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Document 52004IE1203

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Für eine bessere Wirtschaftsführung in der EU“

ABl. C 74 vom 23.3.2005, p. 23–31 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
ABl. C 74 vom 23.3.2005, p. 9–17 (MT)

23.3.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 74/23


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Für eine bessere Wirtschaftsführung in der EU“

(2005/C 74/06)

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss am 29. Januar 2004 gemäß Artikel 29 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung, eine Stellungnahme zu folgendem Thema zu erarbeiten: „Für eine bessere Wirtschaftsführung in der EU“.

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt nahm ihre Stellungnahme am 13. Juli 2004 an. Berichterstatter war Herr van IERSEL.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 411. Plenartagung am 15./16. September 2004 (Sitzung vom 15. September) mit 130 gegen 3 Stimmen bei 7 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

ZUSAMMENFASSUNG

Die Europäische Union tritt in ein neues Stadium ein. 2004 ist das Jahr des Beitritts zehn neuer Mitgliedstaaten, einer neuen Kommission, eines neuen Europäischen Parlaments und hoffentlich auch das Jahr der Verfassung. In diesem Jahr wird die Halbzeitbewertung der Lissabon-Strategie für 2005 vorbereitet. Die Analysen der Kommission, unter anderem in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik, zeigen mangelnde Fortschritte bei der Integration. Diese sind teils auf die schwache Konjunktur, teils jedoch auch auf die fehlende Bereitschaft der Mitgliedstaaten zurückzuführen, sich strikt an die von ihnen selbst gesetzten Ziele und getroffenen Absprachen zu halten. Es ist sehr wichtig, das Wirtschaftswachstum anzukurbeln und die Lissabon-Strategie wiederzubeleben. In dieser Stellungnahme wird der Schwerpunkt auf die Regieführung bei diesem strategischen Konzept gelegt, die für die Glaubwürdigkeit und die Schlagkraft der Union unabdingbar ist. Es ist dringend ein vertrauenerweckender institutioneller Rahmen erforderlich, bei dem das Augenmerk auf einer angemessenen Verteilung der Aufgaben innerhalb der Union - wer ist wann für was verantwortlich? - sowie auf der Durchführung und Umsetzung der Ziele und Richtlinien in den Mitgliedstaaten liegt, die der Europäische Rat und die Fachministerräte beschlossen haben. Es gibt erfolgreiche Beispiele für eine Lissabon-Strategie „neuen Stils“, wie „Europa 92“ und die Wirtschafts- und Währungsunion. Es wird nachdrücklich für die Gemeinschaftsmethode plädiert. Es ist ein integraler Ansatz auf der Grundlage eines zuvor festgelegten mehrstufigen Plans erforderlich.

1.   Einleitung

1.1

Die Europäische Union befindet sich in einer kritischen Phase. Sie steht vor entscheidenden Herausforderungen: der Erweiterung, der Schaffung positiver Impulse für Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit, dem Verfassungsentwurf und der Aufgabe, eine geeignete Antwort auf das sinkende Vertrauen in die Union zu finden. Diese schweren Aufgaben erfordern effektiv eine kohärente Politik sowie eine adäquate Umsetzung. Anlässlich der Veröffentlichung der „Grundzüge der Wirtschaftspolitik 2003 bis 2005“ hat der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hierzu im vergangenen Jahr zwei Stellungnahmen veröffentlicht (1).

1.2

Es sind jedoch weitergehende Überlegungen erforderlich. Wirksame Politik und Integration sind ohne einen klaren und glaubwürdigen institutionellen Rahmen, der die Folgemaßnahmen für die europäischen Vereinbarungen sicherstellt, nicht denkbar.

1.3

Die Analysen der Kommission, insbesondere diejenigen, die sie in ihrer Mitteilung vom 21. Januar 2004 (2) und in ihrer Empfehlung für die 2004 aktualisierten Grundzüge der Wirtschaftspolitik (3) vornimmt, bestätigen die Tendenzen von 2003. Das gilt auch für die Dringlichkeit ihrer Empfehlungen. Deshalb geht der Ausschuss in dieser Stellungnahme ausdrücklich auf institutionelle und verwaltungstechnische Rahmenbedingungen, also auf verantwortungsvolles Regieren, ein. Die Führung der Gesamtregie ist für die EU-25 das zentrale Thema (4).

1.4

Viele teilen die Sorgen des Ausschusses. Der letzte und der augenblickliche Vorsitz - Irland und die Niederlande - legen nach dem Wunsch der Kommission sowie von Wirtschaft und Gesellschaft sehr großen Wert auf konkrete Maßnahmen und ihre Umsetzung. Feierliche Erklärungen ohne Folgemaßnahmen sind kontraproduktiv. Die Umsetzung ist ein entscheidendes Ziel (5).

1.5

In den Grundzügen der Wirtschaftspolitik werden die Wirtschafts- und Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten, die Beschäftigungspolitik sowie die Fortschritte des Binnenmarkts beurteilt. Dadurch ergibt sich ein konkretes Bild sowohl von den unterschiedlichen Zuständigkeiten der EU und der einzelstaatlichen politischen Ebenen als auch von den unterschiedlichen Realitäten in den Mitgliedstaaten.

1.6

Das verhaltene Wirtschaftswachstum und die Tatsache, dass die Mitgliedstaaten die Vereinbarungen, die der Europäische Rat getroffen hat, nicht einhalten, ergeben folgendes Bild:

allmählich zunehmender Rückgang der Haushaltsdisziplin;

verzögerter Anstieg der Wettbewerbsfähigkeit durch eine wissensbasierte Wirtschaft;

unzureichende Investitionen in IKT Wissen und Ausbildung zur Steigerung der Produktivität;

unsicheres Investitionsklima;

Verlagerung bestimmter Investitionen in Regionen außerhalb der EU;

Beschäftigungsdruck;

unzureichende arbeitsmarktpolitische Reformen und Anpassungen.

1.7

Das Bild der Wirtschaft in Europa sieht inzwischen etwas positiver aus, aber der Aufschwung ist nach wie vor prekär. Die Vereinigten Staaten haben ein höheres Wirtschaftswachstum. In der Zwischenzeit verblüffen vor allem China und Indien mit immer stärkerer Präsenz.

1.8

Es findet eine Globalisierung der Finanzströme und Investitionen statt, aber zwischen den Weltregionen gibt es entscheidende sozioökonomische und politische Unterschiede. All das bildet den Bezugsrahmen für Europa.

1.9

Dieses Jahr müssen Kommission und Rat weitere Überlegungen zum Ansatz und zu den Instrumenten anstellen:

Für die EU beginnt eine völlig neue Phase: zehn neue Mitgliedstaaten, ein neues Europäisches Parlament, eine neue Kommission, allmähliche Anpassung des Kommissionsapparats an die neuen Gegebenheiten. Und bei all dem ist die Verfassung noch nicht angenommen.

Die Erweiterung ist quantitativ enorm, aber auch qualitativ kommt die Union in ein neues Fahrwasser. Die Vielfalt innerhalb der Union wird erheblich größer.

Die weltweiten Entwicklungen auf den Produkt- und Dienstleistungsmärkten sowie die anhaltende Nervosität auf den Finanzmärkten zwingen die Mitgliedstaaten immer mehr zu denselben politischen Ansätzen und zu effektiver Integration.

2.   Die Analyse 2004

2.1

Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik 2003-2005 sehen ein umfassendes Konzept vor für:

eine wachstums- und stabilitätsorientierte makroökonomische Politik;

Erhöhung des Wachstumspotenzials Europas durch Wirtschaftsreformen;

Stärkung der Nachhaltigkeit des Wachstums.

2.2

Der Wachstums- und Stabilitätspakt hat jahrelang für eine solide Grundlage und Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten gesorgt. Die ungünstige Konjunktur untergräbt die vereinbarte Disziplin. Die Verfahrensregeln sind deutlich genug. Aber die fehlende Möglichkeit, die Erfüllung der Vereinbarungen zu erzwingen, erweist sich als Problem. Nichtsdestotrotz bemüht sich ein Großteil der Mitgliedstaaten innerhalb (und außerhalb) der Eurozone nach wie vor darum, die erforderliche Haushaltsdisziplin einzuhalten. Besonders die skandinavischen Mitgliedstaaten sind dabei erfolgreich.

2.3

Meinungsverschiedenheiten über die Verfahren im Rahmen des Wachstums- und Stabilitätspakts veranlassten die Kommission im vergangenen November dazu, beim Europäischen Gerichtshof einen Prozess gegen den Rat anzustrengen (6). Sie ist der Ansicht, dass der Rat ihr zugeteilte Befugnisse missachtet hat. Eine derart tiefgehende Meinungsverschiedenheit ist für die Verhandlungen zwischen den Partnern im Rat Wirtschaft und Finanzen nicht förderlich.

2.4

Die Kommission stellt fest, dass der Handlungsspielraum der Regierungen beträchtlich abgenommen hat. Nur fünf Mitgliedstaaten verzeichneten 2003 ein Haushaltsgleichgewicht bzw. einen Haushaltsüberschuss, die anderen hingegen ein anhaltendes und zunehmendes Haushaltsdefizit. Aus der Berichterstattung der Kommission für die 2004 aktualisierten Grundzüge der Wirtschaftspolitik vom 7. April dieses Jahres geht hervor, dass sich die Haushaltslage in mehreren Mitgliedstaaten rapide verschlechtert, was zu einer höheren Staatsverschuldung führt. Die erforderliche Schuldensanierung geht dann auf Kosten von Investitionen in Wachstum und Beschäftigung.

2.5

Die Kommission spricht für diese Mitgliedstaaten besondere Empfehlungen aus. Trotz derselben Konjunkturentwicklung weichen die budgetären Zielsetzungen der Mitgliedstaaten stark voneinander ab. Daraus ergibt sich eine breite Palette von Empfehlungen.

2.6

Die Kommission verfügt eindeutig nicht über die erforderlichen Instrumente, um die Qualität der staatlichen Ausgaben in den Mitgliedstaaten hinreichend einschätzen zu können. Dadurch ist es schwierig, diese am vereinbarten Haushaltsrahmen zu messen.

2.7

Im Jahresbericht wird auf die soziale Sicherheit, den Arbeitsmarkt, den Binnenmarkt und den Lissabon-Prozess eingegangen. Er ist eine Palette vieler kleiner und großer Zielsetzungen. Ihre Umsetzung beruht nur teilweise auf den Beschlüssen der Gemeinschaft. Viele Politikfelder sind den Mitgliedstaaten vorbehalten. Daneben gibt es auch Fragen, auf die die zentralen Behörden selbst nur geringen Einfluss haben, wie die Erhöhung von „Wissen“.

2.8

Die Befugnisse der Gemeinschaft konzentrieren sich auf den Binnenmarkt. Arbeitsmarkt, soziale Sicherheit, Renten, Haushaltspolitik, Forschung und Entwicklung, Steuern sowie Infrastruktur sind hauptsächlich Sache der Mitgliedstaaten, selbst wenn die politische Freiheit der Mitgliedstaaten in einigen Fällen durch „Brüssel“ eingeschränkt ist. Zwar spricht die Kommission auch in diesen Fällen häufig richtungsweisende Empfehlungen aus, aber inwieweit diese berücksichtigt werden, ist von Land zu Land verschieden.

2.9

Die Arbeitsmärkte bestehen aus verschiedenen Segmenten, zwischen denen nur in begrenztem Maße ein Austausch stattfindet. Das führt die Kommission zu der Feststellung, dass neben der Schaffung von Millionen neuer Arbeitsplätze in den letzten Jahren auch ein starker Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verzeichnen ist. Der Prozentsatz älterer Arbeitnehmer ist immer noch niedrig, und nach wie vor bestehen für Frauen auf dem Arbeitsmarkt Hindernisse. Inaktivität wirkt sich auch entsprechend negativ auf die einzelstaatlichen Haushalte aus.

2.10

Die Beschäftigungsquote soll 2005 in der gesamten Union 64,5 % betragen, obwohl hier mittlerweile große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen. In den Staaten, in denen sich die Sozialpartner über die Flexibilisierung des Arbeitsmarkts und der Arbeitszeit sowie die dazu erforderliche Vorgehensweise einig sind, entwickelt sich die Beschäftigungslage besser. Laut der Kommission hängt die Verwirklichung des Beschäftigungsziels von 70 % im Jahr 2010 entscheidend von der Durchführung weiterer Arbeitsmarktreformen ab (7). Dadurch erklärt sich ihr energisches Plädoyer für die Durchführung der Empfehlungen der Task-Force Kok (8).

2.11

Neben Anpassungen der sozialen Sicherheit tritt die Kommission für eine stärkere Differenzierung bei der Lohnpolitik, größere Flexibilität des Arbeitsmarkts unter Wahrung eines ausreichenden Arbeitsschutzes und mehr Mobilität ein. Infolge divergierender Rechtsetzungswege und unterschiedlicher Schlussfolgerungen aus sozioökonomischen Überlegungen gibt es zwischen den Mitgliedstaaten beträchtliche Unterschiede. Dies zeigt sich u.a. in der tatsächlichen Anzahl an geleisteten Arbeitsstunden und der Arbeitsproduktivität. Teilweise erklärt dies den Wachstumsunterschied zwischen der EU und den Vereinigten Staaten.

2.12

Die Kommission stellt fest, dass die Tendenz zu einer geringeren Produktivitätssteigerung in Europa seit 1995 anhält. Auch hier bestehen wieder erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. In Europa halten Finnland, Schweden und Irland mit den Vereinigten Staaten Schritt. Eine rückläufige Produktivitätssteigerung ist u.a. die Folge von Unterschieden bei der Einführung von IKT und bei Innovationen in der Wirtschaft ganz allgemein. Neue Investitionen zur Produktivitätssteigerung werden in Europa langsamer getätigt. Das wirkt sich besonders in geringeren Investitionen in die so genannten 'Hochtechnologiesektoren' aus.

2.13

Die demografische Entwicklung und die Überalterung der Bevölkerung bereiten immer größere Sorge, sowohl auf Grund des Drucks auf die Haushalte als auch wegen der (negativen) Wachstumswirkung. Einige Staaten haben aussichtsreiche Rentenreformprojekte eingeleitet, die auf die effektive Erhöhung des Rentenalters hinauslaufen.

2.14

Der Wettbewerb auf den Produkt- und Dienstleistungsmärkten ist unzureichend. Nach wie vor gibt es einzelstaatliche Schutzmaßnahmen. Der Binnenmarkt ist niemals ein für allemal vollendet. In der Wettbewerbspolitik wurden neue Vorschläge auf den Weg gebracht. Die Legislativarbeit im Bereich „Finanzdienstleistungen“ macht erhebliche Fortschritte: 36 der 42 vorgesehenen Maßnahmen sind endgültig beschlossen. Auch die Steuervorschriften für private Investitionen werden immer besser.

2.15

Die Umsetzung von Richtlinien der Gemeinschaft in einzelstaatliches Recht wird immer nachlässiger. Die Fristen werden unzureichend eingehalten, und die „Übertragung“ von Richtlinien in Gesetze ist häufig national geprägt. Das ist unter anderem der Fall, wenn Mitgliedstaaten in Brüssel im Hinblick auf einen Kompromiss im Rat Zugeständnisse gemacht haben, die sie später bedauern. Es wird immer schwieriger, dies zu kontrollieren.

2.16

Wissen und Innovation beinhalten zweifellos positive Signale, aber auf Grund von zu wenig Risikokapital, Forschung und Entwicklung, Patenten und IKT bleiben die Ergebnisse hinter den Erwartungen zurück. Von der auf dem Gipfel von Barcelona beschlossenen Zielsetzung, mindestens 3 % des BSP in Forschung und Entwicklung zu investieren, ist in den meisten Mitgliedstaaten wenig zu merken. Die Skandinavier sind hier am erfolgreichsten. Die angestrebten 3 % sollten zu einem Drittel von der öffentlichen Hand und zu zwei Dritteln von der Wirtschaft getragen werden. In den meisten Fällen erreichen weder die öffentliche Hand noch die Wirtschaft das gesetzte Ziel.

2.17

Auch in Zeiten wirtschaftlicher Stagnation erfordert die Nachhaltigkeit der Wirtschaft Beachtung und gezielte Rechtsvorschriften. Nachhaltigkeit hat verschiedene Seiten. Der Energiesektor ist hierfür ein gutes Beispiel. Die Kommission betont zurecht die Umweltaspekte und weist insbesondere auf die ungünstige Lage in den neuen Mitgliedstaaten hin. Die Kommission prüft die Entwicklung auf ihre Kompatibilität mit globalen Vereinbarungen. Aber Energie kann durch die Preissteigerung infolge der Nachfrage (China) und durch die politische Abhängigkeit von Energiequellen auch eine Bedrohung für das nachhaltige Wachstum darstellen.

2.18

Um nach den Finanzskandalen in mehreren Unternehmen das Vertrauen in Unternehmen und in die Aktienmärkte wiederherzustellen, werden Vorschläge für eine europäische Variante der „Corporate Governance“ ausgearbeitet.

2.19

Dieser erste Fortschrittsbericht über einen Zeitraum von mehreren Jahren (2003-2006) liefert ein gemischtes Bild. In ihrem abschließenden Urteil stellt die Kommission gewisse Fortschritte bezüglich Arbeitsmarkt, Wettbewerbspolitik, Unternehmensumfeld, neue Technologien, Bildungswesen und Renten fest. Weniger gut steht es um die Integration der Märkte, Forschung und Entwicklung sowie soziale und ökologische Anpassungen. Die rapide Verschlechterung der Haushaltslage mehrerer Mitgliedstaaten und den fehlenden politischen Willen, daran etwas zu ändern, bezeichnet die Kommission als rundweg besorgniserregend. Sie schlussfolgert, dass das vereinbarte Ergebnis 2006 unmöglich zu erreichen ist, wenn die Reformen nicht beschleunigt werden. Das Gleiche gilt für das Ergebnis des Lissabon-Prozesses im Jahr 2010.

2.20

In ihrer Empfehlung für die 2004 aktualisierten Grundzüge der Wirtschaftspolitik kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die Probleme der neuen Mitgliedstaaten bezüglich Haushaltssituation, Schuldenlage und Beschäftigung denen der EU-15 vergleichbar sind. Die Zehn haben bisher bewundernswerte Fortschritte gemacht, was sich u.a. in einem höheren Wirtschaftswachstum als dem der EU-15 zeigt, auch wenn zwischen den Zehn große Entwicklungsunterschiede bestehen. Gleichzeitig erklärt auch die Kommission, dass zwischen den Zehn und der EU-15 noch eine riesige Kluft zu überbrücken ist.

2.21

„Vergleichbare Probleme“ bedeuten nach Ansicht des Ausschusses allerdings nicht, dass die neuen Mitgliedstaaten dasselbe Muster aufweisen wie die EU-15. Ein Vergleich mit den so genannten „Kohäsionsländern“ trifft nur teilweise zu. Die neuen Mitgliedstaaten gehören zu den aufstrebenden Märkten. Die Arbeitslosigkeit ist in einigen Staaten und insbesondere in mehreren Regionen sehr hoch. Die industrielle Umstrukturierung ist in vollem Gang und führt zu hohen Prozentsätzen friktionsbedingter Arbeitslosigkeit. Die Abhängigkeit von ausländischen Investitionen ist sehr groß.

2.22

Die Anpassung der Gesetzgebung sowie der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Praktiken an das hoch entwickelte Niveau der EU-15 wird möglicherweise Schocks auslösen. Die für die Beibehaltung des steigenden Niveaus inländischer und ausländischer Investitionen erforderliche Stabilität setzt eine effektive Finanz- und Währungsaufsicht und eine hinreichende Vorhersehbarkeit der Rechtsetzungsprojekte voraus. Ein solches stabiles Wirtschaftsklima ist nicht sichergestellt und hat deshalb hohe Priorität. Der Ausschuss ist sich mit der Kommission darüber einig, dass im Hinblick auf eine stabile Entwicklung innerhalb der Zehn für diese Länder ein eigener Zeitplan für die Verwirklichung der finanzökonomischen Ziele wünschenswert ist.

2.23

In der Tat wird sich die Union bewusst, dass die Zeit drängt. Gemeinsame Leitlinien finden sich regelmäßig in den Schlussfolgerungen der Kommission, der Fachministerräte und des Europäischen Rates. Jüngeren Datums sind Schreiben von Staats- und Regierungschefs, denen dieselben Besorgnisse zugrunde liegen (9). Im Grunde zeichnet sich ein gemeinsamer Kurs ab, aber es ist nicht klar, wem zu welchem Zeitpunkt die Verantwortung für die Regieführung und die Einhaltung des Kurses auferlegt werden kann.

3.   Binnenmarkt, Beschäftigung und Lissabon-Prozess

3.1

Für den Binnenmarkt sieht die Kommission für das kommende Jahr dringenden Handlungsbedarf an zwei Fronten (10):

Neue Anstrengungen in Kernbereichen, wie beispielsweise dem Gemeinschaftspatent, der Richtlinie über das geistige Eigentum, der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und dem Aktionsplan für Finanzdienstleistungen, die für Wachstum und Beschäftigung unabdingbar sind. Ein weiterer Aufschub könnte einen Dominoeffekt verursachen.

Die Mitgliedstaaten werden zu besserer Regierungsführung aufgerufen, d.h. zu besserer Zusammenarbeit und effektiver Umsetzung.

3.2

Beides ist für „Lissabon“ und als Basis für einen „umfassenden“ Binnenmarkt erforderlich. Mehr Binnenhandel und Wettbewerb zwingen die Unternehmen zu größerer Effizienz und höherer Produktivität, die in einer Region wie der EU mit relativ hohen Löhnen der Schlüssel für Wettbewerbsfähigkeit und langfristigen Wohlstand sind.

3.3

In der Praxis ist der Binnenhandel inzwischen rückläufig, während die Preise innerhalb der Union eher divergieren als konvergieren. Der Saldo zwischen den EU-Investitionen in der Welt und ausländischen Investitionen in der EU fällt für die Union negativ aus.

3.4

Zum Binnenmarkt zeichnet die Kommission folgendes Bild. Es wird jetzt an den so genannten „Richtlinien nach dem neuen Konzept“ gearbeitet. Es gibt immer noch keinen echten Dienstleistungsbinnenmarkt. Die Dienstleistungen machen mehr als 50 % des Europäischen BSP aus und sorgen für 60 % der Arbeitsplätze, was die Priorität der kürzlich vorgelegten Richtlinie zum freien Dienstleistungsverkehr erklärt. Die Liberalisierung der Netzindustrien (Energie, Verkehr und Telekommunikation) ist im Gange, aber es ist bekannt, mit wie vielen Problemen und Blockaden diese einhergeht. Die fehlende Harmonisierung einiger Steuern ist nach wie vor eine große Belastung für den Binnenmarkt. Aber die Beseitigung steuerlicher Verzerrungen kommt gut voran. Das gilt auch für den Aktionsplan für Finanzdienstleistungen. Die Kommission geht davon aus, dass die mangelnde Anwendung der Bestimmungen für öffentliche Ausschreibungen durch die Behörden die Preise erheblich in die Höhe treibt. Dieses Thema wird erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Mit Blick auf die Überalterung will die Kommission auch den internationalen Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen fördern. Der Verhandlungsprozess um das europäische Patent kommt nach wie vor nur schleppend voran.

3.5

Die Vereinfachung der Bestimmungen wird auf der Grundlage des „Aktionsplans zur Vereinfachung und Verbesserung des Regelungsumfelds“ angegangen. Aber der Weg dahin ist noch weit. Verschiedene Mitgliedstaaten führen die vereinbarten Folgenabschätzungen nicht durch.

3.6

Die Umsetzung ist ein ernsthaftes Problem. Der Binnenmarkt beruht auf Vertrauen, das angesichts der Erweiterung gerade gestärkt werden muss. Für die neue Phase, in die die Union eintritt, ist folgende Feststellung bezeichnend: „Aber ein wirklicher Erfolg eines Binnenmarktes mit 28 Mitgliedstaaten setzt eine andere Einstellung und andere Arbeitsbeziehungen voraus. Die Mitgliedstaaten müssen ihren Binnenmarkt wirklich in Besitz nehmen und partnerschaftlich untereinander und mit der Kommission zusammenarbeiten, wenn er in der Praxis funktionieren soll.“ (11)

3.7

Auch an der Beschäftigungsstrategie wird gearbeitet. Hierfür sind hauptsächlich die Mitgliedstaaten verantwortlich. Aber auch auf europäischer Ebene stehen die Sozialsysteme auf der Tagesordnung – erstens wegen der innerhalb des Europäischen Rahmens zu führenden Haushaltspolitik und zweitens im Zusammenhang mit den Arbeitsmarktreformen und der Überalterung.

3.8

Wie die Empfehlungen der Task-Force Kok angegangen und umgesetzt werden, hängt von der einzelstaatlichen Beschlussfassung ab. Mit diesen Empfehlungen wird der Lissabon-Prozess nachdrücklich unterstützt. Dieser betrifft große Bereiche: mehr Flexibilität zur Förderung von Unternehmertum und Innovation, Erhöhung der Erwerbsquote, mobilisierende soziale Sicherheit, Investitionen in Bildung und Ausbildung sowie Partnerschaften im Hinblick auf Veränderungen, d.h. aktives Engagement aller Partner, für die die Teilnahme an Veränderungsprozessen von Nutzen ist. Das Ganze lässt sich kaum besser zusammenfassen als in dem Passus: „Europa benötigt mehr arbeitende Menschen und produktiver arbeitende Menschen.“ In einer kürzlich veröffentlichten Stellungnahme hat der EWSA einige kritische Anmerkungen gemacht, sich jedoch insgesamt mit den genannten Empfehlungen der Task-Force Kok einverstanden erklärt (12).

3.9

Der Zusammenhang zwischen dem übergeordneten Lissabon-Prozess und einer stabilen Haushaltspolitik ist offensichtlich. Laut dem Bericht für den Frühjahrsgipfel (13) kommen die mangelnden Fortschritte im Lissabon-Prozess infolge geringeren Wachstums, unzureichenden Beschäftigungszuwachses und des Rückstands bei Ausbildungen sowie Forschung und Entwicklung Europa teuer zu stehen.

3.10

Im Frühjahrsbericht werden weiter oben bereits genannte Entwicklungen des Binnenmarkts und der Beschäftigung aufgegriffen. In Bezug auf das Wissen plädiert die Kommission für mehr Investitionen in Netzwerke und Wissensträger, wie z.B. die Bereiche Forschung und Entwicklung sowie allgemeine und berufliche Bildung.

3.11

Nach wie vor fehlt es an Interaktion zwischen Universitäten und Unternehmen, die zu weit auseinander liegen. Dies verträgt sich nicht mit den Bestrebungen einer wissensbasierten Wirtschaft. Interaktion - wie in den Vereinigten Staaten - sollte die Produktivität gerade steigern und Unternehmen stärken. Ein Großteil des Mehrwerts geht derzeit verloren. Einen besonderen Hinweis verdient der Braindrain aus Europa: der nach wie vor negative Saldo von ein- und auswandernden Wissensarbeitern (14) steigt.

3.12

Im Einklang mit anderen Berichten unterbreitet die Kommission in ihrem Frühjahrsbericht eine Reihe klarer Vorschläge auf der Grundlage der drei Eckpfeiler: Investitionen, Wettbewerbsfähigkeit, Reformen.

3.13

Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik und die Berichte über den Binnenmarkt, die Beschäftigungsstrategie und den Lissabon-Prozess lassen sich von Themen und Einschätzung her vergleichen. Die Kommission setzt die öffentlichen Finanzen und zahlreiche sozio-ökonomische Fragen zueinander in Beziehung. Dadurch werden die Probleme, die entstehen, wenn die öffentliche Hand produktive statt konsumptive Ausgaben tätigt, gut sichtbar.

4.   Der institutionelle Rahmen

4.1

Der Ausschuss stellt fest, dass es in der jetzigen Lage erforderlich ist,

den einschneidenden Übergang von einer Union mit 15 Mitgliedern zu einer Union mit 25 Mitgliedern unter schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen möglichst ausgewogen zu gestalten,

gleichzeitig Rückstände bei früheren vom Europäischen Rat getroffenen Vereinbarungen, die immer noch aktuell sind, aufzuholen und

auch zügig voranzukommen und neue Impulse zu geben.

4.2

All das ist nach Ansicht des Ausschusses nicht nur eine Frage der Konzipierung von Politik. Auch organisatorische (vor allem Kontrolle und Überwachung) und politisch-kulturelle Faktoren spielen eine Rolle. Vor diesem Hintergrund hat der Ausschuss die Analysen und Schlussfolgerungen der Kommission in ihrer Mitteilung vom 21. Januar 2004 und in ihrer Empfehlung vom 7. April 2004 zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Schlussfolgerungen des Rates Wettbewerbsfähigkeit vom 17./18. Mai (15) sind leider zu allgemein und zu wenig konkret.

4.3

Die Erweiterung der Union erfordert noch größere Bemühungen um eine gute institutionelle Einbettung und um eine sorgfältige Abgrenzung von Befugnissen und Zuständigkeiten, sonst drohen noch mehr Disziplinlosigkeit und Verwässerung (16).

4.4

Im Lauf der Jahre ist eine bunte Mischung divergierender gemeinschaftlicher und zwischenstaatlicher Zuständigkeiten und Beschlussfassungsprozesse entstanden. Auch beim Verfassungsentwurf wird davon ausgegangen, dass eine Union von 25 Ländern unmöglich auf dieselbe Art und Weise funktionieren kann wie eine Union mit 15 Mitgliedstaaten.

4.5

Die Einführung des Euro hätte neben einem gut funktionierenden Wachstums- und Stabilitätspakt mehr Konvergenz in der Wirtschaftspolitik nach sich ziehen sollen. Aber es gibt zu viele Vereinbarungen und Beschlüsse, die nicht verbindlich sind.

4.6

Die Tatsache, dass die getroffenen Vereinbarungen keine effektiven Ergebnisse zeitigen, stellt die Belastbarkeit der Europäischen Union auf eine harte Probe.

4.7

Der Europäische Rat ist sich über die Zielsetzungen einig, auch wenn sie häufig zu allgemein und zu ungenau definiert sind. Aber politisch gut gemeinte Absichten münden nicht in leicht zu handhabende Rechtsvorschriften und Regelungen, die tatsächlich eingehalten werden.

4.8

In den vergangenen Jahren wurde große Hoffnung in den politischen Wettbewerb, die öffentliche Anprangerung von Missständen und die Methode der offenen Koordinierung gesetzt. Aber bei einem weniger günstigen Wirtschaftsklima erweisen sich diese als unzulänglich. In der Praxis sprechen die Mitgliedstaaten einander nicht oder zu wenig auf ihre jeweiligen Schwächen an. In diesem Fall ist der Handlungsspielraum der Kommission selbst begrenzt. In der Praxis gibt es keine befriedigende Alternative für die Gemeinschaftsmethode.

4.9

Der Binnenmarkt bereitet Sorgen: Zielsetzungen und Vereinbarungen zu Freizügigkeit und Bedingungsgleichheit werden nicht oder unzureichend eingehalten. Die Ergebnisse der Länder zeigen, dass die Disziplin bei der einzelstaatlichen Umsetzung von Binnenmarktrichtlinien abnimmt, teilweise in bedrohlichem Maße (17).

4.10

Die Subsidiarität ist ein positives Prinzip. Zu wenig beachtet wird jedoch der Aspekt, dass eine inkorrekte Inanspruchnahme der Subsidiarität in den Mitgliedstaaten recht häufig zu divergierenden Auslegungen europäischer Regelungen führt.

4.11

Es gibt auch mehrere Geschwindigkeiten, wie im Fall der WWU. Auf 12 Mitglieder kommen nun 13 Nichtmitglieder. Eine WWU mit 12 Mitgliedern gegenüber 3 Nichtmitgliedern ist etwas anderes als eine WWU mit 12 Mitgliedern gegenüber 13 Nichtmitgliedern, selbst wenn die zehn neuen Mitgliedstaaten neue wirtschaftliche Perspektiven eröffnen. Am Erfordernis der Haushaltsdisziplin, wie sie im Vertrag vorgesehen ist, wird strikt festgehalten werden müssen.

4.12

Der Euro wird durch die Wirtschaftspolitik der Staaten und die weitere Verwirklichung und Vertiefung der Integration insgesamt gestärkt werden müssen.

4.13

Der rechtsstaatliche Charakter der Union muss unter allen Umständen gewahrt werden.

4.14

Es muss also eine Methode gefunden werden, um zu verhindern, dass Kommission und Rat sich darauf beschränken, auf Mängel hinzuweisen oder einen dringenden Appell an die Mitgliedstaaten zu richten, um dann zur Tagesordnung überzugehen. „Lissabon“ und die beträchtliche Erweiterung zwingen schlechthin zu einer strafferen Regieführung.

4.15

Die Lissabon-Strategie ist ein strategisches Konzept. Insofern ist sie mit früheren strategischen Konzepten, die die Integration entscheidend vorangebracht haben, vergleichbar. In diesen Fällen ging es um einen in enger Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten durchgeführten mehrstufigen Plan mit einem genauen Zeithorizont und einer straffen Umsetzungsregie. Dies galt in den sechziger Jahren für die im Vertrag verankerte Zollunion. Auch der Erfolg von „Europa 92“ war das Ergebnis einer derartigen Planung. Durch die Erstellung eines Programms von 279 Richtlinienentwürfen auf der Grundlage der Einheitlichen Akte von 1987 wurde die Stagnation überwunden und wurden erhebliche Fortschritte im Binnenmarkt erzielt. Die Währungsunion ist ein weiteres erfolgreiches Beispiel. Ab 1993 sanken die Haushaltsdefizite bei allen Kandidaten beständig. Das galt auch für die Inflation und damit für die Zinssätze. Planmäßig konnten dann der Euro und eine durch eine unabhängige Zentralbank gewährleistete Währungspolitik eingeführt werden.

4.16

In den genannten Fällen wurde entweder die Gemeinschaftsmethode erfolgreich angewandt - wie bei der Zollunion und Europa 92 - oder die Mitgliedstaaten erzielten durch ihre positive Mitarbeit ein sehnlichst gewünschtes Ergebnis, nämlich die Teilnahme an der WWU. Das Problem ist, dass derzeit keine der beiden Situationen vorliegt. Zufriedenstellende Fortschritte hängen nun wirklich völlig vom politischen Willen ab.

4.17

Der Europäische Rat am 25./26. März dieses Jahres schließt sich faktisch der Analyse und den Schlussfolgerungen der Kommission an. Er unterstreicht, wie wichtig ein ausgeglichener Haushalt, ja sogar ein Haushaltsüberschuss, sowie Preisstabilität sind und dringt auf die Einhaltung des Wachstums- und Stabilitätspakts. Unter Berücksichtigung des sozialen Zusammenhalts und der Nachhaltigkeit sieht der Rat drei Prioritäten für den Rat Wettbewerbsfähigkeit: Wettbewerbsfähigkeit, Dynamisierung des Binnenmarkts und bessere Rechtsetzung. Auf der ganzen Linie muss in Wissen investiert werden. Was die Arbeitsmarktpolitik angeht, so plädiert der Europäische Rat für die weitere Ausarbeitung des Berichts der Task-Force Kok.

5.   Europa erneut an einem Scheideweg

5.1

Europa steht erneut an einem Scheideweg. Die wirtschaftliche Erholung ist noch sehr verhalten. Die an den Lissabon-Prozess geknüpften Erwartungen haben sich nicht erfüllt. Die Europäische Union tritt in eine neue Phase mit einem Bevölkerungsanstieg von 20 % und einer Zunahme der Heterogenität ein. Gleichzeitig entstehen infolge der Erweiterung neue Impulse und eine neue Perspektive für Wachstum und Wohlstand.

5.2

Es geht um die Glaubwürdigkeit der Union. Dabei ist der Stellenwert der öffentlichen Meinung und der abnehmenden Befürwortung des Integrationsprozesses zu berücksichtigen.

5.3

Die Erweiterung darf nicht dazu führen, dass die Union sich nur noch auf sich selbst konzentriert. Die Welt ist das Spielfeld. Der EWSA hält die Position der Union in der Welt für den Dreh- und Angelpunkt schlechthin. Es geht nicht nur um die Vereinigten Staaten, sondern um das Gesamtbild, einschließlich sich schnell entwickelnder, großer aufstrebender Märkte, wie China, Südostasien und Indien, die einen eigenen Platz im Rahmen der Globalisierung fordern.

5.4

Die Analysen mit Empfehlungen der Kommission und des Ratsvorsitzes für den Frühjahrsgipfel weisen jedes Jahr denselben Tenor auf. Es gibt zwischen den Institutionen kaum Meinungsunterschiede in der Frage, was die Union und die Mitgliedstaaten zu tun haben. Die Wettbewerbsfähigkeit rückt immer mehr in den Mittelpunkt. Aber jedes Mal weichen die Mitgliedstaaten wieder von den Empfehlungen ab, und die gefassten Beschlüsse werden nicht oder nur teilweise umgesetzt. Durchführung und Umsetzung verursachen ernsthafte Probleme.

5.5

Aus all diesen Gründen ist es von großer Bedeutung, dass der Lissabon-Prozess jetzt entscheidend vorankommt. Auch der EWSA hält diesen langfristigen Zeithorizont für sehr wichtig. Er befürwortet den von der Kommission und vom Europäischen Rat gesetzten Schwerpunkt und einen gemeinsamen Kurs für die alten und neuen Mitgliedstaaten.

5.6

Mit diesem Kurs kann nur eine Vertiefung der Integration bezweckt werden. Ohne Vertiefung kann eine Union mit 25 Mitgliedstaaten nicht mehr als eine Freihandelszone sein. Im Kräftespiel der Welt von morgen ist das für die europäische Wirtschaft, für die Unternehmen und die Bürger nicht wünschenswert.

5.7

Dem Lissabon-Prozess „neuen Stils“ auf Unionsebene Form zu geben - Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Wissensintensität der Wirtschaft, Förderung der Nachhaltigkeit sowie Tarifverhandlungen und sozialer Dialog -, kann sich auch auf die selbstständige Politik der Mitgliedstaaten günstig auswirken.

5.8

Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik machen deutlich, dass gesunde öffentliche Finanzen sowie öffentliche und private Investitionen einen zusammenhängenden, transparenten und vertrauenerweckenden Rahmen erfordern, für den der Rat und die Kommission Garant sein müssen. Die Union braucht dringend Schlagkraft. Europa steht wieder an einem Scheideweg.

6.   Empfehlungen und Schlussbemerkungen

6.1

In diesem Prozess geht der Ausschuss von folgenden Ausgangsbedingungen aus:

bei der Analyse und den Zielsetzungen wird genau unterschieden, was bei der Beschlussfassung „Brüssel“ und was den Mitgliedstaaten obliegt;

zur Wahrung der Glaubwürdigkeit und zur Vermeidung von Enttäuschungen werden nur Ziele angestrebt, bei denen begründete Aussicht auf Erfolg besteht;

bei diesen Zielen stehen Wirtschaftswachstum und der Lissabon-Prozess „neuen Stils“ im Mittelpunkt, sowohl um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern als auch um strukturelle Anpassungen zu unterstützen;

die Mitgliedstaaten dürfen „Brüssel“ keine Vorwürfe zu europäischen Zielsetzungen machen, die sie gemeinsam beschlossen haben.

6.2

Transparenz erfordert die gebührende Berücksichtigung der institutionellen Dimension. Die divergierende Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten und der Union ist nicht genügend Gegenstand seriöser Verhandlungen. Unverbindlichkeit ist Bürgern und Unternehmen nicht zu vermitteln.

6.3

Mehr Verbindlichkeit bietet den Mitgliedstaaten und der Kommission bei ihrer internen und externen Arbeit mehr Halt. Denn die Kommission benötigt in der erweiterten Union eine feste Verankerung.

6.4

Die Mitgliedstaaten müssen sich an die Haushalts- und Wirtschaftsdisziplin halten, die sie selbst im Wachstums- und Stabilitätspakt vereinbaren.

6.5

Die zwischenstaatlichen Reflexe nehmen tendenziell zu. Der EWSA warnt nachdrücklich vor dieser Tendenz. Weder ein einzelner Mitgliedstaat noch eine Gruppe von Mitgliedstaaten ist in der Lage, die besondere Rolle der Kommission zu übernehmen. Denn jeder Mitgliedstaat argumentiert ausgehend von der eigenen Situation und setzt eigene politische Akzente, selbst wenn Distanz, Objektivierung und differenzierte Überwachung geboten sind.

6.6

Der Verfassungsvertrag zielt darauf ab, die politische Gesamtregie in der Union-25 zu verbessern. In dieser entscheidenden Phase wird sich die Ausdehnung von Beschlüssen mit qualifizierter Mehrheit positiv auswirken. Andernfalls wird es nach wie vor unerwünschte Blockaden geben. Wirtschaft, Sozialpartner und andere gesellschaftliche Akteure (wie Universitäten und Forschungseinrichtungen) können sich diese verbesserte politische Regieführung zunutze machen.

6.7

Ständig droht Zersplitterung, weshalb der EWSA für einen integrierten Ansatz plädiert. Dies lässt sich durch höhere Effizienz des Rates Wettbewerbsfähigkeit in Zusammenarbeit mit dem Rat Wirtschaft und Finanzen sowie durch eine bessere Öffentlichkeitsarbeit erreichen. Die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates gehen in dieselbe Richtung ebenso wie die Argumentation, die dem Plädoyer einiger Staats- und Regierungschefs (18) für einen Superkommissar für Wirtschaftspolitik zugrunde liegt.

6.8

Der Ausschuss plädiert seinerseits auf jeden Fall für eine größere Transparenz des Rates Wettbewerbsfähigkeit. Darin liegt ein konkreter Ausgangspunkt für die Verbesserung der Regieführung. Dieser Ratsformation ist nicht damit gedient, dass mehrere Kommissionsmitglieder in Gesellschaft ständig wechselnder Regierungsmitglieder aus den Mitgliedstaaten, die für verschiedene Politikbereiche zuständig sind, den Sitzungssaal bevölkern. Als Erstes muss die Kommission dafür sorgen, dass die Koordinierung des Rates Wettbewerbsfähigkeit transparent und für die Öffentlichkeit gut nachvollziehbar ist. Aufgrund der Bedeutung der Lissabon-Agenda ist hier gerade auch der Kommissionspräsident selbst gefordert. Zweitens wird eine bessere Organisation des Rates Wettbewerbsfähigkeit und eine straffere Koordinierung auf EU-Ebene auch zu einem international besser erkennbaren System der Zuständigkeiten der einzelstaatlichen Regierungsmitglieder führen müssen. Das wird der Überzeugungskraft gegenüber der Öffentlichkeit und der gegenseitigen Verantwortlichkeit für die gemeinsam getragene Politik zugute kommen.

6.9

Es gibt für die Union keine brauchbare offizielle Definition eines Europas mit mehreren Geschwindigkeiten. Dafür gibt es erfolgreiche Beispiele wie die WWU und das Schengener Abkommen. Aber unterschiedliche Situationen und Verfahren in den Mitgliedstaaten, wie sie in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik dargelegt sind, stellen keine interessante Perspektive für schlecht definierte „mehrere Geschwindigkeiten“ dar, die zu Wettbewerbsverzerrungen führen können. Das im Verfassungsentwurf vorgesehene Verfahren bietet positive Anknüpfungspunkte.

6.10

Für den Binnenmarkt - der immer noch den Kern der Integration bildet - sind „mehrere Geschwindigkeiten“ wenig reizvoll, da dies in den verschiedenen Teilbereichen zu wechselnden Koalitionen führen und für oponierende Staaten eine zu einfache Lösung darstellen würde.

6.11

In den Mitgliedstaaten vorbehaltenen Bereichen lässt sich nur schwer ein allgemeines Paket an Maßnahmen und Anpassungen anbieten. Die Art und Weise, in der diesem Problem begegnet wird, nämlich durch genaue Beschreibungen der Lage in den einzelnen Staaten sowie durch vorbildliche Verfahrensweisen, verdient uneingeschränkte Unterstützung. Diese Methodik muss, insbesondere was die Vergleichbarkeit der Daten betrifft, weiter verfeinert werden. Die Kommission muss auch über Instrumente zur besseren Bewertung der Art der öffentlichen Ausgaben verfügen.

6.12

Der EWSA spricht sich nach wie vor für politischen Wettbewerb und die Methode der offenen Koordinierung für genau festgelegte Politikfelder aus, für die die Gemeinschaftsmethode nicht gilt. Allerdings ist er sich durchaus bewusst, dass diese (zumindest kurzfristig) nur begrenzt Ergebnisse zeitigen werden, da sich die Mitgliedstaaten nicht gegenseitig bewerten. Einige Mitgliedstaaten nehmen in bestimmten politischen Bereichen erhebliche Anpassungen vor, z.B. bei den Renten und beim Arbeitsmarkt. Die entsprechende Öffentlichkeitsarbeit muss verbessert werden.

6.13

Der Europäische Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission einen Fahrplan zur Stärkung und effektiven Umsetzung der Lissabon-Strategie ausarbeiten wird. Bessere Regierungsführung ist einer der Hauptausgangspunkte dafür. Vertrauen und Stabilität erfordern einen eindeutigen institutionellen Rahmen.

6.14

Der EWSA spricht sich dafür aus, beim Lissabon-Prozess „neuen Stils“ an die erfolgreiche Methodik von „Europa 92“ anzuknüpfen. Auf der bisherigen Praxis aufbauend bedeutet dies, dass die Berichte über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik, den Binnenmarkt, die Beschäftigung und den Lissabon-Prozess zu einem klaren mehrstufigen, zeitlich unterteilten Plan zusammengefasst werden, aus dem deutlich hervorgeht, welche Maßnahme aufgrund welchen Beschlussfassungsprozesses von wem (Kommission, Rat, Europäisches Parlament, Mitgliedstaaten) bis zu welchem Zeitpunkt durchzuführen ist. In diesem Zusammenhang unterstreicht der Ausschuss die bedeutende Rolle der Kommission und der Gemeinschaftsmethode, die beide für den Erfolg von 'Europa 92' gebürgt haben. Die Kommission legt jedes Jahr einen Fortschrittsbericht vor. und nach Anhörung des Europäischen Parlaments bestimmen der Rat Wirtschaft und Finanzen und der Rat Wettbewerbsfähigkeit dann die Prioritäten, die die Grundlage für die Vorschläge der Kommission bilden.

6.15

Die einzigen wirklichen Fortschritte im Lissabon-Prozess sind beim Binnenmarkt zu verzeichnen, zumindest was die Festlegung von Rechtsvorschriften und Bestimmungen betrifft. Denn die Umsetzung lässt regelmäßig zu wünschen übrig. Die Fortschritte sind direkt der Gemeinschaftsmethode zu verdanken. Der EWSA plädiert dafür, alle Fragen des Binnenmarkts in einem klaren Zeitplan zusammenzufassen:

alle offenen Punkte des Aktionsplans für den Binnenmarkt;

die offenen Punkte des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen;

Fragen des Wissenssektors, die in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinschaft fallen;

Überprüfung und Lockerung unflexibler und zu detaillierter Regelungen;

Umsetzung und Durchführung.

6.16

Für die Kapitel, die der einzelstaatlichen Beschlussfassung unterliegen, wie soziale Sicherheit, Arbeitsmarkt (Task-Force Kok) und Steuern, schlägt der EWSA vor, dass der Rat – in Anlehnung an den politischen Wettbewerb und die offene Koordinierung – auf Vorschlag der Kommission ebenfalls über Ziele und Durchführung entscheidet. Aber gleichzeitig ist die Überwachung der Fortschritte dieser einzelstaatlichen Prozesse in diesem mehrstufigen Plan vorzusehen. In diesen Bereichen ist die Regieführung am schwierigsten. Aber Vereinbarungen ohne Umsetzung haben nun einmal wenig Sinn.

6.17

Auch andere Fragen, die keinerlei Regelungen und manchmal nur teilweise staatlicher Beschlussfassung unterliegen, aber sehr wohl mit Wettbewerbsfähigkeit, Wissen und Wirtschaftskraft zusammenhängen, verdienen einen Platz im Lissabon-Prozess „neuen Stils“, u.a.:

Industriepolitik für bestimmte Bereiche, die in gegenseitiger Abstimmung zwischen Wirtschaft (einschließlich der Tarifparteien), Kommission und Rat zustande kommt (19);

die Ergebnisse von Technologieprogrammen und -plattformen der EU, mehr grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen Wissenseinrichtungen und Wissensträgern in der Union sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Marktteilnehmern;

Regionalpolitik mit besonderem Gewicht auf Wissen und Innovation.

6.18

Die Kommission und der Europäische Rat treten für eine „Partnerschaft für Veränderungen“ („partnership for change“) ein. Der EWSA schließt sich diesem Bestreben uneingeschränkt an. Dieser Gedanke kann tragende Bedeutung bekommen. Die Lissabon-Strategie wurde niemals als reiner Prozess von oben nach unten angesehen. Ihr Erfolg erklärt sich dadurch, dass die Konzipierung der Politik sowie die Durchführung und Umsetzung von vielen Akteuren abhängt: Sozialpartnern auf allen Ebenen, Unternehmen, Hochschulen, zahlreichen weiteren gesellschaftlichen Einrichtungen sowie der Zivilgesellschaft. Eine klare Darlegung der Ziele, die allen politischen und gesellschaftlichen Akteuren deutlich macht, was von ihnen erwartet wird, kann neue, so dringend erforderliche Impulse bringen.

6.19

Die „Partnerschaft für Veränderungen“ birgt große Möglichkeiten in sich, wenn das Konzept richtig vermittelt wird. Es kann zu einer neuen Kommunikation und neuen Allianzen zwischen den zahlreichen Interessenträgern im europäischen Integrationsprozess führen. Auch das gehört zur verantwortungsvollen Regierungsführung.

6.20

Der Europäische Rat hat die Kommission gebeten, eine hochrangige Gruppe einzurichten, die der Kommission bis zum 1. November über das weitere Vorgehen im Lissabon-Prozess berichtet. Die Berichterstattung und die Ansichten dieser hochrangigen Gruppe werden für die Halbzeitbewertung der Lissabon-Strategie auf dem Frühjahrsgipfel 2005 eine wichtige Rolle spielen. Der Europäische Rat hat ferner den Ausschuss gebeten, gleichzeitig Empfehlungen zu dieser Halbzeitbewertung vorzulegen.

Brüssel, den 15. September 2004

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Roger BRIESCH


(1)  ABl. C 133 vom 6.6.2003 und

ABl. C 80 vom 30.3.2004.

(2)  Mitteilung der Kommission über die Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik 2003-2005, (KOM(2004) 20 endg.).

(3)  Empfehlung der Kommission für die 2004 aktualisierten Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft (im Zeitraum 2003-2005) (KOM(2004) 238 endg.).

(4)  Hierzu hat der Ausschuss 2002 eine erste Stellungnahme abgegeben – siehe ABl. C 221 vom 17.9.2002.

(5)  Gleichzeitig wird immer mehr Gewicht auf eine bessere EU-Rechtsetzung gelegt, siehe hierzu den „Aktionsplan zur Vereinfachung und Verbesserung des Regelungsumfelds 2003“ sowie die Schlussfolgerungen des Rates Wettbewerbsfähigkeit vom 17./18. Mai 2004.

(6)  Siehe Urteil des Gerichtshofs (Plenum) vom 13. Juli 2004, Rechtssache C-27/04.

(7)  Economic Forecast, Spring 2004, S. 31.

(8)  Jobs, Jobs, Jobs – Mehr Beschäftigung in Europa schaffen – Bericht der Task-Force Beschäftigung unter dem Vorsitz von Wim Kok, 26. November 2003.

(9)  Schreiben von Premierminister Blair, Präsident Chirac und Bundeskanzler Schröder vom 18. Februar 2004 sowie der „Gemeinsame Beitrag zum Frühjahrsgipfel 2004“ („Joint Contribution to the Spring Council 2004“) der Regierungschefs Aznar (Spanien), Balkenende (Niederlande), Berlusconi (Italien), Durão Barroso (Portugal), Miller (Polen) und Parts (Estland).

(10)  Bericht über die Umsetzung der Binnenmarktstrategie (2003-2006) vom 21. Januar 2004– KOM(2004) 22 endg.

(11)  Bericht über die Umsetzung der Binnenmarktstrategie (2003-2006) vom 21. Januar 2004 – KOM(2004) 22 endg.

(12)  Stellungnahme „Beschäftigungspolitische Maßnahmen“ – ABl. C 110 vom 30.4.2004 – SOC/159.

(13)  Bericht der Kommission für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates: Die Lissabon-Strategie realisieren - Reformen für die erweiterte Union - KOM(2004) 29 endg./2.

(14)  Stellungnahmen zu der „Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament – Forscher im europäischen Forschungsraum: ein Beruf, vielfältige Karrieremöglichkeiten“ – ABl. C 110 vom 30.4.2004 – INT/216 und zu der „Mitteilung der Kommission Europa und die Grundlagenforschung“ – ABl. C 110 vom 30.4.2004 – INT/229.

(15)  Schlussfolgerungen des Rates Wettbewerbsfähigkeit vom 17./18. Mai 2004.

(16)  Der Ausschuss hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben – siehe ABl. C 221 vom 17.9.2002.

(17)  Siehe Binnenmarktanzeiger, Ausgabe 13 vom 13. Juli 2004: http://www.europa.eu.int/comm/internal_market/score/docs/score13/score13-printed_en.pdf

(18)  Schreiben von Premierminister Blair, Präsident Chirac und Bundeskanzler Schröder vom 18. Februar 2004.

(19)  Siehe die Schlussfolgerungen des Rates Wettbewerbsfähigkeit vom 26./27. November 2003.


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