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Document 52004AR0194

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der Mitteilung der Kommission „Wissenschaft und Technologie: Schlüssel zur Zukunft Europas – Leitlinien für die Forschungsförderung der Europäischen Union“

    ABl. C 71 vom 22.3.2005, p. 22–25 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    22.3.2005   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 71/22


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der Mitteilung der Kommission „Wissenschaft und Technologie: Schlüssel zur Zukunft Europas – Leitlinien für die Forschungsförderung der Europäischen Union“

    (2005/C 71/06)

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN –

    gestützt auf die Mitteilung der Kommission „Wissenschaft und Technologie: Schlüssel zur Zukunft Europas - Leitlinien für die Forschungsförderung der Europäischen Union“ (KOM(2004) 353 endg.);

    aufgrund des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 17. Juni 2004, den Ausschuss der Regionen gemäß Artikel 265 Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft um Stellungnahme zu diesem Thema zu ersuchen;

    aufgrund des Beschlusses seines Präsidenten vom 5. April 2004, die Fachkommission für Kultur und Bildung mit der Ausarbeitung einer diesbezüglichen Stellungnahme zu beauftragen;

    gestützt auf die Entscheidung des Europäischen Rates von Lissabon, der das Konzept des Europäischen Forschungsraumes gebilligt und so die Grundlage für eine gemeinsame Wissenschafts- und Technologiepolitik in der Europäischen Union geschaffen hat;

    gestützt auf die Entscheidung des Europäischen Rates von Barcelona von März 2002, mit der sich die Europäische Union das Ziel gesetzt hat, die Gesamtausgaben für Forschung und Entwicklung zu erhöhen, so dass diese 2010 ein Niveau von 3 % des BIP der Europäischen Union erreichen;

    gestützt auf die Mitteilung der Kommission „Europa und die Grundlagenforschung“  (1);

    gestützt auf die Mitteilung der Kommission „Die Rolle der Universitäten im Europa des Wissens“  (2) und die Prospektivstellungnahme des AdR zum Thema „Die Rolle der Universitäten in der lokalen und regionalen Entwicklung im Europa des Wissens“ (CdR 89/2003 fin) (3);

    gestützt auf den Bericht einer hochrangigen Expertengruppe unter dem Vorsitz von Professor Ramon Marimón zum Thema „Bewertung der Effizienz der neuen Instrumente des 6. Forschungs-Rahmenprogramms“ (21. Juni 2004);

    gestützt auf den Stellungnahmeentwurf der Fachkommission für Kultur und Bildung vom 22. September 2004 (CdR 194/2004 rev. 1), Berichterstatter: Herr Jyrki Myllyvirta, Bürgermeister der Stadt Mikkeli (FI/EVP);

    In Erwägung nachstehender Gründe:

    1)

    Die globale Zielsetzung der Kommissionsmitteilung ist für die Durchführung der Lissabon-Strategie unerlässlich. Die Anhebung der europäischen Forschungsaufwendungen auf 3 % des BIP, wobei zwei Drittel aus privatwirtschaftlichen Quellen stammen und sämtliche Mittel für Forschung und Entwicklung zur Förderung einer wissensbasierten Gesellschaft und Wirtschaft in Europa verwendet werden sollen, ist ein ehrgeiziges Ziel, das nur dann verwirklicht werden kann, wenn die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten sich gleichermaßen diesem Ziel verschreiben und koordiniert vorgehen.

    2)

    In der Mitteilung werden sechs Hauptziele für die Entwicklung abgesteckt, und zwar:

    Einrichtung europäischer Pole der Exzellenz durch Zusammenarbeit zwischen Laboratorien;

    Start europäischer technologischer Initiativen;

    Förderung der Kreativität in der Grundlagenforschung durch Wettbewerb zwischen Teams auf europäischer Ebene;

    Steigerung der Attraktivität Europas für die besten Wissenschaftler;

    Ausbau der Forschungsinfrastrukturen von europäischem Interesse;

    stärkere Koordinierung der einzelstaatlichen Forschungsprogramme.

    Die weiterreichenden Verfahrensvorschläge betreffen

    die Steigerung der Forschungsleistung in der gesamten Union, insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten;

    die Konzentration der EU-Maßnahmen auf Schlüsselthemen und

    die Erzielung einer größeren Wirkung durch bessere Konzepte.

    3)

    Die in der Mitteilung vorgeschlagenen Maßnahmen sind keine echten Kohäsionsinstrumente, werden sich jedoch unweigerlich auf die Kohäsionspolitik auswirken, sei es nun in positiver oder negativer Hinsicht. Die wissensbasierten Wirtschaftssektoren sind die treibende Kraft in der Entwicklung ganz Europas. Aus regionalpolitischer Sicht ist die Ausrichtung dieser Kräfte zur Förderung der Kohärenzziele weitaus effizienter als eine Forschungspolitik, die zu Zentralisierung führt, die wiederum durch gesteigerte Beihilfen und Fördermittel in der Regionalpolitik wettgemacht werden muss;

    verabschiedete auf seiner 57. Plenartagung am 17./18. November 2004 (Sitzung vom 18. November) einstimmig folgende Stellungnahme:

    1.   Standpunkte des Ausschusses der Regionen

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    1.1

    begrüßt die Mitteilung der Kommission „Wissenschaft und Technologie: Schlüssel zur Zukunft Europas - Leitlinien für die Forschungsförderung der Europäischen Union“ und erachtet sie als bedeutenden Impulsgeber für die Verbesserung und Intensivierung der europäischen Forschung zum Wohle ganz Europas;

    1.2

    stimmt der Kommission zu, dass wissenschaftliche Forschung, technologische Entwicklung und Innovation das Herzstück der wissensgestützten Wirtschaft bilden, die eine Schlüsselfunktion für das Wachstum, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, die Beschäftigung und zur Verbesserung der Lebensqualität der EU-Bürger einnimmt;

    1.3

    weist darauf hin, dass Wachstum und Erfolg jeder einzelnen Region in Europa in immer stärkerem Maße von den Fortschritten bei der Verwirklichung der wissensbasierten Wirtschaft abhängen;

    1.4

    vertritt die Auffassung, dass die von der Europäischen Union in der Forschungspolitik unternommenen Anstrengungen sich durchaus als wertvoll und zweckdienlich erwiesen haben, der bisherige Ansatz den heutigen Bedürfnissen aber offensichtlich nicht mehr gerecht wird;

    1.5

    unterstützt das Ziel, Mittel in Höhe von 3 % des BIP für Forschung und Entwicklung aufzuwenden. Dieses absolut unerlässliche Ziel kann jedoch nur erreicht werden, wenn sich alle Mitgliedstaaten zu seiner Umsetzung verpflichten. Quantitativ gesehen kann zwar die direkte EU-Forschungsfinanzierung nur eine geringe Rolle spielen, die Maßnahmen auf EU-Ebene können jedoch zur Verwirklichung dieses Ziels beitragen und sind für die Stärkung des Engagements der Mitgliedstaaten und den größtmöglichen Innovationsnutzen unabdingbar;

    1.6

    befürwortet den Vorschlag der Kommission, die von der Europäischen Union für die Forschung bereitgestellten Mittel im Zeitraum 2007-2013 zu verdoppeln. Es ist im Interesse ganz Europas, dass dieser Vorschlag in die Tat umgesetzt wird, auch wenn andere Bereiche des Haushaltsentwurfs für den Zeitraum 2007-2013 geändert werden sollten;

    1.7

    teilt die Ansicht der Kommission, dass die neuen Mitgliedstaaten mit ihren Human- und Kulturressourcen einen weiteren Motivationsschub für ein verbessertes Handeln und die Aufstockung der Ressourcen für die Forschungspolitik darstellen.

    DER EUROPÄISCHE MEHRWERT

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    1.8

    unterstreicht, dass der europäische Mehrwert im Forschungsbereich unübersehbar ist. Dieser Mehrwert beruht auf:

    der Möglichkeit, die erforderliche „kritische Masse“ für diejenigen Forschungsthemen zu bilden, für die in den einzelnen Ländern nicht ausreichend Ressourcen zur Verfügung stehen;

    der Steigerung der Attraktivität für Spitzenforscher und

    der höheren Mobilität hochqualifizierter Forscher und sonstiger Experten;

    1.9

    ist der Ansicht, dass die Bereitstellung der Gemeinschaftsmittel für Forschung und Entwicklung einschließlich des neuen Rahmenprogramms dynamisch angelegt sein und den Anforderungen von Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft entsprechen muss, um die Forschung auf die Gebiete zu lenken, in denen die Auswirkungen auf das Wachstum in Europa, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die Beschäftigung am deutlichsten zu Tage treten;

    1.10

    betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf vielerlei positive Weise zur Schaffung eines europäischen Mehrwerts beitragen können. Dazu zählen regionale Innovationsstrategien, Technologie- und Gründerzentren, Wissenschaftsparks und Risikokapitalfonds, die in der Mitteilung sehr wohl berücksichtigt werden. Den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften kommt aufgrund ihrer Bürgernähe auch eine wichtige innovationsfördernde Rolle in Bereichen wie der nachhaltigen Entwicklung innerhalb des Gemeinwesens zu;

    1.11

    begrüßt das Ziel, die Forschungsinfrastrukturen von europäischem Interesse auszubauen;

    1.12

    unterstützt das Ziel, die Forschungspolitik der Europäischen Union kosteneffizienter zu gestalten;

    1.13

    hebt hervor, dass die kritische Masse vom jeweiligen Forschungsthema und -bereich ebenso wie von den Teilnehmern abhängt (siehe Marimón-Bericht). Die vorgeschlagene Patentlösung sollte keinesfalls auf alle thematischen Bereiche und Forschungsinstrumente angewendet werden;

    1.14

    hält fest, dass bei der Verbesserung der Koordinierung der nationalen Programme auch den regionalen Forschungsprogrammen und den Auswirkungen dieser Programme auf die regionale Entwicklung Rechnung getragen werden muss;

    1.15

    weist darauf hin, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU), d.h. 99 % aller Wirtschaftsunternehmen, die größten Arbeitgeber und die wichtigsten Akteure für die europäische Innovation und regionale Entwicklung sind. Die KMU und ihr Forschungs- und Entwicklungsbedarf müssen stärker als bislang in der europäischen Forschungspolitik berücksichtigt werden;

    1.16

    pflichtet der Kommission darin bei, dass Forscher die Möglichkeit haben müssen, die europäischen Forschungsmaßnahmen je nach ihren Interessen und Anforderungen voll auszuschöpfen - bis hin zur Durchführung kleinerer Projekte -, und stimmt dem Vorschlag zu, einen offeneren Mechanismus für die Forschungsfinanzierung zu schaffen;

    1.17

    plädiert dafür, von Forschern auf eigene Initiative auf der Grundlage des Forschungs- und Entwicklungsbedarfs der Wirtschaft vorgeschlagene Projekte stärker zu fördern;

    1.18

    hebt den Beitrag der lokalen und regionalen Wirtschaftsentwicklungsmaßnahmen und -strategien hervor. Denn in der Regel koordinieren die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Zusammenarbeit mit den Universitäten und Unternehmen in ihrem Umfeld die Instrumente der lokalen und regionalen Wirtschaftsentwicklung und der gesamten Innovationsinfrastruktur;

    1.19

    erachtet die EUREKA-Methode als gutes Beispiel eines wissenschaftlich orientierten und ehrgeizigen Forschungsnetzwerkes, an dem sich auch KMU ohne Schwierigkeiten beteiligen können.

    VIELFALT UND GEOGRAFISCHE DEZENTRALISIERUNG DER FORSCHUNG

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    1.20

    unterstreicht, dass ein grundlegender Vorteil Europas das hohe Bildungsniveau eines großen Teiles seiner Bevölkerung ist. Um diesen Vorteil jedoch voll zu nutzen, bedarf es einer weitverbreiteten Bildungs- und Forschungsinfrastruktur in Europa;

    1.21

    fordert umfassende Maßnahmen, um auch kleineren Einrichtungen und Behörden die Möglichkeit an die Hand zu geben, in den Genuss der europäischen Forschungspolitik zu kommen. Die FuE-Welt ist immer vielfältiger und multifunktioneller geworden, die Grenze zwischen Grundlagen- und angewandter Forschung verschwindet zusehends, und neues Wissen kann in Einrichtungen von unterschiedlicher Größe und Art hervorgebracht werden. So sind selbst kleine Einrichtungen in der Lage, Wissen von weltweitem Interesse in sehr spezifischen Sachbereichen zu schaffen, insbesondere durch die Zusammenarbeit mit Hochtechnologieunternehmen;

    1.22

    betont, dass Vielfalt, Autonomie und geografische Dezentralisierung der Forschung wichtige Aspekte zur Steigerung ihrer regionalen Resonanz sind. Der Ausbau der Verwaltungsstrukturen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ist außerdem eine unerlässliche Voraussetzung dafür, dass Innovationen den Weg von der Forschung in die Wirtschaft und in staatliche Einrichtungen finden. Dies gilt insbesondere für die neuen Mitgliedstaaten, in denen der Aufbau dezentralisierter Verwaltungsstrukturen ebenso wie die Stärkung der lokalen und regionalen Verwaltung Schlüsselelemente für die Sicherstellung einer nachhaltigen Entwicklung auf lokaler und regionaler Ebene sind;

    1.23

    hält fest, dass es unterschiedliche Systeme in Europa gibt. Je nach Mitgliedstaat spielen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Organisation, Finanzierung und Entwicklung im Bereich höhere Bildung und Forschung oftmals eine grundlegende Rolle, insbesondere bei der Schaffung eines innovativen Umfeldes, in dem Forschung, Entwicklung, Gründerzentren und Wirtschaft miteinander verbunden werden und Forschungsergebnisse zu neuen Wirtschaftsaktivitäten, zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und zu einer höheren Lebensqualität beitragen;

    1.24

    vertritt die Meinung, dass das in der Mitteilung erläuterte Konzept der „Pole der Exzellenz“ verwirklicht werden muss, wobei hochspezialisierte kleinere Zentren berücksichtigt werden müssen, die sich als wesentlich für die Entwicklung weltweit wettbewerbsfähiger Unternehmen in Nischenbereichen und als Initialzündung für die Entstehung neuer Großunternehmen erweisen können;

    1.25

    ist der Ansicht, dass dies auch für Technologieplattformen gilt, die als Impulsgeber zur Förderung diverser Hochtechnologieunternehmen in allen Teilen Europas angesehen werden müssen;

    1.26

    begrüßt, dass die für die Forschungspolitik und die Strukturfonds zur Verfügung stehenden Mittel komplementär genutzt werden sollen. Es gilt, die praktischen Lösungen in den unter dem Ziel „Konvergenz“ förderfähigen Regionen und in den im Rahmen des Ziels „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ erfassten Regionen zu entwickeln, wobei den neuen Mitgliedstaaten besonderes Augenmerk geschenkt werden muss;

    1.27

    empfiehlt, die „Marie-Curie“-Maßnahmen fortzuführen und auszubauen, um Europa für Spitzenforscher attraktiver zu machen. Die europäische Forschung muss in der Lage sein, ihr gesamtes Potenzial zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Europas, zur Gewinnung der Jugend für die Wissenschaft, zur Stärkung der Stellung der Frauen in Wissenschaft und Forschung, zur Förderung aller Regionen und zur Nutzung der Vorteile einer intensiveren Zusammenarbeit mit Drittstaaten zu bündeln.

    HIN ZUM SIEBTEN RAHMENPROGRAMM

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    1.28

    begrüßt die am Ende der Mitteilung an die verschiedenen Akteure und Nutzer der Forschung in Europa gerichtete Einladung, sich an der Diskussion zu beteiligen, anhand derer das 7. Forschungsrahmenprogramm konzipiert werden wird;

    1.29

    unterstreicht die positive Rolle der verschiedenen Akteure, insbesondere der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die diese in Bezug auf den vorgeschlagenen „Europäischen Forschungsrat“ übernehmen könnten. Das Konzept eines „Europäischen Forschungsrates“, sei es nun in Form einer Unionsagentur oder einer anderen Struktur, sollte darauf ausgerichtet werden, enge Kontakte zu den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und dem Ausschuss der Regionen aufzubauen. Die europäische FuE-Finanzierung sollte auf der Grundlage wissenschaftlicher Exzellenz und des Potenzials, neue Innovationen auf den Handelsmarkt zu bringen, erfolgen und den gesellschaftlichen Bedürfnissen entsprechen. Nach Auffassung des Ausschusses sollten auch europäische Regionen und Forscher, die nicht an den durch den vorgeschlagenen „Europäischen Forschungsrat“ finanzierten Forschungsteams beteiligt sind, an den Forschungsergebnissen teilhaben können;

    1.30

    unterstützt die vorgeschlagene Rationalisierung und Zusammenführung der Gemeinschaftsmaßnahmen zur Förderung der Forschung in und zum Nutzen von KMU, zur Entwicklung von Risikokapitalfonds, Wissenschaftsparks, Gründerzentren und regionalen Innovationsstrategien sowie für den Technologietransfer und den Umgang mit geistigem Eigentum und Patenten. Dieser Vorschlag betrifft zahlreiche Generaldirektionen der Kommission und muss von all diesen gemeinsam vorbereitet werden. Ferner gilt es, auch für eine enge Einbindung des Ausschusses der Regionen Sorge zu tragen.

    2.   Empfehlungen des Ausschusses der Regionen

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    2.1

    empfiehlt, die Förderung einer ausgewogenen regionalen Entwicklung in Europa als Teilaspekt in die Durchführung der europäischen Forschungspolitik einfließen zu lassen;

    2.2

    plädiert dafür, die Förderung von Forschung und Entwicklung bei der Konzipierung neuer Strukturfondsprogramme zu berücksichtigen;

    2.3

    betont, dass die „menschliche Dimension“ und die gesellschaftlichen Bedürfnisse im neuen Finanzierungsprogramm berücksichtigt werden sollten;

    2.4

    unterstreicht die Bedeutung von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen, Forschungszentren, Technologieparks und Exzellenzzentren, einschließlich der kleineren Zentren, da ihnen eine Schlüsselrolle bei der Aus- und Weiterbildung der Forscher und beim Aufbau des Humankapitals nicht nur vor Ort, sondern auch zum Wohle der gesamten Region zukommt;

    2.5

    empfiehlt, dass die Europäische Union der Forschung in den Bereichen Unternehmergeist, regionale Innovationsprozesse und Vermarktung der Forschungsergebnisse umfassendere finanzielle Mittel gewährt, um Instrumente zum Ausbau der wissensbasierten Wirtschaft in verschiedenen Teilen der EU zu entwickeln.

    Brüssel, den 18. November 2004

    Der Präsident

    des Ausschusses der Regionen

    Peter STRAUB


    (1)  KOM(2004) 9 endg.

    (2)  KOM(2003) 58 endg.

    (3)  ABl. C 73 vom 23.3.2004, S. 22.


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