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Document 62020TA0378

    Rechtssache T-378/20: Urteil des Gerichts vom 14. April 2021 — Ryanair/Kommission (SAS, Dänemark; Covid-19) (Staatliche Beihilfen – Dänischer Luftverkehrsmarkt – Beihilfe Dänemarks zugunsten einer Fluggesellschaft im Rahmen der COVID-19-Pandemie – Garantie – Beschluss, keine Einwände zu erheben – Verpflichtungen, von denen die Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Binnenmarkt abhängig gemacht wird – Beihilfe zur Beseitigung von Schäden, die durch außergewöhnliche Ereignisse entstanden sind – Niederlassungsfreiheit – Freier Dienstleistungsverkehr – Gleichbehandlung – Begründungspflicht)

    ABl. C 242 vom 21.6.2021, p. 41–42 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    21.6.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 242/41


    Urteil des Gerichts vom 14. April 2021 — Ryanair/Kommission (SAS, Dänemark; Covid-19)

    (Rechtssache T-378/20) (1)

    (Staatliche Beihilfen - Dänischer Luftverkehrsmarkt - Beihilfe Dänemarks zugunsten einer Fluggesellschaft im Rahmen der COVID-19-Pandemie - Garantie - Beschluss, keine Einwände zu erheben - Verpflichtungen, von denen die Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Binnenmarkt abhängig gemacht wird - Beihilfe zur Beseitigung von Schäden, die durch außergewöhnliche Ereignisse entstanden sind - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Gleichbehandlung - Begründungspflicht)

    (2021/C 242/58)

    Verfahrenssprache: Englisch

    Parteien

    Klägerin: Ryanair DAC (Swords, Irland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Vahida, F.-C. Laprévote, S. Rating, I.-G. Metaxas-Maranghidis und V. Blanc)

    Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Tomat, L. Flynn und S. Noë)

    Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Königreich Dänemark (Prozessbevollmächtigte: J. Nymann-Lindegren und M. Søndahl Wolff im Beistand von Rechtsanwalt R. Holdgaard), Französische Republik (Prozessbevollmächtigte: E. de Moustier und P. Dodeller), SAS AB (Stockholm, Schweden) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Sjövall)

    Gegenstand

    Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2020) 2416 final der Kommission vom 15. April 2020 über die staatliche Beihilfe SA.56795 (2020/N) — Dänemark — Entschädigung für die SAS aufgrund der COVID-19-Pandemie entstandenen Schäden

    Tenor

    1.

    Die Klage wird abgewiesen.

    2.

    Die Ryanair DAC trägt ihre eigenen Kosten sowie die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten einschließlich der im Rahmen des Antrags auf vertrauliche Behandlung entstandenen Kosten.

    3.

    Das Königreich Dänemark, die Französische Republik und die SAS AB tragen ihren eigenen Kosten.


    (1)  ABl. C 255 vom 3.8.2020.


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