Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62015TA0726

Rechtssache T-726/15: Urteil des Gerichts vom 7. Juni 2017 — Blaž Jamnik und Blaž/Parlament (Öffentliche Dienstleistungsaufträge — Immobilienauftrag — Ausschreibungsverfahren — Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb — Räumlichkeiten für das Haus der Europäischen Union in Ljubljana — Ablehnung des Vorschlags nach vorheriger Erkundung des lokalen Marktes — Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter — Fehlen einer Prüfung der dem Vorschlag beigefügten Unterlagen — Rechtsfehler — Offensichtlicher Beurteilungsfehler)

ABl. C 239 vom 24.7.2017, p. 45–45 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

24.7.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 239/45


Urteil des Gerichts vom 7. Juni 2017 — Blaž Jamnik und Blaž/Parlament

(Rechtssache T-726/15) (1)

((Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Immobilienauftrag - Ausschreibungsverfahren - Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb - Räumlichkeiten für das Haus der Europäischen Union in Ljubljana - Ablehnung des Vorschlags nach vorheriger Erkundung des lokalen Marktes - Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter - Fehlen einer Prüfung der dem Vorschlag beigefügten Unterlagen - Rechtsfehler - Offensichtlicher Beurteilungsfehler))

(2017/C 239/56)

Verfahrenssprache: Slowenisch

Parteien

Klägerinnen: Jožica Blaž Jamnik und Brina Blaž (Ljubljana, Slowenien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt D. Mihevc)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: V. Naglič, P. López-Carceller und B. Simon)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Parlaments vom 12. Oktober 2015, mit der der Vorschlag, den die Klägerinnen im Rahmen des Immobilienauftrags INLO.AO-2013-051-LUX-UGIMBI-06 in Bezug auf das künftige Haus der Europäischen Union in Ljubljana eingereicht hatten, nach vorheriger Erkundung des lokalen Marktes abgelehnt wurde, und der Entscheidung, den Auftrag an einen anderen Bieter zu vergeben, sowie hilfsweise eine Klage nach Art. 268 AEUV auf Ersatz des den Klägerinnen angeblich entstandenen Schadens

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Jožica Blaž Jamnik und Brina Blaž tragen die Kosten.


(1)  ABl. C 98 vom 14.3.2016.


Top