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Document 62010FN0083

Rechtssache F-83/10: Klage, eingereicht am 23. September 2010 — Giannakouris/Kommission

ABl. C 13 vom 15.1.2011, p. 38–38 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.1.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 13/38


Klage, eingereicht am 23. September 2010 — Giannakouris/Kommission

(Rechtssache F-83/10)

()

2011/C 13/75

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Kläger: Konstantinos Giannakouris (Roodt-sur-Syre, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt V. Christianos)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung der Kommission, die dem Kläger gewährte Erziehungszulage aufgrund der Tatsache zu kürzen, dass seine Tochter eine von einem Mitgliedstaat gewährte finanzielle Unterstützung in Form eines Stipendiums und eines Darlehens erhält

Anträge

Der Kläger beantragt,

erstens, die Entscheidung, die an ihn gezahlte „Erziehungszulage“ zu kürzen, wie sie sich aus der Gehaltsabrechnung von Februar 2010 ergibt, und diese Gehaltsabrechnung, soweit darin die „Erziehungszulage“ teilweise gekürzt ist, aufzuheben; zweitens, die Entscheidung der Kommission vom 26. Februar 2010 über die Kürzung der dem Kläger gezahlten „Erziehungszulage“ und über die in der Gehaltsabrechnung von März 2010 ausgewiesene Einbehaltung eines Betrags von 770,85 Euro von dieser Zulage aufzuheben; drittens, die Gehaltsabrechnung von März 2010, in der die dem Kläger gezahlte „Erziehungszulage“ gekürzt und rückwirkend ein Betrag von 770,85 Euro einbehalten wird, aufzuheben; viertens, die Gehaltsabrechnungen von April bis August 2010 aufzuheben, soweit darin die „Erziehungszulage“ teilweise gekürzt ist; fünftens, die Entscheidung der Kommission vom 9. Juli 2010, mit der die Beschwerde ausdrücklich zurückgewiesen wird, aufzuheben;

dem Kläger die einbehaltenen Beträge zuzüglich Zinsen zu erstatten;

der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.


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