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Document 52004IR0105

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Thema „Lokale und regionale Gebietskörperschaften in Russland und Entwicklung der Kooperation zwischen der Europäischen Union und Russland“

ABl. C 71 vom 22.3.2005, p. 11–15 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

22.3.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 71/11


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Thema „Lokale und regionale Gebietskörperschaften in Russland und Entwicklung der Kooperation zwischen der Europäischen Union und Russland“

(2005/C 71/03)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

aufgrund des Beschlusses seines Präsidiums vom 19. März 2004, die Fachkommission für Außenbeziehungen gemäß Artikel 265 Absatz 5 des EG-Vertrags mit der Erarbeitung einer Initiativstellungnahme zum Thema „Lokale und regionale Gebietskörperschaften in Russland und Entwicklung der Kooperation zwischen der Europäischen Union und Russland“ zu beauftragen;

unter Bezugnahme auf die Erklärung des Präsidenten der Russischen Föderation, Wladimir Putin, auf dem Jahrestreffen der russischen Staatsbeamten mit hochrangigen Vertretern der Wirtschaft und lokaler Gebietskörperschaften am 1. Juli 2004, die eine Grundlage für den Aufbau eines ständigen Dialogs der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Russlands mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Europäischen Union schafft;

unter Bezugnahme auf den EU-Russland-Gipfel vom 21. Mai 2004;

gestützt auf das Protokoll zu dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, das am 27. April 2004 von der EU und Russland unterzeichnet wurde, um das Abkommen ab dem 1. Mai 2004 auf die zehn neuen Mitgliedstaaten auszuweiten;

gestützt auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Februar 2004 (KOM(2004) 106 endg.), in der die Kommission Maßnahmen zur Verbesserung der Beziehungen zwischen der EU und Russland vorschlägt;

gestützt auf den Bericht des Europäischen Parlaments A5-0053/2004 endgültig vom 2. Februar 2004 mit einem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu den Beziehungen EU-Russland;

unter Bezugnahme auf den Gipfel von Rom im November 2003;

gestützt auf seine Stellungnahme zum Thema „Zweiter Aktionsplan für die Nördliche Dimension, 2004-2006“ (KOM(2003) 343 endg.) vom 9. Oktober 2003 (CdR 102/2003 fin) (1);

unter Bezugnahme auf das föderale Gesetz „Über die allgemeinen Prinzipien der Organisation der örtlichen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation“ Nr. 131-FZ vom 6. Oktober 2003 und dessen laufende Umsetzung;

unter Bezugnahme auf die Schaffung von vier gemeinsamen Räumen zwischen der EU und Russland, wie auf dem St. Petersburger Gipfel im Juni 2003 vereinbart;

gestützt auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Die strategische Partnerschaft zwischen der EU und Russland: Wie geht es weiter?“ vom 20. März 2002 (CES 354/2002);

gestützt auf die Absichtserklärung zur Zusammenarbeit zwischen dem Föderationsrat der Föderations-Versammlung der Russischen Föderation und dem Ausschuss der Regionen der Europäischen Union vom 30. März 2001;

gestützt auf die „Gemeinsame Strategie“ EU-Russland aus dem Jahr 1999, auf die sich der Ansatz der EU in Bezug auf ihre Beziehungen zu Russland stützt;

gestützt auf die Charta der kommunalen Selbstverwaltung, die 1998 von der Russischen Föderation ratifiziert wurde;

gestützt auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Russland aus dem Jahr 1997;

gestützt auf den konstruktiven Vortrag von Herrn Alexander Songal, Leiter der Abteilung für internationale Beziehungen der Duma der Region Kaliningrad, und auf die anschließende Debatte in der Sitzung der Fachkommission für Außenbeziehungen des AdR am 5. September 2003;

gestützt auf den konstruktiven Vortrag von Herrn Alexander Uss, Vorsitzender des Parlaments der Region Krasnojarsk und Mitglied des Rates der interregionalen Vereinigung „Sibirisches Abkommen“, und die anschließende Debatte in der Sitzung der Fachkommission für Außenbeziehungen des AdR am 17. September 2004;

gestützt auf seinen Entwurf einer Stellungnahme (CdR 105/2004 rev. 1), der am 17. September 2004 von der Fachkommission für Außenbeziehungen angenommen wurde (Berichterstatter: Herr Lars Abel, Mitglied des Kreistags von Kopenhagen (DK/EVP));

in Erwägung folgender Gründe:

1)

Nach Auffassung des Ausschusses stützen sich starke lokale und regionale Gebietskörperschaften auf den Grundsatz der demokratischen Legitimität und der Rechenschaftspflicht ihrer Arbeitsorgane.

Der Ausschuss der Regionen fordert daher die Regierungen aller Staaten Europas auf, den Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung im Sinne der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung vom 15. Oktober 1985 zu befolgen und weiterzuentwickeln und jede Beschränkung der direkten Teilhabe der Bürger auf lokaler und regionaler Ebene zu vermeiden.

2)

Durch die EU-Erweiterung hat sich die gemeinsame Grenze der EU und Russlands erheblich verlängert. Für die EU sind gute Beziehungen zu Russland, ihrem größten Nachbarstaat, unerlässlich. Daher sollte die EU die Entwicklung einer verantwortungsvollen Regierungsführung in Russland nicht nur auf der nationalen Ebene, sondern auch auf der regionalen und lokalen Ebene fördern. Es liegt im Interesse der EU, sich für ein offenes, stabiles und demokratisches Russland zu engagieren, das als strategischer Partner dienen kann und sich für die gemeinsamen Werte einsetzt, seine Reformbemühungen fortsetzt, seine Verpflichtungen in die Tat umsetzt und gemeinsam mit der EU im Rahmen der Beziehungen zu den Neuen Unabhängigen Staaten (NUS) einen konstruktiven Beitrag leistet.

3)

Eine wirkliche Partnerschaft sollte auf einer Strategie und einer Agenda von praktischer Relevanz als konkreter Ausdruck politischer Erklärungen aufbauen. Um die mit der Erweiterung der Europäischen Union und den Beziehungen zu Russland verbundenen Veränderungen und neuen Herausforderungen angehen zu können, sind praktische und konkrete Maßnahmen erforderlich.

Auf der lokalen und regionalen Ebene muss das Wachstum als Grundlage für den künftigen Wohlstand gesichert und die Entwicklung an die unterschiedlichen Voraussetzungen auf der dezentralen Ebene angepasst werden. Das Bildungswesen, die Umwelt, der Verkehr, die Wirtschaftsförderung durch öffentlich-private Partnerschaften, soziale Leistungen und das Gesundheitswesen stellen wichtige Bestandteile der regionalen Entwicklung dar, die zum Wachstum in Russland und in der EU beitragen und die Zusammenarbeit zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften stärken sollen.

4)

Die EU muss auch denjenigen Gebieten der Nördlichen Dimension besondere Aufmerksamkeit widmen, die besondere Entwicklungsbedürfnisse aufweisen. Zu diesen Gebieten gehören der Nordwesten Russlands mitsamt der Region Kaliningrad (Königsberg) und die russischen polaren und subpolaren Gebiete. Hier muss der Schwerpunkt auf den schwierigen klimatischen Bedingungen liegen, die Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung, Bildung, Gesundheit und die Umwelt haben.

5)

Betont werden sollte, dass sich der Ausschuss der Regionen auf die Bereiche konzentrieren möchte, die in den Zuständigkeitsbereich der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften fallen. Die staatlichen Behörden beschäftigen sich mit übergeordneten Fragen, die die gesamte Gesellschaft betreffen, während sich die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf die Bereiche konzentrieren, die für Teile der Gesellschaft im Alltag der Bürger von Bedeutung sind.

6)

Die aktive Beteiligung des Ausschusses der Regionen wird schwerpunktmäßig auf praktischen Fragen liegen, die in konkreter Zusammenarbeit zwischen lokalen und regionalen Partnern in der EU und Russland gelöst werden können. Durch den Ausbau der Zusammenarbeit auf lokaler und regionaler Ebene kann die EU zu einer stärkeren und erforderlichen Diversifizierung der russischen Wirtschaft beitragen, die eine Voraussetzung für mehr ausländische Direktinvestitionen ist, durch die das Sachkapital und die Infrastruktur modernisiert werden können. Der Ausschuss verweist darauf, dass die Kommission in ihrer Analyse (KOM(2004) 106 endg. vom 10. Februar 2004) darauf hinweist, dass im Zusammenhang mit den Reformen noch viel zu tun bleibt, namentlich in der öffentlichen Verwaltung und im Finanzsektor, im Wohnungsbau, in den kommunalen Versorgungsdiensten, im Gesundheits- und im Bildungswesen. Durch eine Beschleunigung der erforderlichen strukturellen, sozialen und institutionellen Reformen in Russland können das Investitions- und Geschäftsklima verbessert und die Produktivität im gewerblichen Sektor gesteigert werden.

7)

Über eine enge Zusammenarbeit auf Projektebene kann die EU einen Beitrag zu einer ausgewogenen Durchführung der Reform der Verwaltung und des öffentlichen Dienstes leisten, und zwar sowohl auf föderaler als auch auf regionaler Ebene. Die EU kann durch Verbesserungen in bestimmten Sektorbereichen auch auf Projektebene an der Entwicklung des Humankapitals mitwirken. Die EU muss auch weiterhin Kontakte zwischen der Bevölkerung an der Basis fördern, u.a. durch Partnerschaften im Bildungsbereich -

verabschiedete auf seiner 57. Plenartagung am 17./18. November 2004 (Sitzung vom 17. November) folgende Stellungnahme:

1.   Standpunkte des Ausschusses der Regionen

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.1

stellt mit Blick auf die Schlussfolgerungen der Sitzung des Ständigen Partnerschaftsrats im April 2004 fest, dass das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen auch weiterhin eine wichtige und stabile Grundlage für die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen der EU und Russland darstellt. Das Abkommen legt den Rahmen für die bilaterale Zusammenarbeit fest und schafft die für die Debatte und Beschlussfassung über gemeinsame Anliegen auf allen Ebenen sowie für den Informationsaustausch und die Konfliktlösung am dringendsten erforderlichen Organe;

1.2

ist dazu bereit, einen konstruktiven Beitrag zur Schaffung und Entwicklung der vier Räume zu leisten, die auf dem Gipfel von St. Petersburg im Mai 2003 beschlossen wurden: ein gemeinsamer Wirtschaftsraum, ein gemeinsamer Raum der Freiheit, der Sicherheit und Rechtssicherheit, ein gemeinsamer Raum der äußeren Sicherheit sowie ein gemeinsamer Raum der Forschung und Bildung, einschließlich der Kultur;

1.3

ist der Ansicht, dass viele Elemente der vier Räume selbstverständlich auch die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften betreffen. Er fordert dazu auf, in den Bereichen, die in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses fallen, sowie in den Bereichen, die über die Methode der offenen Koordinierung verwaltet werden, direkt an der Entwicklung der gemeinsamen Räume beteiligt zu werden;

1.4

begrüßt, dass in der Absichtserklärung zwischen dem Ausschuss der Regionen und Russland bestimmte Bereiche für die Zusammenarbeit auf lokaler und regionaler Ebene genannt werden;

1.5

sieht dem Inkrafttreten der reformierten Gesetze über die Zuständigkeiten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Russland 2006 mit Genugtuung entgegen und erwartet, dass es sich um einen Fortschritt in Bezug auf die Möglichkeiten zur Kooperation zwischen den dezentralen Gebietskörperschaften in der EU und Russland handelt, besonders indem eine Klärung der Zuständigkeiten bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit stattfindet; angesichts der laufenden Gespräche zwischen dem Europarat und Russland ist der Ausschuss davon überzeugt, dass die Grundsätze der Charta der lokalen Selbstverwaltung auch im Zusammenhang mit den jüngsten Gesetzesvorschlägen in Russland gewahrt werden;

1.6

misst der Zusammenarbeit zwischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Russland und der EU eine gewisse Dringlichkeit bei, da hierdurch der Schwerpunkt auf die Möglichkeiten zur Lösung gemeinsamer Probleme auf der dezentralen, bürgernahen Ebene gelegt wird;

1.7

ist der Ansicht, dass die Demokratie und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung durch den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren auf der lokalen und regionalen Ebene gefördert werden;

1.8

stellt mit Genugtuung fest, dass der Wunsch nach einer guten Zusammenarbeit aufgrund positiver Ergebnisse von Projekten zwischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der EU und Russland wächst;

1.9

betont, dass eine gemeinsame Projektleitung eine wichtige und erforderliche Voraussetzung für eine dauerhafte Zusammenarbeit zwischen dezentralen Gebietskörperschaften darstellt.

2.   Empfehlungen des Ausschusses der Regionen

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

2.1   Lokale und regionale übergeordnete Prioritäten und Beschlussfassungsprozesse

2.1.1

fordert zu einer dezentralen Zusammenarbeit zwischen der EU und Russland in Bereichen von gemeinsamem Interesse auf. In der Absichtserklärung zwischen dem Ausschuss der Regionen und Russland werden vielerlei Bereiche genannt – Kultur, soziales Leben, regionale Wirtschaft, Umwelt, Verkehr, Landwirtschaft, Forschung und Wirtschaftsförderung könnten als Vorschläge für konkrete Initiativen dienen, die insgesamt einen wesentlichen Bestandteil der Verantwortung der dezentralen Gebietskörperschaften für die lokale und regionale Entwicklung ausmachen;

2.1.2

ist der Ansicht, dass die Gesundheit, und insbesondere die öffentliche Gesundheit, ein wesentliches Element für das Wachstumspotenzial einer Gesellschaft darstellt und der diesbezügliche Zuständigkeitsbereich somit von grundlegender Bedeutung für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ist. Dieser Aspekt wird in der Absichtserklärung nicht explizit genannt, doch ist er mit dem Sozialbereich verwandt und hat einen direkten oder indirekten Einfluss auf andere Sektorbereiche, was das Gesundheitswesen zu einem wichtigen Grundstein für andere Sektoren macht und zur Aufrechterhaltung der Stabilität in einer Gesellschaft beitragen lässt;

2.1.3

würde es begrüßen, wenn der Ausschuss der Regionen mit praktischer Unterstützung durch die Europäische Kommission und unter Berücksichtigung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und Russland in Zusammenarbeit mit Vertretern lokaler und regionaler Gebietskörperschaften in Russland ein neues Instrument in Form eines Standardabkommens (Memorandum of Understanding (MoU)) mit entsprechenden Leitlinien ausarbeiten könnte, das als Grundlage für konkrete Kooperationsabkommen zwischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den EU-Mitgliedstaaten und den entsprechenden Gebietskörperschaften in ganz Russland dienen könnte. Dies böte den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der EU und Russland interessante und motivierende Perspektiven, was ein in diesem Zusammenhang wichtiges „Bottom-up“-Vorgehen fördern und bürokratische Hindernisse beseitigen könnte;

2.1.4

ruft zu einer konkreten Zusammenarbeit, zu konkreten Projekten und Partnerschaften zwischen den dezentralen Gebietskörperschaften in der EU und Russland in den Bereichen auf, die in der Absichtserklärung des Ausschusses der Regionen und Russlands genannt werden. Die Aufzählung der Bereiche ist nicht erschöpfend, doch kann sie in Verhandlungen zwischen den einzelnen russischen und europäischen Kommunen und Regionen ergänzt werden;

2.1.5

empfiehlt, dass alle Abkommen klare Zielsetzungen, Leitlinien für die Aufstellung von Aktions- und Zeitplänen, Prinzipien für die Finanzierung sowie Regelungen und Fristen für die Bewertung der Grundlage für das Abkommen enthalten sollten;

2.1.6

empfiehlt, den Austausch von Informationen und bewährter Verfahren in den Einsatzbereichen zum Nutzen der gesamten Gesellschaft zu fördern; die Fachkommission RELEX des Ausschusses der Regionen plädiert für regelmäßige Beratungen über Russland, um eine Bestandsaufnahme der Zusammenarbeit und des Verhältnisses zwischen der EU und Russland unter besonderer Berücksichtigung der Zuständigkeitsbereiche der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu erstellen;

2.1.7

würde die Einrichtung eines ständigen Forums für regionale und lokale Politiker aus der EU und Russland begrüßen, damit hier über gemeinsame Interessen, wie etwa über die Perspektiven der neuen EU-Nachbarschaftspolitik auf lokaler und regionaler Ebene, und konkrete Initiativen für die lokale und regionale Ebene beraten werden kann und der Europäischen Kommission und der russischen Regierung Vorschläge für eine künftige intensivere Zusammenarbeit zwischen der EU und Russland unterbreitet werden können; der Ausschuss verweist in diesem Zusammenhang auf die guten Erfahrungen mit dem 1997 ins Leben gerufenen „Industrialists' Round Table“;

2.1.8

ist der Ansicht, dass ein Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen dem Ausschuss der Regionen und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss in Bereichen von gemeinsamem Interesse zu einem besseren Verständnis zwischen der EU und Russland beitragen und die Möglichkeiten für konkrete Initiativen im Verhältnis zu Russland, eventuell in Form von Workshops, Seminaren, Sitzungen und Konferenzen, verbessern kann, da beide Seiten zu einer intensiveren Zusammenarbeit zwischen der EU und Russland beitragen möchten;

2.2   Interregionale Zusammenarbeit – jetzt und in Zukunft

2.2.1

betont die Bedeutung der ersten Phase des neuen Nachbarschaftsprogramms, das plangemäß von 2004 bis 2006 durchgeführt werden soll und hoffentlich mit konkreten Ergebnissen den Weg frei machen wird für eine bessere und geradlinigere grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen der EU und Russland; der Ausschuss begrüßt in diesem Zusammenhang das neue Richtprogramm für die regionale Zusammenarbeit sowie das nationale Richtprogramm für Russland im Rahmen von TACIS, in dem die Reaktion der EU näher erläutert und die Ziele und Prioritäten für den Zeitraum von 2004 bis 2006 hervorgehoben werden;

2.2.2

begrüßt das neue Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument für 2007 bis 2013 für eine kontinuierliche interregionale Zusammenarbeit zwischen der EU und ihren Nachbarstaaten mit gemeinsamen Bewerbungsfristen, Verfahren und gemeinsamer Berichterstattung;

2.2.3

regt an, dass Russland zu einem gemeinsamen Finanzierungsinstrument, das auf gemeinsamen Initiativen und einer gemeinsamen Leitung aufbaut, beitragen und hieran beteiligt werden sollte, so dass sowohl die EU als auch Russland Nutzen und Wert einer intensiveren Zusammenarbeit erkennen;

2.2.4

unterstreicht die Bedeutung des Twinning-Konzepts auf der lokalen und regionalen Ebene für den Erfahrungsaustausch in bestimmten Bereichen;

2.2.5

betont den Nutzen des Auf- und Ausbaus einer Zusammenarbeit vor allem in den Bereichen Kultur und Bildung, die in besonderem Maße auf den lokalen und regionalen Aktivitäten, den Traditionen und der kulturellen Vielfalt der Bevölkerung beruhen;

2.3   Die Nördliche Dimension in der EU und Russland – Kaliningrad und die Regionen im Nordwesten Russlands sowie am Polarkreis

2.3.1

unterstreicht, dass die russischen Regionen, die direkt an die EU angrenzen, in erster Linie von den internationalen Beziehungen zwischen der EU und Russland betroffen sind; der Nordwesten Russlands macht zusammen mit Kaliningrad einen festen Bestandteil der Nördlichen Dimension der EU aus;

2.3.2

betont die Bedeutung des zweiten Handlungsplans für die Nördliche Dimension, in dessen Rahmen alle Partner mit Interesse an der Nördlichen Dimension die Möglichkeit haben, sich an konkreten Projekten und einer Kooperation mit dem Austausch bewährter Verfahren in bestimmten Bereichen, die im Aktionsplan aufgeführt sind, zu beteiligen. Ferner ist es wichtig, die für die Umsetzung des konkreten Inhalts des Aktionsplans erforderliche Finanzierung leicht zugänglich zu machen, wenn sich die Nördliche Dimension als eine einzige geografische Region volkswirtschaftlich zum Nutzen der gesamten EU entwickeln soll;

2.3.3

macht auf den Status der Region Kaliningrad als Sonderwirtschaftszone aufmerksam und verweist zugleich auf die Möglichkeit einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit den Ländern, die unmittelbar an Kaliningrad angrenzen und daher die gleichen Probleme und Möglichkeiten wie diese Region haben;

2.3.4

würde es begrüßen, wenn die Projekte zwischen Kaliningrad und der EU auch in den Finanzierungslösungen des Aktionsprogramms für die Nördliche Dimension gebührend berücksichtigt würden, um eine Grundlage für die grenzüberschreitende technische Zusammenarbeit auf der lokalen und regionalen Ebene zu schaffen;

2.3.5

empfiehlt, den Schwerpunkt der EU und Russlands auf schwer zugängliche Gebiete im Rahmen der Nördlichen Dimension zu setzen, in denen ein sehr raues Klima herrscht und in denen daher die Entwicklung, eine nachhaltige Umwelt, die Wirtschaftsförderung, soziale Leistungen sowie das Bildungs- und Gesundheitswesen aufgrund der klimatischen Bedingungen, großer Entfernungen, einer gering ausgeprägten Infrastruktur und kleinen Bevölkerungsgruppen gelegentlich vor besonderen Problemen stehen; der Ausschuss verweist in diesem Zusammenhang auch auf das Konzept des arktischen Fensters mit Beziehungen zwischen den 16 Ländern und Regionen in den polaren und subpolaren Gebieten des Nordwestens;

2.3.6

erinnert daran, dass der Ausschuss der Regionen selbstverständlich eine zentrale Rolle im Rahmen der Einrichtung eines gemeinsamen, koordinierenden und beratenden Gremiums übernehmen könnte, das lokale und regionale Vertreter aus dem gesamten Gebiet der Nördlichen Dimension umfasst.

Brüssel, den 17. November 2004

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Peter STRAUB


(1)  ABl. C 23 vom 27.1.2004, S. 27.


Anhang

Absichtserklärung

zur Zusammenarbeit zwischen dem Föderationsrat der Föderations-Versammlung der Russischen Föderation und dem Ausschuss der Regionen der Europäischen Union

Im Rahmen der Vertiefung der Beziehungen zwischen dem Föderationsrat der Föderations-Versammlung der Russischen Föderation und dem Ausschuss der Regionen der Europäischen Union begrüßen wir den Willen der Präsidenten beider Gremien, den Dialog auszubauen, um den Austausch von Informationen im regionalen und kommunalen Bereich zu fördern.

Im Namen des Rates der Russischen Förderation und des Ausschusses der Regionen erkennen wir an, dass der Prozess der Globalisierung eine Welt schafft, die für alle Menschen immer offener und zugänglicher wird.

Eingedenk der Bedeutung guter Kenntnisse der beiderseitigen Spezifitäten und Besonderheiten sind gute Beziehungen zwischen dem Rat der Russischen Förderation und dem Ausschuss der Regionen der Europäischen Union wichtig und notwendig.

In diesem Sinne begrüßen wir einen breiten Austausch von Informationen, um unsere Bürger besser an der Beschlussfassung auf regionaler und lokaler Ebene zu beteiligen. Es ist wichtig, seine Partner besser kennen zu lernen.

Wir bekunden unseren Willen, den Ausbau der Beziehungen in folgenden vorrangigen Bereichen zu fördern:

Kultur;

soziales Leben;

regionale Wirtschaft;

Umwelt;

ländliche und städtische Entwicklung;

regionaler und lokaler Verkehr;

Landwirtschaft;

Forschung;

Schulung von Führungskräften.

Wir verpflichten uns, die Beziehungen zwischen dem Ausschuss der Regionen der Europäischen Union und dem Rat der Russischen Föderation im Hinblick auf eine Annäherung zwischen den Bürgern der Europäischen Union und der Russischen Föderation intensiver zu gestalten.

Moskau, den 30. März 2001

Ausschuss der Regionen der Europäischen Union

Jos CHABERT

Präsident

Rat der Russischen Föderation

Igor STROJEW

Präsident


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