiterhin eine wichtige Rolle, wie der Ausschuss bereits in einer früheren Stellungnahme hervorhob (36).

    9.   Effektive Nutzung vorhandener und neuer Programme

    9.1.

    Erasmus+  (37), ein neues Programm der Kommission für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport 2014-2020, soll Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Kinder- und Jugendhilfe voranbringen. Das auf sieben Jahre angelegte Programm ist mit Mitteln in Höhe von 14,7 Mrd. EUR ausgestattet, was einer Aufstockung um 40 % gegenüber dem derzeitigen Ausgabenniveau entspricht und das Engagement der EU für Investitionen in diese Bereiche widerspiegelt. Erasmus+ wird mehr als vier Millionen Europäerinnen und Europäern die Möglichkeit geben, im Ausland zu studieren, Arbeitserfahrung zu sammeln oder eine Freiwilligentätigkeit auszuüben. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorne mit umfassenden Möglichkeiten, die Erasmus+ bei der Unterstützung der Vermittlung von unternehmerischer Kompetenz bietet, beispielsweise durch Ermutigung zur Ausweitung von Kooperationen zwischen Bildung und Wirtschaft in Wissensallianzen für die Hochschulbildung und in Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten für die berufliche Aus- und Weiterbildung.

    9.2.

    Weitere Programme und Instrumente zur Förderung von unternehmerischer Kompetenz in der Bildung in der EU sind: der ESF  (38) , ESCO — die Europäische Klassifizierung für Fähigkeiten/Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe  (39) , COSME  (40) , Horizont 2020  (41) , die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen  (42) und Kreatives Europa  (43).

    Brüssel, den 27. Mai 2015

    Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Henri MALOSSE


    (1)  Siehe die Definition in Ziffer 5.3.

    (2)  Empfehlung vom 18. Dezember 2006, ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10.

    (3)  ABl. C 214 vom 8.7.2014, S. 31.

    (4)  EUCO 79/14, S. 15.

    (5)  Programm des italienischen Ratsvorsitzes „Europe — A fresh start“, S. 72.

    (6)  Konferenz des lettischen Ratsvorsitzes, 11./12. Februar 2015 in Riga: „Entrepreneurship in regions to strengthen the European Union’s competitiveness“.

    (7)  Schlussfolgerungen des Rates zur unternehmerischen Kompetenz in der allgemeinen und beruflichen Bildung vom 12. Dezember 2014, ABl. C 17 vom 20.1.2015, S. 2.

    (8)  Oslo-Agenda „Erziehung zu unternehmerischem Denken und Handeln in Europa“, 2006. http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/promoting-entrepreneurship/education-training-entrepreneurship/policy-framework/2006-conference/index_en.htm

    (9)  Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“) — ABl. C 119 vom 28.5.2009, S. 2.

    (10)  Gemäß dem strategischen Ziel 4 (ET 2020): Förderung von Innovation und Kreativität — einschließlich unternehmerischen Denkens — auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung in den Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009.

    (11)  35. Sitzung der Arbeitsmarktbeobachtungsstelle des EWSA, 13. November 2014.

    (12)  COM(2008) 394 final.

    (13)  Strategischer Rahmen der Europäischen Kommission: 1) im Jahr 2002 von den Staats- und Regierungschefs vereinbartes Barcelona-Ziel und 2) von Staat und Regierung. Die Mitteilung aus dem Jahr 2008 „Mehrsprachigkeit: Trumpfkarte Europas, aber auch gemeinsame Verpflichtung“ enthält einen Überblick über die Tätigkeiten der Kommission in diesem Bereich.

    (14)  Research Report 2013, Entrepreneurs: What can we learn from them? Teil 2/3 — Inspiring female entrepreneurs. CIPD (Chartered Institute of Personnel and Development).

    (15)  Finnisches Bildungsministerium (2009), Leitlinien für unternehmerische Kompetenz in der allgemeinen und beruflichen Bildung, Helsinki.

    Finnisches Arbeits- und Wirtschaftsministerium (2012), Entrepreneurship review 2012.

    (16)  Siehe die Definition der Unesco und von UNEVOC.

    (17)  ABl. C 214 vom 8.7.2014, S. 36.

    (18)  Eurydice, April 2012, Entrepreneurship education at school in Europe.

    (19)  Entrepreneurial Skills Pass, Österreich.

    (20)  Startup@Campus (Belgien).

    (21)  Lange Nacht der Startups (Deutschland).

    (22)  Bright & Young (Belgien).

    (23)  Teknologiateollisuus (2012), Uusi Startup-säätiö vauhdittamaan suomalaisia kasvuyrityksiä, Helsinki.

    (24)  Ein zentrales Instrument ist der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR), der alle Qualifikationsarten und -stufen betrifft; zu den Instrumenten der beruflichen Bildung zählen das Europäische Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET) und der Europäische Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET). Instrumente für die Hochschulbildung umfassen u. a. die Europäischen Standards und Leitlinien für Qualitätssicherung in der Hochschulbildung (ESG) und das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS).

    (25)  Richtlinie 2013/55/EU.

    (26)  COM(2012) 669 final.

    (27)  Auf der Grundlage des bevorstehenden Berichts von Eurofound (2015) „Youth Entrepreneurship in Europe“, EF 1507.

    (28)  Das Projekt Entrepreneurship360 der OECD.

    (29)  HEInnovate.

    (30)  ABl. C 214 vom 8.7.2014, S. 31.

    (31)  Auf der Grundlage des bevorstehenden Berichts von Eurofound (2015) „Youth Entrepreneurship in Europe“, EF 1507.

    (32)  Programm der NFTE.

    (33)  Programme Voortgangsrapportage Programma onderwijs en ondernemerschap und Landbouw en Innovatie, Brief Onderwijs en Ondernemerschap.

    (34)  Der „Leitfaden für Ausbilder — Erziehung zu unternehmerischem Denken und Handeln“ wurde von ICF GHK für die Europäische Kommission, GD Unternehmen und Industrie erstellt.

    (35)  Framework of Action on Youth Employment.

    (36)  ABl. C 68 vom 6.3.2012, S. 1.

    (37)  Erasmus+, ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 50.

    (38)  ESF.

    (39)  ESCO.

    (40)  http://ec.europa.eu/cip/cosme/index_en.htm

    (41)  http://ec.europa.eu/research/horizon2020/index_en.cfm?pg=home&video=none

    (42)  COM(2013) 144 final.

    (43)  Kreatives Europa.


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