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Document 52010IP0155

    Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften - Betrugsbekämpfung - Jahresbericht 2008 Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Mai 2010 zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften und die Betrugsbekämpfung – Jahresbericht 2008 (2009/2167(INI))

    ABl. C 81E vom 15.3.2011, p. 128–135 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.3.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 81/128


    Donnerstag, 6. Mai 2010
    Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften - Betrugsbekämpfung - Jahresbericht 2008

    P7_TA(2010)0155

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Mai 2010 zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften und die Betrugsbekämpfung – Jahresbericht 2008 (2009/2167(INI))

    2011/C 81 E/22

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf seine Entschließungen zu den früheren Jahresberichten der Kommission und des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF),

    in Kenntnis des Berichts der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 15. Juli 2009„Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften – Betrugsbekämpfung – Jahresbericht 2008“ (KOM(2009)0372) und der dazugehörigen Anhänge (SEK(2009)1002 und SEK(2009)1003),

    in Kenntnis des Tätigkeitsberichts von OLAF für 2008 (1) sowie dessen zweiten Berichts vom 19. Juni 2008 über die Anwendung der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates vom 11. November 1996 betreffend die Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durch die Kommission zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vor Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten sowie der Leitlinien, die das Vademecum von OLAF ersetzen,

    unter Hinweis auf den Tätigkeitsbericht des OLAF-Überwachungsausschusses für den Zeitraum Juni 2008 bis Mai 2009 (2),

    unter Hinweis auf den Tätigkeitsbericht des OLAF-Überwachungsausschusses für den Zeitraum Juni 2007 bis Mai 2008 (3),

    unter Hinweis auf den Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008 zusammen mit den Antworten der Organe (4),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2009 zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat „Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger – Programm von Stockholm“ (5) , insbesondere das Kapitel über Wirtschaftsstraftaten und Korruption,

    gestützt auf Artikel 319 Absatz 3 und Artikel 325 Absatz 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 des Rates vom 13. Dezember 2006 zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (6),

    gestützt auf Artikel 48 und Artikel 119 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für regionale Entwicklung (A7-0100/2010),

    Allgemeine Erwägungen: Umfang der gemeldeten Unregelmäßigkeiten

    1.

    nimmt zur Kenntnis, dass die geschätzten finanziellen Auswirkungen der Unregelmäßigkeiten – soweit nachgewiesen – sich von 1 024 Millionen EUR im Jahr 2007 auf 783,2 Millionen EUR im Jahr 2008 verringert haben (von diesem Rückgang sind alle Sektoren mit Ausnahme der Direktausgaben und der Heranführungshilfen betroffen), wobei sich diese wie folgt verteilen:

    Eigenmittel: 351 Mio. EUR (12,5 % weniger als 2007),

    Agrarausgaben: 102,3 Mio. EUR (34 % weniger als 2007),

    strukturpolitische Maßnahmen: 585,2 Mio. EUR (27 % weniger als 2007),

    Heranführungshilfen: 61 Mio. EUR (90,6 % weniger als 2007),

    Direktausgaben: 34,7 Mio. EUR (5,15 % weniger als 2007);

    2.

    unterstreicht, dass die die Unregelmäßigkeiten betreffenden Daten ergänzt werden müssen und dass dabei die Auswirkungen der Fehler und der vermuteten Betrugsfälle auf den Gesamtumfang der in den verschiedenen Ausgabensektoren und den unterschiedlichen Mitgliedstaaten bereitgestellten Mittel erläutert werden müssen;

    3.

    hebt hervor, dass die Bekämpfung von Betrug und Korruption eine eindeutige Pflicht der europäischen Institutionen und aller Mitgliedstaaten ist und dass sie sich mit den notwendigen Ressourcen ausstatten müssen, um diese Phänomene wirksam zu bekämpfen, um die finanziellen Interessen der Union und der Steuerzahler zu schützen und gegen die organisierte Kriminalität vorzugehen, die den nationalen Indikatoren zufolge ihre Fähigkeit, innerhalb der Institutionen Absprachen zu treffen, insbesondere mit Hilfe von Betrug zu Lasten des Gemeinschaftshaushalts stärkt;

    4.

    bedauert, dass immer noch ein hoher Betrag an EU-Mitteln zu Unrecht gezahlt wird, und fordert die Kommission auf, geeignete Maßnahmen mit Blick auf die Wiedereinziehung dieser Beträge zu ergreifen;

    Eigenmittel

    5.

    begrüßt, dass sich der geschätzte Umfang der Unregelmäßigkeiten gegenüber 2007 um 12,5 % verringert hat; stellt jedoch fest, dass wie in den Vorjahren die Zahl der Unregelmäßigkeiten für Fernsehgeräte und Monitore zugenommen hat, und fordert die Kommission deshalb auf, diese Sektoren besonders zu überwachen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die etwaigen Eigenmittelbeträge bzw. die angefallenen Zinsen wieder einzutreiben; fordert die Kommission ferner auf, sich stärker um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Warenkontrollen bei Importen und den Rechnungsprüfungen bei den Beteiligten im Anschluss an die Überlassung der Waren zu bemühen; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, diesbezüglich bessere statistische Informationen zu liefern;

    6.

    hält es für unerlässlich, ein wirksames Rechtsinstrument zu schaffen, um die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden bei der Bekämpfung schädigender Steuerpraktiken zu verbessern und ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts zu ermöglichen; begrüßt in diesem Zusammenhang den von der Kommission vorgelegten Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (KOM(2009)0029); unterstreicht, dass Fälle, in denen Mitgliedstaaten sich weigern, speziell angeforderte Informationen zu übermitteln oder eine Verwaltungsuntersuchung durchzuführen, wirksam überwacht werden müssen und dass das Parlament systematisch vollständig und transparent informiert werden muss;

    7.

    begrüßt den Vorschlag der Kommission für eine Neufassung der Verordnung des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer (KOM(2009)0427); besteht in diesem Zusammenhang darauf, dass die Mitgliedstaaten mehr Verantwortung übernehmen, angefangen bei der Qualität der in die Datenbanken aufgenommenen Informationen; fordert die Kommission auf, die Zuverlässigkeit dieser Informationen zu prüfen und eine ordnungsgemäße Erhebung des Gesamtbetrags der anfallenden MwSt sicherzustellen;

    8.

    fordert die Kommission ferner auf, eine erschöpfende Übersicht vorzulegen, anhand der das Verhältnis zwischen den Kosten, die die Mitgliedstaaten bei der Erhebung der traditionellen Eigenmittel zu tragen haben, und dem als Ausgleich für die Erhebung dieser Eigenmittel einbehaltenen Anteil überprüft werden kann;

    Agrarausgaben

    9.

    begrüßt, dass der geschätzte Umfang der Unregelmäßigkeiten gegenüber 2007 um 34 % zurückgegangen ist; unterstreicht, dass die relativ geringe Zahl von Unregelmäßigkeiten offenbar im Wesentlichen auf den höheren Schwellenwert zurückzuführen ist, der für eine Meldung der Fälle vorgesehen ist (10 000 EUR, festgelegt durch die Verordnung (EG) Nr. 1848/2006 der Kommission vom 14. Dezember 2006 betreffend Unregelmäßigkeiten und die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge im Rahmen der Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik sowie die Einrichtung eines einschlägigen Informationssystems (7);

    10.

    unterstreicht, dass die Verpflichtungen hinsichtlich der Mitteilung von Unregelmäßigkeiten eingehalten werden müssen und bedauert die diesbezüglich festgestellten Mängel für Österreich, Schweden, die Slowakei und Ungarn;

    11.

    fordert die Kommission auf, weitere Maßnahmen zur wirksamen und effizienten Umsetzung der Verordnung (EG) (Nr.) 1975/2006 (8) zu ergreifen, durch die mittels neuer Kontrollvorschriften für die Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums sichergestellt werden soll, dass die Begünstigten die ihnen obliegenden Verpflichtungen einhalten;

    12.

    schließt sich dem Standpunkt des Rechnungshofes (Ziffer 5.20 des erwähnten Jahresberichts) an, wonach das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) nur dann ein wirksames Instrument ist, mit dem das Fehlerrisiko oder das Risiko vorschriftswidriger Ausgaben eingedämmt werden kann, wenn es ordnungsgemäß angewendet wird und sofern genaue und verlässliche Daten darin aufgenommen werden; bedauert die erheblichen Mängel, die in den Systemen des Vereinigten Königreichs (Schottland), Bulgariens und Rumäniens festgestellt wurden; fordert die Kommission auf, entschieden einzuschreiten, wenn solche Probleme weiter Bestand haben;

    Strukturpolitische Maßnahmen

    13.

    begrüßt, dass sich die finanziellen Auswirkungen der von der Kommission geschätzten Unregelmäßigkeiten gegenüber 2007 um 27 % verringert haben; stellt fest, dass die vom Rechnungshof in seiner Zuverlässigkeitserklärung für 2008 (Kapitel Kohäsion) geschätzte Fehlerspanne in Bezug auf die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge immer noch über 5 % beträgt; bedauert, dass Italien, Polen, das Vereinige Königreich und Spanien das höchste Ausmaß an Unregelmäßigkeiten gemeldet haben; würdigt gleichzeitig die gute Zusammenarbeit einiger dieser Mitgliedstaaten mit der Kommission zur Lösung der Probleme und vertraut darauf, dass auch die anderen Mitgliedstaaten in gleicher Weise daran mitwirken werden; erinnert daran, dass – wie vom Rechnungshof hervorgehoben wurde – die strukturpolitischen Maßnahmen das Ausgabenkapitel sind, für das die strengste Reglementierung und die kompliziertesten Verwaltungsvorgänge im Haushalt der EU gelten, und dass – wie die Kommission hervorgehoben hat – die Tatsache, dass in einem Mitgliedstaat ein hohes Ausmaß an finanziellen Unregelmäßigkeiten festgestellt wurde, nicht zwangsläufig auch auf eine höhere Zahl von Fehlern und Betrugsfällen als in anderen Ländern hindeutet, sondern dass dies das Ergebnis engmaschigerer und strikterer Kontrollen sein kann; erinnert ferner daran, dass im Bericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans 2008 der Programmplanungszeitraum 2007-2013, für den neue Systeme für die Verwaltung und Kontrolle der Ausgaben eingeführt wurden, nicht berücksichtigt wurde; verweist auf die hohe Zahl von Fehlern im Zusammenhang mit nicht förderfähigen Ausgaben und Verstößen gegen die Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe und hält es daher für geboten, dass die Kommission präventive Leitlinien für die Mitgliedstaaten und die Gebietskörperschaften erlässt, um die Anwendung der Regelungen klarzustellen und zu vermeiden, dass von der Kommission als nicht förderfähig abgelehnte Ausgaben von den Verwaltungsbehörden durch neue nicht förderfähige Ausgaben ersetzt werden;

    14.

    unterstreicht, dass durch die Verzögerungen bei der Genehmigung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme für die Programme 2007-2013 die Ermittlung der Fehler und möglichen Betrugsfälle bei den Ausgaben im Zusammenhang mit den Vorauszahlungen möglicherweise ineffizienter geworden ist; vertritt außerdem die Auffassung, dass die daraus resultierende verspätete Vornahme von Zahlungen für Zwischenfinanzierungen zu einem Ausgabenwettlauf kurz vor Ablauf der Fristen für die Mittelfreigabe führen kann; fordert die Kommission daher auf, eine mögliche Änderung der Bestimmungen für die Mittelfreigabe zu prüfen mit dem Ziel, über die Einhaltung der quantitativen Ziele hinaus eine bessere Ausgabenqualität sicherzustellen;

    15.

    begrüßt die Verbesserungen, die von einigen Mitgliedstaaten durch den stärkeren Einsatz des AFIS-Systems bei der Harmonisierung ihrer Systeme für die Meldung von Unregelmäßigkeiten erreicht wurden; fordert angesichts der guten Ergebnisse, die bisher mit elektronischen Berichterstattungssystemen in Bezug auf die Qualität der Daten und die Einhaltung der Berichterstattungsfristen erzielt wurden, die Mitgliedstaaten, die noch nicht über solche Systeme verfügen, auf, sich so bald wie möglich damit auszustatten;

    16.

    appelliert an die Mitgliedstaaten, der Kommission vollständigere und verlässlichere Informationen über die Finanzkorrekturen für den Zeitraum 2000-2006 zu liefern; fordert die Kommission ferner auf, von den Mitgliedstaaten weiterhin entschlossen vollständige Informationen und eine strikte Anwendung der Korrekturmechanismen für die operationellen Programme einzufordern;

    17.

    begrüßt, dass die Kommission eine spezifische gemeinsame Strategie zur Betrugsprävention für Strukturfonds eingeleitet hat, die gemeinsam mit OLAF erarbeitet wurde, und unterstreicht die Bedeutung einer wirksameren Zusammenarbeit mit den regionalen Verwaltungen und den zuständigen nationalen Justizbehörden;

    Heranführungshilfen

    18.

    bedauert, dass der geschätzte Umfang der von den EU-10 gemeldeten Unregelmäßigkeiten um 8 % zugenommen hat und der Betrag für die EU-2 sogar um 152 % gestiegen ist, während sich die wiedereingezogenen Beträge gegenüber 2007 um 15,6 % verringert haben; fordert insbesondere Bulgarien und Rumänien auf, ihre Verwaltungskapazitäten für die Verwaltung der Mittel der Europäischen Union aufzustocken, die bestehenden oder potenziellen Herde für Interessenkonflikte bei der Mittelverwaltung zu beseitigen, die Überwachung und die Transparenz der Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene zu verbessern und rasch die notwendigen Schutz-, Korrektur- und/oder Disziplinarmaßnahmen zu ergreifen und die Kommission darüber zu unterrichten; würdigt und unterstützt die Schritte, die Bulgarien und Rumänien als Reaktion auf die Empfehlungen der Kommission zur Verbesserung der Standards der geteilten Mittelverwaltung und der Finanzkontrolle eingeleitet haben;

    19.

    fordert die Kommission auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Risiken in Verbindung mit dem sich ständig ändernden Umfeld zu reduzieren, in dem die GD ELARG operiert, um eine wirksame mehrjährige Planung der Arbeiten im Rahmen der internen Rechnungsprüfung sicherzustellen; fordert die Kommission ferner auf, rasch spezielle Maßnahmen für die ex-post-Kontrollen in der zentralen Mittelverwaltung zu beschließen, und zwar ausgehend von den Erfahrungen im Jahr 2008 und unter Berücksichtigung von Kosten-Nutzen-Erwägungen;

    20.

    unterstreicht, dass die strategischen Ziele für die Heranführungshilfen noch stärker im Detail festgelegt werden müssen, wie im Sonderbericht des Rechnungshofs über die Heranführungshilfen für die Türkei erwähnt wird, um eine leichtere Bewertung der durchgeführten Vorhaben im Verhältnis zu den übergeordneten Zielen zu ermöglichen; vertritt die Auffassung, dass die Zielvorgaben und Ergebnisse auf transparente Weise mitgeteilt werden müssen;

    21.

    unterstreicht, dass die Kommission die Initiativen zur Verbesserung der Konzeption und der Durchführung von Vorhaben fortsetzen sollte; betont, dass es notwendig ist, die Mechanismen für die Berichterstattung über die Durchführung von Vorhaben sowie über die damit verbundenen Tätigkeiten und Ergebnisse zu verbessern; ist der Auffassung, dass gewährleistet werden sollte, dass über die Ergebnisse von Vorhaben (Resultate und Auswirkungen) zum Zeitpunkt des Abschlusses jedes Vorhabens und in geeigneten Abständen danach Bericht erstattet werden sollte, um Informationen über die Leistung zu liefern, damit man bei der künftigen Planung darauf zurückgreifen kann;

    Direktausgaben

    22.

    unterstreicht, dass der Bereich der Außenhilfe ein Sektor ist, der zunehmend von Unregelmäßigkeiten und Betrug betroffen ist;

    23.

    fordert die Kommission auf, sich mit dem Problem der Doppelfinanzierung von Projekten zu befassen;

    24.

    unterstreicht die Tatsache, dass die EU während der letzten fünf Jahre jährlich einen Beitrag von über 1 Milliarde EUR an die Vereinten Nationen abgeführt hat; bekräftigt deshalb die Notwendigkeit, den Auftrag von OLAF in einem internationalen Kontext zu verstärken, sowie das Erfordernis, OLAF alle erforderlichen rechtlichen Mittel an die Hand zu geben, um seine Pflicht zur Kontrolle dieser zunehmenden direkten Ausgaben wahrzunehmen; fordert die Kommission auf, das Europäische Parlament diesbezüglich auf den neuesten Stand zu bringen;

    Integrierter interner Kontrollrahmen

    25.

    begrüßt, dass die Kommission mit der Mitteilung über das tolerierbare Fehlerrisiko (KOM(2008)0866) die Grundlagen für eine Debatte über dieses Thema gelegt hat, und fordert sie auf, es über die Entwicklungen in diesem Bereich auf dem Laufenden zu halten; teilt die Ansicht, dass unter Berücksichtigung der jeweiligen Merkmale und Regelungen für die einzelnen Sektoren unterschiedliche tolerierbare Fehlerschwellen festgelegt werden können; legt der Kommission nahe, den anderen Schritten Rechnung zu tragen, die für eine bessere Bewirtschaftung der EU-Mittel ergriffen werden müssen (z. B. eine bessere Effizienz der Kontrollsysteme und eine Ausrichtung auf die Ausgabenqualität oder eine Vereinfachung der Rechtsvorschriften);

    26.

    hält es für notwendig, dass die von den einzelnen Mitgliedstaaten an die Kommission gelieferten jährlichen Zusammenfassungen eine stärkere Rechtsgrundlage haben als bisher (Artikel 53 b Absatz 3 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (Haushaltsordnung)); fordert daher im Rahmen der Reform der Haushaltsordnung, dass bei diesen Zusammenfassungen eine erschöpfende qualitative Analyse der von jedem Mitgliedstaat vorgenommenen Rechnungsprüfung geliefert wird; hält es darüber hinaus für unerlässlich, dass die Kommission die „Vertrauenspakte“ mit den Mitgliedstaaten im Bereich der Strukturfonds vorantreibt und gleichzeitig zusätzliche Garantien der nationalen Kontrollsysteme mittels engerer Verbindungen zu den unabhängigen Obersten Rechnungskontrollbehörden erhält;

    Erhöhung der Transparenz und Bekämpfung von Betrug, Korruption und Finanzdelikten

    27.

    betont, dass der Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe am stärksten von Misswirtschaft, Betrug und Korruption bedroht ist und dass diese unrechtmäßigen Handlungen den Markt verzerren, zu einer Erhöhung der von den Verbrauchern für Waren und Dienstleistungen bezahlten Preise und Tarife führen und ein verbreitetes Gefühl des Misstrauens in die Europäische Union schaffen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, die für die öffentliche Auftragsvergabe derzeit geltenden Regeln aufmerksam zu prüfen und Verbesserungsvorschläge vorzulegen; erkennt ferner an, dass zur Erreichung einer größeren Transparenz hinsichtlich der Empfänger von EU-Mitteln Fortschritte erzielt wurden, und fordert die Kommission auf, ein System zu entwickeln, das die Veröffentlichung der Listen der Empfänger auf ein und derselben Webseite ermöglicht, unabhängig von der beteiligten Verwaltungsbehörde und mit klaren und vergleichbaren Informationen, die von allen Mitgliedstaaten in mindestens einer Arbeitssprache der EU vorzulegen sind; fordert die Kommission ferner auf, etwas zu unternehmen, damit sichergestellt ist, dass alle Mitgliedstaaten verlässliche und einheitliche Informationen über die Empfänger von EU-Mitteln liefern, die in das Frühwarnsystem und in die Zentrale Ausschlussdatenbank aufgenommen werden müssen;

    28.

    fordert die Kommission auf, frühzeitig Gespräche und Konsultationen mit betroffenen Akteuren, einschließlich der Zivilgesellschaft, über sämtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Schaffung der Europäischen Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Straftaten zu Lasten der finanziellen Interessen der Union aufzunehmen, wie dies in Artikel 86 des AEUV vorgesehen ist, und die Verabschiedung aller notwendigen Maßnahmen zur Einrichtung dieses Amtes zu beschleunigen;

    29.

    fordert die Ratspräsidentschaft nachdrücklich auf, der Kommission ein Mandat zu erteilen, in kürzester Zeit Übereinkommen über die Betrugsbekämpfung mit Andorra, Monaco und San Marino auszuhandeln und abzuschließen und mit der Schweiz ein neues, weiter gehendes Abkommen auszuhandeln;

    30.

    unterstreicht, dass der aktive Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft eine verstärkte Bekämpfung von Finanz- und Wirtschaftsstraftaten erfordert; fordert die Mitgliedstaaten auf, die einschlägigen Instrumente der Union, einschließlich des Übereinkommens über Rechtshilfe in Strafsachen aus dem Jahre 2000 und seines Protokolls über Bankgeschäfte, des Rahmenbeschlusses über Einziehungsentscheidungen (2006/783/JI) (9) und des Rahmenbeschlusses über Geldstrafen und Geldbußen (2005/214/JI) (10), uneingeschränkt umzusetzen;

    31.

    fordert die Kommission auf, einen Vorschlag zur gegenseitigen Anerkennung der Aberkennung von Rechten auszuarbeiten, insbesondere für die freien Berufe im Finanzsektor, z. B. was den Ausschluss von Personen betrifft, die sich des Straftatbestands des Betrugs schuldig gemacht haben, von der Übernahme der Stelle eines Vorstandsvorsitzenden;

    32.

    fordert die Kommission auf, eine Folgenabschätzung zu entwickeln und einen Vorschlag zur Ausweitung des Besitzstands der EU auf gemeinsame Definitionen von Straftatbeständen im Bereich der Finanz- und Wirtschaftskriminalität auszuarbeiten;

    33.

    vertritt die Auffassung, dass die Unterbindung von Steuerhinterziehung und illegalen Aktivitäten, bei denen Offshore-Oasen beteiligt sind, notwendig ist, um die finanziellen Interessen der Union zu schützen; fordert die Kommission auf, in Erwägung zu ziehen, Unternehmen, die über Offshore-Paradiese Geschäfte tätigen, den Abschluss von Geschäftsvereinbarungen mit Unternehmen zu untersagen, die in der Europäischen Union ansässig sind, wenn der Offshore-Standort die Annahme von Kooperationsabkommen mit der Union einseitig verzögert;

    34.

    stellt fest, dass nach dem Euro-Barometer 200978 % der EU-Bürger der Ansicht sind, dass Korruption ein wesentliches Problem in ihrem Land darstellt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich einzusetzen und für die notwendigen Mittel zu sorgen, damit bei der Vergabe von EU-Mitteln keine Korruption begangen wird, die Beschlagnahme von im Zusammenhang mit Betrug, Steuerhinterziehung, Geldwäsche und damit verbundenen Straftaten erworbenen Vermögensgegenständen beschleunigt wird, und nach den Vorgaben der dritten Richtlinie über die Geldwäsche (Richtlinie 2005/60/EG) (11) klare und transparente Regeln hinsichtlich politisch exponierter Personen anzuwenden; fordert die Kommission auf, baldmöglichst Indikatoren zur Quantifizierung der Anstrengungen zur Betrugsbekämpfung zu entwickeln und dabei besonderes Augenmerk auf die öffentliche Auftragsvergabe zu richten, wie im Stockholm-Programm festgelegt ist; fordert eine engere Zusammenarbeit der Vermögensabschöpfungsstellen, damit die Beschlagnahme der Vermögensgegenstände effizienter erfolgt; fordert die Kommission auf, Sofortmaßnahmen zu ergreifen, um ein verantwortungsvolles Verwaltungshandeln im Steuerbereich zu fördern, insbesondere hinsichtlich des Problems der Steuerparadiese, wie in der diesbezüglichen Entschließung des Parlaments vom 10. Februar 2010 (12) festgelegt ist;

    Arbeit von OLAF

    35.

    würdigt und unterstützt die Arbeit von OLAF und verweist auf die Notwendigkeit, seine uneingeschränkte operationelle Unabhängigkeit bei der Durchführung seiner Untersuchungen sicherzustellen, und hält sie für den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union und somit ihrer Bürger für unerlässlich sowie wesentlich für den Schutz des Ansehens der europäischen Organe; hält es daher für notwendig, dass eine Strategie für die personellen Ressourcen erarbeitet wird, die gewährleistet, dass das hohe Qualitätsniveau seines Personals aufrecht erhalten wird;

    36.

    vertritt die Ansicht, dass OLAF bei der Einleitung seiner Untersuchungen in stärkrem Maße die Arbeit des internen Auditdienstes der Kommission nutzen und sich nicht in erster Linie auf Hinweise von Beamten oder Mitgliedstaaten stützen sollte; hält es ebenfalls für unerlässlich, zu überwachen, ob und wie den Empfehlungen von OLAF vom internen Auditdienst der Kommission Rechnung getragen wird; fordert OLAF deshalb auf, in seinen nächsten Jahresberichten diesbezügliche statistische Daten zu liefern;

    37.

    vertritt die Ansicht, dass zur Erhöhung der Effizienz der Arbeit von OLAF eine korrekte und eingehende Planung der Untersuchungen durch die Verabschiedung einer Ad-hoc-Verfahrensordnung als verbindlicher Richtschnur, die Förderung der SMART-Ziele und der RACER-Indikatoren für die Untersuchungen selbst, die Verstärkung der Zusammenarbeit und die Weitergabe von Daten zwischen OLAF und den nationalen Justizbehörden bereits in der Anfangsphase der Ermittlungen und die zügige Anwendung einer „de minimis“-Politik sowie von Follow-up-Verfahren in der Phase der Einleitung der Ermittlungen von OLAF, wonach Veruntreuungen in unbedeutendem Umfang von anderen Diensten behandelt werden, während wiederkehrende Veruntreuungen in geringem Umfang, die infolge struktureller Probleme zu Unregelmäßigkeiten in großem Umfang führen, für die Ermittlungen von OLAF von Interesse sein könnten, von wesentlicher Bedeutung sind; angesichts ihres Versuchscharakters ein höheres Toleranzniveau zuzugestehen; fordert OLAF daher auf, in seinem nächsten Bericht die diesbezüglichen Fortschritte zu erläutern und anzugeben, wie diese im künftigen Verfahrenshandbuch von OLAF berücksichtigt werden, das demnächst veröffentlicht werden soll;

    38.

    fordert die Kommission auf, OLAF aktiv in die Aushandlung aller Kooperationsabkommen, die die Bekämpfung von Betrug und den Austausch von Informationen über Steuerangelegenheiten zum Gegenstand haben, einzubinden;

    Beziehungen von OLAF zu Europol und Eurojust

    39.

    begrüßt, dass OLAF und Eurojust sich über die konkreten Modalitäten für eine weitere Verbesserung der Koordinierung und der Zusammenarbeit bei der Betrugsbekämpfung verständigt haben;

    40.

    begrüßt die Zusammenarbeit von OLAF und EUROPOL; ist sich dessen bewusst, dass durch die Kombination der analytischen Ressourcen von EUROPOL und der operativen Erfahrung von OLAF den Mitgliedstaaten ein effizienter Dienst angeboten und Doppelarbeit vermieden werden kann; fordert OLAF auf, in seinem nächsten Jahresbericht die praktischen Auswirkungen zu erläutern, die sich aus der Änderung des Status von EUROPOL ab dem 1. Januar 2010 ergeben;

    Zusammenarbeit zwischen OLAF und den Mitgliedstaaten

    41.

    bedauert, dass Anhang I zum Jahresbericht 2008 (Anwendung von Artikel 280 EG-Vertrag durch die Mitgliedstaaten im Jahr 2008 (SEK(2009)1002)) sowohl bezüglich der Art und Weise, in der die Mitgliedstaaten auf den Fragenkatalog der Kommission antworten, als auch hinsichtlich der von der Kommission gestellten Fragen, die nicht zu einer verwertbaren Antwort führen können bzw. auf die der betreffende Mitgliedstaat leicht eine ausweichende Antwort geben kann, Lücken aufweist; fordert die Kommission daher auf, zu bewerten, ob dieser Fragenkatalog nicht in Zusammenarbeit mit den Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten geändert werden muss, damit das Verfahren zugleich effizient und wirksam wird;

    42.

    fordert OLAF auf, in seinem nächsten Bericht eine eingehende Analyse der Strategien und der von den einzelnen Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung und zur Verhütung und Ermittlung von Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von EU-Mitteln, einschließlich Unregelmäßigkeiten infolge von Korruption, vorzulegen; vertritt die Ansicht, dass der Ausführung der Mittel der Agrar- und Strukturfonds besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte; vertritt die Ansicht, dass in dem Bericht, der durch 27 länderspezifische Dossiers ergänzt wird, das Vorgehen der Justiz- und Ermittlungsbehörden der einzelnen Länder sowie die Qualität und der Umfang der durchgeführten Kontrollen und die Statistiken und die Gründe für die Fälle, in denen die nationalen Behörden den Hinweisen von OLAF nicht nachgegangen sind, analysiert werden müssen; vertritt ferner die Ansicht, dass der Bericht eine nützliche Wissensbasis liefern und dazu beitragen muss, die Strategie von OLAF und die bei Sonderermittlungen geltenden Prioritäten besser zu definieren und maßgeschneiderte Initiativen einzuleiten sowie die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und die Effizienz von OLAF und der örtlichen Kontrollbehörden zu verbessern;

    43.

    unterstreicht, dass die Mitgliedstaaten nach den Rechtsvorschriften der EU verpflichtet sind, alle Unregelmäßigkeiten binnen zwei Monaten nach Ablauf des Quartals zu melden, in dem die jeweilige Unregelmäßigkeit Gegenstand einer Voruntersuchung der Verwaltungs- oder Justizbehörden war und/oder in dem neue Informationen über eine bereits gemeldete Unregelmäßigkeit bekannt wurden; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, alle gebotenen Anstrengungen zu unternehmen, um die zwischen der Feststellung und der Mitteilung der Unregelmäßigkeiten bestehende Kluft zu schließen und dabei auch die nationalen Verwaltungsverfahren zu straffen;

    44.

    fordert die Kommission auf, das Verfahren für die Annahme der Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften (2001/0115(COD)), die seit 2002 im Rat blockiert ist, und der Verordnung über die gegenseitige Amtshilfe zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft (2004/0172(COD)), die seit 2005 vom Rat blockiert wird, neu in die Wege zu leiten;

    *

    * *

    45.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Europäischen Rechnungshof, dem OLAF-Überwachungsausschuss und OLAF zu übermitteln.


    (1)  http://ec.europa.eu/anti_fraud/reports/olaf/2008/EN.pdf.

    (2)  http://ec.europa.eu/anti_fraud/reports/sup_comm/2008-2009/Activity-report_en.pdf.

    (3)  ABl. C 295 vom 18.11.2008, S. 1.

    (4)  ABl. C 269 vom 10.11.2009, S. 1.

    (5)  Angenommene Texte, P7_TA(2009)0090.

    (6)  ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1.

    (7)  ABl. L 355 vom 15.12.2006, S. 56.

    (8)  Verordnung (EG) Nr. 1975/2006 der Kommission vom 7. Dezember 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates hinsichtlich der Kontrollverfahren und der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen bei Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (ABl. L 368 vom 23.12.2006, S. 74).

    (9)  ABl. L 328 vom 24.11.2006, S. 59.

    (10)  ABl. L 76 vom 22.3.2005, S. 16.

    (11)  ABl. L 309 vom 25.11.2005, S. 15.

    (12)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0020.


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