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Document 52010DP0225

Einsetzung und Mitgliederzahl eines Sonderausschusses zu den politischen Herausforderungen und den Haushaltsmitteln für eine nachhaltige Europäische Union nach 2013 Beschluss des Europäischen Parlaments vom 16. Juni 2010 zu der Einsetzung eines Sonderausschusses zu den politischen Herausforderungen und den Haushaltsmitteln für eine nachhaltige Europäische Union nach 2013, seine Befugnisse, seine Zusammensetzung und seine Amtszeit

ABl. C 236E vom 12.8.2011, p. 160–160 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

12.8.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 236/160


Mittwoch, 16. Juni 2010
Einsetzung und Mitgliederzahl eines Sonderausschusses zu den politischen Herausforderungen und den Haushaltsmitteln für eine nachhaltige Europäische Union nach 2013

P7_TA(2010)0225

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 16. Juni 2010 zu der Einsetzung eines Sonderausschusses zu den politischen Herausforderungen und den Haushaltsmitteln für eine nachhaltige Europäische Union nach 2013, seine Befugnisse, seine Zusammensetzung und seine Amtszeit

2011/C 236 E/31

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Beschlüsse der Konferenz der Präsidenten vom 22. April, 12. Mai und 20. Mai 2010 mit dem Vorschlag zur Einsetzung eines Sonderausschusses zu den politischen Herausforderungen und den Haushaltsmitteln der Union für die Zeit nach 2013,

unter Hinweis auf Artikel 312 Absatz 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, wonach das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission während des gesamten Verfahrens zur Annahme des Finanzrahmens alle erforderlichen Maßnahmen treffen sollen, um den Erlass des entsprechenden Rechtsaktes zu erleichtern,

unter Hinweis darauf, dass die Stellungnahmen der einzelnen betroffenen Ausschüsse eingeholt und koordiniert werden müssen und ein Mandat für den Haushaltsausschuss für die Verhandlungen mit dem Rat ausgearbeitet werden muss, damit eine Verordnung zur Festlegung des künftigen Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) angenommen und nach Möglichkeit die dafür erforderlichen Maßnahmen festgelegt werden können, die im Rahmen einer interinstitutionellen Vereinbarung zu definieren sind,

unter Hinweis auf die vom Sonderausschuss des Europäischen Parlaments zur Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise durchgeführten Arbeiten und unter Hinweis darauf, dass Folgemaßnahmen zu den Arbeiten dieses Ausschusses – insbesondere im Hinblick auf die Unterstützung eines nachhaltigen und qualitativen Wachstums und langfristiger Investitionen – getroffen werden müssen, damit die langfristigen Auswirkungen der Krise bewältigt werden können,

gestützt auf Artikel 184 seiner Geschäftsordnung,

1.

beschließt die Einsetzung eines Sonderausschusses mit folgendem Mandat:

a)

Festlegung der politischen Prioritäten des Europäischen Parlaments für den MFR nach 2013 sowohl in legislativer als auch in haushaltstechnischer Hinsicht;

b)

Erstellung einer Schätzung der finanziellen Mittel, die die Europäische Union benötigt, um in der Zeit ab 1. Januar 2014 ihre Zielsetzungen zu verwirklichen und ihre Politikansätze umzusetzen;

c)

Festlegung der Laufzeit des nächsten MFR;

d)

nach Maßgabe dieser Prioritäten und Zielsetzungen Ausarbeitung eines Vorschlags für eine Struktur des künftigen MFR unter Angabe der wichtigsten Bereiche der Tätigkeiten der Union;

e)

Unterbreitung von Leitlinien für eine unverbindliche Mittelzuweisung zwischen den einzelnen Ausgabenrubriken des MFR und innerhalb dieser Rubriken nach Maßgabe der Prioritäten und der vorgeschlagenen Struktur;

f)

Klärung des Zusammenhangs zwischen einer Reform des Finanzierungssystems des EU-Haushalts und einer Überprüfung der Ausgaben, damit der Haushaltsausschuss über eine solide Grundlage für Verhandlungen über den neuen MFR verfügt;

2.

beschließt, einen Sonderausschuss mit einer Amtszeit von zwölf Monaten ab dem 1. Juli 2010 einzusetzen, der dem Europäischen Parlament einen Bericht unterbreitet, bevor die Kommission ihren für Juli 2011 vorgesehenen und mit Zahlen unterlegten Vorschlag für den nächsten MFR vorlegt;

3.

weist darauf hin, dass die einzelnen Haushalts- und Legislativvorschläge von den zuständigen Ausschüssen gemäß Anlage VII seiner Geschäftsordnung behandelt werden;

4.

legt die Zahl der Mitglieder des Sonderausschusses auf 50 fest.


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