This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 62021TA0312
Case T-312/21: Judgment of the General Court of 14 December 2022 — SY v Commission (Civil service — Recruitment — Notice of competition — Open Competition EPSO/AD/374/19 — Decision not to include the applicant’s name on the competition reserve list — Action for annulment — Amendment of the notice of competition after a part of the admission tests have been carried out — Lack of legal basis — Legitimate expectations — Legal certainty — Force majeure — Equal treatment — Entitlement to special arrangements — Organisation of the tests remotely — High pass rate of internal candidates — Action for failure to act)
Rechtssache T-312/21: Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 2022 — SY/Europäische Kommission (Öffentlicher Dienst – Einstellung – Bekanntmachung eines Auswahlverfahrens – Allgemeines Auswahlverfahren EPSO/AD/374/19 – Entscheidung, den Kläger nicht in die Reserveliste des Auswahlverfahrens aufzunehmen – Aufhebungsklage – Änderung der Bekanntmachung eines Auswahlverfahrens nach teilweiser Durchführung der Zugangstests – Fehlende Rechtsgrundlage – Vertrauensschutz – Rechtssicherheit – Höhere Gewalt – Gleichbehandlung – Besondere Vorkehrungen – Abhaltung der Prüfungen als Fernprüfungen – Hohe Erfolgsquote der internen Bewerber – Untätigkeitsklage)
Rechtssache T-312/21: Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 2022 — SY/Europäische Kommission (Öffentlicher Dienst – Einstellung – Bekanntmachung eines Auswahlverfahrens – Allgemeines Auswahlverfahren EPSO/AD/374/19 – Entscheidung, den Kläger nicht in die Reserveliste des Auswahlverfahrens aufzunehmen – Aufhebungsklage – Änderung der Bekanntmachung eines Auswahlverfahrens nach teilweiser Durchführung der Zugangstests – Fehlende Rechtsgrundlage – Vertrauensschutz – Rechtssicherheit – Höhere Gewalt – Gleichbehandlung – Besondere Vorkehrungen – Abhaltung der Prüfungen als Fernprüfungen – Hohe Erfolgsquote der internen Bewerber – Untätigkeitsklage)
ABl. C 63 vom 20.2.2023, p. 38–39
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
20.2.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 63/38 |
Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 2022 — SY/Europäische Kommission
(Rechtssache T-312/21) (1)
(Öffentlicher Dienst - Einstellung - Bekanntmachung eines Auswahlverfahrens - Allgemeines Auswahlverfahren EPSO/AD/374/19 - Entscheidung, den Kläger nicht in die Reserveliste des Auswahlverfahrens aufzunehmen - Aufhebungsklage - Änderung der Bekanntmachung eines Auswahlverfahrens nach teilweiser Durchführung der Zugangstests - Fehlende Rechtsgrundlage - Vertrauensschutz - Rechtssicherheit - Höhere Gewalt - Gleichbehandlung - Besondere Vorkehrungen - Abhaltung der Prüfungen als Fernprüfungen - Hohe Erfolgsquote der internen Bewerber - Untätigkeitsklage)
(2023/C 63/47)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Kläger: SY (vertreten durch Rechtsanwalt T. Walberer)
Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch L. Hohenecker, T. Lilamand und D. Milanowska als Bevollmächtigte)
Gegenstand
Mit seiner Klage gemäß Art. 270 AEUV und Art. 91 des Statuts der Beamten der Europäischen Union beantragt der Kläger, SY, erstens den Nachtrag zur Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/374/19 (ABl. 2020, C 374 A, S. 3), mit dem die Modalitäten der Prüfungen des Auswahlverfahrens wegen des Ausbruchs der Covid-19-Pandemie geändert wurden, die Einladung der Europäischen Kommission vom 20. November 2020 zu einer Prüfung, die nach Abschluss des Auswahlverfahrens für das Fachgebiet Wettbewerbsrecht erstellte Reserveliste, die auf der Grundlage der Reserveliste erfolgten Entscheidungen über die Einstellung von Bewerbern und die Entscheidung des Prüfungsausschusses über den Antrag auf Überprüfung, mit der die Entscheidung, ihn nicht in die Reserveliste aufzunehmen, bestätigt wurde, aufzuheben, zweitens, hilfsweise, im Urteil die erforderlichen konkreten Vorgaben zur rechtmäßigen Wiederherstellung seiner Rechtslage vor den Rechtsverletzungen zu geben, um es dem Prüfungsausschuss zu ermöglichen, ihn unmittelbar in die Reserveliste aufzunehmen, und drittens, festzustellen, dass die Kommission gegen Art. 265 AEUV verstoßen hat, indem sie es unterlassen hat, auf seine Verwaltungsbeschwerde vom 17. Januar 2021 eine Entscheidung an ihn zu richten.
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
SY trägt seine eigenen Kosten und die Hälfte der Kosten der Europäischen Kommission. |
3. |
Die Europäische Kommission trägt die Hälfte ihrer eigenen Kosten. |