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Document 52004AR0193

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der „Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Aktionsplan eEurope 2005: Aktualisierung“

    ABl. C 71 vom 22.3.2005, p. 59–61 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    22.3.2005   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 71/59


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der „Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Aktionsplan eEurope 2005: Aktualisierung“

    (2005/C 71/14)

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN –

    Gestützt auf die „Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan eEurope 2005: Aktualisierung“

    Aufgrund des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 17. Mai 2004, ihn gemäß Artikel 265 Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft um Stellungnahme zu diesem Thema zu ersuchen;

    Aufgrund des Beschlusses seines Präsidiums vom 20. April 2004, die Fachkommission für Kultur und Bildung mit der Erarbeitung dieser Stellungnahme zu beauftragen;

    Gestützt auf seine Stellungnahme zu dem Thema „eEurope 2005: Eine Informationsgesellschaft für alle“ (CdR 136/2002 fin) (1);

    Gestützt auf seine Stellungnahme zu dem Thema „Die Rolle elektronischer Behördendienste (E-Government) für die Zukunft Europas“;

    Gestützt auf den am 22. September 2004 von der Fachkommission für Kultur und Bildung angenommenen Entwurf einer Stellungnahme (CdR 193/2004 rev. 2) (Berichterstatter: Herr Ervelä, Vorsitzender des Stadtrates von Sauvo, Vorsitzender des Regionalverbandes Südwestfinnland (FI/ELDR));

    in Erwägung folgender Gründe:

    1)

    Der Informations- und Kommunikationstechnik kommt bei der Verwirklichung der Ziele der Lissabon-Strategie im wirtschaftlichen und sozialen Bereich der Wirtschaft sowie bezüglich der nachhaltigen Entwicklung eine herausragende Rolle zu.

    2)

    Die sozial und regional ausgewogene Entwicklung der europäischen Wissensgesellschaft ist als übergeordnete Zielsetzung anzusehen.

    verabschiedete auf seiner 57. Plenartagung am 17./18. November (Sitzung vom 18. November) folgende Stellungnahme:

    1.   Die Standpunkte des Ausschusses der Regionen

    Sozial und regional ausgewogene Wissensgesellschaft

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    1.1

    teilt die auch in der Halbzeitbilanz des eEurope-Aktionsplans geäußerte Sorge hinsichtlich der Auswirkungen der digitalen Kluft und begrüßt, dass die Kommission in ihrer Mitteilung, die Gegenstand der vorliegenden Stellungnahme ist, die wissensgesellschaftliche Inklusion und den sozialen Zusammenhalt mit Blick auf die regionalen Ungleichgewichte und die Möglichkeiten für eine Erbringung von digitalen Diensten im Sinne eines besseren Zugangs für alle zu einem Schwerpunkt des aktualisierten Aktionsplans erklärt hat.

    1.2

    vertritt die Auffassung, dass die bestehenden regionalen Unterschiede bei der Verfügbarkeit und Bepreisung von Breitbanddiensten zu einem zentralen Hindernis für gleichberechtigten Zugang und Teilhabe an der Wissensgesellschaft geworden sind, und erachtet es als überaus wichtig, dass das „Forum zur Überbrückung der digitalen Kluft“ (Digital Divide Forum) umgehend seine Arbeit aufnimmt.

    1.3

    stellt fest, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen zur digitalen Integration zwar an sich sachdienlich sind, bezweifelt indes ihre kurzfristige Wirkung. Der Ausschuss vertritt die Ansicht, dass zur Vermeidung der digitalen Ausgrenzung zumindest einstweilen dafür Sorge getragen werden muss, dass die Bürger die erforderlichen Dienstleistungen weiterhin auch auf die hergebrachte Art und Weise in Anspruch nehmen können.

    Informations- und Kommunikationstechnologie und Lissabon-Strategie

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    1.4

    teilt die Auffassung der Kommission, dass mit Hilfe der Informations- und Kommunikationstechnologie die Produktivität und die Partizipationsmöglichkeiten gesteigert werden konnten, macht jedoch darauf aufmerksam, dass ihr Potenzial - das sich nicht nur auf die Erbringung elektronischer Dienstleistungen in bestimmten Bereichen, beschränkt, sondern auch, unter Berücksichtigung der gemeinschaftlichen Wettbewerbsvorschriften, die Förderung von Investitionen in den Gebieten umfasst, wo die Nachfrage für kommerzielle Investoren nicht attraktiv genug ist - u.a. von den Behörden bislang erst ansatzweise ausgeschöpft worden ist.

    1.5

    steht auf dem Standpunkt, dass sowohl die Maßnahmen im ursprünglichen eEurope-Aktionsplan als auch die in seiner aktualisierten Version vorgeschlagenen Maßnahmen die Entwicklung der elektronischen Dienste hervorheben. Gleichwohl ist die mit Hilfe der Informations- und Kommunikationstechnik anvisierte Effizienzsteigerung der Behörden nicht ohne erhebliche Umstrukturierungen ihrer internen Arbeitsweise sowie der zwischenbehördlichen Zusammenarbeit zu erreichen.

    1.6

    unterstützt die in der Mitteilung enthaltene Darstellung, dass ab 2005 die EU-Wissensgesellschafts-Politik horizontal enger an die verschiedenen Teilbereiche der Lissabon-Strategie geknüpft werden müsste, sodass neben wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zielen auch die Beziehung zwischen der IKT und der nachhaltigen Entwicklung stärker als bislang Berücksichtigung findet.

    Die Auswirkungen der Erweiterungen

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    1.7

    begrüßt, dass die Kommission auf die durch die Erweiterung entstandene neue Bedarfslage umgehend reagiert und eine Aktualisierung des eEurope-Aktionsplans vorgelegt hat;

    1.8

    stellt fest, dass im Zuge der Erweiterung die anhand der in der Leistungsanalyse („Benchmarking“) verwendeten Indikatoren gemessenen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, aber auch und besonders zwischen den Regionen gewachsen sind. Der Ausschuss begrüßt die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen zur Entwicklung eines Informationsdiensts zum Vergleich der Ergebnisse;

    1.9

    hofft, dass die dort entwickelten Netzwerke der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, die auch die neuen Mitgliedstaaten umfassen, besonders beim Austausch bewährter Vorgehensweisen genutzt werden können.

    Die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Umsetzung des Aktionsplans

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    1.10

    unterstreicht die bedeutende und oft unabhängige Position der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften Europas bei der Umsetzung elektronischer Behördendienste in der Verwaltung, bei der Gesundheitsfürsorge, im Kultur-, Tourismus- sowie im Bildungsbereich. Die Gebietskörperschaften beteiligen sich darüber hinaus an regionalen und lokalen Entwicklungsvorhaben für Datenübertragungsdienste und elektronischen Geschäftsverkehr;

    1.11

    vertritt die Auffassung, dass ohne die breite Beteiligung der europäischen regionalen und lokalen Gebietskörperschaften die vorgeschlagenen Prozesse zur Anwendung der offenen Koordinierung nicht verwirklicht werden können, mit denen die freiwillige und multilaterale Verpflichtung zur schwerpunktmäßigen Einführung der elektronischen Behördendienste gefördert werden soll;

    2.   Empfehlungen des Ausschusses der Regionen

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    2.1

    hofft, dass die Kommission zur Klarstellung ihrer Politik betreffend die Informationsgesellschaft eine Synthese des ursprünglichen eEurope 2005-Aktionsplans und seiner Aktualisierung veröffentlicht;

    2.2

    setzt sich dafür ein, dass die Beobachtung der Verfügbarkeit von Breitbanddiensten dahingehend verbessert werden muss, dass die unterschiedlichen Bedürfnisse der Nutzer stärker berücksichtigt werden, denn die am unteren Ende der Kapazitätsskala angesiedelten Breitbanddienste sind nicht in der Lage, den im Aktionsplan vorgegebenen Zielen für die öffentlichen elektronischen Dienste gerecht zu werden, erst recht nicht in abgelegenen Regionen;

    2.3

    betont, dass der Zugang zu gesellschaftlich wichtigen IKT-Diensten nicht ausschließlich davon abhängig sein darf, ob ihre Entwicklung für den privaten Sektor eines Gebiets von Interesse ist oder nicht. Die Behörden müssen gegebenenfalls auch selbst Maßnahmen ergreifen können, um den Nutzern im fraglichen Gebiet einen bedarfsgerechten Zugang zu diesen Diensten zu verschaffen;

    2.4

    hofft, dass besonders bei der Verbreitung bewährter Vorgehensweisen neben den elektronischen Behördendiensten auch herausgestellt wird, wie durch den Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik die Qualität und die Produktivität traditioneller Dienstleistungen verbessert und mit Hilfe der Technik überflüssige Bürokratie abgebaut werden konnte;

    2.5

    unterstützt die Einbindung der paneuropäischen Dimension in die elektronischen Behördendienste, betont aber zugleich, dass auch in den anderen Mitgliedstaaten bei der Bereitstellung der von den Unternehmen und Bürgern im Alltag benötigten öffentlichen Dienstleistungen in der Hauptsache die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften verantwortlich zeichnen. Deshalb ist es schwerlich vorstellbar, wie sich eine funktionierende paneuropäische Dimension ohne die enge Beteiligung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften entwickeln ließe;

    2.6

    schlägt eine genauere Untersuchung der Gründe vor, warum in Europa die Inanspruchnahme der elektronischen Behördendienste hinter dem zur Verfügung stehenden Angebot zurückbleibt;

    2.7

    betont, dass bei der Ausarbeitung nationaler und regionaler Umsetzungspläne für die elektronischen Gesundheitsdienste [„ehealth“] allen betroffenen Kreisen, die an der Entwicklung dieser Dienste beteiligt sind, ein Mitspracherecht gesichert werden muss;

    2.8

    äußert die Hoffnung, dass die im Aktionsplan geforderten Interoperabilität des elektronischen Lernens unter anderem auch dahingehend weiterentwickelt werden kann, dass für die verschiedenen allgemeinen und beruflichen Bildungsebenen ein Kriterienkatalog für das europäische elektronische Lernen ausgearbeitet wird;

    2.9

    erachtet es als wichtig, dass die Kommission möglichst rasch den Markt für bzw. die Interoperabilität digitaler Unterschriften u.a. für behördliche Bescheinigungen insbesondere mit Blick auf paneuropäische Dienste untersucht;

    2.10

    fordert, dass die Kommission aktiv dafür Sorge trägt, dass technische Vereinfachungen in Bezug auf die digitale Unterschrift besonders bei den Behörden nicht dazu führen, dass ihre Verwendung verbindlich vorgeschrieben wird, obgleich dies für Qualität und Sicherheit der Dienste nicht zwingend geboten bzw. sachdienlich ist;

    2.11

    weist darauf hin, dass es neben den für den Dienstleistungsnutzer bestimmten Verfahren für digitale Unterschriften mindestens ebenso stark darauf ankommt, die Verwendung der digitalen Unterschrift so weit zu entwickeln, dass die Bürger vollkommen sicher sein können, dass eine Mitteilung einer Behörde oder eines Unternehmens an einen Bürger auch tatsächlich von dem angezeigten Absender ausgeht;

    2.12

    unterstützt die von der Kommission vorgelegten Maßnahmen zur Entwicklung der Zahlung per Mobilfunk und hebt hervor, dass der hohe Entwicklungsstand der europäischen Mobiltelefonie-Märkte Anlass zur Hoffnung gibt, dass sich die Zahlung per Mobilfunk in den nächsten Jahren als eine treibende Kraft für die Verwirklichung der Ziele der Lissabon-Strategie erweisen könnte;

    2.13

    stellt fest, dass das Engagement der Kommission zur Entwicklung eines Rahmens für die digitale Verwaltung von Rechten sowie die Hinzuziehung der Betroffenen zu gemeinsamen Beratungen unumgänglich ist und dass die Inhaber der Rechte aufgefordert werden, sich darüber zu verständigen, inwieweit Interoperabilität hergestellt werden soll;

    2.14

    unterstützt nachdrücklich den Plan der Kommission, eine Datenbank über die bewährten Vorgehensweisen der KMU im elektronischen Geschäftsverkehr einzurichten und hofft, dass auch die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften Europas in enger Zusammenarbeit mit den KMU an der aktiven Entwicklung und Nutzung der Datenbank teilhaben können;

    2.15

    fordert, dass, um den durch die digitale Kluft verursachten Problemen beizukommen, die Empfehlungen der Kommission zur Plattform-Unabhängigkeit nicht nur auf die diversen elektronischen Dienste, sondern auch auf die herkömmlichen Dienstleistungskanäle abheben sollten;

    2.16

    ist der Auffassung, dass die Benchmarking-Indikatoren des Informationsdienstes für eEurope neben dem Vergleich der Mitgliedstaaten auch den Vergleich der Regionen hergeben sollten, da die augenfälligen Disparitäten vor allem zwischen den Regionen bestehen. Das Wissen um den Nachholbedarf der eigenen Region eröffnet die Möglichkeit, den Entscheidungsprozess auf die Beseitigung solcher Schwachpunkte auszurichten.

    Brüssel, den 18. November 2004

    Der Präsident

    des Ausschusses der Regionen

    Peter STRAUB


    (1)  ABl. C 128 vom 29.5.2003, S. 14.


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