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Document 62015TA0766

    Rechtssache T-766/15: Urteil des Gerichts vom 28. Februar 2017 — Labeyrie/EUIPO — Delpeyrat (Darstellung eines Musters aus goldfarbenen Fischen auf blauem Hintergrund) (Unionsmarke — Verfallsverfahren — Unionsbildmarke, die ein Muster aus goldfarbenen Fischen auf blauem Hintergrund darstellt — Erklärung des Verfalls — Ernsthafte Benutzung der Marke — Art. 15 Abs. 1 Buchst. a und Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 — Form, die nur in Bestandteilen abweicht, ohne dass dadurch die Unterscheidungskraft der Marke beeinflusst wird)

    ABl. C 121 vom 18.4.2017, p. 28–28 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    18.4.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 121/28


    Urteil des Gerichts vom 28. Februar 2017 — Labeyrie/EUIPO — Delpeyrat (Darstellung eines Musters aus goldfarbenen Fischen auf blauem Hintergrund)

    (Rechtssache T-766/15) (1)

    ((Unionsmarke - Verfallsverfahren - Unionsbildmarke, die ein Muster aus goldfarbenen Fischen auf blauem Hintergrund darstellt - Erklärung des Verfalls - Ernsthafte Benutzung der Marke - Art. 15 Abs. 1 Buchst. a und Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 - Form, die nur in Bestandteilen abweicht, ohne dass dadurch die Unterscheidungskraft der Marke beeinflusst wird))

    (2017/C 121/40)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Kläger: Labeyrie (Saint-Geours-de-Maremne, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Lecomte)

    Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) (Prozessbevollmächtigter: A. Folliard-Monguiral)

    Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO und Streithelfer vor dem Gericht: Delpeyrat (Saint-Pierre-du-Mont, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Ennochi)

    Gegenstand

    Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 15. Oktober 2015 (Sache R 2693/2014-1) zu einem Verfallsverfahren zwischen Delpeyrat und Labeyrie

    Tenor

    1.

    Die Klage wird abgewiesen.

    2.

    Labeyrie trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten des EUIPO.

    3.

    Delpeyrat trägt seine eigenen Kosten.


    (1)  ABl. C 78 vom 29.2.2016.


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