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Document 62015FB0152

    Rechtssache F-152/15: Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 10. März 2016 — Kozak/Kommission (Öffentlicher Dienst — Allgemeines Auswahlverfahren EPSO/AD/293/14 — Entscheidung des Auswahlausschusses, den Bewerber nicht zu den Prüfungen im „Assessment Center“ zuzulassen — Antrag auf Überprüfung — Neue Entscheidung des Ausschusses, die seine erste Entscheidung bestätigt — Übermittlung einer mit Gründen versehenen Antwort durch EPSO — Rein bestätigende Handlung — Klagefrist — Offensichtliche Unzulässigkeit — Art. 81 der Verfahrensordnung)

    ABl. C 145 vom 25.4.2016, p. 37–37 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    25.4.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 145/37


    Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 10. März 2016 — Kozak/Kommission

    (Rechtssache F-152/15)

    ((Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren EPSO/AD/293/14 - Entscheidung des Auswahlausschusses, den Bewerber nicht zu den Prüfungen im „Assessment Center“ zuzulassen - Antrag auf Überprüfung - Neue Entscheidung des Ausschusses, die seine erste Entscheidung bestätigt - Übermittlung einer mit Gründen versehenen Antwort durch EPSO - Rein bestätigende Handlung - Klagefrist - Offensichtliche Unzulässigkeit - Art. 81 der Verfahrensordnung))

    (2016/C 145/44)

    Verfahrenssprache: Englisch

    Parteien

    Klägerin: Małgorzata Kozak (Warschau, Polen) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin J. Łojkowska-Paprocka)

    Beklagte: Europäische Kommission

    Gegenstand der Rechtssache

    Klage auf Aufhebung der Entscheidung von EPSO, die Klägerin nicht zum „Assessment Center“ des Auswahlverfahrens EPSO/AD/293/14 zuzulassen

    Tenor des Beschlusses

    1.

    Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

    2.

    Frau Kozak trägt ihre eigenen Kosten.


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