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Abkommen von Cotonou

Abkommen von Cotonou

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Partnerschaftsabkommen 2000/483/EG zwischen den AKP-Staaten und der EU

WAS IST DER ZWECK DES PARTNERSCHAFTSABKOMMENS?

Das Abkommen von Cotonou bildet das Rückgrat der Partnerschaft zwischen der Europäischen Union (EU), ihren Mitgliedstaaten und 79 afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (AKP).

Es zielt darauf ab, zur Beseitigung der Armut beizutragen, die nachhaltige ökonomische, kulturelle und soziale Entwicklung der Partnerländer zu unterstützen und zur schrittweisen Integration ihrer jeweiligen Volkswirtschaften in die Weltwirtschaft beizutragen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Grundprinzipien

Das Abkommen von Cotonou ist eine enge Partnerschaft, die auf einer Reihe von Grundsätzen beruht:

  • Die an dem Abkommen beteiligten Partner sind gleichgestellt;
  • Die AKP-Staaten legen ihre eigenen Entwicklungsstrategien fest;
  • Die Zusammenarbeit besteht nicht nur zwischen den Regierungen – Parlamente, örtliche Behörden, die Zivilgesellschaft, die Privatwirtschaft, Wirtschafts- und Sozialpartner spielen ebenso eine Rolle;
  • Die Modalitäten und Prioritäten der Zusammenarbeit richten sich nach Aspekten wie dem Entwicklungsstand des jeweiligen Landes.

Organisation

Gemeinsame Organe unterstützen die Durchführung des Abkommens von Cotonou.

  • Der AKP-EU-Ministerrat, der vom Botschafterausschuss unterstützt wird:
    • führt politische Dialoge,
    • verabschiedet politische Leitlinien und
    • trifft Entscheidungen zur Umsetzung des Abkommens.
  • Der Rat legt der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU einen jährlichen Fortschrittsbericht vor. Dieses beratende Gremium spricht Empfehlungen zur Erreichung der Ziele des Abkommens aus.
  • Der Paritätische AKP-EU-Ministerausschuss für Handelsfragen erörtert handelsbezogene Probleme, die für alle AKP-Länder von Belang sind. Er überwacht die Verhandlung und Umsetzung von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen. Er untersucht außerdem die Auswirkungen der multilateralen Handelsverhandlungen auf den AKP-EU-Handel und die Entwicklung der AKP-Volkswirtschaften.
  • Der AKP-EU-Ausschuss für Zusammenarbeit bei der Entwicklungsfinanzierung untersucht die Durchführung der Entwicklungsfinanzierung und überwacht die Fortschritte.

Politische Dimension

Die politische Dimension des Abkommens von Cotonou ist wichtig und beinhaltet:

  • einen umfassenden politischen Dialog über nationale, regionale und globale Fragestellungen;
  • die Förderung der Menschenrechte und demokratischen Prinzipien;
  • die Entwicklung politischer Maßnahmen zur Friedenskonsolidierung, Konfliktprävention und -beilegung;
  • wobei es Migrationsprobleme und Sicherheitsprobleme angeht, einschließlich der Bekämpfung des Terrorismus und Maßnahmen gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen.

Maßnahmen

Das Abkommen beinhaltet gemeinsame Aktivitäten:

  • wirtschaftlichen Entwicklung mit dem Schwerpunkt auf den Industrie-, Landwirtschafts- und Tourismussektoren der AKP-Staaten;
  • sozialen und menschlichen Entwicklung zur Verbesserung von Gesundheits-, Bildungs- und Ernährungsdienstleistungen und
  • regionalen Zusammenarbeit und Integration zur Förderung und Ausweitung des Handels zwischen den AKP-Staaten.

Finanziert werden diese Maßnahmen durch den Europäischen Entwicklungsfonds und seit 2021 durch das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit.

Das Abkommen entspricht den Regeln der Welthandelsorganisation und versetzt AKP-Staaten in die Lage, in vollem Umfang am Welthandel teilzunehmen.

Überarbeitung des Abkommens

Das Abkommen wurde im Jahr 2000 unterzeichnet.

Es wurde zuletzt im Jahr 2017 mit dem Beschluss (EU) 2017/435 überarbeitet. Im Jahr 2010 wurde das Abkommen angepasst, um sich auf folgende Themen zu konzentrieren:

Die Verhandlungen über ein neues Abkommen begannen im August 2018.

Im Jahr 2016 wurde eine Mitteilung über eine erneuerte Partnerschaft für die Zeit nach 2020 angenommen. Sie:

DATUM DES INKRAFTTRETENS

Das Abkommen ist seit 1. April 2003 in Kraft und sollte ursprünglich am 29. Februar 2020 enden.

Mit dem Beschluss 1/2022 wird die Geltungsdauer des Abkommens bis zum 30. Juni 2023 oder bis zum Inkrafttreten (oder bis zur vorläufigen Anwendung) des neuen Abkommens, mit dem das Partnerschaftsabkommen 2000/483/EG ersetzt wird, verlängert.

HINTERGRUND

Die Verhandlungen über ein neues Abkommen zwischen der EU und den AKP-Staaten begannen im Jahr 2018. Mit diesem wird das Partnerschaftsabkommen 2000/483/EG ersetzt.

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Partnerschaftsabkommen 2000/483/EG zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 – Protokolle – Schlussakte – Erklärungen (ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3-353).

Nachfolgende Änderungen des Partnerschaftsabkommens 2000/483/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Beschluss Nr. 1/2022 des AKP-EU-Botschafterausschusses vom 21. Juni 2022 zur Änderung des Beschlusses Nr. 3/2019 des AKP-EU-Botschafterausschusses über den Erlass von Übergangsmaßnahmen gemäß Artikel 95 Absatz 4 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens [2022/1102] (ABl. L 176 vom 1.7.2022, S. 88-89).

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – und die vorläufige Anwendung des Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und den Mitgliedern der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten (OAKPS) andererseits (COM(2021) (312) final vom 11.6.2021).

Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission (ABI. C 210 vom 30.6.2017, S. 1-24).

Beschluss (EU) 2017/435 des Rates vom 28. Februar 2017 über den Abschluss des Abkommens zur zweiten Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000, erstmals geändert in Luxemburg am 25. Juni 2005 (ABI. L 67 vom 14.3.2017, S. 31-32).

Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat: Eine erneuerte Partnerschaft mit den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (JOIN(2016) 52 final vom 22.11.2016).

Letzte Aktualisierung: 30.08.2022

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