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Document 52010IP0152

Mitteilung der Kommission über Maßnahmen zur Krebsbekämpfung: Europäische Partnerschaft Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Mai 2010 zu der Mitteilung der Kommission über Maßnahmen zur Krebsbekämpfung: Europäische Partnerschaft (2009/2103(INI))

ABl. C 81E vom 15.3.2011, p. 95–106 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.3.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 81/95


Donnerstag, 6. Mai 2010
Mitteilung der Kommission über Maßnahmen zur Krebsbekämpfung: Europäische Partnerschaft

P7_TA(2010)0152

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Mai 2010 zu der Mitteilung der Kommission über Maßnahmen zur Krebsbekämpfung: Europäische Partnerschaft (2009/2103(INI))

2011/C 81 E/19

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über Maßnahmen zur Krebsbekämpfung: Europäische Partnerschaft (KOM(2009)0291),

in Kenntnis des Beschlusses Nr. 1350/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (1) vom 23. Oktober 2007 über ein zweites Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit (2008-2013),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Oktober 2008 zum Weißbuch „Gemeinsam für die Gesundheit: ein strategischer Ansatz der EU für 2008–2013“ (2),

in Kenntnis des Beschlusses Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3) vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013),

in Kenntnis der am 10. Juni 2008 angenommenen Schlussfolgerungen des Rates über die Verringerung der europäischen Krebsbelastungen (4),

in Kenntnis der Empfehlung 2003/878/EG des Rates (5) vom 2. Dezember 2003 zur Krebsfrüherkennung,

unter Hinweis auf seine Erklärung vom 11. Oktober 2007 zur Notwendigkeit einer umfassenden Strategie gegen den Krebs (6),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. April 2008 zur Bekämpfung von Krebs in der erweiterten Europäischen Union (7),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2006 zu Brustkrebs in der erweiterten Europäischen Union (8),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juni 2003 zu Brustkrebs in der Europäischen Union (9),

in Kenntnis des Beschlusses Nr. 646/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. März 1996 über einen Aktionsplan zur Krebsbekämpfung innerhalb des Aktionsrahmens im Bereich der öffentlichen Gesundheit (1996-2000) (10),

in Kenntnis des Beschlusses des Rates 2004/513/EG vom 2. Juni 2004 über den Abschluss des Rahmenübereinkommens der WHO zur Eindämmung des Tabakkonsums (11),

in Kenntnis des Europäischen Kodex zur Krebsbekämpfung: dritte Fassung,

in Kenntnis des Weltkrebsberichts 2008 der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC),

unter Hinweis auf die Erklärung des Europäischen Parlaments zu Hepatitis C (12),

unter Hinweis auf die Tätigkeit und die Schlussfolgerungen der parteiübergreifenden Interessengruppe „MEPs Against Cancer“ (MAC),

gestützt auf Artikel 184 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf Artikel 35 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (13),

gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit und der Stellungnahmen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie des Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A7-0121/2010),

A.

in der Erwägung, dass Krebs sich trotz des medizinischen Fortschritts weltweit epidemisch ausbreitet,

B.

in der Erwägung, dass infolge von Maßnahmen gegen das Rauchen, der Verbesserung der sekundären Prävention und der Behandlung bestimmter Krebsarten in einigen Ländern Fortschritte bei der Eindämmung von Krebs zu verzeichnen sind (14),

C.

in der Erwägung, dass Krebs nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation eine der Haupttodesursachen weltweit ist und im Jahr 2004 für rund 13 % aller Todesfälle verantwortlich war,

D.

in der Erwägung, dass Krebs 2006 die zweithäufigste Todesursache darstellte und für zwei von zehn Todesfällen bei Frauen und drei von zehn Todesfällen bei Männern verantwortlich war, was jährlich etwa 3,2 Millionen EU-Bürgern entspricht, bei denen Krebs diagnostiziert wird, wobei die Todesfälle in der Mehrzahl durch Lungen-, Darm- und Brustkrebs verursacht werden,

E.

in der Erwägung, dass nach Schätzungen der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) bei einem von drei Europäern im Laufe seines Lebens Krebs diagnostiziert wird und dass einer von vier Europäern an dieser Krankheit stirbt,

F.

in der Erwägung, dass Prognosen zufolge 2010 drei Millionen Europäer an Krebs erkranken und fast zwei Millionen an Krebs sterben werden, und dass Prognosen für 2020 zufolge 3,4 Millionen Europäer an Krebs erkranken und über 2,1 Millionen an dieser Krankheit sterben werden,

G.

in der Erwägung, dass bei den häufigsten Krebsarten Unterschiede zwischen Frauen und Männern bestehen und dass Frauen hauptsächlich von Brust-, Gebärmutterhals-, Gebärmutterschleimhaut-, Eileiter-, Eierstock- und Scheidenkrebs, aber auch häufig von Magen- und Darmkrebs betroffen sind; in der Erwägung, dass die Häufigkeit von Brustkrebserkrankungen bei Frauen in vielen europäischen Ländern zunimmt, wobei auch jüngere Frauen betroffen sind, und dass in der EU alljährlich 275 000 Frauen an Brustkrebs erkranken,

H.

in der Erwägung, dass der Kampf gegen Krebs als wesentlicher Teil der Gesundheitsstrategie anzusehen ist,

I.

in der Erwägung, dass rund 30 % aller Krebsfälle durch Früherkennung und Behandlung verhindert bzw. die Folgen verringert werden können und dass die Wirksamkeit der nationalen Früherkennungsprogramme für Frauen unterschiedlich ist und von der Erfassung der weiblichen Bevölkerung, der Zugänglichkeit zur Mammographie und deren Qualität, der Behandlung und anderen Faktoren abhängt,

J.

in der Erwägung, dass bei Krebs im Kindesalter, der Hauptursache krankheitsbedingter Todesfälle bei jungen Menschen, durch eine erfolgreiche Behandlung eine Überlebensrate von 80 % erzielt werden kann,

K.

in der Erwägung, dass zur Prävention sowohl die primäre Prävention zur Verhinderung von Neuerkrankungen als auch die sekundäre Prävention mit Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennung gehören,

L.

in der Erwägung, dass eine wirksame primäre Prävention erheblich zur Verbesserung der Gesundheit beitragen kann, indem bevölkerungsnahe Initiativen und Maßnahmen zur Förderung einer gesunden Lebensweise durchgeführt werden,

M.

in der Erwägung, dass zur Prävention sowohl die primäre Prävention zur Verhinderung von Neuerkrankungen durch Verringerung der Exposition der Bevölkerung gegenüber krebsrelevanten Schadstoffen in der Umwelt als auch die sekundäre Prävention mit Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennung gehören,

N.

in der Erwägung, dass Gebärmutterhalskrebs (die nach Brustkrebs zweithäufigste Krebsart bei Frauen) durch eine geeignete Behandlung wie eine präventive Impfung gegen karzinogene Viren verhindert werden kann,

O.

in der Erwägung, dass Krebs durch zahlreiche und vielfältige Faktoren verursacht wird und dass deshalb ein neues Paradigma zur Krebsvorbeugung erforderlich ist, das sich in gleicher Weise mit den genetischen, den auf den Lebensstil zurückzuführenden, den berufs- und den umweltbedingten Ursachen befasst, so dass die tatsächlichen kombinierten Auswirkungen der verschiedenen Ursachen deutlich werden und nicht isolierte Ursachen im Mittelpunkt stehen,

P.

in der Erwägung, dass zu den Umweltfaktoren nicht nur Passivrauchen, Strahlung und eine übermäßige UV-Exposition zählen, sondern auch die Exposition gegenüber chemischen Schadstoffen, die infolge industrieller Verfahren, landwirtschaftlicher Praktiken usw. in Lebensmitteln, in der Luft, im Boden und im Wasser enthalten sind, oder das Vorhandensein solcher Stoffe in Bauprodukten, Konsumgütern usw.,

Q.

in der Erwägung, dass die Krankheit in erster Linie eine Folge der individuellen Exposition gegenüber krebserregenden Stoffen ist, die der Mensch mit der Atemluft, beim Essen und beim Trinken aufnimmt oder denen er im persönlichen oder Arbeitsumfeld ausgesetzt ist, und dass Gewohnheiten wie Tabakkonsum, Ernährungsweise und körperliche Betätigung – ebenso wie die Arbeits- und Umweltbedingungen – bei der Entstehung von Krebs eine wichtige Rolle spielen,

R.

in der Erwägung, dass der Weltgesundheitsorganisation zufolge mindestens 10 % der Krebstoten in jedem Jahr direkt auf eine Exposition gegenüber Karzinogenen am Arbeitsplatz zurückzuführen sind und dass sich eine solche Exposition durch den Austausch von karzinogenen Stoffen durch weniger schädliche Stoffe vermeiden ließe,

S.

in der Erwägung, dass die rasche Zunahme einiger Krebsarten, darunter z. B. Hodenkrebs und Non-Hodgkin-Lymphom, sowie die Zunahme der Krebserkrankungen im Kindesalter um jährlich 1 % in Europa in den letzten 20 Jahren nach Aussage der WHO ein Hinweis auf den Einfluss von Umweltfaktoren ist,

T.

in der Erwägung dass eine wirksame, auf Früherkennung abzielende sekundäre Prävention auch erheblich zur Verbesserung der Gesundheitsprävention und somit zur Verbesserung der Gesundheit beitragen kann; in der Erwägung, dass Prognosen zufolge durch die Einführung von Vorsorgeuntersuchungen auf Gebärmutterhalskrebs, die 100 % der Bevölkerung erfassen, der Verlust von Lebensjahren um schätzungsweise mehr als 94 % gesenkt und pro 152 Pap-Abstriche ein Lebensjahr gewonnen werden könnte,

U.

in der Erwägung, dass chemische Stoffe mit endokriner Wirkung eine wichtige Rolle bei der Entstehung von Krebs, beispielsweise bei Brustkrebs oder Hodenkrebs, spielen können und daher besondere Maßnahmen erfordern,

V.

in der Erwägung, dass Europas Gesundheitssysteme mit Blick auf ihre langfristige Fähigkeit vor großen Herausforderungen stehen, wobei an erster Stelle die Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf den Arbeitskräftebedarf und die Gesamtausgaben im Gesundheitswesen zu nennen sind und zudem neue Technologien, wenngleich sie erhebliche Vorteile mit sich bringen, entsprechend ausgebildetes Personal und möglicherweise höhere Ausgaben erfordern,

W.

in der Erwägung, dass einige Krebsarten wie z. B. Gebärmutterhalskrebs bei einigen Gruppen von Migrantinnen wesentlich häufiger auftreten und dass daher sichergestellt werden muss, dass Präventions- und Früherkennungsprogramme auf diese Hochrisikogruppen ausgerichtet und für sie verfügbar sind,

X.

in der Erwägung, dass die alternde Bevölkerung der Union einer der Gründe für die unionsweit zunehmende Krebsbelastung ist, dass die Zunahme von Krebserkrankungen eine zusätzliche Belastung für die staatlichen Finanzen und die Produktivität der Privatwirtschaft darstellt und dass eine Verringerung der Anzahl der Krebserkrankungen auch zu einer Verbesserung der langfristigen wirtschaftlichen Indikatoren beiträgt,

Y.

in der Erwägung, dass die Krebsprävalenz in Zusammenhang mit zunehmendem Alter steht und auch eng mit hohem Alter zusammenhängt und dass mit der Alterung der Bevölkerung die Häufigkeit von Krebserkrankungen insgesamt ebenfalls zunehmen wird; in der Erwägung, dass sich dieser Trend hauptsächlich bei älteren Frauen zeigen wird, da Frauen immer noch eine höhere Lebenserwartung haben als Männer und dass daher sichergestellt werden muss, dass Präventions- und Früherkennungsprogramme nicht nur für Frauen mittleren Alters, sondern auch für ältere sowie für hochbetagte Frauen zugänglich sind,

Z.

in der Erwägung, dass sich nach dem Vertrag von Lissabon die geteilte Zuständigkeit der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten auf gemeinsame Sicherheitsanliegen im Bereich der öffentlichen Gesundheit wie den Schutz der körperlichen und geistigen Gesundheit erstreckt,

AA.

in der Erwägung, dass der Prozentsatz der Menschen, die an Krebs sterben, in den neuen Mitgliedstaaten höher ist als in der EU-15,

AB.

in der Erwägung, dass nach Schätzungen der WHO bei mindestens einem Drittel aller Krebsfälle eine Vorbeugung möglich ist und dass die Vorbeugung die kostenwirksamste langfristige Strategie für die Eindämmung von Krebs ist; in der Erwägung, dass Krebserkrankungen verhindert werden könnten, wenn die wichtigsten Risikofaktoren wie Rauchen, Übergewicht, geringer Verzehr von Obst und Gemüse, Bewegungsmangel, Alkoholkonsum, Krankheitserreger sowie Exposition gegenüber bestimmten chemischen Stoffen und ionisierender Strahlung verändert bzw. vermieden würden,

AC.

in der Erwägung, dass eine mangelhafte Ernährung, Bewegungsmangel, Übergewicht sowie Tabak- und Alkoholkonsum Risikofaktoren sind, die auch zu anderen chronischen Krankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes Typ 2 und Atemwegserkrankungen führen können, und dass Programme zur Krebsprävention daher im Rahmen eines integrierten Programms zur Prävention chronischer Krankheiten durchgeführt werden sollten,

AD.

in der Erwägung, dass bereits 1987 Experten den Europäischen Kodex zur Krebsbekämpfung als faktengestütztes Präventionsinstrument entwickelt haben,

AE.

in der Erwägung, dass aufgrund der bestürzenden und inakzeptablen Unterschiede in der Qualität von Krebsbehandlungseinrichtungen, Krebsfrüherkennungsprogrammen, faktengestützten Leitlinien für bewährte Verfahren, Einrichtungen für Radiotherapie und beim Zugang zu Medikamenten gegen Krebs in Europa große Unterschiede bei den Fünf-Jahres-Überlebensraten bei den meisten Krebsarten bestehen,

AF.

in der Erwägung, dass gesundheitliche Ungleichheiten in der Europäischen Union immer noch weit verbreitet sind und dass benachteiligte Gruppen – in Folge begrenzten Zugangs zu Ressourcen, Informationen und Leistungen – ein höheres Risiko haben, nachteilige gesundheitliche Folgen zu erleiden als sozial und wirtschaftlich besser gestellte Gruppen,

AG.

in der Erwägung, dass sich Krebserkrankungen verringern und eindämmen lassen, indem faktengestützte Strategien für die Früherkennung und den Umgang mit Krebspatienten eingesetzt werden,

AH.

in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge 25 % aller durch Krebs verursachten Todesfälle in der Union auf das Rauchen zurückgeführt werden können; in der Erwägung, dass weltweit 80 bis 90 % der durch Lungenkrebs verursachten Todesfälle auf das Rauchen zurückzuführen sind und der Anteil junger Raucherinnen steigt, woraus sich für die Zukunft ein erhöhtes Lungenkrebsrisiko bei Frauen ergibt,

AI.

in der Erwägung, dass sich die Zahl der Leberkrebsfälle in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt hat und dass es 2006 50 300 neue Krebsfälle in der EU-27 gab und 45 771 Menschen an dieser Krankheit gestorben sind; in der Erwägung, dass abgesehen von den Faktoren Übergewicht und Alkoholkonsum 75 bis 85 % der Fälle von primärem Leberkrebs auf persistierende Infektionen mit dem Hepatitis-Virus (B oder C) zurückzuführen sind,

AJ.

in der Erwägung, dass der Lebensstil und insbesondere die Ernährungsgewohnheiten die Entwicklung von Tumoren nachweislich beeinflussen und dass durch die Erhaltung eines guten Ernährungszustands folglich die Überlebenschancen (zumindest bei bestimmten Tumorarten) und die Lebensqualität von Krebspatienten erwiesenermaßen steigen,

AK.

in der Erwägung, dass bestimmte Krebserkrankungen vermieden werden können und der allgemeine Gesundheitszustand sich verbessern lässt, wenn die Menschen gesundheitsbewusster leben; in der Erwägung, dass Krebs heilbar ist bzw. dass die Heilungschancen umso größer sind, je früher eine Erkrankung erkannt wird,

AL.

in der Erwägung, dass Krebs auch in engem Zusammenhang mit dem sozialen und wirtschaftlichen Status steht, dass die Gruppen mit dem niedrigsten Bildungsstand das höchste Krebsrisiko aufweisen und dass außerdem die Überlebensraten bei Patienten aus den unteren sozioökonomischen Schichten durchweg niedriger sind als bei sozial höher gestellten Patienten,

AM.

in der Erwägung, dass ein gut konzipiertes und gut durchgeführtes nationales Krebsüberwachungsprogramm unabhängig von einer eventuellen Mittelknappheit die Krebsinzidenz und -sterblichkeit in manchen Fällen um mehr als 70 % verringert und die Lebensqualität von Krebspatienten verbessert,

AN.

in der Erwägung, dass zwischen den Mitgliedstaaten weitreichende Unterschiede bestehen, was die Entwicklung, Durchführung und Qualität von Krebsbekämpfungsplänen angeht,

AO.

in der Erwägung, dass eine landesweite Durchführung von wirksamen, auf die Bevölkerung ausgerichteten Früherkennungsprogrammen – in Übereinstimmung mit gegebenenfalls bereits vorhandenen europäischen Leitlinien – die Qualität und die Zugänglichkeit von Krebsfrüherkennungs-, Diagnose- und Therapieleistungen für die Bevölkerung und dadurch auch die Krebsbekämpfung erheblich verbessert,

AP.

in der Erwägung, dass es in der EU gegenwärtig erhebliche qualitative Unterschiede bei den Krebsvorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen und den Anschlussmaßnahmen gibt und dass diese Unterschiede insbesondere die Durchführung von Früherkennungsverfahren betreffen, die zu einer kostenwirksamen und messbaren Verringerung der durch Erkrankungen entstehenden Kosten beitragen,

AQ.

in der Erwägung, dass nationale Krebsregister in allen Mitgliedstaaten unverzichtbar sind, um vergleichbare Daten über Krebs zu erhalten,

AR.

in der Erwägung, dass die interinstitutionelle Zusammenarbeit die Effizienz der gemeinsamen Anstrengungen erhöhen kann,

AS.

in der Erwägung, dass die Onkologie nicht in allen Mitgliedstaaten als medizinisches Fachgebiet anerkannt ist und dass eine fortlaufende medizinische Weiterbildung ermöglicht werden muss,

AT.

in der Erwägung, dass der freie Personenverkehr und die Arbeitnehmerfreizügigkeit im Gemeinschaftsrecht verankert sind und dass die Niederlassungsfreiheit grundsätzlich sicherstellt, dass Angehörige der Gesundheitsberufe zum Vorteil der Patienten und unter Vermeidung der zahlreichen mit dem grenzüberschreitenden Patientenverkehr verbundenen Probleme dorthin gehen, wo sie am meisten gebraucht werden,

AU.

in der Erwägung, dass körperliche und psychische Gesundheit eng miteinander zusammenhängen und dass diese Wechselbeziehung bei der Betreuung von Krebspatienten und anderen Dienstleistungsnutzern allzu häufig außer Acht gelassen wird,

AV.

in der Erwägung, dass die Komplexität von Krebserkrankungen eine verbesserte Kommunikation zwischen den vielen verschiedenen Fachkräften erfordert, die an der Behandlung von Krebspatienten beteiligt sind, und in der Erwägung, dass die psychosoziale und psychische Betreuung von Krebspatienten ihre Lebenserwartung und Lebensqualität verbessern kann,

AW.

in der Erwägung, dass es gegenwärtig Unterschiede beim Zugang zur medizinischen Information für Krebspatienten gibt und dass die Krebspatienten in jedem Stadium ihrer Erkrankung dringend mehr Informationen erhalten müssen,

1.

begrüßt den Vorschlag der Kommission zur Einrichtung einer Europäischen Partnerschaft für Maßnahmen zur Krebsbekämpfung im Zeitraum 2009-2013, die die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen zur Krebsbekämpfung unterstützen soll, indem sie einen Rahmen für die Ermittlung und den Austausch von Informationen, Handlungskompetenz und Fachkenntnissen im Bereich Krebsprävention und -bekämpfung bereitstellt und dabei wichtige Interessenvertreter aus der gesamten Europäischen Union in diese Bemühungen einbindet;

2.

stellt fest, dass durch nachdrückliche Krebsbekämpfungsmaßnahmen auf europäischer Ebene die Rahmenbedingungen für ein koordiniertes Vorgehen auf der Ebene der Mitgliedstaaten sowie auf regionaler und lokaler Ebene geschaffen werden können; ist der Auffassung, dass die Europäische Partnerschaft für Maßnahmen zur Krebsbekämpfung an die bisherigen Arbeiten der europäischen Institutionen im Gesundheitsbereich anknüpfen und sich um den Aufbau von Partnerschaften mit anderen Diensten und Sektoren bemühen sollte, um die Verfolgung eines umfassenden Ansatzes zur Prävention und Behandlung von Krebs zu gewährleisten;

3.

stellt fest, dass gemäß Artikel 168 AEUV in erster Linie die Mitgliedstaaten für Maßnahmen im Bereich der Gesundheitspolitik zuständig sind, hält es jedoch für notwendig, einen „Fahrplan“ der Gemeinschaft festzulegen, und ermutigt die Kommission und die Mitgliedstaaten, gemeinsam tätig zu werden und dabei den Bereich Medizin als Querschnittsaufgabe auch in Politikbereiche wie Bildung, Umwelt, Forschung und Soziales einzubeziehen;

4.

betont, dass eine engere Zusammenarbeit mit Interessenvertretern unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft sowie von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen auf internationaler, europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene erfolgen muss, damit die Partnerschaft repräsentativ ist und wirksam funktionieren kann; vertritt die Auffassung, dass die Europäische Partnerschaft für Maßnahmen zur Krebsbekämpfung Interessenvertreter, denen wirklich an einer Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung gelegen ist, für eine Mitarbeit gewinnen sollte; hebt hervor, dass der potenzielle Beitrag dieses Forums zur Erarbeitung und Verbreitung von Leitlinien für bewährte Verfahren nicht zu unterschätzen ist; vertritt die Auffassung, dass die Partnerschaft außerdem Kommunikationsbeziehungen zu andern Gremien wie dem EU-Forum zur Gesundheitspolitik herstellen sollte, damit bei den Initiativen zur Krebsbekämpfung auch andere Aspekte wie gesundheitliche Ungleichheiten, gesundheitliche Determinanten und die Rolle der Angehörigen der Gesundheitsberufe gebührende Berücksichtigung finden, die allesamt einen unverkennbaren Einfluss auf die Prävalenz und Behandlung von Krebs haben;

5.

ruft die Kommission und den Europäischen Rat auf, mit dem Europäischen Parlament im Rahmen einer gut koordinierten interinstitutionellen Partnerschaft zusammenzuarbeiten, um die Krebsbelastung zu reduzieren, und die mit dem Vertrag von Lissabon geschaffene Rechtsgrundlage für den Schutz der öffentlichen Gesundheit und die Prävention von Krankheiten zu nutzen; betont, dass die Kommission und der Europäische Rat die verschiedenen formellen und informellen Strukturen beachten sollten, die für Konsultationen mit den Mitgliedern des Europäischen Parlaments zur Verfügung stehen;

6.

fordert die Kommission auf, nähere Angaben zu Art und Herkunft der Finanzmittel der Europäischen Partnerschaft zur Krebsbekämpfung zu machen;

7.

betont, dass ein umfassendes Konzept der Krebsbekämpfung und multidisziplinäre Teams für eine wirksamere Behandlung von Krebspatienten sorgen können und dass die integrierte Versorgung von Krebspatienten unter Berücksichtigung psychosozialer und psychischer Unterstützung von entscheidender Bedeutung ist und deshalb gefördert werden sollte;

8.

betont, dass besondere Maßnahmen zur Bekämpfung seltener und weniger verbreiteter Krebsarten ergriffen werden sollten, um eine schnellere Diagnosestellung und eine breitere Verfügbarkeit von Expertenwissen in Kompetenzzentren zu ermöglichen;

9.

erklärt, dass das Europäische Parlament und der Rat nach dem Vertrag von Lissabon gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen auch Fördermaßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der menschlichen Gesundheit erlassen können;

10.

ist der Ansicht, dass der Erfolg der Partnerschaft angesichts fehlender zusätzlicher Finanzmittel bis zum Ende des derzeitigen Finanzrahmens (2013) von der optimalen Nutzung der verfügbaren Ressourcen abhängt;

11.

fordert die Mitgliedstaaten auf, schnellstmöglich integrierte Pläne zur Krebsbekämpfung aufzustellen, da diese bei der Verwirklichung des ehrgeizigen Fernziels der Partnerschaft, die Krebsbelastung bis 2020 um 15 % zu reduzieren, eine entscheidende Rolle spielen;

12.

fordert die Kommission auf, die von der Partnerschaft zur Krebsbekämpfung geleisteten Vorarbeiten in Bezug auf Krebsbekämpfungspläne zu nutzen und einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für Pläne zur Krebsbekämpfung vorzulegen; fordert die Kommission auf, die Durchführung der angenommenen Empfehlung und die erzielten Fortschritte einer unabhängigen jährlichen Bewertung zu unterziehen;

13.

unterstreicht, dass Prävention die kosteneffizienteste Option ist, da bei einem Drittel der Krebsfälle eine Vorbeugung möglich ist, und fordert, dass sowohl für die primäre als auch für die sekundäre Prävention systematisch und strategisch mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden; unterstreicht, wie wichtig es ist, weiterhin in den Gesundheitsbereich und insbesondere in präventive Maßnahmen zu investieren; hebt hervor, dass die Kommission und der Europäische Rat in diesem Zusammenhang weitere Aktionen zur Gewährleistung eines gesundheitsfördernden Umfeldes ins Auge fassen sollten, darunter Initiativen rund um das Thema Tabak, Ernährung und Alkohol sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Möglichkeiten für eine körperliche Betätigung;

14.

fordert die Partnerschaft auf, dafür zu sorgen, dass bei allen Arbeiten zum Thema „Gesundheitsförderung und Prävention“ und zum Thema „Forschung“ auch Umweltfaktoren Berücksichtigung finden, wobei nicht nur Passivrauchen, Strahlung und übermäßige UV-Exposition als Umweltfaktoren zu definieren sind, sondern auch gefährliche Chemikalien, denen die Menschen in Innenräumen und im Freien ausgesetzt sind, darunter auch Stoffe mit endokriner Wirkung;

15.

vertritt die Auffassung, dass die Bekämpfung der „Risikofaktoren“ für Krebs der Schlüssel zur Prävention ist, und fordert die Mitgliedstaaten auf, dies zu ihrem vorrangigen Ziel zu machen;

16.

hebt hervor, dass bei einer steigenden Zahl chronischer Krebspatienten, die unheilbar erkrankt sind, aber für einige Jahre stabilisiert werden können, das Augenmerk zunehmend auf die Lebensqualität gelegt werden muss;

17.

betont, dass Maßnahmen zur Verringerung von Ungleichheiten bei der Krebsbelastung die Förderung von Gesundheit-, öffentlichen Bildungs- und Präventionsprogrammen sowie die Erfassung von Daten aus bevölkerungsbezogenen nationalen Registern und vergleichbaren, vollständigen und genauen Krebsregistern beinhalten müssen;

18.

fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten mit hoher Krebssterblichkeit dabei zu unterstützen, ihre nationalen Krebsregister so umzustrukturieren, dass die Daten geliefert werden, die für ein stärker zielgerichtetes politisches Handeln in besserer Kenntnis der Sachverhalte benötigt werden;

19.

fordert nachdrücklich, dass die Prävention und Eindämmung von Krankheiten, die zu einer Krebserkrankung führen können, wie beispielsweise die primäre und sekundäre Prävention viraler Hepatitis und gegebenenfalls ihre Behandlung, neben der Gesundheitsförderung und der Bekämpfung von Übergewicht und Alkoholkonsum Gegenstand von Maßnahmen der Partnerschaft zur Krebsbekämpfung und künftiger EU-Initiativen wie einer überarbeiteten Empfehlung des Rates zur Krebsvorsorge sein sollten;

20.

betont, dass Vorsorgeuntersuchungen eines der wichtigsten Instrumente im Kampf gegen den Krebs sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, in Krebsvorsorgeprogramme zu investieren, und ist der Auffassung, dass solche Programme am wirksamsten sind, wenn sie von möglichst breiten Bevölkerungskreisen regelmäßig genutzt werden können;

21.

betont, dass integrierte Forschung (Grundlagen- und klinische Forschung) betrieben werden sollte, um die Rolle der Ernährung in der Krebsprävention und die Behandlung einer mit Krebs zusammenhängenden Fehlernährung zu untersuchen, und dass validierte und allgemein anerkannte Leitlinien über die Ernährungsunterstützung für Krebspatienten entwickelt werden sollten; fordert die Kommission daher auf, Mittel für die Entwicklung und Validierung integrierter Forschungsarbeiten (Grundlagen- und klinische Forschung) zur Rolle der Ernährung in der Krebsprävention und zur Behandlung einer mit Krebs zusammenhängenden Fehlernährung sowie zur Entwicklung allgemein anerkannter Leitlinien über die Ernährungsunterstützung für Krebspatienten bereitzustellen, die sich an Angehörige der Sozial- und Gesundheitsberufe in ganz Europa richten; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Umsetzung dieser Leitlinien zu fördern;

22.

betont, dass der Europäische Kodex zur Krebsbekämpfung überarbeitet und sein Bekanntheitsgrad in der EU-27 gesteigert werden muss und dass im Rahmen der Europäischen Partnerschaft für Maßnahmen zur Krebsbekämpfung besondere Anstrengungen mit Blick auf die neuen Mitgliedstaaten unternommen werden müssen;

23.

fordert die Mitgliedstaaten auf, eine verbindliche Registrierung von Krebsfällen mit einer europaweit standardisierten Terminologie einzurichten, um die Bewertung der auf die Bevölkerung ausgerichteten Programme zur Vorbeugung, Früherkennung und Behandlung sowie der Überlebensraten und die Vergleichbarkeit der Daten zwischen den Mitgliedstaaten zu ermöglichen;

24.

weist darauf hin, dass sich Krebserkrankungen verringern und eindämmen lassen, indem faktengestützte Strategien für die Früherkennung und den Umgang mit Krebspatienten umgesetzt werden, wobei diejenigen, die die Früherkennung nutzen sollten, entsprechend informiert und für die Vorteile der Früherkennung sensibilisiert werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf zu prüfen, inwieweit Brustkrebs-Screening bei Frauen unter 50 Jahren und über 69 Jahren sinnvoll ist, und fordert die Kommission auf, entsprechende Auskünfte einzuholen und zu prüfen;

25.

betont, dass es dringend erforderlich ist, überall in der EU-27 geltende gemeinsame Normen für hochwertige Behandlungen von Krebserkrankungen bei Kindern zu vereinbaren;

26.

ruft die Mitgliedstaaten auf, mehr für die Aufklärung über geschlechtsspezifische Krebsarten zu tun, damit Präventionsmaßnahmen und Vorsorgeuntersuchungen für diese Krankheiten stärker genutzt werden;

27.

fordert die Kommission auf, im Rahmen des Siebten Forschungsrahmenprogramms Fördermittel für die Weiterentwicklung von blut- und urinbasierten Tests (Biomarker-Tests) bereitzustellen, da diese Früherkennungstests zukunftsträchtige Instrumente für den Nachweis verschiedener Krebsarten (Prostata-, Dickdarm-, Eierstock-, Nieren- und Blasenkrebs) darstellen;

28.

ist der Ansicht, dass die im jetzigen RP7 für die Krebsbekämpfung bereitgestellten Mittel effizienter eingesetzt werden sollten, indem beispielsweise die Koordinierung der einzelnen Krebsforschungszentren in der EU verbessert wird;

29.

fordert die Kommission auf, ihrer Unterstützungsfunktion in vollem Umfang dadurch gerecht zu werden, dass sie gemeinsame Maßnahmen im Bereich Forschung einführt;

30.

fordert, dass die Forschung zur Krebsprävention unter Einbeziehung der Auswirkungen von schädlichen Chemikalien und Umweltbelastungen, der Ernährung, des Lebensstils und genetischer Faktoren sowie von deren Wechselwirkungen verstärkt gefördert wird und dass der Zusammenhang zwischen Krebs und potenziellen Risikofaktoren wie Tabak, Alkohol sowie pharmazeutischen und synthetischen Umwelthormonen weiter erforscht wird;

31.

stellt fest, dass die tschechische Regierung das im Februar 2005 in Kraft getretene WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums noch nicht ratifiziert hat, und fordert sie nachdrücklich auf, dies zu tun;

32.

fordert, dass bei der Forschung im Bereich des Biomonitoring vorrangiges Augenmerk auf die wichtigsten Quellen der Exposition gegenüber krebserregenden Stoffen gelegt wird, darunter insbesondere auf den Verkehr, die Emissionen der Industrie, die Luftqualität in Großstädten und die Stoffeinträge und Oberflächengewässer in der Umgebung von Mülldeponien;

33.

fordert die Kommission auf, für ein zügigeres Handeln im Rahmen der Gemeinschaftsstrategie für Umwelthormone zu sorgen;

34.

betont, dass Forschungsergebnisse so rasch wie möglich in konkrete Aktionen umgesetzt werden sollten und dass laufende Forschungsarbeiten nicht als Vorwand dafür dienen dürfen, die Bekämpfung von Faktoren aufzuschieben, die nachweislich oder mutmaßlich Krebs verursachen oder fördern;

35.

ruft die Kommission auf, die Mitgliedstaaten zu ermutigen, Maßnahmen zur Förderung der Grundsätze der „Globalen Strategie für Ernährung, Bewegung und Gesundheit“ zu ergreifen, die von der Weltgesundheitsorganisation 2004 ins Leben gerufen wurde;

36.

ist der Ansicht, dass mehr Forschung über den Zusammenhang zwischen Krebs und Geschlechtszugehörigkeit betrieben werden muss, ebenso wie spezifische, jedoch nicht fragmentierte Forschung über die Auswirkungen der Arbeitsumwelt auf Krebserkrankungen;

37.

fordert die Kommission auf, das Vorsorgeprinzip in jeglicher Hinsicht sowohl durch medizinische Maßnahmen als auch durch eine gesündere Lebensweise zu fördern und die Mitgliedstaaten zu ermutigen, mehr Mittel für die Prävention bereitzustellen, und zwar sowohl für die primäre Prävention (z. B. Vermeidung oder Verringerung von Faktoren, die Krebs verursachen oder fördern, wie etwa Exposition gegenüber Umweltschadstoffen) als auch für die sekundäre Prävention durch Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennung;

38.

verweist darauf, dass großangelegte Forschungsprogramme erforderlich sind, um nicht krebserregende Ersatzstoffe für schädliche Substanzen zu entwickeln; betont, dass die Innovation gefördert werden und zu einem Ausstieg aus der Verwendung sämtlicher schädlicher Substanzen führen sollte, die sich im menschlichen Körper oder in der Umwelt anreichern und krebserregend oder mutagen wirken; vertritt die Auffassung, dass diese Substanzen auf lange Sicht auf dem Markt ersetzt werden sollten;

39.

ist der Auffassung, dass Früherkennungsverfahren und -techniken eingehender erforscht werden sollten, bevor sie umfassend angewandt werden, um zu gewährleisten, dass ihre Verwendung und Anwendung unbedenklich ist und auf gesicherten Erkenntnissen beruht, und dass diese Forschung daher zu klaren und auf gesicherten Erkenntnissen beruhenden Empfehlungen und Leitlinien führen muss;

40.

hält die gegenwärtig für die Krebsbekämpfung in der EU zur Verfügung stehenden Mittel für unzureichend, um die erforderlichen Forschungs- und Koordinierungsmaßnahmen durchzuführen und den EU-Bürgern angemessene Informationen über die Prävention bereitzustellen;

41.

fordert die Kommission auf, Finanzmittel zur Förderung der Krebsprävention in die Finanzielle Vorausschau aufzunehmen;

42.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ein Europäisches Netzwerk für Prävention unter dem Dach der Europäischen Partnerschaft für Maßnahmen zur Krebsbekämpfung einzurichten, das sich mit allen krebsrelevanten Gesundheitsfaktoren befasst, darunter auch mit Umweltfaktoren;

43.

fordert die Kommission auf, Initiativen zur Einbeziehung eines breiten Spektrums interessierter Kreise mit dem Ziel zu fördern und zu unterstützen, Krebs durch Verringerung der berufs- und umweltbedingten Exposition gegenüber karzinogenen und anderen Stoffen, die zur Entstehung von Krebs beitragen, sowie durch Förderung einer gesunden Lebensweise zu verhindern, insbesondere mit Blick auf die wichtigsten Risikofaktoren wie Tabak, Alkohol, Übergewicht, ungesunde Ernährung und Bewegungsmangel sowie Exposition gegenüber Sonnenstrahlung, und dabei den Schwerpunkt in erster Linie auf Kinder und Heranwachsende zu setzen;

44.

fordert die Inangriffnahme der umweltbedingten Gesundheitsprobleme, die die Entstehung bestimmter Krebsarten begünstigen, nach Maßgabe des „Europäischen Aktionsplans Umwelt und Gesundheit 2004-2010“, namentlich durch die Auswertung der nachfolgenden Aktionspläne Umwelt und Gesundheit und durch die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zum Austausch über die dabei gewonnenen Erkenntnisse, damit die Erkenntnisse der einzelnen Länder den europäischen Beitrag auf diesem Gebiet voranbringen können;

45.

unterstreicht, dass eine optimale Patientenversorgung einen multidisziplinären Ansatz erfordert und die Rolle des Onkologen als Ansprechpartner des Patienten von zentraler Bedeutung ist; betont, dass Schulungen, eindeutige Kriterien und Richtlinien benötigt werden, um die optimale Qualifikation von Ärzten sicherzustellen, die Medikamente zur Krebsbehandlung einsetzen;

46.

fordert die Kommission und die Europäische Partnerschaft auf, die Empfehlung des Rates zur Krebsfrüherkennung unter Berücksichtigung der jüngsten wissenschaftlichen Entwicklungen erneut zu prüfen, um die Erarbeitung von europäischen Zulassungs-/Zertifizierungsprogrammen im Bereich der Krebserkennung, -diagnose und -behandlung auf der Grundlage der Europäischen Leitlinien zur Qualitätssicherung zu fördern, die auch als Beispiel für andere Bereiche des Gesundheitswesens dienen könnten;

47.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Informationskampagnen über die Krebsfrüherkennung, die sich an die breite Öffentlichkeit und Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen richten, und den Austausch der besten Praktiken beim Einsatz von Vorbeugungs- oder Früherkennungsmaßnahmen, beispielsweise die kostenwirksame Einbeziehung geeigneter Tests auf das humane Papillomavirus (HPV) für die Gebärmutterhalskrebs-Vorsorge und die HPV-Impfung zum Schutz junger Frauen vor Gebärmutterhalskrebs zu fördern, und fordert die Europäische Partnerschaft für Maßnahmen zur Krebsbekämpfung auf, die Notwendigkeit einer Aktualisierung der Empfehlung des Rates zur Krebsfrüherkennung zu prüfen, um Anhaltspunkte für eine wirksame Früherkennung von Prostatakrebs bei Männern zu berücksichtigen;

48.

fordert die Kommission auf, die Zuständigkeit des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) auch auf nicht übertragbare Krankheiten auszuweiten und dieses Zentrum als zentrale Stelle für die Krebsforschung in der EU zu nutzen, bei der alle bereits in den einzelnen Mitgliedstaaten erfassten Daten ausgewertet und analysiert werden könnten und den Wissenschaftlern und Ärzten bewährte Verfahren und umfangreicheres Wissen über die Krankheit zur Verfügung gestellt würden;

49.

begrüßt den Vorschlag der Kommission für eine Europäische Partnerschaft für Maßnahmen zur Krebsbekämpfung im Zeitraum 2009-2013 sowie den Vorschlag, die Krebsbelastung durch die Einführung von Vorsorgeuntersuchungen auf Brust-, Gebärmutterhals- und Darmkrebs, die 100 % der Bevölkerung erfassen, bis 2013 zu senken, und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Leitlinien in vollem Umfang umzusetzen;

50.

fordert die Kommission auf, eine Charta für den Schutz der Rechte von Krebspatienten und chronisch kranken Menschen am Arbeitsplatz auszuarbeiten, damit Unternehmen verpflichtet werden, Patienten die Weiterbeschäftigung während ihrer Behandlung und die Rückkehr auf den Beschäftigungsmarkt nach Abschluss der Behandlung zu ermöglichen;

51.

ersucht die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Europäische Chemikalienagentur, die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) umzusetzen und die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe, die auch karzinogene Stoffe enthält, zu aktualisieren;

52.

fordert die Kommission auf, im Rahmen dieser Partnerschaft Initiativen zu fördern und zu unterstützen, die auf die Verhinderung der Einfuhr von Waren abzielen, die karzinogene chemische Stoffe enthalten; fordert außerdem europäische Maßnahmen, um die Überwachung von Lebensmitteln auf chemische Stoffe, einschließlich Pestiziden, zu verstärken;

53.

nimmt zur Kenntnis, dass die Qualität der Palliativversorgung Krebskranker im Endstadium sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterscheidet und vom Austausch bewährter Verfahren profitieren kann, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, die Palliativbetreuung zu fördern und Leitlinien für ihre Anwendung festzulegen;

54.

betont, dass die Anstrengungen im Hinblick auf psychosoziale und berufliche Rehabilitationsprogramme für Krebspatienten verstärkt werden sollten, wobei diese ein breites Spektrum von Maßnahmen im Hinblick auf die Information, Begleitung und Beratung über mögliche Änderungen des Lebensstils und des Verhaltens, psychologische Unterstützung und Fragen der Sozialfürsorge einschließen; betont die Bedeutung der Überwachung und Beurteilung der psychischen Verfassung von Krebspatienten;

55.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass für die EU-weiten Human-Biomonitoring-Surveys ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, um karzinogene und andere Stoffe, die zur Entstehung von Krebs beitragen, zu überwachen, damit die Wirksamkeit der politischen Maßnahmen bewertet werden kann;

56.

vertritt die Auffassung, dass die bereits vorhandenen Initiativen zur Koordinierung der Krebsforschung wirksam in die Partnerschaft eingebunden und Partnerschaften zwischen dem öffentlichen Sektor und der Privatwirtschaft stärker unterstützt werden sollten, um Forschung und Früherkennung – insbesondere mit bildgebenden Diagnoseverfahren – zu fördern;

57.

stellt fest, dass die vorgeschlagene Struktur unzulänglich ist, weil die Ziele der konkreten Maßnahmen nicht klar definiert sind, beispielsweise im Hinblick darauf, wie die Zusammenführung der Krebsbekämpfungspläne aller Mitgliedstaaten bis 2013 abgeschlossen werden soll, und fordert die Kommission auf, diesen Mangel zu beheben;

58.

fordert, dass mehr Finanzmittel für Programme im Rahmen der Regionalpolitik und des Europäischen Sozialfonds zur Förderung der Aufklärung und Information von Bürgern über den Schutz vor und die Prävention von Krebs bereitgestellt werden;

59.

fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften auch Anreize für die Industrie und die Forscher bieten, damit die Fortführung der laufenden Forschungsarbeiten gewährleistet ist und sichergestellt wird, dass Krebs mithilfe neuer evidenzbasierter Arzneimittel und Behandlungen bekämpft und eingedämmt werden kann;

60.

betont, dass die Richtlinie 2001/20/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. April 2001 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung der guten klinischen Praxis bei der Durchführung von klinischen Prüfungen mit Humanarzneimitteln (15) (GCP-Richtlinie) überarbeitet werden muss, um die Erforschung von Krebs und im Besonderen die Forschung zur Krebsvorsorge und Früherkennung zu fördern, dabei jedoch die Auswirkungen der entstehenden Kosten für den nichtkommerziellen Forschungssektor zu berücksichtigen und die Verfügbarkeit von Informationen über laufende und abgeschlossene klinische Prüfungen für Patienten und die allgemeine Öffentlichkeit zu verbessern;

61.

fordert die Kommission auf, zu gewährleisten, dass die EU-Rechtsvorschriften der Forschung und der Wirtschaft Anreiz bieten, ernährungsbasierte und andere naturproduktbasierte Ansätze für die Krebsprävention zu entwickeln, die durch nutrigenomische und epigenetische Forschungen validiert werden;

62.

betont, dass unverzüglich ein Gemeinschaftspatent sowie ein internationales Patent eingeführt werden sollte;

63.

fordert die Kommission auf, durch die Vernetzung von Fachleuten im Gesundheitswesen für die Verbreitung der besten Behandlungs- und Betreuungsverfahren zu sorgen, um den Zugang der Bürger zur bestmöglichen Behandlung sicherzustellen;

64.

fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, Initiativen auszuarbeiten und zu fördern, durch die Menschen unterstützt werden, die unmittelbar oder mittelbar von Krebs betroffen sind, insbesondere durch die Einführung und den Ausbau der psychologischen Betreuung und Unterstützung von Personen, die Krebserkrankungen überlebt haben, in der gesamten Union;

65.

fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um Leitlinien für eine gemeinsame Definition des Begriffs der Behinderung zu entwickeln, die Personen mit chronischen Krankheiten oder Krebs umfasst, und fordert die Mitgliedstaaten, die das noch nicht getan haben, auf, diesen Personenkreis eventuell in ihre einzelstaatliche Definition des Behinderungsbegriffs einzubeziehen;

66.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten eindringlich auf, dafür zu sorgen, dass Krebsmedikamente einschließlich Therapien für seltene und weniger verbreitete Krebsarten allen Patienten, unabhängig in welchem Mitgliedstaat sie leben, in gleicher Weise zur Verfügung stehen; ruft die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gezielte und abgestimmte Maßnahmen zum Abbau von Ungleichheiten beim Zugang zur Krebsbehandlung und Krebsversorgung einschließlich der kürzlich auf den Markt gekommenen neuen „zielgerichteten“ Krebsmedikamente zu treffen;

67.

erwartet, dass die Mitgliedstaaten Strategien zur besseren Information über die Bedeutung der Brustkrebs-, Gebärmutterhalskrebs- und Darmkrebs-Früherkennung verabschieden, um die Akzeptanz und die Beteiligungsquote in allen angesprochenen Bevölkerungsgruppen zu erhöhen, wobei besonderes Augenmerk auf die Einbeziehung von Minderheiten und sozioökonomisch benachteiligten Gruppen zu richten ist;

68.

erklärt, dass die von der Partnerschaft gegen Krebs festgelegten Ziele langfristig ausgelegt sind, und fordert die Europäischen Institutionen daher eindringlich auf, die auf zehn Jahre ausgelegte Nachhaltigkeit und Tragfähigkeit der Partnerschaft gegen Krebs in einem künftigen Gesundheitshaushalt der Gemeinschaft zu unterstützen; fordert die Kommission auf, die Fortschritte und die Effektivität bei der Umsetzung der Empfehlungen der Europäischen Partnerschaft zu beurteilen, zu überwachen und jährlich darüber Bericht zu erstatten;

69.

vertritt die Auffassung, dass die ordnungsgemäße Umsetzung der vorhandenen Rechtsvorschriften im Hinblick auf krebserregende oder krebsfördernde Substanzen eine entscheidende Rolle bei der Krebsbekämpfung spielt; fordert die Kommission daher auf, die vollständige Umsetzung der einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen sicherzustellen und sich unverzüglich und entschlossen an der Aufstellung eines umfassenden Verzeichnisses in Frage kommender besonders besorgniserregender Stoffe zu beteiligen, das eine Ausgangsbasis für rasche Entscheidungen über KMR-Stoffe im Rahmen von REACH-Zulassungen bietet;

70.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. L 301 vom 20.11.2007, S. 3.

(2)  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0477.

(3)  ABl. L 412 vom 30.12.2006, S. 1.

(4)  Rat der Europäischen Union, Schlussfolgerungen des Rates über die Verringerung der Krebsbelastungen, 2876. Tagung des Rats (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz), Luxemburg, 10. Juni 2008.

(5)  ABl. L 327 vom 16.12.2003, S. 34.

(6)  ABl. C 227 E vom 4.9.2008, S. 160.

(7)  ABl. C 247 E vom 15.10.2009, S. 11.

(8)  ABl. C 313 E vom 20.12.2006, S. 273.

(9)  ABl. C 68 E vom 18.3.2004, S. 611.

(10)  ABl. L 95 vom 16.4.1996, S. 9.

(11)  ABl. L 213 vom 15.6.2004, S. 8.

(12)  ABl. C 27 E vom 31.1.2008, S. 247.

(13)  ABl. C 364 vom 18.12.2000, S. 1.

(14)  Jemal A., Ward E., Thun M. (2010): Declining Death Rates Reflect Progress against Cancer. PLos ONE 5(3): doi:10.1371/journal.pone.0009584.

(15)  ABl. L 121 vom 1.5.2001, S. 34.


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