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Document 52011IP0327
Commission Work Programme 2012 European Parliament resolution of 6 July 2011 on the Commission Work Programme 2012
Vorbereitung des Arbeitsprogramms der Kommission 2012 Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Juli 2011 zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2012
Vorbereitung des Arbeitsprogramms der Kommission 2012 Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Juli 2011 zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2012
ABl. C 33E vom 5.2.2013, p. 110–120
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
5.2.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 33/110 |
Mittwoch, 6. Juli 2011
Vorbereitung des Arbeitsprogramms der Kommission 2012
P7_TA(2011)0327
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Juli 2011 zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2012
2013/C 33 E/11
Das Europäische Parlament,
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in Kenntnis der Mitteilung der Kommission zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 (KOM(2010)0623/2), |
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unter Hinweis auf die bestehende Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission, insbesondere auf Anhang 4, |
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in Kenntnis des Ergebnisses des regelmäßigen Dialogs zwischen allen Mitgliedern der Kommission und den parlamentarischen Ausschüssen und des zusammenfassenden Berichts der Konferenz der Ausschussvorsitze für die Konferenz der Präsidenten vom 7. Juni 2011, |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juni 2011 zu dem Thema „Investition in die Zukunft: ein neuer mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) für ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges und inklusives Europa“ (1), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Juni 2011 zu dem Thema „Die GAP bis 2020: Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete – die künftigen Herausforderungen“ (2), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2011 zur Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise: Empfehlungen für Maßnahmen und Initiativen (3), |
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gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung, |
A. |
in der Erwägung, dass die Rahmenvereinbarung vor dem Jahresende 2011 einer Überprüfung anhand der praktischen Erfahrungen unterzogen werden soll, was auch Gelegenheit bieten wird, die internen Arbeitsverfahren zu verbessern, z. B. betreffend den regelmäßigen Dialog, die Ausweitung der Transparenz und die Straffung der Beiträge der Ausschüsse, während die verfügbaren Erfahrungen umfassend genutzt werden, um eine solide Grundlage für die Vorbereitung der Prioritäten des Parlaments zu liefern, |
B. |
in der Erwägung, dass sich die Finanzkrise und die Maßnahmen zu deren Bewältigung immer noch in beträchtlichem Maße auf die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten und die Stabilität des Euro-Währungsgebiets auswirken, |
C. |
in der Erwägung, dass die Kommission bei ihrer Tätigkeit ihre Rechtsbefugnisse und politische Autorität in vollem Maße ausschöpfen muss und dass die Europäische Union nicht wirksam funktionieren kann, solange die Kommission nicht die allgemeinen Interessen ihrer Staaten und Bürger feststellt, formuliert und fördert sowie wirksam ihrer Pflicht nachkommt, die Anwendung der Verträge und des EU-Rechts zu überwachen, |
D. |
in der Erwägung, dass der Kommission eine wichtige Verantwortung für die Gestaltung der Zukunft der EU zukommt und dass sie ihr nächstes Arbeitsprogramm nutzen sollte, um die Zielvorgaben und Werte der Union zu fördern, die Identifizierung mit dem EU-Projekt zu fördern, die EU aus der Krise zu führen und sicherzustellen, dass sie weltweit vertreten ist und ihre anerkannte Position wahrt, |
E. |
in der Erwägung, dass eine der Herausforderungen der Kommission bei der Ausarbeitung ihres Programms darin besteht, entgegen ihrem internen, seit langem verfolgten sektoralen Ansatz Synergien zwischen einzelnen Politikbereichen zu schaffen, die Kohärenz der Zielvorgaben und Methoden zu gewährleisten und die Achtung von Kerngrundsätzen wie Nichtdiskriminierung, Achtung der Grundrechte und Gleichheit vor dem Gesetz in ihre sämtlichen legislativen bzw. nichtlegislativen Tätigkeiten einzubeziehen, |
WACHSTUMSBELEBUNG ZUR SCHAFFUNG VON ARBEITSPLÄTZEN: BESCHLEUNIGTE UMSETZUNG DER REFORMAGENDA EUROPA 2020
1. |
weist darauf hin, dass der EU-Haushalt den politischen Prioritäten der EU Rechnung tragen muss; wiederholt, dass es notwendig ist, neue Eigenmittel einzuführen und die Investitionen auf EU-Ebene zu erhöhen, um einen Beitrag zur Verwirklichung der Strategie EU 2020 zu leisten; |
2. |
fordert daher die Einleitung einer offenen und konstruktiven Debatte und Zusammenarbeit über den Zweck, den Geltungsbereich und die Ausrichtung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) der Union und die Reform ihres Einnahmesystems, einschließlich einer Konferenz über die Eigenmittel mit den Mitgliedern des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente; |
3. |
verweist auf seine Leitlinien für den MFR für die Zeit nach 2013, wie sie im Bericht seines Sonderausschusses zu den politischen Herausforderungen und den Haushaltsmitteln für eine nachhaltige Europäische Union nach 2013 mit dem Titel „Investitionen in die Zukunft: ein neuer Mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) für ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges und inklusives Europa“ angenommen wurden; erinnert daran, dass die Zustimmung des Parlaments auf der Grundlage eines Berichts des Haushaltsausschusses für die Annahme des MFR durch den Rat unverzichtbar ist; erinnert daran, dass das Europäische Parlament gemäß den Artikeln 312 Absatz 5 und 324 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union angemessen in den Prozess der Aushandlung des nächsten MFR eingebunden werden muss; |
4. |
fordert den Rat und die Kommission mit Nachdruck auf, den Vorschriften des Vertrags von Lissabon nachzukommen und alle denkbaren Anstrengungen zu unternehmen, um rasch mit dem EP eine Vereinbarung über eine praktische Arbeitsmethode für den Prozess der Verhandlungen über den nächsten MFR zu erzielen; verweist auf die Verknüpfung zwischen einer Reform der Einnahmen und einer Reform der Ausgaben und fordert dementsprechend eine feste Zusage, dass im Kontext der Verhandlungen über den MFR die Vorschläge über neue Eigenmittel erörtert werden; |
5. |
fordert, dass Vorschläge für den Gemeinsamen Strategischen Rahmen (GSR), der den Kohäsionsfonds, den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF), den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und den Europäischen Fischereifonds (EFF) umfasst, so rasch wie möglich vorgelegt werden, und fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates auf der Rechtsgrundlage von Artikel 289 Absatz 1 und Artikel 294 AEUV vorzulegen; fordert die Kommission ferner nachdrücklich auf, einen neuen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Solidaritätsfonds der Europäischen Union vorzulegen; |
6. |
betont, wie wichtig die rasche Vorlage des Vorschlags für den Europäischen Sozialfonds als wesentliches Instrument zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und der Verringerung sozialer Ungleichheiten und der Armut durch die Verbesserung von allgemeiner und beruflicher Bildung ist; ist der Ansicht, dass stärkeres Augenmerk auf die alarmierend hohe Jugendarbeitslosigkeit und das Problem des Schulabbruchs gerichtet werden sollte; |
7. |
fordert die Kommission auf, ihre Arbeit und Kooperation mit dem Parlament und dem Rat zur Verbesserung der Qualität der Gesetzgebung fortzusetzen; fordert Kommission und Rat in diesem Zusammenhang auch auf, dafür Sorge zu tragen, dass systematisch Entsprechungstabellen in alle Rechtsakte aufgenommen werden, um deutlich zu machen, wie Unionsrecht in einzelstaatliches Recht umgesetzt wird, und zu zeigen, dass dieses wirksam angewendet wird; |
8. |
unterstreicht die besondere Bedeutung einer angemessenen und zügigen Umsetzung des EU-Rechts in die nationale Gesetzgebung der Mitgliedstaaten und fordert die Kommission mit Nachdruck auf, von ihrer Exekutivbefugnis Gebrauch zu machen und erforderlichenfalls Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, um eine angemessene Umsetzung und effektive Inkraftsetzung zu gewährleisten; |
9. |
fordert die Kommission auf, den Besitzstand möglichst bald nach einem eindeutigen Zeitplan den Vorschriften der Artikel 290 und 291 AEUV anzupassen und die hierfür notwendigen legislativen Texte vorzulegen; |
Finanzmarktregulierung: Abschluss der Reform
10. |
betont, dass die Bewältigung der Wirtschaftskrise fortgesetzt werden muss, indem ein System für eine wirtschaftspolitische Steuerung ausgearbeitet wird, was die Befugnis einschließen muss, steuerliche Disziplin und Koordinierung durchzusetzen, die Währungsunion zu stabilisieren und das Investitionsvolumen in produktive Arbeitsplätze zu erhöhen; drängt die Kommission, so rasch wie möglich Vorschläge für einen ständigen Krisenmechanismus, der den Rechtsvorschriften der Union unterliegt, einen Bericht über die Schaffung eines Systems zur gemeinschaftlichen Herausgabe europäischer Staatsanleihen unter gesamtschuldnerischer Haftung sowie Vorschläge für eine vollständige Einbindung der Strategie Europa 2020 in den Stabilitätsrahmen und für eine gemeinsame externe Vertretung des Euro-Währungsgebiets vorzulegen; |
11. |
weist darauf hin, dass hinsichtlich der Finanzmarktregulierung Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems und der Fähigkeit, Verluste zu absorbieren, mit Initiativen, die die Risikobildung unterbinden, sowie Maßnahmen zur Verringerung der Kosten des Scheiterns einhergehen müssen; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit einer verbesserten Überwachung der Risikoanhäufung bei den Banken, der Trennung von Bankgeschäften und Nutzenfunktionen sowie tragfähiger Vorschläge im Hinblick auf den geordneteren Umgang mit Bankenpleiten; unterstreicht darüber hinaus in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit der Regulierung von Einheiten, die eng mit dem Bankensystem verbunden sind und ähnliche Funktionen erfüllen, aber nicht derselben Regulierung unterliegen (Schattenbankensektor); |
12. |
fordert die Kommission auf, Folgendes umgehend vorzulegen:
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13. |
fordert die Kommission auf, dem Europäischen Parlament im Laufe des Jahres 2012 Folgendes vorzulegen:
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14. |
unterstreicht die Notwendigkeit, den Schwerpunkt weiterhin auf den Schutz und das Vertrauen der Anleger zu legen; ist der Auffassung, dass Initiativen zur Wiederherstellung des Vertrauens in das Finanzsystem von wesentlicher Bedeutung sind und eine breit angelegte Überprüfung der Praktiken zur Wahrnehmung der Sorgfaltspflicht, des Fehlverhaltens (moral hazard) innerhalb von länderübergreifend tätigen Konzernen, des Systems von Anreizen und Vergütungen und der umfassenden Transparenz und Rechenschaftspflicht des Finanzsystems einschließen sollten; |
15. |
unterstreicht die wesentliche Rolle der Ratingagenturen in Bezug auf Ausbruch und Verschärfung der Schuldenkrise im Euro-Währungsgebiet und die Auswirkungen auf den europäischen Bankensektor; fordert deshalb die Kommission mit Nachdruck auf, unverzüglich einen überarbeiteten Rechtsrahmen vorzuschlagen, um die Regulierung und Überwachung der Ratingagenturen zu verstärken; ist der Auffassung, dass die Einrichtung einer Europäischen Ratingagentur eine zu begrüßende Pluralität von Ansätzen mit sich bringen würde; |
Intelligentes Wachstum
16. |
ermuntert die Kommission nachdrücklich, noch im laufenden Jahr einen Legislativvorschlag für das nächste Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (FP 8) vorzulegen, mit dem öffentlich-private Partnerschaften gefördert, die Bürokratie abgebaut, der multidisziplinäre Ansatz verbessert und die Teilnahme von kleineren Akteuren und innovativen Unternehmen an den Projekten erhöht werden; hält es für notwendig, die FuE-Haushaltsmittel für die nächste Finanzierungsperiode beträchtlich aufzustocken, um angesichts der massiven Erhöhung der Ausgaben für FuE in einigen anderen Regionen der Welt (Vereinigte Staaten und insbesondere China) nicht noch weiter hinter die Konkurrenz zurückzufallen und die Zielvorgaben der Strategie EU-2020 uneingeschränkt zu unterstützen; |
17. |
fordert die Kommission auf, bei ihren FuE-Programmen einem risikotoleranteren und vertrauensgestützten Ansatz zu folgen, um Bürokratie abzubauen und die Beteiligung innovativer Unternehmen an den Projekten zu erhöhen; |
18. |
betont die Notwendigkeit, Mittel für Investitionen in das Hochgeschwindigkeitsnetz bereitzustellen; betont, dass Breitbandverbindungen für alle für Europa wesentlich sind, um weltweit wettbewerbsfähig zu sein und zu gewährleisten, dass kein Europäer zurückbleibt; |
19. |
fordert die Kommission auf, in ihrem Arbeitsprogramm 2012 eng mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um eine korrekte und frühzeitige Umsetzung der Reformen von 2009 in Bezug auf die Rahmenrechtsvorschriften für die Kommunikation sicherzustellen; verweist insbesondere auf die Notwendigkeit, Verpflichtungen in Bezug auf den Marktzugang und weitere Vorteile für den Verbraucher durchzusetzen, darunter eine bessere Information über Verträge und Preise und Maßnahmen zur Nummernübertragbarkeit; |
20. |
verweist auf die Notwendigkeit, im Arbeitsprogramm 2012 eine Reihe von Bereichen im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Technologien zu behandeln und gleichzeitig den digitalen Binnenmarkt aufzuwerten, was „Cloud Computing“, das „Internet der Dinge“, elektronische Signaturen und Netzsicherheit einschließt; |
21. |
erwartet, dass die Kommission sicherstellt, dass die Maßnahmen zur Verringerung der Gebühren für das Daten-Roaming 2012 uneingeschränkt wirksam werden; |
22. |
unterstreicht die Bedeutung der IKT-Strategie und der Vollendung des europäischen digitalen Binnenmarkts, die riesige Wachstumschancen für Industrie und KMU im länderübergreifenden Handel bieten, die Menschen einander näherbringen, die Arbeitswelt und die Lebensweise neu gestalten, neue Instrumente für Bildung und Ausbildung liefern und den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen und offenen Daten verbessern; fordert die Kommission deshalb auf, die Unterstützung für die IKT aufzustocken, damit die EU auf den in Entwicklung befindlichen Märkten wie den Gesundheitstechnologien und ökologischeren Verkehrs- und Stromnetzen die Vorreiterrolle übernehmen kann; |
23. |
verweist auf die wachsende Bedeutung der Rechte des geistigen Eigentums für das Wirtschaftswachstum und das Kreativitätspotential in Europa und betont, dass diese Rechte angemessen geschützt werden müssen; fordert die Kommission auf, umgehend konkrete Vorschläge in diesem Bereich vorzulegen; betont die Bedeutung des Zugangs zu Kulturgütern und kulturellen Dienstleistungen für kulturelle und kreative Industriezweige; |
Nachhaltiges Wachstum
24. |
fordert die Kommission auf, ihre Klimastrategie zur Stärkung der Führungsrolle der Europäischen Union bei der Bekämpfung des Klimawandels und zur gleichzeitigen Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Union sowie zur Verwirklichung einer ausgewogenen internationalen Einigung zu verbessern; |
25. |
fordert eine umfassende Energieaußenstrategie der Europäischen Union, die auch Rohstoffe und seltene Erden umfasst und bei der offene globale Märkte bevorzugt behandelt werden, sowie eine nachhaltige, wettbewerbsfähige und integrierte Energiepolitik der EU, bei der die Vielfalt und der relative Anteil der Energiequellen sowie die Sicherheit der Energieversorgung zusammen im Rahmen eines in sich schlüssigen Ansatzes angegangen würden; erachtet die Vollendung des Energiebinnenmarkts als äußerst wichtig für Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum in Europa; fordert die Kommission auf, die Entwicklung eines integrierten europäischen Energienetzes durch die Vorlage von Vorschlägen, die in ihrem Energieinfrasturkturpaket hervorgehoben wurden, voranzutreiben; |
26. |
fordert die Kommission mit Blick auf das Ziel der Vollendung des Energiebinnenmarkts 2014 auf, die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften in den Bereichen Energie und Energieeffizienz zu überwachen und die entsprechenden Durchführungsmaßnahmen ohne Verzögerung zu erlassen, und fordert die Kommission auf, alle notwendigen neuen Vorschläge vorzulegen, um diese Ziele zu erreichen; |
27. |
fordert eine dringliche Revision der Richtlinie über nukleare Sicherheit, um sie zu verschärfen, insbesondere durch Berücksichtigung der Ergebnisse der „Stresstests“ im Anschluss an den Zwischenfall in Fukushima; |
28. |
fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für das 7. Aktionsprogramm der Gemeinschaft für den Umweltschutz sowie eine integrierte Strategie im Bereich der biologischen Vielfalt vorzulegen; |
29. |
ist der Ansicht, dass bei der GAP-Reform auch dafür Sorge getragen werden muss, dass die GAP eng an den Zielen der Strategie Europa 2020 ausgerichtet und zur Sicherung der langfristigen Rentabilität der europäischen Nahrungsmittelproduktion die Nachhaltigkeit in das Zentrum der GAP gerückt wird, wobei Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskapazität der Landwirte zu verbessern, die Entwicklung des ländlichen Raums zu fördern, die Vielfalt der landwirtschaftlichen Betriebe und Erzeugung zu erhalten und eine bürokratische Umsetzung zu vermeiden sind; |
30. |
fordert die Kommission mit Nachdruck auf, die Funktionsweise des Frühwarn- und Reaktionssystems und des Schnellwarnsystems für Lebensmittel und Futtermittel zu bewerten, um mögliche Mängel anzugehen; |
31. |
fordert die Kommission auf, einen Legislativvorschlag vorzulegen, durch den das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die aus geklonten Tieren und ihren Nachkommen gewonnen werden, verboten wird, und einen neuen Legislativvorschlag zu neuartigen Lebensmitteln zu unterbreiten; |
32. |
bedauert außerordentlich die Verzögerung bei den TEN-V-Leitlinien und den Vorschlägen des Flughafenpakets; begrüßt das Weißbuch zur Zukunft des Verkehrs und fordert die Kommission nachdrücklich auf, so bald wie möglich die dort angekündigten Legislativvorschläge vorzulegen; vertritt die Auffassung, dass ein integrierter und interoperabler europäischer Eisenbahnmarkt noch zu verwirklichen bleibt und dass einer frühzeitigen Überarbeitung der TEN-V-Leitlinien im Hinblick auf die Ausarbeitung eines umfassenden multimodalen Verkehrsnetzes mit wirksamer Ko-Modalität und Interoperabilität Vorrang eingeräumt werden muss; fordert die Kommission deshalb auf, einen Legislativvorschlag über den Eisenbahnsektor und eine Ausweitung der Befugnisse der Europäischen Eisenbahnagentur in den Bereichen Zertifizierung und Sicherheit vorzulegen; unterstreicht die dringende Notwendigkeit einer besseren Finanzierung der TEN-V und einer verbesserten Koordinierung über eine Finanzierung durch den Kohäsionsfonds; |
33. |
bekräftigt seine wiederholt vorgebrachte Forderung nach einer europäischen Charta der Passagierrechte in allen Verkehrsarten, die von der Kommission im Laufe des Jahres 2012 vorgelegt werden sollte; |
34. |
fordert die uneingeschränkte Verwirklichung des Einheitlichen Europäischen Luftraums unter Einbeziehung der Schaffung von funktionellen Luftraumblöcken und SESAR, um den künftigen Bedarf an Luftraumkapazitäten und Sicherheit zu decken; bedauert, dass die schrittweise Beseitigung der Beschränkungen für das Mitführen von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen im Luftverkehr nicht umgesetzt wurde, was eine Priorität für die Kommission bleiben sollte; |
35. |
betont die Notwendigkeit einer umfassenden und ehrgeizigen Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik unter Zurückweisung der Forderungen nach einer Renationalisierung, die den Ökosystemansatz, die Regionalisierung, klar bestimmte Ausnahmen für die kleine Fischerei, neue Impulse für den Sektor der europäischen Aquakultur und die ernsthafte Bekämpfung der illegalen, unregulierten und nicht gemeldeten Fischerei sowie der Rückwürfe umfasst; bekundet seine Bedenken dagegen, dass die Kommission einen neuen Vorschlag zu technischen Maßnahmen möglicherweise erst 2013, wenn die derzeitigen Übergangsmaßnahmen auslaufen, vorlegen wird; |
Integratives Wachstum
36. |
begrüßt die Leitinitiativen zu neuen Fertigkeiten für neue Arbeitsplätze und die Plattform zur Bekämpfung der Armut, bedauert jedoch, dass es nur wenig Legislativvorschläge im Bereich Beschäftigung und soziale Angelegenheiten gibt; fordert die Kommission auf, eine neue Sozialstrategie im Einklang mit den wesentlichen Fortschritten des Vertrags von Lissabon vorzuschlagen, dabei bei den Löhnen und den Renten das Subsidiaritätsprinzip und den Grundsatz des sozialen Dialogs zu achten und gemäß Artikel 135 Absatz 5 AEUV die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und der Sozialpartner zu achten und die demokratische Legitimität des Prozesses über die Einbindung des Europäischen Parlaments zu gewährleisten; |
37. |
fordert eine starke EU-weite Kohäsionspolitik für die Zeit nach 2013 und bei der Vorbereitung dieser zukünftigen Kohäsionspolitik eine Einbeziehung der bestehenden Fonds und Programme und die Sicherstellung angemessener finanzieller Mittel sowie die Ausrichtung der Politik an den Zielen der Strategie Europa 2020, wobei ein Mehrwert durch Synergien mit anderen internen politischen Maßnahmen erzeugt werden sollte; erwartet, dass die Kommission während der gesamten Verfahren zur Annahme der Verordnungen zur Kohäsionspolitik unter Wahrung des Mitentscheidungsprinzips mit Blick auf die Erzielung einer möglichst raschen Einigung im Legislativverfahren eine konstruktive Vermittlerrolle wahrnimmt, damit ungünstige Verzögerungen vermieden und inhärente Anlaufschwierigkeiten, die sich im Rahmen des Prozesses zur Umsetzung der operativen Programme der Kohäsionspolitik für den nächsten Planungszeitraum ergeben könnten, wirksam überwunden werden können; |
38. |
unterstützt die Initiativen zur Vereinbarung von Beruf und Familienleben und vertritt die Auffassung, dass die Kommission Legislativvorschläge zur Regelung der einzelnen Urlaubsarten wie Vaterschaftsurlaub, Adoptionsurlaub und Urlaub zur Pflege betreuungsbedürftiger Familienangehöriger vorlegen und eine auf den bewährten Vorgehensweisen in den Mitgliedstaaten beruhende europäische Strategie aufbauen sollte, um die Voraussetzungen für die Erreichung der Ziele der Strategie Europa 2020 in Bezug auf die Beschäftigungsquote zu schaffen; begrüßt die von der Kommission ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung geschlechterbedingter Lohnunterschiede, bedauert jedoch, dass die Lohnunterschiede nach wie vor eine echte Herausforderung darstellen, die gemeistert werden muss, und bekräftigt seine Forderung nach energischen Bemühungen zur Behebung der vielfältigen Ursachen für Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern durch eine Überarbeitung der bestehenden Rechtsvorschriften; |
39. |
bedauert, dass die Kommission noch immer keinen Legislativvorschlag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen im Rahmen einer umfassenden Strategie – mit einer angemessenen länderübergreifenden Annäherung des Strafmaßes – vorgelegt hat; |
40. |
bedauert den Mangel an Vorschlägen und Initiativen für das Gesundheitswesen und fordert die Kommission auf, einen Legislativvorschlag über Arzneimittel für neuartige Therapien vorzulegen; begrüßt die Absicht der Kommission, im Laufe des Jahres 2012 die Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit abzuändern; betont, dass neue Faktoren und Termine auf die Notwendigkeit eines Wechsels hinweisen, und fordert die Kommission deshalb nachdrücklich auf, den Änderungsrechtsakt so rasch wie möglich vorzulegen und dabei auch die Ausweitung des Geltungsbereichs der Richtlinie zu prüfen, um die Risiken durch die Fortpflanzung gefährdende Stoffe zu verringern und ihr Vorhandensein in Produkten auf ein Mindestmaß zu senken sowie die Gesundheit und Arbeitssicherheit der europäischen Arbeitnehmer zu gewährleisten; |
41. |
betont die Bedeutung, die den neuen Mehrjahresprogrammen in den Bereichen Bildung, Kultur, audiovisuelle Medien, Jugend, Sport und Bürgerschaft beizumessen ist, da diese Bildungsprogramme wesentlich für den Erfolg der Strategie Europa 2020 und für die Bewahrung der multikulturellen und sprachlichen Vielfalt in der EU und eine mächtige Kraft für soziale Kohäsion und Integration sind; ist der Ansicht, dass Aktionen und Maßnahmen, die sich auf einen angemessenen und effizienten Haushaltsrahmen stützen, dazu herangezogen werden müssen, dass diese gut eingeführten Programme auch nach 2013 den Bedürfnissen der europäischen Bürger entsprechen; |
Erschließung des Wachstumspotenzials des Binnenmarkts
42. |
fordert die Kommission auf, bei den KMU-Tests systematischer vorzugehen, die bisher insbesondere auf nationaler Ebene nicht ordnungsgemäß und kohärent auf alle neuen Legislativvorschläge angewendet wurden; fordert die Kommission daher auf, auf bewährten Verfahren beruhende Mindeststandards und -anforderungen vorzulegen, damit der KMU-Test unionsweit und auf nationaler Ebene angewendet wird; |
43. |
bekundet seine Unterstützung für die Binnenmarktakte, fordert die Kommission jedoch mit Nachdruck auf, einen Vorschlag zur Modernisierung und Vereinfachung der Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe für die Vergabebehörden und die KMU vorzulegen, einschließlich einer Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen; |
44. |
begrüßt die Vorschläge der Kommission in ihrem Arbeitsprogramm 2012 zur Überprüfung der Verbraucherpolitik und der legislativen Strategie unter Einbeziehung von Initiativen aller einschlägigen Dienststellen der Kommission; weist darauf hin, dass insbesondere sichergestellt werden muss, dass die Verbraucher in der gesamten Europäischen Union den umfassenden Schutz genießen, der durch wesentliche Rechtsvorschriften wie diejenigen betreffend unfaire Handelspraktiken und Richtlinien über Verbraucherkredite geboten wird; |
45. |
fordert die Kommission auf, eine ehrgeizige Reform der Richtlinie über Berufsqualifikationen vorzulegen, um eine echte Arbeitnehmermobilität in der EU zu fördern, indem Verfahren der automatischen Anerkennung vereinfacht, die Sicherheit der Patienten gewahrt, die Mobilität neuer Absolventen gestärkt und einige reglementierte Berufe oder Teile davon überprüft werden; |
46. |
fordert die Kommission auf, ein Programm „Justiz für Wachstum“ vorzulegen, mit dem für Unternehmen und Verbraucher der Zugang zur Justiz verbessert wird, weshalb die Kommission vorrangig ihren angekündigten Vorschlag für eine alternative Streitbeilegung in Zivil- und Handelssachen vorlegen sollte; |
UMSETZUNG DER AGENDA FÜR BÜRGERNÄHE: FREIHEIT, SICHERHEIT UND RECHT
47. |
bedauert, dass ein Legislativvorschlag für eine verstärkte Solidarität innerhalb der EU in Asylfragen fehlt, und weist darauf hin, dass die Arbeit am Asylpaket weitergeführt werden sollte, damit ein gemeinsames europäisches Asylsystem aufgebaut wird, das einen umfassenden Schutz und die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte gewährt und verhindert, dass das Asylrecht für andere Zwecke instrumentalisiert wird; |
48. |
ist besorgt darüber, dass es nicht gelungen ist, den bestehenden Besitzstand im Bereich Asyl (Dublin, Eurodac, Aufnahmeverfahren und Anerkennungsrichtlinie für den Schutz von Asylbewerbern) ordnungsgemäß umzusetzen, was bedeutet, dass gemeinsame europäische Standards nicht gewährleistet sind, was auch den Sinn von Solidarität untergräbt; |
49. |
weist auf das Maßnahmenpaket für Opfer der Kommission hin und hält es für überaus wichtig, dass die Rechte der Opfer von Terrorismus und Verbrechen in der Europäischen Union gestärkt und die Unterstützung für Opfer ausgebaut werden; |
50. |
fordert die Kommission deshalb auf, die volle Achtung des Schengen-Besitzstands und die Behandlung aller Vorschläge der Kommission gemäß der europäischen Methode zu gewährleisten; erkennt die Notwendigkeit intelligenter Außengrenzen und eines besseren Managements der Außengrenzen sowie einer wirksamen und glaubwürdigen Außengrenzenpolitik an; vertritt die Auffassung, dass die Kontrolle des Zugangs zum Hoheitsgebiet der Europäischen Union zu den Kernaufgaben eines Raums ohne Binnengrenzen gehört, die Kontrolle der Außengrenzen der Europäischen Union laufend verbessert werden muss, um den neuen Migrations- und Sicherheitsherausforderungen gerecht zu werden, und deshalb eine ausgewogene Visumspolitik vorgesehen werden muss; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, den Aufbau des SIS II-Systems, von VIS und EURODAC sowie die neue IT-Agentur zu vollenden; weist darauf hin, dass die wirksame und integrierte Verwaltung der Außen- und Binnengrenzen der EU und die Visumspolitik eng verknüpft und ein wesentliches Instrument für Migrations- und Asylpolitik, einschließlich der Mobilität und der Vermeidung von Missbrauch, sind; bedauert, dass das SIS II immer noch nicht in Betrieb ist, fordert die Kommission auf, die Bemühungen um Einführung des Systems zu verstärken, und wird die Zuweisung von entsprechenden Mitteln aus dem Haushaltsplan der EU genau überwachen; |
51. |
befürwortet eine Neufassung des SIRENE-Handbuchs, eine Aktualisierung des gemeinsamen Leitfadens für Grenzschutzbeamte, den weiteren Ausbau eines europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR) und den Aufbau eines Systems europäischer Grenzschutzbeamter gemäß dem Programm von Stockholm; |
52. |
begrüßt die Initiative der Kommission, die Voraussetzungen, unter denen die Behörden der Mitgliedstaaten befugt sind, Maßnahmen der Grenzüberwachung durchzuführen, operative Informationen auszutauschen sowie untereinander und mit Frontex zusammenzuarbeiten, weiter zu klären; teilt die Auffassung, dass Frontex beim Grenzkontrollmanagement eine führende Rolle zukommt, und begrüßt die Einigung über eine Abänderung des Rechtsrahmens von Frontex, damit diese Struktur in die Lage versetzt wird, hinsichtlich ihrer operativen Kapazitäten an den Außengrenzen wirksamer zu sein; |
53. |
ist fest davon überzeugt, dass die bevorstehenden Vorschläge zur Überprüfung der Richtlinie 95/46/EG und der Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten ehrgeizig sein und über den unzureichenden Schutz hinausgehen sollten, der durch die Rahmenrichtlinie zum Schutz personenbezogener Daten im ehemaligen dritten Pfeiler geboten wurde; betont, wie wichtig es ist, im Hinblick auf „Cloud Computing“ und „Internet der Dinge“ zentrale Fragen in Bezug auf Internetsicherheit und Privatsphäre zu behandeln; betont, dass der Datenschutz auch im Kontext der Bekämpfung des Terrorismus ehrgeizig sein sollte; fordert die Kommission auf, den Datenschutz der EU zu respektieren, wenn sie mit Drittstaaten verhandelt, wobei hervorgehoben wird, dass das Europäische Parlament alle Vorschläge aufmerksam prüfen wird, einschließlich der Vorschläge zum EU-Austausch von Fluggastdaten, zum EU-System über die Extraktion von Finanzdaten und zu jeglichen Übereinkommen über den Austausch von Fluggastdaten mit Drittstaaten (in Anbetracht der gegenwärtig laufenden Verhandlungen mit den USA, Kanada und Australien), um deren Vereinbarkeit mit den Grundrechten sicherzustellen; |
EUROPA IN DER WELT: STÄRKUNG DES GEWICHTS DER EUROPÄISCHEN UNION AUF INTERNATIONALER EBENE
54. |
betont, dass die Werte, Grundsätze und Verpflichtungen, auf denen die EU aufgebaut ist, die wesentlichen Grundsätze einer einheitlichen Außenpolitik sein sollten; unterstreicht, dass die Kommission umfassend mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst zusammenarbeiten muss, nicht nur in Bezug auf Erweiterung, Entwicklung, Handel und humanitäre Hilfe, sondern auch in Bezug auf die externen Aspekte der internen Politikbereiche, um eine größere politische Kohärenz im auswärtigen Handeln der EU sicherzustellen, insbesondere zwischen der Handels- und der Industriepolitik, um den Handel als wirkliches Instrument für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa zu nutzen; betont, wie wichtig die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin der Kommission bei der Begründung einer einheitlichen und kohärenten Außenpolitik ist; |
55. |
fordert eine gestärkte militärische Kapazität Europas durch eine ausgeweitete Zusammenlegung der Ressourcen, um die Fähigkeit der EU zu verbessern, rasch und effizient auf externe Krisen zu reagieren und die transatlantische Sicherheit zu stärken; |
Europäische Nachbarschaftspolitik
56. |
betont, dass die Revision der Instrumente für die externe Finanzhilfe als Gelegenheit gesehen werden sollte, die europäische Außenpolitik zu stärken, insbesondere im gegenwärtigen Prozess des Übergangs zur Demokratie in den südlichen Nachbarländern; fordert mehr Flexibilität und ein zügigeres Vorgehen bei der Auszahlung der finanziellen Unterstützung an anspruchsberechtigte Länder in Krisensituationen; unterstreicht die Notwendigkeit, dass die Kommission die Kapazitäten der begünstigten Länder stärkt, Eigenverantwortung für die Hilfe zu übernehmen und auf diese Weise ihre Wirkung zu optimieren; fordert die Kommission auf, auf den Lehren aufzubauen, die aus der früheren Generation von externen Finanzinstrumenten gewonnen wurden, und die vom Rechnungshof zur Sprache gebrachten Bedenken anzugehen; |
57. |
begrüßt die Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik durch die Kommission und erwartet konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung der beiden multilateralen Dimensionen der Europäischen Nachbarschaftspolitik, wobei den nach Demokratie strebenden arabischen Staaten besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte; betont, dass es neuer Impulse bedarf; begrüßt die Vorschläge in der Mitteilung der Kommission vom Mai 2011 zur Überprüfung der ENP und fordert eine schnelle Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Wiederaufnahme des Engagements mit den nächsten Nachbarn der EU; betont, dass der Einsatz der EU für engere Verbindungen mit ihren Nachbarn durch eine Kombination von verstärkter finanzieller Hilfe, verstärkter Unterstützung von Demokratie, Marktzugang und verbesserter Mobilität gebildet wird; verlangt eine Überprüfung der Union für den Mittelmeerraum auf der Grundlage einer Bewertung der derzeitigen Mängel und in Anbetracht der jüngsten Ereignisse im Zusammenhang mit dem Arabischen Frühling; |
EU-Erweiterung
58. |
erwartet von der Kommission, ihre Arbeit in den Beitrittsverhandlungen fortzusetzen; betont, dass nach dem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen mit Kroatien die Vorbereitung der Verhandlungen mit anderen Kandidatenstaaten des westlichen Balkans fortgesetzt werden sollte, und hebt gleichzeitig hervor, dass diese Länder alle Schritte unternehmen müssen, um die Kriterien von Kopenhagen uneingeschränkt und strikt zu erfüllen; ist der Ansicht, dass darüber hinaus der Situation in Bosnien-Herzegowina und den Bemühungen um eine Beilegung des Namensstreits in Bezug auf die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte; hofft, dass die andauernden Gespräche über Zypern zu einer umfassenden Regelung führen werden; erwartet, dass die Türkei zu diesem Prozess beiträgt, indem sie ihre Verpflichtungen gemäß dem Protokoll von Ankara erfüllt; |
59. |
fordert die Kommission nachdrücklich auf, in Bezug auf das Kosovo so schnell wie möglich einen Fahrplan für die Liberalisierung der Visabestimmungen zu erstellen, da das Kosovo das einzige Land des westlichen Balkans ohne Visumregelung mit der EU ist; begrüßt diesbezüglich die jüngst erzielte Vereinbarung zwischen Serbien und dem Kosovo; |
Eine umfassende Handelspolitik
60. |
unterstützt die Bemühungen der Kommission in allen laufenden bilateralen und regionalen Handelsgesprächen im Hinblick auf ein positives Ergebnis zugunsten umfassender und ausgewogener Handelsvereinbarungen im Jahre 2012, wodurch die Handelsperspektiven der Europäischen Union und die weltweiten Möglichkeiten für EU-Unternehmen beträchtlich gestärkt würden, vertritt jedoch die Auffassung, dass nachhaltige Bemühungen der Union erforderlich sind, um die 2011 im Rahmen der multilateralen Verhandlungen der Doha-Runde eröffneten Chancen, die den Weg für eine weltweite wirtschaftliche Stabilität ebnen sollten, auch tatsächlich zu nutzen; |
61. |
ist der Auffassung, dass die Europäische Union ihre Handelsbeziehungen zu den übrigen bedeutenden wirtschaftlichen und politischen Akteuren der Welt, insbesondere den USA, China, Russland, Indien und Japan sowie den BRIC-Ländern, verstärken und dazu die vorhandenen Mittel und Instrumente der Zusammenarbeit einsetzen und nach Möglichkeit erweitern sollte; fordert die Kommission auf, eine verstärkte Einbindung des Parlaments in die laufenden Verhandlungen und die Definition von Verhandlungsmandaten für Investitionsabkommen zu gewährleisten; fordert die Kommission auf, die Verhandlungen zu den derzeitigen bilateralen und regionalen Freihandelsabkommen abzuschließen und begleitende Schutzmaßnahmen vorzuschlagen; weist darauf hin, dass dies als ergänzende Strategie und nicht als Alternative zu einer multilateralen Rahmenregelung betrachtet werden sollte; |
62. |
vertritt die Auffassung, dass die weltweite Beseitigung von Handels- und Investitionsschranken nach wie vor ein Kernproblem darstellt und wesentlicher Bestandteil der globalen Handelsstrategie der Europäischen Union ist; stellt diesbezüglich fest, dass der jüngste Bericht der Kommission über Handels- und Investitionsschranken aus dem Jahre 2011 beträchtliche und ungerechtfertigte Schranken in den Beziehungen der EU zu strategischen Partnern aufzeigt, die den Marktzugang zu den größten Drittländern beschränken; bekräftigt deshalb seine Forderung an die Kommission, zielgerichtet und energisch in diese Richtung weiterzuarbeiten und ungerechtfertigte protektionistische Maßnahmen weiterhin zu bekämpfen und dabei sicherzustellen, dass die Handelspolitik ein Mittel zur Schaffung von Arbeitsplätzen innerhalb und außerhalb Europas bleibt; fordert die Kommission auf, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um nichttarifäre Hemmnisse für den transatlantischen Handel und Investitionen insbesondere im Bereich der gegenseitigen Anerkennung und Standardisierung zu ermitteln und allmählich zu beseitigen und so den Transatlantischen Wirtschaftsrat optimal als Mittel zu nutzen, bis 2015 einen transatlantischen Markt zu schaffen; |
63. |
fordert die Kommission auf, in sämtliche Handelsabkommen rechtsverbindliche Vorschriften zu den Menschenrechten sowie zu sozialen und ökologischen Standards aufzunehmen, wie dies in verschiedenen Initiativberichten spezifiziert wird, die 2010 angenommen worden sind; |
Entwicklung und humanitäre Hilfe
64. |
fordert, dass die Kommission 2012 eine Initiative zur innovativen Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe vorlegt, um die Verpflichtungen in Bezug auf die Millenniums-Entwicklungsziele zu erfüllen; ersucht darüber hinaus um Legislativvorschläge, in denen Steueroasen, illegale Kapitalströme und der Missbrauch von Preistransfer als Follow-up zu der Mitteilung „Förderung des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich“ angegangen werden; |
65. |
fordert die Kommission auf, eine Mitteilung mit konkreten Vorschlägen für die Herstellung einer effizienten Verbindung zwischen humanitärer Hilfe und Entwicklung vorzulegen; fordert, dass dabei die Flexibilität berücksichtigt wird, die notwendig ist, um eine Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung in Übergangssituationen zu gestatten; unterstützt die Ausweitung der Programme für Schulmahlzeiten, damit unter Einsatz vor Ort hergestellter Nahrungsmittel alle Kinder in Hungergebieten erfasst werden, sowie die Abschaffung von Schulgeld für Grundschulen und von Benutzergebühren für wesentliche Gesundheitsdienstleistungen sowie deren bedarfsgerechte Ersetzung durch steigende Geberunterstützung; |
66. |
fordert die Kommission auf, eine legislative Initiative vorzuschlagen mit dem Ziel, durch rechtsverbindliche Maßnahmen auf EU-Ebene Transparenz in der Rohstoffindustrie herbeizuführen, um den Entwicklungsländern den Zugang zu den Einnahmen aus ihren natürlichen Ressourcen zu gewähren, damit Hilfestellung dabei geleistet wird, die örtliche Bevölkerung von Armut zu befreien; |
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67. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln. |
(1) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0266.
(2) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0297.
(3) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0331.