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Document 62016TN0101

    Rechtssache T-101/16: Klage, eingereicht am 8. März 2016 — Klausner Holz Niedersachsen/Kommission

    ABl. C 145 vom 25.4.2016, p. 35–36 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    25.4.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 145/35


    Klage, eingereicht am 8. März 2016 — Klausner Holz Niedersachsen/Kommission

    (Rechtssache T-101/16)

    (2016/C 145/43)

    Verfahrenssprache: Deutsch

    Parteien

    Klägerin: Klausner Holz Niedersachsen GmbH (Saalburg-Ebersdorf, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Reich, C. Hipp und T. Ilgner)

    Beklagte: Europäische Kommission

    Anträge

    Die Klägerin beantragt,

    festzustellen, dass die Beklagte gegen Art. 108 AEUV in Verbindung mit Art. 15 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/1589 des Rates über besondere Vorschriften für die Anwendung von Art. 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verstoßen hat, indem sie es unterlassen hat, auf das Schreiben der Klägerin vom 13. November 2015 hin die in den genannten Vorschriften vorgesehene Entscheidung über den Abschluss der Vorprüfverfahren SA.37113 und SA.375009 nach Art. 4 der vorgenannten Verordnung zu erlassen;

    der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, auch wenn sich die Klage wegen Erlasses einer Maßnahme durch die Europäische Kommission während des Verfahrens erledigt haben sollte.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Zur Stützung der Klage macht die Klägerin einen einzigen Klagegrund geltend, mit dem sie rügt, dass die Kommission keine das Vorprüfverfahren abschließende Entscheidung nach Art. 4 Abs. 2 bis 4 der Verordnung (EU) 2015/1589 (1) innerhalb einer angemessenen Frist getroffen habe, obwohl sie gemäß Art. 265 Abs. 2 AEUV zum Tätigwerden aufgefordert worden sei.


    (1)  Verordnung (EU) 2015/1589 des Rates vom 13. Juli 2015 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 248, S. 9).


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