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Document JOL_2001_341_R_0125_01
2001/926/EC: Council Decision of 17 December 2001 on the conclusion of an Agreement in the form of an Exchange of Letters concerning the provisional application of the Protocol setting out the fishing opportunities and the financial contribution provided for in the Agreement on cooperation in the sea fisheries sector between the European Community and the Islamic Republic of Mauritania for the period 1 August 2001 to 31 July 2006 - Agreement in the form of an Exchange of Letters concerning the provisional application of the Protocol setting out the fishing opportunities and the financial contribution provided for in the Agreement on cooperation in the sea fisheries sector between the European Community and the Islamic Republic of Mauritania for the period 1 August 2001 to 31 July 2006 - Protocol setting out the fishing opportunities and financial compensation provided for in the Agreement on cooperation in the sea fisheries sector between the European Community and the Islamic Republic of Mauritania for the period 1 August 2001 to 31 July 2006
2001/926/EG: Beschluss des Rates vom 17. Dezember 2001 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen über die Zusammenarbeit in der Seefischerei zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien im Zeitraum vom 1. August 2001 bis zum 31. Juli 2006 - Abkommen in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen über die Zusammenarbeit in der Seefischerei zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien im Zeitraum vom 1. August 2001 bis zum 31. Juli 2006 - Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen über die Zusammenarbeit in der Seefischerei zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien im Zeitraum vom 1. August 2001 bis zum 31. Juli 2006
2001/926/EG: Beschluss des Rates vom 17. Dezember 2001 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen über die Zusammenarbeit in der Seefischerei zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien im Zeitraum vom 1. August 2001 bis zum 31. Juli 2006 - Abkommen in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen über die Zusammenarbeit in der Seefischerei zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien im Zeitraum vom 1. August 2001 bis zum 31. Juli 2006 - Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen über die Zusammenarbeit in der Seefischerei zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien im Zeitraum vom 1. August 2001 bis zum 31. Juli 2006
ABl. L 341 vom 22.12.2001, p. 125–159
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Abkommen in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen über die Zusammenarbeit in der Seefischerei zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien im Zeitraum vom 1. August 2001 bis zum 31. Juli 2006
Amtsblatt Nr. L 341 vom 22/12/2001 S. 0127 - 0127
Abkommen in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen über die Zusammenarbeit in der Seefischerei zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien im Zeitraum vom 1. August 2001 bis zum 31. Juli 2006 A. Schreiben der Gemeinschaft Herr ..., ich beehre mich, Ihnen unter Bezugnahme auf das am 31. Juli 2001 in Brüssel paraphierte Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen über die Zusammenarbeit in der Seefischerei zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien im Zeitraum vom 1. August 2001 bis zum 31. Juli 2006 mitzuteilen, dass die Europäische Gemeinschaft bereit ist, dieses Protokoll bis zu seinem Inkrafttreten vorläufig ab 1. August 2001 anzuwenden, sofern die Islamische Republik Mauretanien dazu ebenfalls bereit ist. Es wird davon ausgegangen, dass in diesem Fall die Zahlung des in Artikel 2 des Protokolls festgesetzten finanziellen Ausgleichs gemäß Artikel 3 des Protokolls bis zum 31. Dezember 2001 erfolgen muss. Die Gemeinschaft wird sich jedoch nach Möglichkeit darum bemühen, diese Frist zu verkürzen. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir den Empfang dieses Schreibens über eine solche vorläufige Anwendung und Ihre Zustimmung zu seinem Inhalt bestätigen würden. Genehmigen Sie, Herr ..., den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung. Im Namen des Rates der Europäischen Union B. Schreiben der Regierung der Islamischen Republik Mauretanien Herr ..., ich bestätige den Empfang Ihres heutigen Schreibens mit folgendem Wortlaut: "Ich beehre mich, Ihnen unter Bezugnahme auf das am 31. Juli 2001 in Brüssel paraphierte Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen über die Zusammenarbeit in der Seefischerei zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien im Zeitraum vom 1. August 2001 bis zum 31. Juli 2006 mitzuteilen, dass die Europäische Gemeinschaft bereit ist, dieses Protokoll bis zu seinem Inkrafttreten vorläufig ab 1. August 2001 anzuwenden, sofern die Islamische Republik Mauretanien dazu ebenfalls bereit ist. Es wird davon ausgegangen, dass in diesem Fall die Zahlung des in Artikel 2 des Protokolls festgesetzten finanziellen Ausgleichs gemäß Artikel 3 des Protokolls bis zum 31. Dezember 2001 erfolgen muss. Die Gemeinschaft wird sich jedoch nach Möglichkeit darum bemühen, diese Frist zu verkürzen. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir den Empfang dieses Schreibens über eine solche vorläufige Anwendung und Ihre Zustimmung zu seinem Inhalt bestätigen würden." Ich beehre mich, Ihnen zu bestätigen, dass die Regierung der Islamischen Republik Mauretanien dem Inhalt Ihres Schreibens zustimmt und dass Ihr Schreiben und dieses Antwortschreiben Ihrem Vorschlag entsprechend ein Abkommen bilden. Genehmigen Sie, Herr ..., den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung. Für die Regierung der Islamischen Republik Mauretanien