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Document 62016CN0059

Rechtssache C-59/16: Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 3. Februar 2016 — The Shirtmakers BV, anderer Beteiligter: Staatssecretaris van Financiën

ABl. C 145 vom 25.4.2016, p. 20–20 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

25.4.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 145/20


Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 3. Februar 2016 — The Shirtmakers BV, anderer Beteiligter: Staatssecretaris van Financiën

(Rechtssache C-59/16)

(2016/C 145/25)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

Hoge Raad der Nederlanden

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kassationsbeschwerdeführerin: The Shirtmakers BV

Anderer Beteiligter: Staatssecretaris van Financiën

Vorlagefrage

Ist Art. 32 Abs. 1 Buchst. e Ziff. i des Zollkodex dahin auszulegen, dass unter dem Begriff „Beförderungskosten“ die von den tatsächlichen Beförderern der eingeführten Waren in Rechnung gestellten Kosten zu verstehen sind, auch wenn diese Beförderer diese Beträge nicht unmittelbar dem Käufer der eingeführten Waren in Rechnung gestellt haben, sondern einem anderen Wirtschaftsteilnehmer, der für den Käufer der eingeführten Waren die Frachtverträge mit den tatsächlichen Beförderern geschlossen hat und dem Käufer im Zusammenhang mit seinen Bemühungen in Bezug auf die Durchführung der Beförderung höhere Beträge in Rechnung gestellt hat?


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