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Document 62008TA0579

    Rechtssache T-579/08: Urteil des Gerichts vom 20. Oktober 2011 — Eridania Sadam/Kommission (Staatliche Beihilfen — Maßnahme der italienischen Behörden, mit der die von der Zuckerraffinerie von Villasor (Italien) aufgrund einer Trockenperiode erlittenen Verluste ausgeglichen werden sollten — Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird — Begründungspflicht — Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Agrarsektor)

    ABl. C 355 vom 3.12.2011, p. 15–16 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    3.12.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 355/15


    Urteil des Gerichts vom 20. Oktober 2011 — Eridania Sadam/Kommission

    (Rechtssache T-579/08) (1)

    (Staatliche Beihilfen - Maßnahme der italienischen Behörden, mit der die von der Zuckerraffinerie von Villasor (Italien) aufgrund einer Trockenperiode erlittenen Verluste ausgeglichen werden sollten - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird - Begründungspflicht - Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Agrarsektor)

    2011/C 355/25

    Verfahrenssprache: Italienisch

    Parteien

    Klägerin: Eridania Sadam SpA (Bologna, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. M. Roberti, I. Perego, B. Amabile und M. Serpone)

    Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Rossi und B. Stromsky)

    Gegenstand

    Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2009/704/EG der Kommission vom 16. Juli 2008 über die von Italien geplante Beihilferegelung C 29/04 (ex N 328/03) zugunsten der von dem Unternehmen Sadam ISZ betriebenen Zuckerraffinerie Villasor (ABl. 2009, L 244, S. 10)

    Tenor

    1.

    Die Klage wird abgewiesen.

    2.

    Die Eridania Sadam SpA trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.


    (1)  ABl. C 44 vom 21.2.2009.


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