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Document 92003E000848
WRITTEN QUESTION P-0848/03 by Roberta Angelilli (UEN) to the Commission. Authenticity label for Italian restaurants in the EU.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0848/03 von Roberta Angelilli (UEN) an die Kommission. Echtheitssiegel für italienische Restaurants in der EU.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0848/03 von Roberta Angelilli (UEN) an die Kommission. Echtheitssiegel für italienische Restaurants in der EU.
ABl. C 222E vom 18.9.2003, pp. 238–239
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0848/03 von Roberta Angelilli (UEN) an die Kommission. Echtheitssiegel für italienische Restaurants in der EU.
Amtsblatt Nr. 222 E vom 18/09/2003 S. 0238 - 0239
SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0848/03 von Roberta Angelilli (UEN) an die Kommission (13. März 2003) Betrifft: Echtheitssiegel für italienische Restaurants in der EU Vor einigen Monaten ergab eine Untersuchung des italienischen Instituts für Außenhandel (ICE), dass weltweit 55 000 bis 60 000 italienische Restaurants existieren, davon gut 25 000 allein in der EU. Nur 20-25 % dieser Restaurants können als authentisch angesehen werden, da sie aus Italien stammende Erzeugnisse verwenden bzw. Speisen und Rezepte nach italienischer Tradition anbieten. Es stellte sich heraus, dass viele dieser Restaurants Namen benutzen, die direkt oder indirekt auf Italien verweisen, wobei unrechtmäßigerweise auch Namen typischer Produkte eine Rolle spielen, deren Ursprungsbezeichnung geschützt ist; dies trifft zum Beispiel auf ein belgisches Restaurant Namen Ricotta e Parmesan zu. Möglich ist dies, weil die italienischen Rezepte bisher nicht kodifiziert sind und es keine spezifische Marke gibt, die es ermöglicht, echte italienische Restaurants von anderen zu unterscheiden. Jeder kann sich heute mit dem Markenzeichen Italien schmücken und sich einen Titel aneignen, der überdies einen erheblichen Mehrwert verkörpert. Es sei nur darauf hingewiesen, dass allein im Jahr 2002 italienische Lebensmittel im Gesamtwert von 13,5 Milliarden Euro exportiert wurden. Da die vielen tausend traditionellen italienischen Rezepte nicht geschützt sind, bleibt auch der durchschnittliche europäische Verbraucher schutzlos, wenn er in einem Restaurant zwischen authentischen und gefälschten Produkten wählen soll. Dies bleibt ihm beispielsweise bei der französischen Küche erspart, die von Escoffier kodifiziert wurde. Die Kommission möge deshalb folgende Fragen beantworten: 1. Hält sie es für möglich, die Bestimmungen für Erzeugnisse mit geschützter Ursprungsbezeichnung bzw. geschützter geographischer Angabe auch auf Schilder auszudehnen und damit den gesetzwidrigen Gebrauch dieser Namen zu unterbinden? 2. Hält sie es für möglich, ein einschlägiges internationales Register einzurichten, dass den italienischen Restaurants in der EU ein Echtheitssiegel zuerkennt? 3. Welche Instrumente gedenkt sie zu erlassen, um die gegenwärtigen rechtlichen Mängel zu beseitigen, die zur Verletzung der Verbraucherschutz- und Wettbewerbsbestimmungen führen? Antwort von Herrn Bolkestein im Namen der Kommission (25. April 2003) Die geltenden Gemeinschaftsvorschriften über den Schutz geografischer Ursprungsbezeichnungen und geografischer Angaben bezwecken einen tatsächlichen und wirksamen Schutz der eingetragenen Bezeichnungen gegen widerrechtliche Aneignung und Nutzung unmittelbarer oder mittelbarer Art. Eine solche Regelung gilt auch für die Vermarktung von Produkten mit eingetragener und somit geschützter Bezeichnung. Infolgedessen scheint die Anwendung dieser Regelung auf die unrechtmäßige Nutzung eingetragener Bezeichnungen durch Restaurants ausgeschlossen. Die Kommission hat nicht vor, eine solche Regelung auf Restaurants auszudehnen. Der Kommission ist bekannt, dass die italienischen Behörden und die betroffenen Verbände ein Echtheitssiegel für italienische Restaurants geschaffen haben. Dahinter steht offensichtlich die Absicht, eine derartige Maßnahme im Rahmen eines Pilotprojekts in Belgien und später in den USA und Japan zu testen. Dieses Werkzeug könnte eine erste Reaktion auf die unrechtmäßige Nutzung der Ursprungsbezeichnungen wie Italien oder der geografischen Ursprungsbezeichnungen/ geografischen Angaben auf den Schildern der Restaurants darstellen. Ein solcher Schritt sowie die wirksame Nutzung anderer geltender nationaler und/oder gemeinschaftlicher Bestimmungen, die den Verbraucher vor der Verwechslung und/oder dem unlauteren Wettbewerb schützen sollen, dürften ausreichen. Aus diesem Grund hält die Kommission es nicht für erforderlich, ein internationales Register der Restaurants zu erstellen, sondern sie empfiehlt, die bereits vorhandenen Mittel effektiv zu nutzen, um zu verhindern, dass bestimmte Restaurants den Verbraucher zu Verwechslungen verleiten und gemeinschaftsrechtlich geschützte Bezeichnungen widerrechtlich nutzen.