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Document 52014IR4331

Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Grüner Aktionsplan für KMU und Initiative für grüne Beschäftigung

ABl. C 140 vom 28.4.2015, p. 22–27 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

28.4.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 140/22


Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Grüner Aktionsplan für KMU und Initiative für grüne Beschäftigung

(2015/C 140/05)

Berichterstatterin

:

Satu Tietari (FI/ALDE), Mitglied des Stadtrates von Säkylä

Referenzdokumente

:

Mitteilung – Grüner Aktionsplan für KMU

COM(2014) 440 final

Mitteilung – Initiative für grüne Beschäftigung

COM(2014) 446 final

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

macht darauf aufmerksam, dass es seit einigen Jahren im politischen Beschlussfassungsprozess immer stärker auf das ökologische Kriterium ankommt, weil die Sorge um die Umwelt in immer mehr Bereichen relevant geworden und mittlerweile allgegenwärtig ist. In der Europa-2020-Strategie für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum wird dem Übergang zu einem kohlendioxidarmen und ressourcenschonenden Wirtschaftsmodell eine entscheidende Rolle zugewiesen;

2.

hält die „grüne Wirtschaft“ für einen Kernbegriff der beiden Mitteilungen. Gemeint ist damit ein Modell für eine Wirtschaftsform, „die Wachstum und Entwicklung, Gesundheitsschutz und Wohlergehen gewährleistet, menschenwürdige Arbeitsbedingungen sichert, Disparitäten verringert sowie die Biodiversität einschließlich der durch sie erbrachten Ökosystemleistungen — das Naturkapital — aufgrund ihres innewohnenden Werts und ihres wesentlichen Beitrags zum Wohlergehen der Menschen und zu wirtschaftlicher Prosperität schützt und in diese investiert“ (1);

3.

vertritt die Auffassung, dass sich der Übergang zu einer grünen Wirtschaft nicht nur auf die Wettbewerbsfähigkeit einzelner Unternehmen, sondern auf die gesamte europäische Wirtschaft unmittelbar auswirken wird. Die Ressourcen werden immer knapper. In immer mehr Bereichen nimmt der Konsum zu, wodurch die Belastbarkeit der Umwelt an ihre Grenzen stößt. Der rechtzeitige Übergang zu einer grünen Wirtschaft in der EU ist nicht nur wünschenswert, sondern auch unumgänglich, wenn möglichst rasch etwas für die Erhaltung und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wohlstands unternommen werden soll;

4.

bekundet seine Unterstützung für die Kommissionsmitteilungen „Grüner Aktionsplan für KMU“ und „Initiative für grüne Beschäftigung“;

5.

teilt die in beiden Mitteilungen vorgetragene Einschätzung der Kommission, dass ein gelungener Übergang in die grüne Wirtschaft von entscheidender Bedeutung für die derzeitige und die künftige Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union ist;

6.

unterstreicht die entscheidende Rolle des öffentlichen Sektors und der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als Katalysatoren des Übergangs zu einer grünen Wirtschaft. Von den Behörden müssen nicht nur Impulse für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft ausgehen, sondern sie müssen auch bei der Umsetzung ihrer Vorhaben und Programme, der Anwendung der Rechtsvorschriften, der öffentlichen Auftragsvergabe und der Schaffung neuer Arbeitsplätze unter dem neuen Paradigma der grünen Wirtschaft handeln und dabei als Vorbild und Beispiel wirken;

7.

vertritt die Auffassung, dass es entscheidend ist, die grüne Wettbewerbsfähigkeit der KMU weiter durch einen besseren Zugang zu Finanzierungen, mehr Information, Vereinfachung der Rechtsvorschriften, Abbau der Verwaltungslasten sowie die Stärkung einer grünen Unternehmenskultur zu fördern;

8.

unterstützt das mit der Initiative für grüne Beschäftigung verfolgte Ziel, die Beschäftigungs- und Umweltpolitik so aufeinander abzustimmen, dass sie dem Übergang zu einer wettbewerbsfähigen, grünen und ressourceneffizienten Wirtschaft dienen;

9.

betont, dass die Qualifikationsproblematik junge Menschen aufgrund der lähmend hohen Jugendarbeitslosigkeit von über 22 Prozent besonders betrifft; außerdem müssten junge Menschen allgemein besser auf die Arbeitsplätze der Zukunft, und hier gerade die grünen Arbeitsplätze, vorbereitet werden;

10.

teilt die Sicht der Kommission, dass die Lehrpläne der Bildungs- bzw. der Berufsbildungseinrichtungen sowie die Berufsbilder im Sinne einer reibungsloseren Umstellung auf die grüne Wirtschaft überarbeitet und aktualisiert werden müssen;

11.

weist auf die großen Unterschiede zwischen den einzelnen Unternehmen hin: Während einige Unternehmen bereits grüne Produkte und Dienstleistungen anbieten, liefern andere Unternehmen traditionelle Dienstleistungen und Produkte, würden jedoch gleichermaßen beispielsweise von umweltfreundlicheren Energieträgern und Ressourcen profitieren;

Grundlegende Definitionen

12.

weist darauf hin, dass die ökologischen Herausforderungen sowohl als Möglichkeit als auch als Bedrohung für die Unternehmen, ihre Arbeitnehmer, den Arbeitsmarkt und die EU zu sehen sind;

13.

vertritt die Auffassung, dass die grundlegenden Begriffe und Fakten sowie die Ausgangsposition der grünen Wirtschaft dahingehend zu klären und zu definieren sind, dass Begriffe und Fakten im Konsens festgelegt sowie einheitlich und klar definiert sind;

14.

vertritt die Auffassung, dass eine erfolgreiche Umstellung auf eine grüne Wirtschaft von entscheidender Bedeutung für die derzeitige und künftige Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union ist, weshalb unbedingt die Kohärenz der verwendeten Begriffe gewährleistet werden muss;

15.

unterstreicht die regionale Dimension des Übergangs zur grünen Wirtschaft, da den lokalen und regionalen Behörden eine Schlüsselstellung in den Bereichen Bildung, Infrastruktur, Unterstützung lokaler Unternehmen und Schaffung von Arbeitsvermittlungen zukommt; weist damit auf bereits existierende grüne Initiativen auf lokaler Ebene mit Beispielwirkung für andere Gebiete in der EU hin;

16.

weist außerdem auf die Vielfalt der Verhältnisse und der Herausforderungen auf lokaler Ebene hin und fordert, dass die sehr unterschiedlichen Gegebenheiten der Regionen bei der Ökologisierung der Wirtschaft berücksichtigt werden;

17.

unterstreicht, dass der Erfolg der grünen Wirtschaft von fünf ausschlaggebenden Elementen abhängt: 1) Verbrauchssenkung: Der Rohstoff- und Energieverbrauch muss auf umfassende Weise gesenkt werden; 2) Einsatz sauberer Energien: Damit werden die Abhängigkeit von Importen vermieden, Emissionen verringert und Arbeitsplätze geschaffen; 3) Effizienz: Die Verwendung von Rohstoffen und Energie muss in der gesamten Wertschöpfungskette des Produkts bzw. der Dienstleistung immer effizienter werden; 4) Vernetzung und Teilen bewährter Verfahrensweisen: Wenn Mitgliedstaaten und Branchen Erfahrungen austauschen, hilft dies, das Angebot grüner Produkte und Dienstleistungen auch auf den Märkten außerhalb Europas zu verbessern; 5) Zugang zu Finanzierungen: Die Verfügbarkeit von Finanzierungen und der Abbau von Verwaltungslasten müssen unbedingt sichergestellt werden; Finanzierungsanträge müssen einfach und verständlich und auch in anderen geschäftlichen Zusammenhängen verwendbar sein;

Gegenstand

18.

unterstreicht, dass es zum Überprüfungszeitunkt auf dem europäischen Binnenmarkt in Bezug auf die Ressourceneffizienz bedeutende Unterschiede zwischen den einzelnen Branchen und Mitgliedstaaten gibt, und mahnt größere Anstrengungen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz an, indem bewährte Vorgehensweisen, aber auch Erfahrungen mit Misserfolgen geteilt werden;

19.

betont die Bedeutung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und insbesondere der Gemeinden bei der Umsetzung der in der vorstehenden Ziffer genannten Maßnahmen und hält es für zweckmäßig, diese über den derzeitigen EU-Rahmen zu finanzieren;

20.

ist der Ansicht, dass sich die Verbesserung der Ressourceneffizienz auf alle Phasen der Wertschöpfungskette erstrecken muss, weil so der Rohstoffverbrauch entscheidend gesenkt werden kann. Das Denken in Wertschöpfungsketten muss sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor berücksichtigt werden;

21.

vertritt die Auffassung, dass der grüne Aktionsplan vornehmlich auf Maßnahmen der europäischen Ebene ausgerichtet sein sollte, durch die vorhandene „grüne“ Initiativen zur Unterstützung der KMU auf nationaler und regionaler Ebene gebündelt und gestärkt werden;

22.

plädiert für den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien und Biobrennstoffe, denn hier verfügt die EU über solides Wissen, Know-how und Technologien, und fordert deshalb den Abbau von Hindernissen für die Entwicklung in diesem Bereich, damit in ihm viele neue grüne, qualifizierte und hochwertige Arbeitsplätze entstehen und die FEI gefördert werden können;

23.

verweist auf die Bedeutung des ökologischen Denkens und einer stärkeren Verwendung der EU-Herkunftsangabe in allen Mitgliedstaaten;

24.

begrüßt die Absicht der Europäischen Kommission, im Jahr 2015 ein europäisches Exzellenzzentrum für Ressourceneffizienz zu gründen und es in ein Partnernetz in den Regionen Europas einzubetten, fordert die Europäische Kommission jedoch auf darzulegen, welche Partner beteiligt und wie diese ausgewählt werden sollen;

25.

unterstreicht zudem, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in diesen Prozess einzubeziehen sind, da sie die besonderen Verhältnisse und Herausforderungen vor Ort am besten verstehen und einschätzen können, welche lokale Interessenträger am wichtigsten sind. In diesem Bereich sollte das spezifische Potenzial der einzelnen Regionen zur Unterstützung der lokalen Akteure bei der Ermittlung von Investitionsclustern, Fördermaßnahmen für den Weg in die Selbstständigkeit und Fortbildungs- und Spezialisierungskursen zu verschiedenen Aspekten der grünen Wirtschaft ermittelt und kartiert werden;

26.

hält Ziele zur Förderung der umweltfreundlichen Produktentwicklung für erforderlich und hofft darauf, dass die Wirtschaftsakteure ihrer Verantwortung verstärkt nachkommen und sich um die Entwicklung umweltfreundlicherer Produkte bemühen;

Längerfristige Perspektive

27.

weist darauf hin, dass das für die Ökologisierung der Wirtschaft unabdingbare Spezialwissen bzw. die einschlägigen Kompetenzen in den Mitgliedstaaten im Wesentlichen allgemein zugänglich sein sollten, und dass außerdem dafür zu sorgen ist, dass ein ausreichendes Qualifikationsniveau auf lokaler Ebene vorhanden ist;

28.

befürwortet die weitere Propagierung des Grundsatzes des lebenslangen Lernens; es kommt vor allem darauf an, die neuen Informationen zu beherrschen, denn eine grüne Wirtschaft setzt Wandel und Transparenz auf allen Stufen der Wertschöpfungskette voraus;

29.

weist auf das derzeitige Missverhältnis zwischen Arbeit und Qualifikationen sowie die schleppend verlaufende Umstellung des Systems hin; die ESCO-Initiative der Kommission z. B. ist eine begrüßenswerte Initiative, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit anforderungsgerechten Qualifikationen zusammenführen soll; bezüglich weiterer Vorschläge zur Thematik Arbeit und bedarfsgerechte Qualifikationen verweist der AdR auf seine Stellungnahme zum Qualitätsrahmen der EU für die Antizipation von Veränderungen und Umstrukturierungen (2);

30.

unterstreicht, dass die grüne Wirtschaft den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Kreislaufwirtschaft mit sich bringt, der neue und moderne Arbeitsplätze entstehen lässt. Dabei werden alte Arbeitsplätze weichen, neue entstehen und Berufsprofile neu definiert werden müssen;

31.

fordert, die Kooperation zwischen Behörden, KMU, Verbänden und Bildungseinrichtungen umfassend zu fördern, da zur Beherrschung des neuen Wissens Maßnahmen und Finanzierungsinstrumente besser als zuvor ineinander greifen und koordiniert werden müssen;

32.

hebt die Bedeutung der Forschung und technologischen Entwicklung (FTE) als Impulsgeber für die Verwirklichung der grünen Wirtschaft hervor, wobei durch die derzeitigen EU-Förderinstrumente die Verbindung zwischen Hochschulen, KMU und weiteren lokalen und regionalen Einrichtungen zu fördern ist, die als Kernelemente des Wissens (Bildung, Forschung und Innovation) in Synergieformen wie Clustern oder Open-Innovation-Plattformen für die gemeinsame Nutzung der Kenntnisse mit gegenseitigen Befruchtungseffekten koordiniert werden;

33.

fordert, die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften aufgrund ihrer herausragenden Sachkenntnis und Zuständigkeiten auf diesem Gebiet in vollem Umfang in die Koordinierungsmaßnahmen einzubinden. Es gibt bereits gute Beispiele dafür, wie regionale Behörden über Gemeinschaftsprojekte Energieberatungen für Unternehmen und Gemeinschaften durchgeführt haben, in deren Rahmen auch Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten erörtert, Handlungsempfehlungen und Überblicke über Anbieter von Technik und Dienstleistungen gegeben sowie Unterstützung bei Ausschreibungen geleistet wurden;

Strategie

34.

teilt die Sicht der Kommission, dass die Lehrpläne der Bildungs- und Berufsbildungssysteme sowie die Anforderungen an die berufliche Qualifikation in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften überprüft und überarbeitet werden müssen, damit der Übergang zur grünen Wirtschaft berücksichtigt und erleichtert werden kann, und schlägt vor, in alle Bildungs- und Ausbildungsgänge zumindest ein Modul zu dieser Thematik aufzunehmen. Darüber hinaus muss geprüft werden, wie die Wirksamkeit der Bildungsmaßnahmen überwacht werden kann, wobei hier sowohl auf der höheren wie auf der unteren Stufe eine langfristige Verfolgung notwendig ist;

35.

äußert Bedenken in Bezug auf die Frage, ob die Bildung für die grüne Wirtschaft und grüne Kompetenzen ausreichend, vorausblickend und in den Mitgliedstaaten anforderungsgerecht ist. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass in den Mitgliedstaaten Gesamtkonzepte für die Bildung erarbeitet werden, die die ökologischen, rechtlichen und unternehmerischen Inhalte gleichermaßen abdecken. Bei dieser Qualifizierung muss auch darauf geachtet werden, dass Beamte keine Lücken in ihrem Wissen und ihren Kompetenzen aufweisen;

36.

betont, dass die Frage der neuen Qualifikationen von besonderer Bedeutung für junge Menschen ist, die besser für die Arbeitsplätze der Zukunft, und hier gerade die grünen Arbeitsplätze, vorbereitet sein müssen;

37.

betont, dass für eine Verknüpfung von Umwelt- und soliden Unternehmenskompetenzen der Blickwinkel geöffnet und die langfristigen Wirkungen berücksichtigt werden müssen. Bereits in den frühen Stufen des Bildungswesens muss eine positive Einstellung zur Umwelt und zum Unternehmertum vermittelt werden, denn die neuen Berufsprofile setzen Kenntnisse in Naturwissenschaften, Technik und Mathematik voraus. Diese Sensibilisierung muss in den Lehrplänen der Erwachsenenbildung ebenfalls an prominenter Stelle stehen;

38.

äußert sich besorgt über die geringe Zahl europäischer KMU, die über die Möglichkeiten der Ressourceneffizienz und über die konkreten wirtschaftlichen Vorteile, die ihnen die Nutzung dieses Wissens bringen kann, informiert sind;

39.

schlägt vor, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und staatlichen Behörden, die über eigene Steuerbefugnisse verfügen, Unternehmen, die die Grundsätze und Konzepte der grünen Wirtschaft im Rahmen der sozialen Unternehmensverantwortung umsetzen, durch positive Maßnahmen — wie etwa Steuer- und Gebührenermäßigungen, öffentliches Beschaffungswesen und Steuervergünstigungen — belohnen;

40.

fordert maßgeschneiderte Informationen über Bildungs- und Finanzierungsmöglichkeiten für KMU in verschiedenen Branchen, da diese Unternehmen ihren Qualifizierungsbedarf für die grüne Wirtschaft möglicherweise nicht erkannt haben;

41.

fordert die Schaffung von Anreizen zur Ergänzung der vorhandenen Kompetenzen, was für den Erwerb neuer Kenntnisse und Fähigkeiten notwendig ist. Das gesamte weiterverwendbare Material sollte dabei umfassender genutzt werden und als Grundlage für die Schaffung neuer und moderner Materialien dienen, wobei es gilt, die einschlägigen Bestimmungen und Vorschriften zu kennen;

42.

stellt fest, dass die Rohstoffpreise in den letzten fünf Jahren für 75 % der KMU in der EU gestiegen sind und dass zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen möglichst bald Maßnahmen zur Erprobung neuer Verfahren ergriffen und systematisch verbreitet werden müssen;

43.

schlägt vor, in den verschiedenen Branchen die Möglichkeiten für eine engere Zusammenarbeit und für eine Nutzung von Dienstleistungs-Know-how und Produkten anderer oder Teilen davon eingehender zu prüfen und zu untersuchen. Dies eröffnet Geschäftsmöglichkeiten insbesondere für kleine Unternehmen, die durch Vernetzung größere Einheiten bilden könnten. Es gilt, Beispiele zu erfassen und die beispielhaften Vorgehensweisen in den Mitgliedstaaten zu verbreiten;

44.

ruft dazu auf, alle Möglichkeiten für KMU zu untersuchen, um bereits verwendete oder als Reste anfallende Rohstoffe wieder ihren eigenen Produktionskreisläufen und Wertschöpfungsketten oder der Produktion anderer Unternehmen zuzuführen. Ein Beispiel dafür sind Unternehmen mit einem geschlossenen Energiekreislauf, der auf die örtlichen Gegebenheiten zugeschnitten ist und bei dem Abfälle, überschüssige Energie, Abwärme, Nährstoffe und Kohlendioxid in der eigenen Energie- und Lebensmittelerzeugung verwertet und recycelt werden;

45.

stellt fest, dass die Unternehmenszusammenarbeit zwischen der Bio-Lebensmittel-Branche und anderen potenziell damit zusammenhängenden Branchen (Gastronomie und Gaststättengewerbe, Landurlaub und Agrotourismus, Naturtourismus, Herstellung umweltverträglicher und/oder handwerklich gefertigter Verpackungen, nachhaltiges Bauen, Lebensmittelhandwerk usw.) gefördert werden muss;

46.

fordert Sensibilisierungskampagnen zum Thema nachhaltige Entwicklung für die Bürgerinnen und Bürger in der EU, bei denen die Möglichkeiten des Einzelnen zur Beeinflussung von Abfallaufkommen und Abfallverwertung aufgezeigt werden;

47.

erinnert daran, dass den lokalen Gebietskörperschaften eine entscheidende Rolle beim Erreichen der Emissionsziele der EU zukommt. Ein gutes Beispiel hierfür ist das finnische Projekt „Hin zur CO2-neutralen Gemeinde“ („Kohti hiilineutraalia kuntaa“), dessen Ziel darin besteht, lokale Akteure — die Gemeinde, die Bürger und die Wirtschaft — zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen zu verpflichten. Mit dem Projekt werden neue innovative und Arbeitsplätze schaffende Lösungen angestrebt, die auf einer nachhaltigen Nutzung der vor Ort vorhanden natürlichen Ressourcen und einer höheren Energieeffizienz basieren;

48.

ruft dazu auf, die Wirtschaftskonzepte des Teilens (Sharing Economy) und der Dienstleistungswirtschaft zu entwickeln, bei denen die Verbraucher Produkte nicht mehr käuflich erwerben, sondern als Dienstleistung in Anspruch nehmen und am Ende ihrer Lebensdauer für eine erneute Verwertung an den Hersteller zurückgeben;

49.

schlägt die Entwicklung neuer Berechnungsmodelle vor, mit denen sich der Energieverbrauch zuverlässiger erfassen lässt;

50.

ist sich der Tatsache bewusst, dass die Entwicklung umweltfreundlicher und zugleich kommerziell erfolgreicher Produkte erhebliche finanzielle Anstrengungen sowohl in der Produktentwicklung als auch bei der Vermarktung und Typengenehmigung der entwickelten Produkte und Dienstleistungen erfordert. In der Zukunft müssen die Rechtsvorschriften eher Möglichkeiten für die schnelle Entwicklung neuer Innovationen bieten, als diese zu behindern oder zu beschränken;

51.

empfiehlt, den Einsatz von Umweltmanagementsystemen — insbesondere EMAS — zu fördern, damit die Umweltkultur in die Entscheidungsprozesse der Unternehmen Einzug hält, da dadurch die Unternehmenstätigkeit effizienter gestaltet wird und die Öffentlichkeit besser über die Umweltleistung des Unternehmens informiert wird;

Wirkungen

52.

schließt sich dem Standpunkt der Kommission an, dass die Mitgliedstaaten mit den Einnahmen aus der Versteigerung von Zertifikaten des EU-Emissionshandelssystems auch die Arbeitskosten senken können; betont jedoch, dass das Emissionshandelssystem in der jetzigen Form nicht in vollem Umfang effizient ist;

53.

begrüßt die Tatsache, dass im Rahmen der Initiative besonderes Augenmerk auf die Förderung des Unternehmertums gelegt wird, und bekräftigt seine Ansicht, dass die EU den jungen Menschen die Unternehmertätigkeit als eine Option und zukunftsträchtige Berufswahl präsentieren sollte;

54.

ist der Ansicht, dass durch die grüne Wirtschaft auch das (kommerzielle wie gemeinnützige) Sozialunternehmertum als wertvolle Alternative zu den traditionellen Formen unternehmerischer Tätigkeit gesehen werden kann; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die Kommission den Zugang sozialwirtschaftlicher Unternehmen zur Finanzierungen erleichtern will;

55.

vertritt die Auffassung, dass Unternehmen durch Innovationen und die Neugestaltung ihrer Produkte, Produktionsverfahren und Geschäftsmodelle ihren Verbrauch kostbarer Rohstoffe und ihr Abfallaufkommen senken könnten;

56.

ist der Überzeugung, dass sich die Einführung eines gemeinsamen europäischen Zertifikates für grüne Wirtschaft besonders positiv auf die Unternehmen auswirken würde und dass es langfristig zur Planungs- und Rechtssicherheit beitragen würde, wenn in vielen Rechtsstreitigkeiten schon im Vorfeld Klarheit über die Rechtsauslegung herrschen würde;

57.

stellt fest, dass Rohstoffe, Wasser und Energie 50 % der gesamten Produktionskosten der Unternehmen ausmachen (3), und eine Verringerung dieser übermäßigen Auswirkungen auf die Unternehmenskosten durch eine Neugestaltung des Energieerzeugungs-, -transport- und -vertriebssystems sowie durch eine höhere Ressourcen- und Energieeffizienz deshalb erhebliche Einsparungen bringen könnte. Dieser Umstand ist vor dem Hintergrund des in den letzten Jahren verzeichneten Anstiegs der Energiekosten und der Preissteigerungen für zahlreiche Rohstoffe umso relevanter;

58.

fordert, die lokalen und regionalen Akteure gezielt über die Möglichkeiten einer EU-Finanzierung im Programmplanungszeitraum 2014-2020 zu informieren und durch Nutzung dieser Finanzierungsquellen die Ökologisierung der KMU zu unterstützen: EFRE, ESF, ELAR, LIFE-Programm, Finanzierungsfazilität für Naturkapital, Instrument für private Finanzierungen im Bereich Energieeffizienz, COSME und Horizont 2020;

59.

wirft die Frage der Einführung von Umweltsteuern und -abgaben als Instrumente zur Förderung der ökologischen Mitverantwortung auf, die nach Ansicht der Kommission für das Wachstum weniger abträglich sind und sowohl zu einer besseren Umweltleistung als auch zu mehr Beschäftigung führen würden. Mitgliedstaaten, die Erfahrungen mit einer Umweltsteuer haben, könnten diese umfassender als bisher zur Verfügung stellen, damit andere Länder ihrem Beispiel folgen;

60.

weist darauf hin, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten einschlägige Indikatoren und Instrumente entwickelt haben, um ein genaueres Bild von den Arbeitsmärkten in der EU, den Mitgliedstaaten und den Regionen zu erhalten. In den Mitgliedstaaten sollten dabei die einheitlichen EU-Module Anwendung finden und Daten ausgetauscht werden, um entsprechende Wirkung zu erzielen;

61.

bekräftigt seine Einschätzung, dass für ein unternehmensfreundliches Umfeld öffentliche Investitionen in solide Infrastrukturen in Bereichen wie Verkehr und digitaler Technologien notwendig sind und dass hier Unterstützung seitens der EU erforderlich ist, wenn dies erreicht werden soll;

62.

ist sich der Tatsache bewusst, dass es den KMU an Informationen, Vernetzung und informationstechnischem Know-how mangelt und sie deshalb kaum die Möglichkeiten nutzen können, die sich durch Abfallvermeidung und Wiederverwendung von Produkten, Rohstoffen und Abfällen als Elemente der verschiedenen Wertschöpfungsketten bieten;

63.

betont, dass die hohen Anfangsinvestitionen das Interesse der Unternehmen im Zusammenhang mit der Wiederverwendung und dem Recycling von Ressourcen schmälern können, da KMU diese Tätigkeiten unter dem kommerziellen Gesichtspunkten betrachten müssen. Daher müssen steuerliche und rechtlichen Maßnahmen ergriffen und andere Formen der Unterstützung eingeführt werden, um diese Auswirkungen abzufedern;

64.

ist der Ansicht, dass grüne Standards, die mit der Biodiversität im Einklang stehen und zur Abschwächung der Folgen des Klimawandels und zur entsprechenden Anpassung beitragen, in stärkerem Maße als bisher eingeführt und in den Mitgliedstaaten verbreitet werden sollten und dass dafür eine regelmäßige Kommunikation mit den Verbrauchern notwendig ist;

65.

erkennt an, dass die Grundsätze, die in den Standards der grünen Wirtschaft EU-weit zum Ausdruck kommen, von den KMU umfassend eingeführt bzw. konsolidiert werden sollten, es aber auch von entscheidender Bedeutung ist, dass die Endnutzer der Produkte, d. h. die Verbraucher, überzeugt werden, Produkte mit Umweltzertifikat zu kaufen;

66.

vertritt die Ansicht, dass sie grüne Wertschöpfungskette von Wiederaufarbeitung, Reparatur, Wartung, Recycling und Öko-Design den KMU erhebliche Geschäftsmöglichkeiten bietet, auch wenn rechtliche, institutionelle, technische und kulturelle Hürden die KMU an der Nutzung dieser Möglichkeiten hindern und deshalb beseitigt werden müssen; ist eine Beseitigung der Hürden nicht möglich, sollte ihre Bewältigung entsprechend unterstützt werden.

Brüssel, den 12. Februar 2015

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Markku MARKKULA


(1)  Die Definition entstammt dem Beschluss Nr. 1386/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der Union für die Zeit bis 2020 „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“, ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 171-200.

(2)  CDR 1319/2014.

(3)  Europe INNOVA (2012), Guide to resource efficiency in manufacturing: Experiences from improving resource efficiency in manufacturing companies, S. 6. Unter diesem Link abrufbar.


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