This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 62021TN0223
Case T-223/21: Action brought on 27 April 2021 — SE v Commission
Rechtssache T-223/21: Klage, eingereicht am 27. April 2021 — SE/Kommission
Rechtssache T-223/21: Klage, eingereicht am 27. April 2021 — SE/Kommission
ABl. C 278 vom 12.7.2021, p. 48–50
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
12.7.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 278/48 |
Klage, eingereicht am 27. April 2021 — SE/Kommission
(Rechtssache T-223/21)
(2021/C 278/69)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: SE (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und M. Vandenbussche)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Der Kläger beantragt,
— |
die Entscheidung, mit der seine Bewerbung auf die Stelle COM/2020/1474 abgelehnt wurde und von der er spätestens am 15. September 2020 erfahren hat, aufzuheben; |
— |
die Entscheidung vom 28. Oktober 2020, mit der sein Antrag nach Art. 90 Abs. 1 des Beamtenstatuts betreffend seine Anwartschaft auf Beförderung und auf Zuweisung oder Neueinstufung in eine neue Stelle abgelehnt wurde, aufzuheben; |
— |
soweit erforderlich, die Entscheidungen vom 18. Januar 2021 bzw. 3. März 2021, mit der seine Beschwerden vom 16. September 2020 und 2. November 2020 abgewiesen wurden, aufzuheben; |
— |
einen Ausgleich für seinen materiellen Schaden aufgrund des Verlusts einer Chance auf Zuweisung/Einweisung in die Stelle COM/2020/1474 ab dem 1. September 2020 entsprechend der Veranschlagung in der Klageschrift anzuordnen; |
— |
einen Ausgleich für seinen materiellen Schaden aufgrund des Verlusts einer Chance auf Beförderung ab dem 16. Mai 2020 entsprechend der Veranschlagung in der Klageschrift anzuordnen; |
— |
einen Ausgleich für seinen materiellen Schaden aufgrund des Verlusts einer Chance, Beamter auf Lebenszeit durch Teilnahme an den auf Bedienstete auf Zeit der Stufe 2(b) AD beschränkten internen Auswahlverfahren zu werden, entsprechend der Veranschlagung in der Klageschrift anzuordnen; |
— |
der Beklagten die gesamten Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht der Kläger zwei Gruppen von Klagegründen geltend, die insgesamt acht Gründe umfassen.
Die erste Gruppe von Klagegründen betrifft die Klage des Klägers insoweit, als sie sich gegen die Ablehnung seiner Bewerbung auf die Stelle COM/2020/1474 richtet, während die zweite Gruppe von Klagegründen seine Klage insoweit betrifft, als sie sich gegen die Entscheidung richtet, mit dem ihm die Möglichkeit vorenthalten wird, befördert, neu eingestuft, neu klassifiziert und/oder in eine neue Stelle eingewiesen zu werden.
1. |
Erster Klagegrund (erste Gruppe von Klagegründen): Fehlende Bekanntgabe und fehlende Begründung der Entscheidung
|
2. |
Zweiter Klagegrund (erste Gruppe von Klagegründen), mit dem geltend gemacht wird, die Ablehnung der Bewerbung auf die Stelle COM/2020/1474 sei rechtswidrig, da sie auf einer rechtswidrigen Auslegung von Art. 8 Abs. 2 und Art. 10 Abs. 3 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der EU (BSB) beruhe — Verstoß gegen Art. 8 Abs. 2 und Art. 10 Abs. 3 BSB, gegen den Vertrag mit dem Kläger und gegen das dienstliche Interesse.
|
3. |
Dritter Klagegrund (erste Gruppe von Klagegründen), mit dem eine Nichtbeachtung etablierter Verwaltungspraktiken, eine Ungleichbehandlung und eine Diskriminierung wegen des Alters geltend gemacht wird.
|
4. |
Vierter Klagegrund (erste Gruppe von Klagegründen), mit dem ein Transparenzmangel, eine Verweigerung des Rechts auf Anhörung und eine Verweigerung eines wirksamen Rechtsbehelfs geltend gemacht wird.
|
5. |
Erster Klagegrund (zweite Gruppe von Klagegründen), mit dem eine fehlerhafte Auslegung von Art. 8 Abs. 2 und Art. 10 Abs. 3 BSB, ein Verstoß gegen die Art. 8 Abs. 2 und 10 Abs. 3 BSB, gegen den Vertrag mit dem Kläger und gegen das dienstliche Interesse geltend gemacht wird.
|
6. |
Zweiter Klagegrund (zweite Gruppe von Klagegründen), mit dem eine Ungleichbehandlung und eine Diskriminierung wegen des Alters zwischen Bediensteten auf Zeit 2(b) in der Kommission geltend gemacht wird.
|
7. |
Dritter Klagegrund (zweite Gruppe von Klagegründen), mit dem die Ungleichbehandlung von Bediensteten auf Zeit 2(b) verschiedener Einrichtungen der Union geltend gemacht wird.
|
8. |
Vierter Klagegrund (zweite Gruppe von Klagegründen), mit dem eine Ungleichbehandlung zwischen Bediensteten auf Zeit 2(b) und anderen Bediensteten auf Zeit in der Kommission geltend gemacht wird.
|