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Document 52001AE1477

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum "Vorschlag für eine Verordnung des Rates über staatliche Beihilfen für den Steinkohlenbergbau"

ABl. C 48 vom 21.2.2002, p. 49–50 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

52001AE1477

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum "Vorschlag für eine Verordnung des Rates über staatliche Beihilfen für den Steinkohlenbergbau"

Amtsblatt Nr. C 048 vom 21/02/2002 S. 0049 - 0050


Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum "Vorschlag für eine Verordnung des Rates über staatliche Beihilfen für den Steinkohlenbergbau"

(2002/C 48/10)

Der Rat beschloss am 19. September 2001, den Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft nahm ihre Stellungnahme am 6. November 2001 an. Berichterstatter war Herr Gafo Fernández.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 386. Plenartagung am 28. und 29. November 2001 (Sitzung vom 28. November) mit 107 gegen 1 Stimme bei 8 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme.

1. Einleitung

1.1. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss wurde in diesem Bereich, der traditionell der Zuständigkeit des Beratenden EGKS-Ausschusses unterlag, zum ersten Mal befasst. Das Auslaufen des EGKS-Vertrags im Juli 2002 macht jedoch die Befassung beider europäischer Institutionen erforderlich. Der WSA möchte sich deshalb auf die Stellungnahme des Beratenden EGKS-Ausschusses stützen, der natürlich über mehr Erfahrung auf diesem Gebiet verfügt. Er verzichtet deshalb jedoch nicht darauf, einige Bemerkungen vorzubringen, die eine Verbindung zwischen dieser und früheren Stellungnahmen des Ausschusses zum Thema Energiepolitik und zu einzelnen Energiequellen herstellen.

1.2. Dies bietet zugleich die Voraussetzungen dafür, dass der Ausschuss im Rahmen seiner künftigen Aktivitäten von dem wertvollen Erfahrungsschatz des Beratenden EGKS-Ausschusses profitieren kann. Die Überlegungen über die Integration der beiden Institutionen sind bereits in einem fortgeschrittenen Stadium; ein offizieller Vorschlag soll sodann der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat unterbreitet werden.

2. Bemerkungen

2.1. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss befürwortet diese Verordnung, mit der die Bedingungen bis zum Jahr 2010 verlängert werden sollen, unter denen die Beihilfen, die die Mitgliedstaaten ihrer Steinkohlenindustrie nach erfolgter obligatorischer Genehmigung durch die Europäische Kommission gewähren, mit dem Binnenmarkt vereinbar sind.

2.2. Nach Ansicht des Ausschusses stellt die Energieversorgungssicherheit - wie die augenblicklichen Ereignisse deutlich zeigen - ein langfristiges Problem dar, das bei der Planung anderer politischer Maßnahmen - z. B. im Bereich des freien Warenverkehrs oder des Wettbewerbs - in angemessener Weise zu berücksichtigen ist.

2.3. Der Ausschuss befürwortet die Unterscheidung von drei Beihilfearten für die Steinkohleindustrie, die erstens die so genannten außergewöhnlichen Belastungen im Zusammenhang mit "Altlasten", zweitens die "Sicherung der Ressourcen" und drittens die geordnete Rücknahme der Fördertätigkeit abdecken.

2.4. Zugleich unterstützt der Ausschuss sowohl die allgemeinen Bestimmungen für die Gewährung dieser Beihilfen als auch die Vorschriften über die Notifizierung der Beihilfen seitens der Mitgliedstaaten sowie das Prüfungs- und Genehmigungsverfahren der Europäischen Kommission, die für den Einsatz dieser Beihilfen maximale Transparenz gewährleisten sollen.

2.5. Der Ausschuss befürwortet, wie er das auch für andere Energiequellen getan hat, das Konzept zum schrittweisen Abbau der staatlichen Beihilfen und die Forderung nach der Heranführung aller Energiequellen an die normalen Marktbedingungen. Die jetzige Lage führt dazu, dass bei bestimmten Energiequellen keine ausreichenden Anstrengungen unternommen werden, um die Produktivität zu steigern oder die Produktionskosten pro Einheit zu senken.

2.6. Deshalb liegt nach Ansicht des Ausschusses die Hoechstgrenze für die aufgrund der Kohärenz der Rechtsvorschriften als förderungswürdig anzusehende "heimische Energie" bei den 15 % der Stromproduktion, denen laut der Richtlinie über den Strombinnenmarkt eine "nicht wirtschaftliche" Priorität zukommt.

2.7. Allerdings ist für den Ausschuss weder die Verbindung zwischen den Beihilfen für die Steinkohleindustrie und dem Beihilferahmen für erneuerbare Energien noch die Übertragung öffentlicher Mittel zwischen diesen beiden Bereichen so klar wie für die Europäische Kommission.

2.8. Zwar leisten beide Energiequellen einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Versorgungssicherheit, aber weder werden die Beihilfen für die Steinkohlenindustrie in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gezahlt, noch sind Lage und Perspektiven der erneuerbaren Energien mit denen der Steinkohlenindustrie vergleichbar. Die erneuerbaren Energien sind aufkommende, geographisch verstreute Industriezweige, während die Steinkohlenindustrie seit Jahrzehnten rückläufig ist und zudem regional oder sogar lokal konzentriert ist. Folglich sind die Auswirkungen auf Gesellschaft und Beschäftigung völlig verschieden und müssen auch die Lösungen für die jeweilige Situation unterschiedlich sein.

2.9. Deshalb schließt sich der Ausschuss dem Vorschlag des Beratenden EGKS-Ausschusses an, diesen Beihilferahmen, der bis 2010 ausgelegt ist, nicht wie in der Verordnung vorgesehen 2008 zu überprüfen; die Kommission begründet diese Revision damit, dass zu diesem Zeitpunkt die allgemeine Regelung ausläuft, die übergangsweise für die Beihilfen für die erneuerbaren Energien gilt. Der Ausschuss hält diese Überlegungen für ungerechtfertigt, da die Richtlinie zu den erneuerbaren Energien bereits einen spezifischen Beihilferahmen für diese vorsieht, der möglicherweise von dem derzeit geltenden abweicht und sich auf den allgemeinen Beihilferahmen für den Umweltschutz stützt. Deshalb könnte der neue Rahmen für die erneuerbaren Energien ebenso wie der für die Steinkohleindustrie bis 2010 ausgelegt werden.

2.10. Der Ausschuss schließt sich der Einschätzung des Beratenden Ausschusses der EGKS an, dass eine Regelung, die auf die Verbesserung der Energieversorgungssicherheit und auf einen festen Primärenergiesockel zielt, nicht gleichzeitig "kontinuierlichen Abbau" aller Kohlebeihilfen verlangen kann. Der Ausschuss begrüßt die Tatsache, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten sollen, eine stabile Mindestförderung an heimischer Steinkohle anzustreben, die den Zugang zu den wesentlichen Lagerstätten ermöglicht. Dies schließt eine funktionsfähige Infrastruktur, die fachliche Qualifikation einer Kernbelegschaft und das technische Know-how mit ein. Der kontinuierliche Abbau der Beihilfen kann deshalb nur bis zum Erreichen des Mindestniveaus aus Gründen der Versorgungssicherheit gefordert werden.

2.11. Folglich schlägt der Ausschuss die vollständige Beibehaltung der derzeitigen Regelung, einschließlich der Bestimmungen für die Schließung von Anlagen, bis zum Jahr 2010 vor. Allerdings spricht er sich auch dafür aus, im Jahr 2008 eine Bewertung der geltenden Regelung vorzunehmen und die Diskussion über die Regelung einzuleiten, die 2011 in Kraft treten sollte, damit Industrie, Arbeitnehmer und Nutzer genug Zeit haben, sich darauf vorzubereiten.

2.12. Dies wirkt sich zudem sehr positiv auf zwei der Bewerberländer mit einer großen Steinkohlenindustrie (Polen und die Tschechische Republik) aus, die im gegenteiligen Fall zu wenig Zeit hätten, um ihre sozial und wirtschaftlich wichtige Steinkohlenindustrie umzustrukturieren, und zusätzliche Übergangszeiträume fordern könnten, die den Elektrizitätsbinnenmarkt nur aufsplittern würden.

Brüssel, den 28. November 2001.

Der Präsident

des Wirtschafts- und Sozialausschusses

Göke Frerichs

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