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Document 32021D1799
Council Decision (CFSP) 2021/1799 of 11 October 2021 amending Decision (CFSP) 2018/1544 concerning restrictive measures against the proliferation and use of chemical weapons
Beschluss (GASP) 2021/1799 des Rates vom 11. Oktober 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1544 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen
Beschluss (GASP) 2021/1799 des Rates vom 11. Oktober 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1544 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen
ST/11784/2021/INIT
ABl. L 361 vom 12.10.2021, p. 51–51
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
---|---|---|---|---|---|
Extended validity | 32018D1544 | 13/10/2021 | 16/10/2022 | ||
Modifies | 32018D1544 | Ersetzung | Artikel 8 | 13/10/2021 |
12.10.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 361/51 |
BESCHLUSS (GASP) 2021/1799 DES RATES
vom 11. Oktober 2021
zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1544 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 15. Oktober 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/1544 (1) über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen angenommen. |
(2) |
Der Beschluss (GASP) 2018/1544 gilt bis zum 16. Oktober 2021. Nach einer Überprüfung dieses Beschlusses sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 16. Oktober 2022 verlängert werden. |
(3) |
Der Beschluss (GASP) 2018/1544 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Artikel 8 des Beschlusses (GASP) 2018/1544 erhält folgende Fassung:
„Artikel 8
Dieser Beschluss gilt bis zum 16. Oktober 2022. Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.“
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 11. Oktober 2021.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J. PODGORŠEK
(1) Beschluss (GASP) 2018/1544 des Rates vom 15. Oktober 2018 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen (ABl. L 259 vom 16.10.2018, S. 25).