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Document 52002AE0675

    Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur fünfundzwanzigsten Änderung der Richtlinie 76/769/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (als krebserzeugend, erbgutverändernd bzw. fortpflanzungsgefährdend — k/e/f — eingestufte Stoffe)" (KOM(2002) 70 endg. — 2002/0040 (COD))

    ABl. C 221 vom 17.9.2002, p. 8–9 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    52002AE0675

    Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur fünfundzwanzigsten Änderung der Richtlinie 76/769/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (als krebserzeugend, erbgutverändernd bzw. fortpflanzungsgefährdend — k/e/f — eingestufte Stoffe)" (KOM(2002) 70 endg. — 2002/0040 (COD))

    Amtsblatt Nr. C 221 vom 17/09/2002 S. 0008 - 0009


    Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur fünfundzwanzigsten Änderung der Richtlinie 76/769/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (als krebserzeugend, erbgutverändernd bzw. fortpflanzungsgefährdend - k/e/f - eingestufte Stoffe)"

    (KOM(2002) 70 endg. - 2002/0040 (COD))

    (2002/C 221/03)

    Der Rat beschloss am 28. Februar 2002, den Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 95 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen.

    Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch nahm ihre Stellungnahme am 8. Mai 2002 an. Berichterstatter war Herr Colombo.

    Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 391. Plenartagung am 29. und 30. Mai 2002 (Sitzung vom 29. Mai) einstimmig folgende Stellungnahme.

    1. Einleitung

    1.1. Gegenstand des zu erörternden Richtlinienvorschlags ist eine weitere regelmäßige Aktualisierung der Nummern 29, 30 und 31 der Richtlinie 76/769/EWG, die das Inverkehrbringen der in entsprechenden Listen als krebserzeugend, erbgutverändernd bzw. fortpflanzungsgefährdend eingestuften Stoffe verbieten.

    1.2. Gemäß der Richtlinie 94/60/EG ist die Kommission verpflichtet, dem Europäischen Parlament und dem Rat im Abstand von 6 Monaten weitere Vorschläge für die Aufnahme der Stoffe zu unterbreiten, die nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen die oben genannten negativen Eigenschaften aufweisen. Damit wird ein immer höherer Schutz der Gesundheit der europäischen Bürger und die Aufrechterhaltung des Binnenmarktes bezweckt.

    1.3. Zu den früheren Änderungen hat der Wirtschafts- und Sozialausschuss jeweils eine Stellungnahme abgegeben, zuletzt zu den als k/e/f eingestuften gefährlichen Stoffen(1), auf die hinsichtlich der Bemerkungen zu Verfahren und Anwendung der letztlich beschlossenen regelmäßigen Aktualisierungen verwiesen sei.

    1.4. Hervorzuheben ist, dass das Verfahren der Änderung(srichtlinie) und damit der schrittweisen und regelmäßigen Aktualisierung nach Ansicht der Kommission im Rahmen des derzeit geltenden einschlägigen Rechts der einzig gangbare Weg ist.

    2. Der Kommissionsvorschlag

    2.1. Der Kommissionsvorschlag sieht vor, gemäß dem heutigen Kenntnisstand die folgende Anzahl von Stoffen der Anlage hinzuzufügen, die sich auf die Nummern 29, 30 und 31 des Anhangs I der Richtlinie 76/69/EWG bezieht:

    - 2 als krebserzeugend der Kategorie 1 eingestufte Stoffe,

    - 19 als krebserzeugend der Kategorie 2 eingestufte Stoffe,

    - 5 als erbgutverändernd der Kategorie 2 eingestufte Stoffe,

    - 1 als fortpflanzungsgefährdend der Kategorie 1 eingestufter Stoff und

    - 16 als fortpflanzungsgefährdend der Kategorie 2 eingestufte Stoffe.

    3. Allgemeine Bemerkungen

    3.1. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss begrüßt die Tatsache, dass die Kommission gemäß den Bestimmungen der Richtlinie 94/60/EG (Beschränkung des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen) und derer der Richtlinie 67/548/EWG (Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe) dem Europäischen Parlament und dem Rat innerhalb der festgelegten 6 Monate weitere Vorschläge zur Hinzufügung weiterer als k/e/f der Kategorie 1 und 2 eingestufter Stoffe vorgelegt hat.

    3.2. Der Ausschuss findet den Vorschlag, die in der obigen Ziffer 2.1 erwähnten Stoffe in die Anlage betreffend die Nummern 29, 30 und 31 des Anhangs I der Richtlinie 76/769/EWG aufzunehmen, richtig und notwendig, um den Krebs zu bekämpfen und sinnvoll, um den Binnenmarkt aufrechtzuerhalten.

    3.3. Bei dieser Bewertung wurde vom gegenwärtigen Stand der Kenntnisse über diese Stoffe ausgegangen und es wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass die betreffenden Stoffe unter wirtschaftlichen und Beschäftigungsgesichtspunkten nur eine geringe Rolle spielen und inzwischen - auch infolge der rechtzeitigen Information der Unternehmen, was ihre Ersetzung anbelangt - nur noch in begrenztem Umfang verwendet werden.

    3.4. Der Ausschuss betont die Bedeutung dieses Vorschlags, mit dem ja nicht nur einheitliche Rechtsvorschriften für das Inverkehrbringen von als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuften Stoffen und Zubereitungen eingeführt werden, sondern auch die Strategie der Europäischen Union zur Entwicklung einer Reihe von untereinander koordinierten durchgreifenden Politiken zum Schutz und zur Verbesserung der Lebensbedingungen der europäischen Bürger kräftig unterstützt wird.

    3.5. Was die Bekämpfung des Krebses anbelangt, so bekräftigt der Ausschuss seinen bereits in seiner Stellungnahme zu dem "Aktionsplan 1995-1999 zur Krebsbekämpfung im Zuge des Aktionsrahmens im Bereich der öffentlichen Gesundheit"(2) geäußerten mahnenden Hinweis darauf, dass die Krebsmortalität mit dem steigenden Lebensalter der Bevölkerung in den letzten Jahrzehnten deutlich zugenommen hat.

    3.6. Jüngsten Daten zufolge sind in der EU in der Tat jährlich 1,5 Millionen neue Krebserkrankungen und fast 1 Million krebsbedingte Todesfälle zu verzeichnen. Bei diesen Todesfällen zeichnet sich ein immer stärkerer Zusammenhang mit dem Lebensstil und den Lebensbedingungen ab. Der Ausschuss hält es daher für erforderlich, konstruktive Maßnahmen zu ergreifen, die zur Änderung der betreffenden Verhaltensweisen beitragen können, so u. a. entsprechende Aufklärungsmaßnahmen, die schon in den Schulen ansetzen.

    4. Schlussbemerkungen

    4.1. Angesichts dieser Geißel der modernen Gesellschaft, die diese Krebsfälle darstellen, unterstützt der Ausschuss den zu erörternden Vorschlag, meint jedoch, dass von dieser Phase - die häufig als verspätete, weil erst nach Auftauchen der Probleme ergriffene Maßnahme gewertet wird - zur Durchführungsphase der im Weißbuch "Strategie für eine zukünftige Chemikalienpolitik"(3) vorgesehenen globalen Überprüfungsprogramme übergegangen werden muss. Dieses Weißbuch, das in einer ersten Phase die Überprüfung von 30000 chemischen Stoffen vorsieht, stellt für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung chemischer Stoffe in der EU einen echten Qualitätssprung dar.

    4.2. Infolgedessen plädiert der Ausschuss für rasche Fortschritte mit dem neuen Programm, um den Übergang von der derzeitigen im Wesentlichen defensiven Strategie zu einer auf dem Vorsorgeprinzip beruhenden Strategie, wie sie in den Durchführungsprogrammen zum Weißbuch vorgesehen ist, zu erleichtern.

    Brüssel, den 29. Mai 2002.

    Der Präsident

    des Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Göke Frerichs

    (1) ABl. C 311 vom 7.11.2001.

    (2) ABl. C 393 vom 31.12.1994.

    (3) KOM(2001) 88 endg.

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