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Document 52010IP0201

Transparenz in der Regionalpolitik und bei den Mitteln zu ihrer Finanzierung Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Juni 2010 zur Transparenz in der Regionalpolitik und bei deren Finanzierung (2009/2232(INI))

ABl. C 236E vom 12.8.2011, p. 1–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

12.8.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 236/1


Dienstag, 15. Juni 2010
Transparenz in der Regionalpolitik und bei den Mitteln zu ihrer Finanzierung

P7_TA(2010)0201

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Juni 2010 zur Transparenz in der Regionalpolitik und bei deren Finanzierung (2009/2232(INI))

2011/C 236 E/01

Das Europäische Parlament,

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 174 bis 178,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds (1),

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission vom 8. Dezember 2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (2),

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 284/2009 des Rates vom 7. April 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds in Bezug auf bestimmte Vorschriften zur finanziellen Abwicklung (3),

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 397/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in Bezug auf die Förderfähigkeit der Ausgaben für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Bereich Wohnungsbau (4),

unter Hinweis auf den Beschluss des Europäischen Parlaments vom 22. April 2008 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006 - Einzelplan III - Kommission (5),

unter Hinweis auf den Beschluss des Europäischen Parlaments vom 23. April 2009 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007 - Einzelplan III - Kommission (6),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Februar 2008 zur Transparenz in Finanzangelegenheiten (7),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Oktober 2008 zu Governance und Partnerschaft auf nationaler und regionaler Ebene und der Grundlage für Vorhaben im Bereich der Regionalpolitik (8),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. März 2009 zu der Umsetzung der Verordnung für die Strukturfonds 2007 - 2013: Ergebnisse der Verhandlungen über kohäsionspolitische Strategien und operationelle Programme (9),

in Kenntnis der vom Europäischen Parlament veröffentlichten Studie mit dem Titel „Die Datentransparenzinitiative und ihre Auswirkungen auf die Kohäsionspolitik“,

in Kenntnis des Grünbuchs der Kommission vom 3. Mai 2006 mit dem Titel „Europäische Transparenzinitiative“ (KOM(2006)0194),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 21. Dezember 2009 mit dem Titel „20. Jahresbericht über die Durchführung der Strukturfonds (Durchführungsjahr 2008)“ (KOM(2009)0617/2),

gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung (A7-0139/2010),

A.

in der Erwägung, dass die Europäische Transparenzinitiative (ETI) von der Kommission 2005 angenommen wurde, gefolgt von der Veröffentlichung des Grünbuchs im Jahre 2006 mit dem Ziel der Verbesserung der Transparenz, Offenheit und Verantwortlichkeit der EU-Governance, und in der Erwägung, dass die Information der Öffentlichkeit über die Empfänger von EU-Mitteln einen Eckpfeiler der ETI darstellt,

B.

in der Erwägung, dass im Rahmen des Systems der geteilten Mittelverwaltung die Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von EU-Geldern Sache der einzelnen Mitgliedstaaten ist, und in der Erwägung, dass der Grad der Offenlegung dieser Informationen in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich ist, weil die EU keine spezielle Verpflichtung vorgesehen hat und durch die Kommission auch keine nachdrückliche „Steuerung“ erfolgt, was dazu führt, dass ein Vergleich EU-weit kaum möglich ist,

C.

in der Erwägung, dass die Offenlegung der Empfänger von EU-Mitteln die Beteiligung der Öffentlichkeit an einer sinnvollen Debatte über die Verwendung öffentlicher Gelder ermöglicht, die ein wesentliches Element einer funktionierenden Demokratie darstellt,

D.

in der Erwägung, dass kein Zusammenhang hergestellt worden ist zwischen der ETI und der Finanzkontrolle und -prüfung, die stärker reguliert ist und verbindlicheren Charakter trägt,

E.

in der Erwägung, dass die ETI einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung transparenter Partnerschaften in der Vorbereitungs- und Umsetzungsphase des kohäsionspolitischen Programmplanungszyklus leisten sollte, und in der Erwägung, dass in den Verordnungen nicht speziell festgelegt ist, in welchem Umfang die Partner in die verschiedenen Programmplanungsprozesse einbezogen werden sollten bzw. sie keine Festlegungen zu den Modalitäten einer solchen Einbeziehung enthalten,

F.

in der Erwägung, dass zu den Entscheidungen der Kommission über die Finanzierung von Großprojekten nur unzureichend Vorabinformationen gegeben werden und folglich die Transparenz mangelhaft ist, und in der Erwägung, dass hier Abhilfe geschaffen werden sollte,

G.

in der Erwägung, dass die Transparenz mit der Vereinfachung der Verfahren für den Zugang zu den Strukturfonds einhergehen muss,

1.

vertritt die Ansicht, dass Transparenz in Bezug auf die Kohäsionspolitik und ihren Programmplanungszyklus, die Zuweisung von Mitteln und der Zugang potenzieller Empfänger von Strukturfondsmitteln zu Informationen wichtige Voraussetzungen für die Erreichung der übergeordneten Ziele der Kohäsionspolitik sind und die Transparenz folglich im kohäsionspolitischen Programmplanungs- und Entscheidungsprozess als sektorübergreifendes Leitprinzip eingeführt werden sollte;

Offenlegung von Daten über Empfänger von Kohäsionsfondsmitteln

2.

stellt mit Genugtuung fest, dass entsprechend den ETI-Auflagen interaktive Landkarten mit Links zu den Verzeichnissen der Empfänger von Mitteln aus dem EFRE und dem Kohäsionsfonds, die auf den entsprechenden nationalen oder regionalen Websites der Mitgliedstaaten verfügbar sind, auf der Website der Generaldirektion Regionalpolitik der Kommission veröffentlicht werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Website der Generaldirektion Regionalpolitik mit geeigneten Mitteln besser bekannt zu machen, um einen möglichst umfassenden Zugang zu dieser Datenbank zu erleichtern; stellt ferner fest, dass die Verwendung der öffentlichen Mittel dennoch nach wie vor sehr schwer nachzuvollziehen; ersucht die Kommission, die interessierten Parteien umfassend zu den möglichen Abhilfen für diese Situation zu konsultieren;

3.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei diesen Datenbanken der Mitgliedstaaten eine umfassende Abfragefunktion und Kompatibilität zu gewährleisten, um eine EU-weite Sichtung der vorgelegten Daten bei gleichzeitiger Wahrung ihrer lokalen Relevanz zu ermöglichen; ist der Ansicht, dass in diesem Zusammenhang Angaben in zwei Sprachfassungen (Landessprache(n) – eine der Arbeitssprachen der Kommission) unbedingt notwendig sind;

4.

betont, dass die Brauchbarkeit der über die Begünstigten bereitgestellten Daten sowohl in Bezug auf den Inhalt als auch auf die Präsentation verbessert werden muss; fordert daher die Kommission auf, ein detaillierteres und verbindlich vorgeschriebenes Format festzulegen, aus dem Struktur, Form und Inhalt der zu liefernden Informationen genau hervorgehen; ist der Ansicht, dass neben der Bereitstellung der notwendigen Informationen auch die Suche mithilfe bestimmter Kriterien erleichtert werden sollte, um eine sofortige Vorstellung von den gesuchten Informationen zu vermitteln;

5.

fordert die Bereitstellung weiterer wesentlicher Informationen bei der Veröffentlichung der Begünstigtenverzeichnisse und bei Bedarf auch der Verzeichnisse der Akteure; empfiehlt, dass abgesehen von den derzeit geforderten Mindestinformationen in Betracht gezogen wird, Ortsdaten, Zusammenfassungen der genehmigten Projekte, Angaben zur Art der Unterstützung und eine Beschreibung der Projektpartner zusammen mit den Informationen über die Begünstigten offenzulegen; ersucht darum, dass die erhobenen Daten zur Sicherstellung, dass sie in vollem Umfang genutzt werden können, sowie im Interesse einer echten Transparenz strukturiert und vergleichbar dargestellt und verwaltet werden; ist der Ansicht, dass dies ohne zusätzliche Kosten möglich ist;

6.

ersucht darum, dass für Programme im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ alle Empfänger – und nicht nur die federführenden Begünstigten – aufgeführt werden;

7.

unterstreicht, dass eine uneingeschränkte Einhaltung der ETI-Anforderungen auf dem Wege angemessener Regelungen, einer besseren Anleitung, eines Warnmechanismus und in letzter Konsequenz Sanktionen im Falle der Nichteinhaltung notwendig ist;

Transparenz und geteilte Mittelverwaltung

8.

fordert die Kommission auf zu klären, wie die ETI-Grundsätze auf der Ebene der operationellen Programme und ihrer Kommunikationspläne operationell umzusetzen sind; betont deshalb die Notwendigkeit der Einführung klarerer Regelungen bezüglich der Offenlegung von Informationen über die Empfänger von Mitteln, die unter die geteilte Verwaltung fallen;

9.

unterstreicht die Notwendigkeit, durch die Formulierung der Regeln und Umsetzungsvorschriften die Transparenz der Verfahren zu gewährleisten, potenziellen Empfängern von Strukturfondsmitteln einen besseren Zugang zu gewähren und den Verwaltungsaufwand für die Teilnehmer zu verringern, insbesondere durch eine Reihe von grundlegenden Maßnahmen, wie der Veröffentlichung der zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten vereinbarten Leitlinien für die Umsetzung; fordert die Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten auf, sämtliche Etappen der mit Strukturfondsmitteln finanzierten Projekte in transparenter Weise offenzulegen; bekräftigt, dass transparente und klare Verfahren Faktoren einer guten Staatsführung sind, und begrüßt in diesem Zusammenhang die Bemühungen der Kommission, Vereinfachungsvorschläge vorzulegen;

10.

weist auf die besonderen Schwierigkeiten hin, die es bei grenzübergreifenden und transnationalen Programmen aufgrund der unterschiedlichen Verwaltungssysteme, nationalen Regelungen und Sprachen gibt, welche sich nicht nur auf die quantitativen, sondern auch auf die qualitativen Aspekte der betreffenden Programme auswirken; ist daher der Ansicht, dass die Erarbeitung besonderer Bestimmungen zur Förderung der Transparenz bei der Koordinierung und Zusammenarbeit der unterschiedlichen Verwaltungsbehörden von entscheidender Bedeutung ist;

11.

unterstreicht, dass nach der Studie des Europäischen Parlaments über die Datentransparenzinitiative und ihre Auswirkungen auf die Kohäsionspolitik die Nichteinhaltung der ETI-Mindestforderungen eher auf einen Mangel an Verwaltungskapazität bei den das Projekt leitenden Behörden als auf ein Zögern zurückzuführen ist, die betreffenden Daten bereitzustellen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass mit der Bereitstellung zusätzlicher Daten und Informationen kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand für potenzielle Begünstigte verbunden sein darf, insbesondere nicht für diejenigen, die bereits jetzt Schwierigkeiten haben, die bestehenden administrativen und finanziellen Anforderungen für Beihilfen und öffentliche Verträge zu erfüllen;

12.

weist darauf hin, dass die Europäische Kommission potenziellen Begünstigten, denen es an den nötigen technischen Kapazitäten mangelt, zusätzliche technische Unterstützung bieten sollte (Workshops mit Kommissionsbeamten und örtlichen/regionalen Mitarbeitern, die für die Verwaltung von Strukturfonds zuständig sind, Austausch über bewährte Verfahrensweisen zwischen den Verwaltungsbehörden, Veröffentlichung konkreter Leitlinien), damit diese die Forderungen nach zusätzlichen Informationen und Daten erfüllen können; ist der Auffassung, dass nur so sichergestellt werden kann, dass die Bemühungen der Teilnehmer zur Bereitstellung zusätzlicher Daten und Informationen nicht dazu führen, dass dafür Mittel aufgewandt werden, die eigentlich für Aktivitäten der Projektumsetzung vorgesehen waren;

13.

verweist auf die Wichtigkeit der Vorlage genauer und zeitnaher Informationen durch die Mitgliedstaaten im Rahmen des Kontrollsystems und damit auf die Notwendigkeit der Herstellung eines Zusammenhangs zwischen der ETI und der Finanzkontrolle und -prüfung; bekräftigt seine Ansicht, dass das Frühwarnsystem auch eng mit der Zentralen Ausschlussdatenbank verknüpft werden sollte;

14.

fordert die Kommission auf, die Verwendung der erhöhten Vorauszahlungen, die nach den Vereinfachungsbestimmungen von 2009 im Zusammenhang mit der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 an die Mitgliedstaaten getätigt wurden, zu überwachen;

15.

bekräftigt seine Forderung nach Bereitstellung von Informationen in Bezug auf wieder eingezogene und gestrichene Mittel im Rahmen der ETI; dringt darauf, dass die Mitgliedstaaten diese Informationen vollständig zur Verfügung stellen und dass die Kommission sie zusammen mit den Informationen über Finanzkorrekturen in erwiesenen Betrugsfällen der Haushaltsbehörde und letztlich auch der Öffentlichkeit bekanntgibt, um auf diese Weise einen hohen Grad an Glaubwürdigkeit und Verantwortungsbewusstsein gegenüber den EU-Bürgern sicherzustellen;

16.

fordert die Prüfer auf, bei der Durchsetzung der Kommunikations- und Informationsanforderungen nachdrücklicher vorzugehen, einschließlich einer „öffentlichen Anprangerung“ – vor allem wenn es sich um Regierungsmitglieder handelt –und der Anwendung von Finanzkorrekturen in erwiesenen Betrugsfällen;

17.

begrüßt die Anstrengungen der Kommission und des Rechnungshofes, ihre Prüfungsmethoden in Übereinstimmung zu bringen;

Transparenz und Partnerschaft

18.

betont insbesondere die Tatsache, dass Mindeststandards für die Konsultation einen Bestandteil der ETI darstellen, und begrüßt es, dass diese Standards von der Kommission in Bezug auf die Kohäsionspolitik gefördert und angewendet werden; fordert die Kommission allerdings auf, den Beteiligten die Möglichkeit für ein geeignetes Feedback zur Qualität des Konsultationsprozesses einzuräumen; fordert die Regionen und Mitgliedstaaten auf, bei der Einbeziehung der Interessenträger auf bereits vorhandene Erfahrungen der EU zurückzugreifen;

19.

bekräftigt, dass seiner Auffassung nach Partnerschaft eine grundlegende Voraussetzung für Transparenz, bedarfsgerechte Gestaltung, Effizienz und Legitimität in allen Phasen der kohäsionspolitischen Programmplanung und –umsetzung ist und zur Stärkung des Engagements und der Eigenverantwortung im Hinblick auf die Ergebnisse der jeweiligen Programme führen kann; fordert deshalb die Mitgliedstaaten und die Behörden, die für die Programme zuständig sind, auf, die regionalen und lokalen Behörden und andere relevante Partner insbesondere durch eine auf nationaler Ebene eingerichtete Internetplattform, die die vorhandenen Fonds und operationellen Programme darstellt, sowie durch die Förderung bewährter Verfahren durch andere Mittel stärker und frühzeitig in alle Phasen der kohäsionspolitischen Programmplanung und -umsetzung umfassend einzubeziehen und ihnen Zugang zu allen Projektunterlagen zu gewähren, um ihre Erfahrung, ihr Wissen und bewährte Verfahren besser nutzen zu können;

20.

fordert mehr Anleitung durch die Kommission in der Frage, wie die Partnerschaftsklausel bei den laufenden Programmen praktisch umzusetzen ist, und fordert in künftigen Rechtstexten ausreichend verbindliche Vorschriften zur Partnerschaft, vor allem hinsichtlich der Einbeziehung der regionalen und lokalen Selbstverwaltungen, also der gewählten Organe, die in dem gesamten Prozess unverzichtbare Partner sind;

21.

fordert die rechtzeitige Bereitstellung von zielgerichteteren und regelmäßigen und zeitnahen Informationen für Partnerorganisationen, insbesondere für Mitglieder der Verwaltungsstrukturen, sowie die stärkere Nutzung von technischer Hilfe zur Unterstützung der Partnerschaft, beispielsweise durch die Möglichkeit für Partnerorganisationen, an den für die Durchführungsgremien organisierten Schulungsveranstaltungen teilzunehmen; fordert die Verfügbarkeit dieser Schulungsveranstaltungen in einer Multimediaversion, um den Kreis der angesprochenen Öffentlichkeit zu erweitern und eine nachträgliche Konsultation durch die Partnerorganisationen zu ermöglichen; unterstreicht die Bedeutung einer solchen Möglichkeit für die Partner in den entferntesten Regionen der Union wie z.B. den Regionen in äußerster Randlage;

Verbesserung der Transparenz in Bezug auf die EU-Finanzierung von Großprojekten

22.

fordert von der Kommission die zügige Veröffentlichung von Online-Informationen und die Gewährleistung des direkten Zugangs zu den Unterlagen von Großprojekten, auch zu denen von JASPERS-Projekten (Antrag, Durchführbarkeitsstudie, Kosten-Nutzen-Analyse, Umweltverträglichkeitsprüfung usw.), und zwar möglichst umgehend nach Eingang des Finanzierungsantrags eines Mitgliedstaates bei der Kommission und vor deren Entscheidung über die Finanzierung; ist der Ansicht, dass es über diese Webseite der Kommission möglich sein sollte, Kommentare zu den Projekten vorzubringen;

23.

fordert die (auch rückwirkende) Online-Veröffentlichung von Informationen über die im Programmplanungszeitraum 2007-2013 angenommenen bzw. zur Genehmigung vorgelegten Großprojekte;

24.

schlägt vor, die Verwendung bislang ungenutzter Mittel zu ermöglichen und eine Einrichtung zu schaffen, die über die Neuzuweisung der Mittel entscheidet;

*

* *

25.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 25.

(2)  ABl. L 371 vom 27.12.2006, S. 1.

(3)  ABl. L 94 vom 8.4.2009, S. 10.

(4)  ABl. L 126 vom 21.5.2009, S. 3.

(5)  ABl. L 88 vom 31.3.2009, S. 23.

(6)  ABl. L 255 vom 26.9.2009, S. 24.

(7)  ABl. C 184 E vom 6.8.2009, S. 1.

(8)  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0492.

(9)  Angenommene Texte, P6_TA(2009)0165.


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