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Document 52010AP0221

Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Juni 2010 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/15/EG zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben (KOM(2008)0650 – C6-0354/2008 – 2008/0195(COD))

ABl. C 236E vom 12.8.2011, p. 186–186 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

12.8.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 236/186


Mittwoch, 16. Juni 2010
Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben ***I

P7_TA(2010)0221

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Juni 2010 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/15/EG zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben (KOM(2008)0650 – C6-0354/2008 – 2008/0195(COD))

2011/C 236 E/46

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Parlament und den Rat (KOM(2008)0650),

gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 sowie Artikel 71 und Artikel 137 Absatz 2 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0354/2008),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Parlament und den Rat „Auswirkungen des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon auf die laufenden interinstitutionellen Beschlussfassungsverfahren“ (KOM(2009)0665),

unter Hinweis auf Artikel 294 Absatz 3 und Artikel 153 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

in Kenntnis der Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 25. März 2009 (1),

nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7-0137/2010),

1.

lehnt den Vorschlag der Kommission ab;

2.

fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag zurückzuziehen und mit dem Parlament die zweckdienlichen Schritte einzuleiten, um einen neuen Vorschlag vorzulegen;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. C 228 vom 22.9.2009, S. 78.


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