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Document 52020BP1974

Entschließung (EU) 2020/1974 des Europäischen Parlaments vom 14. Mai 2020 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018, Einzelplan VII — Ausschuss der Regionen, sind

ABl. L 417 vom 11.12.2020, p. 437–443 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2020/1974/oj

11.12.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 417/437


ENTSCHLIEßUNG (EU) 2020/1974 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 14. Mai 2020

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018, Einzelplan VII — Ausschuss der Regionen, sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018, Einzelplan VII — Ausschuss der Regionen,

gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0071/2020),

A.

in der Erwägung, dass die Entlastungsbehörde es im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Organe der Union durch Verbesserung der Transparenz und der Rechenschaftspflicht und durch Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung sowie durch eine verantwortungsvolle Verwaltung der Humanressourcen weiter zu stärken;

1.   

nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2018 für den Ausschuss der Regionen (im Folgenden „Ausschuss“) bei den geprüften Themenbereichen in Bezug auf die Humanressourcen und die Auftragsvergabe keine bedeutenden Mängel feststellt;

2.   

begrüßt die Schlussfolgerung des Rechnungshofs, wonach die Zahlungen für das am 31. Dezember 2018 zu Ende gegangene Haushaltsjahr im Bereich der Verwaltungsausgaben des Ausschusses insgesamt nicht mit wesentlichen Fehlern behaftet und die überprüften Überwachungs- und Kontrollsysteme wirksam waren;

3.   

bedauert generell, dass der Prüfungsumfang und die Schlussfolgerungen in Kapitel 10 („Verwaltung“) des Jahresberichts des Rechnungshofs aus dem Jahr 2018 relativ begrenzt sind, auch wenn Rubrik 5 („Verwaltung“) des mehrjährigen Finanzrahmens als ein Bereich mit geringem Risiko gilt;

4.   

stellt fest, dass der Rechnungshof für alle Organe und Einrichtungen der Union eine Stichprobe von 45 Vorgängen aus der Rubrik 5 („Verwaltung“) des mehrjährigen Finanzrahmens ausgewählt hat; stellt fest, dass die Stichprobe so ausgewählt wurde, dass sie für das Spektrum der Ausgaben innerhalb von Rubrik 5, die 6,3 % des Haushaltsplans der Union ausmacht, repräsentativ ist; stellt fest, dass aus der Arbeit des Rechnungshofs hervorgeht, dass Verwaltungsausgaben mit geringem Risiko behaftet sind; erachtet die Anzahl der bei den „anderen Organen“ ausgewählten Vorgänge jedoch als nicht ausreichend und fordert den Rechnungshof auf, die Anzahl der zu prüfenden Vorgänge um mindestens 10 % zu erhöhen;

5.   

stellt fest, dass sich der Haushalt des Ausschusses im Jahr 2018 auf 96 101 000 EUR (im Vergleich zu 93 295 000 EUR im Jahr 2017) belief, was einer Aufstockung um 3 % entspricht; stellt fest, dass bis Ende 2018 insgesamt 99,3 % aller Mittel gebunden waren (im Vergleich zu 98 % im Jahr 2017 und 98,7 % im Jahr 2016) und dass 2018 insgesamt 91 % ausgezahlt wurden (im Vergleich zu 89,9 % im Jahr 2017 und 89,6 % im Jahr 2016);

6.   

begrüßt die insgesamt umsichtige und wirtschaftliche Haushaltsführung des Ausschusses im Haushaltsjahr 2018; begrüßt, dass die Mittelbindungsquote bei Titel 1 („Ausgaben für Mitglieder und Personal des Ausschusses“) 99,1 % und bei Titel 2 („Gebäude, Ausrüstungen und diverse Ausgaben für den Dienstbetrieb“) 99,6 % betrug;

7.   

nimmt die Antwort des Ausschusses in Bezug auf die Ausführungsquote bei den Zahlungen (2018: 76,9 %, 2017: 77,1 % und 2016: 74,5 %) für Titel 2 zur Kenntnis; stellt fest, dass die Rechnungen für Wartung und Energieverbrauch größtenteils erst zu Beginn des folgenden Jahres eingehen; fordert den Ausschuss auf, die Situation nach Möglichkeit dadurch zu verbessern, dass in den entsprechenden Dienstleistungsverträgen im Laufe des Jahres ausgewogene Zahlungsbedingungen festgelegt werden;

8.   

nimmt die nicht in Anspruch genommenen Mittel für mehrere Haushaltslinien wie Kurse für die Mitglieder (Posten 1 0 5: 59,0 %), Dienstreisen für das Personal (Posten 1 6 2: 33,3 %), medizinische Dienste (Posten 1 6 3 4: 77,9 %) und Herrichtung der Räumlichkeiten (Posten 2 0 0 7: 92,7 %) zur Kenntnis; bekräftigt, dass Maßnahmen getroffen werden müssen, um überhöhte Haushaltsvoranschläge zu minimieren;

9.   

betont, dass der Haushalt des Ausschusses trotz seiner politischen Tätigkeiten als reiner Verwaltungshaushalt gilt und 1 % der Rubrik 5 („Verwaltung“) des Haushaltsplans der Union ausmacht; begrüßt, dass der Ausschuss darum bemüht ist, in seiner täglichen Arbeit die Grundsätze der ergebnisorientierten Haushaltsführung anzuwenden, und dass er bereit ist, gemeinsam mit anderen Organen und Einrichtungen der Union weitere Verbesserungen vorzunehmen; weist auf die erfolgreichen Instrumente hin, etwa die Überprüfung der Ausführung des Haushaltsplans, mit denen die vom Ausschuss erzielten Ausführungsquoten des Haushaltsplans überwacht werden sollen und zu einer Verbesserung beigetragen werden soll; begrüßt insgesamt den ergebnisorientierten Ansatz, den der Ausschuss verfolgt;

10.   

stellt fest, dass der Ausschuss ein zentrales Register für die Meldung von Ausnahmen im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung von internen Verfahren und Abhilfemaßnahmen unterhält; begrüßt, dass die Gesamtzahl der finanziellen Ausnahmen im Vergleich zu 2017 um 6,8 % zurückgegangen ist;

11.   

begrüßt die Bemühungen des Ausschusses, die durchschnittliche Zahlungsfrist (gemäß der Haushaltsordnung müssen die Zahlungen innerhalb von 30 Tagen erfolgen) auf durchschnittlich 16 Tage im Jahr 2018 zu verkürzen, was den besten Wert seit zehn Jahren darstellt (im Vergleich zu 23 Tagen im Jahr 2017, 26 Tagen im Jahr 2016 und 20 Tagen im Jahr 2015); weist darauf hin, dass im Jahr 2018 keine Zahlungen verbindlicher Verzugszinsen zu verzeichnen waren;

12.   

stellt fest, dass der Ausschuss mittels eines Fragebogens eine Überprüfung der 16 Normen für die interne Kontrolle einleitete, bei der die Einhaltung und die Wirksamkeit der Anforderungen, die für die einzelnen Normen für die interne Kontrolle festgelegt wurden, bewertet werden sollte; nimmt das positive Ergebnis der Bewertung sowie ihre Schlussfolgerungen zur Kenntnis, wonach angesichts der künftigen Herausforderungen — u. a. im Zusammenhang mit einem neuen Mandat und dem 25-jährigen Bestehen des Ausschusses — der Schwerpunkt vornehmlich auf Norm 3 (Personalzuweisung), Norm 10 (Geschäftskontinuität) und Norm 12 (Information und Kommunikation) gelegt werden sollte

13.   

stellt fest, dass die Überwachung der internen Auditstelle von einem Auditausschuss übernommen wird, der sich aus einem Mitglied je Fraktion der Kommission für Finanz- und Verwaltungsfragen des Ausschusses und einem hochrangigen externen Berater zusammensetzt; stellt fest, dass das Ziel für 2018, 75 % der sehr wichtigen Empfehlungen nach sechs Monaten abzuschließen, mit einer Quote von 50 % erreicht wurde und das Ziel, 100 % der sehr wichtigen Empfehlungen nach zwölf Monaten abzuschließen, mit einer Quote von 100 % erreicht wurde;

14.   

bekräftigt die Bedeutung der interinstitutionellen Zusammenarbeit, etwa in Form von Dienstleistungsvereinbarungen im Personalbereich oder anderer Verwaltungsvereinbarungen; fordert den Ausschuss auf, dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments im Rahmen seines nächsten jährlichen Tätigkeitsberichts mitzuteilen, welche Beträge im Rahmen dieser Vereinbarungen gezahlt wurden;

15.   

betont, dass die Einbeziehung regionaler und kommunaler Behörden gefördert werden muss, da sie bei der Umsetzung der politischen Maßnahmen der Union eine wichtige Rolle spielen;

16.   

stellt fest, dass die 2014 zwischen dem Ausschuss, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) und dem Parlament abgeschlossene Vereinbarung über die Verwaltungszusammenarbeit am 31. Dezember 2019 auslief; weist darauf hin, dass die Vereinbarung von 2014 bisher weder neu verhandelt noch verlängert wurde; vertritt die Auffassung, dass die Vereinbarung von 2014 sehr unausgewogen für den Ausschuss und den EWSA (im Folgenden gemeinsam „Ausschüsse“) war, die insgesamt 60 Übersetzer (24 vom Ausschuss) an das Parlament abgetreten und im Gegenzug nur den Zugang zum Wissenschaftlichen Dienst des Europäischen Parlaments erhalten haben; weist besorgt darauf hin, dass die Ausschüsse infolgedessen Vertragsbedienstete einstellen und ihre Übersetzungsleistungen an externe Dienstleister vergeben mussten; nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass das Parlament als Ausgleich für den Abbau von Stellen im Übersetzungsdienst einen zusätzlichen Betrag (1 200 000 EUR von 2015 bis 2016) an die Ausschüsse überwiesen hat, mit dem die externe Vergabe von Übersetzungsleistungen abgedeckt werden kann, wobei diese Mittel auf andere Politikbereiche übertragen werden können, wenn sie nicht vollständig für die externe Übersetzung genutzt werden; ist der Ansicht, dass diese Umstände nicht mit den Kriterien einer insgesamt umsichtigen und wirtschaftlichen Haushaltsführung in Einklang stehen und erneut geprüft werden sollten, falls die derzeitige Vereinbarung verlängert oder eine neue Vereinbarung ausgehandelt werden sollte; stellt fest, dass diese Vereinbarung aus politischer Sicht an die aktuellen Herausforderungen wie etwa den neuen mehrjährigen Finanzrahmen oder die Regelungen für die neue Kohäsionspolitik angepasst werden muss;

17.   

begrüßt die Kampagne „Nachdenken über Europa/die Zukunft Europas“, in deren Rahmen (bis Februar 2019) insgesamt mehr als 209 Veranstaltungen durchgeführt wurden; stellt fest, dass der Ausschuss diesen Erfolg weiterverfolgt, um gemeinsam mit anderen Organen und Einrichtungen der Union ein Modell für ständige Konsultationen der Unionsbürger zu entwickeln, bei dem lokale Debatten mit einem Feedback-Mechanismus kombiniert werden sollen, der der Information der Entscheidungsträger auf Unionsebene dienen soll; fordert den Ausschuss auf, in seinem nächsten jährlichen Tätigkeitsbericht auf die erzielten Ergebnisse einzugehen;

18.   

begrüßt im Sinne der Transparenz, dass der jährliche Tätigkeitsbericht des Ausschusses die Liste von Veranstaltungen umfasst, die in den Jahren 2017 und 2018 im Rahmen der Kampagne „Nachdenken über Europa/die Zukunft Europas“ durchgeführt wurden; nimmt die Namen der beteiligten Ausschussmitglieder, die Titel, Datum und Ort jeder Veranstaltung sowie die Gesamtkosten, die sich im Jahr 2018 auf insgesamt 41 747,87 EUR (gegenüber 45 505,93 EUR im Jahr 2017) beliefen, zur Kenntnis;

19.   

würdigt den Erfolg des Ausschusses in den sozialen Medien, dessen Facebook-Seite im Jahr 2018 12 658 Likes erhielt (gegenüber 9 013 im Jahr 2017) und der im Jahr 2018 insgesamt 3 727 Follower auf Twitter hatte (gegenüber 3 425 im Jahr 2017); würdigt den unionsweiten Erfolg der Online-Umfrage/mobilen Anwendung „Europa — Reden Sie mit!“; beglückwünscht den Ausschuss zu seiner neuen Website, die im Jahr 2018 insgesamt 101 983-mal aufgerufen wurde (gegenüber 43 748 Seitenaufrufen im Jahr 2017); begrüßt die offene Online-Lehrveranstaltung mit dem Titel „EU-Mittel für Ihre Region oder Stadt erfolgreich nutzen“, die im Januar 2018 stattfand und an der fast 15 000 Personen teilnahmen (gegenüber 8 500 im Jahr 2015 und 5 500 im Jahr 2016);

20.   

begrüßt, dass es dem Ausschuss gelungen ist, mehr Studien zu veröffentlichen, wobei die Zielvorgabe von 15 veröffentlichten Studien mit insgesamt 27 Studien übertroffen wurde; stellt fest, dass all diese Studien auf der Website des Ausschusses veröffentlicht wurden;

21.   

nimmt die am 28. August 2019 unterzeichnete Vereinbarung zwischen den Ausschüssen und der Kommission über den Tausch des Gebäudes Rue van Maerlant der Kommission und der Gebäude Rue Belliard 68 und Rue de Trèves 74 der Ausschüsse zur Kenntnis; stellt fest, dass der Tausch am 16. September 2022 wirksam wird; stellt besorgt fest, dass die wichtigste Priorität, die im Rahmen der Gebäudestrategie der Ausschüsse ermittelt wurde, die geographische Konzentration der Gebäude ist; weist besorgt darauf hin, dass den Ausschüssen durch den Tausch 10 440 m2 Bürofläche verloren gehen und dass damit nach dem Tausch zusätzliche Büros für die Unterbringung von etwa 200 Bediensteten gefunden werden müssen, was kurzfristig nicht gänzlich durch alternative Maßnahmen wie eine intensivere Nutzung der Räume in den anderen Gebäuden oder vermehrte Telearbeit aufgefangen werden kann, sondern den Erwerb eines weiteren angrenzenden Gebäudes erforderlich machen wird, mit dem die Verkleinerung kompensiert werden kann; weist ferner darauf hin, dass das Gebäude Rue van Maerlant kurz- oder mittelfristig renoviert werden muss; fürchtet die Konsequenzen, die diese Vereinbarung nicht nur für die Finanzen des Ausschusses, sondern auch für das Wohlergehen der betroffenen Bediensteten haben wird; bedauert, dass in einer Angelegenheit mit einer derartigen Tragweite und derartigen Bedeutung für den Ausschuss nicht der Juristische Dienst zu Rate gezogen wurde;

22.   

stellt fest, dass die Ausschüsse vor Kurzem eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet haben, die eine detailliertere Analyse erstellen wird, damit angemessene Lösungen gefunden werden; weist darauf hin, dass eine weitere Arbeitsgruppe mit der Aufgabe befasst wurde, über neue Arbeitsweisen nachzudenken; betont, dass das Wohlergehen, die Arbeitsweise und die Arbeitsbereiche des Personals durch den Tausch der Gebäude nicht beeinträchtigt werden dürfen; weist erneut darauf hin, dass die Mitglieder des Personals bezüglich des Tauschs der Gebäude befragt werden müssen und ihrer Meinung Rechnung getragen werden muss; fordert die Ausschüsse auf, den Haushaltskontrollausschuss und den Haushaltsausschuss des Parlaments über etwaige Ergebnisse zu unterrichten;

23.   

erklärt sich sehr besorgt darüber, dass an kritischen Stellen im Gebäude Rue van Maerlant, einschließlich des Parkhauses, Asbest festgestellt wurde; bedauert, dass im September 2019, und damit erst einen Monat nach Unterzeichnung der Vereinbarung mit der Kommission, eine Bestandsaufnahme durch einen spezialisierten externen Auftragnehmer durchgeführt wurde; bedauert, dass die Vereinbarung unterzeichnet wurde, ohne dass alle Interessenträger rechtzeitig über die mögliche Asbestbelastung im Gebäude Rue van Maerlant informiert wurden; bedauert ferner, dass weder Mitglieder noch Bedienstete über die Lage in Kenntnis gesetzt wurden, und erachtet es als nicht ausreichend, dass die Information im Intranet des Ausschusses veröffentlicht wurde, wo sie schwer auffindbar ist;

24.   

weist darauf hin, dass den Ausschüssen im September 2019 bescheinigt wurde, dass bei dem Gebäude Rue van Maerlant kein Risiko im Zusammenhang mit Asbest bestehe, und dass in der Bescheinigung angegeben ist, dass in dem Gebäude zwar Asbest vorhanden sei, dass dies jedoch keine Gefahr für die normale Nutzung des Gebäudes darstelle; ist angesichts des Umstands, dass es sich bei der kommenden Nutzung des Gebäudes nicht um eine normale Nutzung, sondern um Bauarbeiten handeln wird, zutiefst besorgt darüber, wie sich die Angelegenheit in Zukunft entwickeln wird;

25.   

weist darauf hin, dass die Auswirkungen längerer und unsicherer Exposition gegenüber Asbest auf die menschliche Gesundheit umfassend dokumentiert sind und in der Bevölkerung grundsätzlich stets Besorgnis und Beunruhigung verursachen; fordert die Ausschüsse auf, eine Politik der vollständigen, vorausschauenden Transparenz zu verfolgen und auf eigene Initiative umfassend über den Umgang mit der Situation vor und nach dem tatsächlichen Bezug des Gebäudes Rue van Maerlant zu informieren, ohne allerdings Panik zu verbreiten;

26.   

nimmt die am 29. November 2017 angenommene Gebäudestrategie des Ausschusses zur Kenntnis, in der der „geografischen Konzentration“ und der „physischen Verbindung“ mit dem Hauptgebäude der Ausschüsse, dem Jacques-Delors-Gebäude, Priorität eingeräumt wird, was einen erheblichen finanziellen und nichtfinanziellen Nutzen mit sich bringt; stellt fest, dass das Gebäude Rue van Maerlant zum frühestmöglichen Zeitpunkt (2020 bis 2022) zunächst einer geringfügigen Renovierung sowie dann im Jahr 2028, wenn sich das Gebäude Rue van Maerlant vollständig im Besitz der Ausschüsse befinden wird, einer gründlicheren Renovierung bedarf; stellt fest, dass die Ausschüsse die Kosten gemäß dem im Rahmen der Vereinbarung über die Verwaltungszusammenarbeit geltenden Verteilungsschlüssel gemeinsam tragen werden;

27.   

begrüßt alle bislang durchgeführten Maßnahmen zur Sicherstellung angemessener Standards in den Bereichen Sicherheit und Cybersicherheit; stellt fest, dass nach der Einrichtung der neuen Geräte für die Zugangskontrolle und der Maßnahmen im Bereich der IT-Sicherheit die entsprechenden Sicherheitsstandards nun dem Niveau der Standards des Parlaments und der Kommission entsprechen;

28.   

bedauert die Tatsache, dass der Ausschuss noch nicht über einen Rechtsrahmen für die Behandlung von Fällen von Belästigung verfügt, an denen seine Mitglieder beteiligt sind; bekräftigt die Forderung der Europäischen Bürgerbeauftragten an die Organe der Union, Vorschriften über Belästigung zu erlassen, die für ihre Mitglieder gelten; fordert den Ausschuss auf, im Einklang mit dem Beschluss des Präsidiums des Parlaments vom 2. Juli 2018 über Beschwerden wegen Belästigung dringend derartige Vorschriften anzunehmen; fordert den Ausschuss auf, dem Parlament über die entsprechenden Folgemaßnahmen Bericht zu erstatten;

29.   

fordert den Ausschuss nachdrücklich auf, seine Bemühungen bezüglich des geplanten Verhaltenskodex für seine Mitglieder im Zusammenhang mit der Verhütung und Bekämpfung von Interessenkonflikten zu verstärken; fordert den Ausschuss auf, die betreffenden Vorschriften und Verfahren auf seiner Website zu veröffentlichen;

30.   

nimmt das strenge Verfahren des Ausschusses für die Behandlung von Fällen von Belästigung, an denen Bedienstete beteiligt sind, zur Kenntnis, wobei nur interne Vorschriften für die Anwendung der einschlägigen Bestimmungen des Statuts verwendet werden; begrüßt, dass für alle Bedienstete Schulungen zum Thema Prävention von Belästigung angeboten wurden, deren Schwerpunkt auf den geltenden Vorschriften, Bestimmungen und Verfahren für Beschwerden wegen Belästigung lag; stellt fest, dass der Ausschuss über ein funktionierendes Team von Vertrauenspersonen verfügt (derzeit sind sechs ernannt, zwei stehen auf einer Reserveliste), die alle vor ihrem Amtsantritt eine Schulung erhalten haben;

31.   

stellt fest, dass im Zuge der mit dem Parlament unterzeichneten Kooperationsvereinbarung und dem daraus resultierenden Abbau von Übersetzerstellen die Mittel für die externe Vergabe von Übersetzungsaufträgen gestiegen sind; stellt fest, dass der Anteil der Übersetzungsaufträge, die 2018 extern vergeben wurden, bei 20,2 % und damit leicht über der Zielvorgabe von 20 % lag, was unter anderem der hohen Arbeitsbelastung geschuldet war (die 21 % höher lag als im gleichen Zeitraum im Jahr 2017); nimmt außerdem zur Kenntnis, dass für externe Übersetzungen im Jahr 2018 Kosten in Höhe von insgesamt 3 251 855 EUR anfielen, wobei die Gesamtkosten 5 263 108 EUR betragen hätten, wenn die Übersetzungen intern angefertigt worden wären;

32.   

würdigt die im Rahmen einer neuen Strategie für eine ressourceneffizientere Mehrsprachigkeit unternommenen Anstrengungen der Ausschüsse, die zu einer erheblichen Umstrukturierung geführt haben; bedauert, dass die Übertragung von Stellen von den Sprachendiensten auf die Dienststellen des Parlaments zwischen 2014 und 2017 durch eine Erhöhung der Zahl von Vertragsbediensteten ausgeglichen werden musste; fordert den Ausschuss auf, das Parlament regelmäßig über die entsprechenden Entwicklungen zu informieren;

33.   

nimmt den Bewertungsbericht über das Pilotprojekt für die gemeinsame Verwaltung einiger Übersetzungsreferate zur Kenntnis, in dem neben einer Verringerung der allgemeinen Verwaltungskosten festgestellt wurde, dass sich zusätzliche Synergieeffekte auf der Ebene der Übersetzungsassistenten ergeben, sobald alle Übersetzungsreferate zusammengelegt sind und alle erforderlichen technischen Voraussetzungen gegeben sind; stellt fest, dass das Präsidium des Ausschusses seinen Generalsekretär beauftragt hat, in Zusammenarbeit mit dem Generalsekretär des EWSA einen neuen Stellenplan auszuarbeiten und vorzulegen; stellt fest, dass die Zusammenlegung der Pilotreferate bestätigt wird und dass 2019 zwei weitere Zusammenlegungen durchgeführt werden sollen; fordert den Ausschuss auf, dem Parlament über alle Maßnahmen Bericht zu erstatten, die ergriffen wurden, um die Übersetzungsleistung nachhaltig zu gestalten;

34.   

nimmt die Bemühungen um eine weitere Vereinfachung der Personalverwaltungsprozesse zur Kenntnis, insbesondere durch die schrittweise erfolgende Einführung papierloser Arbeitsabläufe, etwa im Hinblick auf Rechnungen, Dienstreisen, Dossiers usw.; fordert den Ausschuss auf, seine Bemühungen um die Modernisierung seiner Vergabeverfahren im Zusammenhang mit IT-Instrumenten zu verstärken und einen elektronischen Arbeitsablauf einzurichten, mit dem papierlose Verfahren ermöglicht werden; nimmt die guten Fortschritte zur Kenntnis, die bei der — unter IT-Gesichtspunkten nun voll funktionsfähigen — elektronischen Rechnungsstellung erzielt wurden;

35.   

nimmt zur Kenntnis, dass der Stellenplan im Jahr 2018 538 Bedienstete umfasste (gegenüber 533 im Jahr 2017); begrüßt, dass der Anteil unbesetzter Stellen im Jahr 2018 (mit unter 2 %) niedriger lag als im Jahr 2017 (etwa 2,5 %); begrüßt, dass 2018 eine Bewertung der Arbeitsbelastung eingeleitet wurde, um einen Überblick über die effiziente Nutzung der Humanressourcen im Ausschuss zu erhalten und mögliche Lücken zu ermitteln; stellt fest, dass der Abschlussbericht im Frühjahr 2019 vorgelegt wurde; fordert den Ausschuss auf, in dem nächsten jährlichen Tätigkeitsbericht des Ausschusses detailliert auf die Folgemaßnahmen einzugehen;

36.   

begrüßt die Einführung eines neuen Beurteilungssystems, dessen Schwerpunkt auf der individuellen Leistung liegt, und eines neuen leistungsorientierten Beförderungssystems, die 2018 Gegenstand eines intensiven sozialen Dialogs waren; stellt fest, dass im Zuge eines Aktionsplans, der im Anschluss an eine Ende 2016 durchgeführte Umfrage zur Zufriedenheit des Personals umgesetzt wurde, ein Managementprogramms eingeführt wurde, das sich sowohl an Mitglieder der mittleren Führungsebene als auch an Nachwuchsführungskräfte richtete und Themen abdeckte, die mit der Zufriedenheit des Personals zusammenhängen;

37.   

begrüßt, dass die Abwesenheitsquote im Laufe der Jahre zurückgegangen ist (von 4,86 % im Jahr 2015 über 4,6 % im Jahr 2016 und 4,5 % im Jahr 2017 bis hin zu 4,29 % im Jahr 2018); stellt jedoch fest, dass sich 23 Bedienstete im Jahr 2018 mehr als 90 Tage im Krankenstand befanden und sich die Dauer des Krankenstands in drei Fällen auf 352, 296,5 bzw. 280,5 Tage belief, was schweren Erkrankungen zuzuschreiben war; nimmt die umfassende Strategie des Ausschusses für den Umgang mit Fehlzeiten zur Kenntnis, die auch die Weiterverfolgung von Fehlzeiten und die Umsetzung einer strukturierten Strategie für die Rückkehr an den Arbeitsplatz umfasst;

38.   

begrüßt im Hinblick auf die Chancengleichheit alle Maßnahmen, die in Bezug auf Behinderungen, Vielfalt und ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis getroffen wurden, etwa die Einrichtung des Netzes der lokalen Kontaktstellen für Chancengleichheit in den jeweiligen Direktionen, das der Sensibilisierung dienen und in allen Abteilungen des Ausschusses entsprechende Maßnahmen durchführen soll; begrüßt, dass sich der Ausschuss um flexible Arbeitsbedingungen bemüht, damit Bedienstete beider Geschlechter dank einer besseren Vereinbarkeit ihrer familiären und beruflichen Verpflichtungen Führungsaufgaben wahrnehmen können;

39.   

stellt mit Interesse fest, dass der Ausschuss eine integrierte Strategie für das Talentmanagement angenommen hat, die ein breites Spektrum von Bereichen und Strategien abdeckt und letztlich darauf abzielt, die Leistung und das Engagement des Personals zu fördern; stellt fest, dass die Ebene der stellvertretenden Referatsleiter, Bereichsleiter und Teamleiter offiziell als neue Managementebene anerkannt wurde und dass der Ausschuss entsprechende interne Schulungen organisiert hat;

40.   

würdigt die Bemühungen des Ausschusses im Hinblick auf die geografische Ausgewogenheit der Führungskräfte des Ausschusses, insbesondere in Bezug auf die Mitgliedstaaten, die der Union 2014 oder danach beigetreten sind, was dazu geführt hat, dass der Prozentsatz von Managern aus diesen Mitgliedstaaten inzwischen bei 22,2 % liegt (gegenüber der Zielvorgabe von 20 %), was etwas über dem Bevölkerungsanteil dieser Länder in der Union liegt;

41.   

stellt fest, dass der Ausschuss Schwierigkeiten hat, den Frauenanteil auf der mittleren und höheren Führungsebene zu steigern (35,6 % Frauen in Führungspositionen); stellt fest, dass der Ausschuss eine Einrichtung von begrenzter Größe ist, dessen Mitglieder der mittleren Führungsebene relativ jung sind; nimmt die Maßnahmen wie den Leitfaden für bewährte Verfahren bei der Einstellung von Personal zur Kenntnis, der in eine Dienstanweisung umgewandelt wurde und mit dem eine verbindliche Bestimmung eingeführt wurde, wonach in sämtlichen Einstellungsgremien sowohl männliche als auch weibliche Mitglieder vertreten sein müssen; fordert den Ausschuss auf, seine Bemühungen zu intensivieren und dem Parlament über sämtliche erzielten Verbesserungen Bericht zu erstatten;

42.   

bekräftigt, dass das Entlastungsverfahren gestrafft und beschleunigt werden muss; schlägt in diesem Zusammenhang vor, den Zeitpunkt für den Ablauf der Frist für die Einreichung der jährlichen Tätigkeitsberichte auf den 31. März des dem Haushaltsjahr folgenden Jahres festzusetzen; begrüßt die Bereitschaft des Ausschusses, dieses bewährte Verfahren anzuwenden, das zur geforderten Verkürzung des Zeitrahmens für das Entlastungsverfahren beitragen dürfte;

43.   

begrüßt die Tatsache, dass in der Anfang 2018 abgeschlossenen Halbzeitbewertung insgesamt festgestellt wurde, dass die Vereinbarung über die interinstitutionelle Zusammenarbeit zwischen den Ausschüssen gut funktioniert; stellt fest, dass die gemeinsamen Dienste beide Ausschüsse in den Bereichen Übersetzung, Infrastruktur, Logistik und IT unterstützen; stellt fest, dass der jährliche Geldwert der Tätigkeit der gemeinsamen Dienste zusammen mit den betreffenden Ausgaben für Dienstbezüge über 100 Mio. EUR beträgt;

44.   

stellt fest, dass mit der 2016 unterzeichneten Kooperationsvereinbarung zwischen den Ausschüssen ein stabiler Rechtsrahmen für eine langfristige, effiziente und wirksame Zusammenarbeit geschaffen wurde und überdies verdeutlicht wird, dass die Ausschüsse partnerschaftlich handeln und dabei die Befugnisse und Vorrechte des jeweils anderen achten; weist darauf hin, dass die Vereinbarung am 31. Dezember 2019 ausgelaufen ist und beschlossen wurde, sie um ein Jahr zu verlängern, während eine neue Vereinbarung ausgehandelt wird; fordert die Ausschüsse auf, die notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, um möglichst rasch eine neue Vereinbarung abzuschließen und so weitere Synergieeffekte und Einsparungen zu ermöglichen;

45.   

weist darauf hin, dass die Ausschüsse erneut weniger als 3 % ihres Gesamthaushalts für den Bereich IT vorgesehen haben und dass IT-Projekte und -Ausrüstung seit mehreren Jahren strukturell unterfinanziert sind; weist besorgt darauf hin, dass die Ausschüsse weiterhin Sammelmittelübertragungen am Ende des Jahres nutzen, um ihre IT-Projekte zu finanzieren und so ihre Rückstände bei den IT-Projekten und -Systemen aufzuholen; fordert die Ausschüsse auf, so rasch wie möglich die neue Digitalstrategie und den mehrjährigen IT-Ausgabenplan umzusetzen;

46.   

fordert den Ausschuss auf, im Rahmen einer Lageanalyse weitere Bereiche zu ermitteln, in denen gemeinsame Dienste mit dem EWSA in Frage kommen; hebt hervor, dass die Gesamtausgaben des Ausschusses mit dieser Art der interinstitutionellen Zusammenarbeit erheblich gesenkt werden könnten; fordert den Ausschuss auf, den Haushaltskontrollausschuss des Parlaments über etwaige Ergebnisse zu informieren;

47.   

beglückwünscht den Ausschuss zu seiner E-Learning-Schulung mit einem speziell auf Ethik zugeschnittenen Bereich, die sich hauptsächlich an Neuankömmlinge richtet und im Sinne eines einfachen Zugangs für alle auf der ersten Seite des Intranets des Ausschusses platziert wurde; begrüßt, dass Maßnahmen wie Verfahren zur Meldung von Missständen und Strategien in Bezug auf berufliche Tätigkeiten ehemaliger hoher Beamter im Sinne der Transparenz auf der Website des Ausschusses veröffentlicht werden; fordert den Ausschuss auf, weiterhin eine reale Politik der Digitalisierung seiner Dienste zu verfolgen;

48.   

erinnert daran, dass ein ehemaliger Interner Prüfer am 23. August 2018 bei der Anstellungsbehörde eine Beschwerde gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Beamtenstatuts gegen den Ausschuss einreichte, nachdem der Ausschuss am 24. Mai 2018 beschlossen hatte, ihn nicht als gutgläubigen Hinweisgeber anzuerkennen; bedauert den Beschluss des Ausschusses zutiefst, da er dem Standpunkt des Parlaments, wonach es sich bei dem Internen Prüfer um einen gutgläubigen Hinweisgeber handelt, zuwiderläuft, was in der Entschließung des Parlaments zur Entlastung für das Haushaltsjahr 2001 (1) bestätigt wurde; fordert den Ausschuss auf, den Status des Internen Prüfers uneingeschränkt anzuerkennen und sich für die unsachgemäße Behandlung des Falls öffentlich zu entschuldigen;

49.   

weist darauf hin, dass der Ausschuss dem ehemaligen Internen Prüfer am 20. Dezember 2019 vorschlug, sich unter der Bedingung einer Vertraulichkeitsvereinbarung außergerichtlich zu einigen, was der ehemalige Interne Prüfer jedoch aufgrund mangelnder Transparenz ablehnte; ersucht den Ausschuss, seinen Vorschlag zu überarbeiten, damit der ehemalige Interne Prüfer als gutgläubiger Hinweisgeber anerkannt wird und eine etwaige Schlichtungsvereinbarung im Interesse der Transparenz veröffentlicht werden kann;

50.   

bedauert, dass das in der Entschließung des Parlaments zur Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 (2) geforderte Mediationsverfahren zwischen dem Ausschuss und dem ehemaligen Internen Prüfer noch nicht angelaufen ist und erst für Anfang 2020 angesetzt ist; bedauert ferner, dass es über 20 Jahre gedauert hat, bis der Ausschuss in ein Mediationsverfahren mit dem ehemaligen Internen Prüfer eingetreten ist; bekräftigt, dass es sich — wie in den zahlreichen Entschließungen des Parlaments zum Ausdruck kommt — vehement dafür ausspricht, dass eine gerechte und faire Einigung mit dem ehemaligen Internen Prüfer erzielt wird und sich der Ausschuss für sein Fehlverhalten bei der Behandlung des Falls öffentlich entschuldigt;

51.   

weist auf den Beschluss des dritten Invaliditätsausschusses hin, in dem einstimmig bestätigt wird, dass der Interne Prüfer aus beruflichen Gründen für dienstunfähig erklärt und Opfer von Mobbing durch den Ausschuss wurde;

52.   

weist darauf hin, dass der Ausschuss am 20. Dezember 2019 einen Vorschlag für eine außergerichtliche Einigung und den Entwurf einer öffentlichen Erklärung vorlegte, die der ehemalige Interne Prüfer zurückwies, wobei er seinen Wunsch nach einem Mediationsverfahren als am besten geeignetes Instrument für eine faire Lösung des Falls zum Ausdruck brachte;

53.   

begrüßt, dass das Mitglied des Europäischen Parlaments, Sophie in ’t Veld, in dem Fall zur Mediatorin bestellt wurde, damit ein Vergleich zwischen dem ehemaligen Prüfer und dem Ausschuss erzielt werden kann; erinnert an seine Forderung, dass bei einer derartigen Mediation auch der — vom Parlament in seiner Entschließung zur Entlastung für das Jahr 2001 anerkannte — Status des ehemaligen Internen Prüfers als gutgläubiger Hinweisgeber sowie der Umstand, dass dieser im Interesse der Union handelte, als er Fälle von Fehlverhalten innerhalb der Organe der Union meldete, zur Sprache kommen sollten;

54.   

fordert den Ausschuss auf, die Mediation umgehend zu akzeptieren, damit der Beschluss des dritten Invaliditätsausschusses umgesetzt werden kann, wobei sämtliche erforderlichen Maßnahmen zu treffen sind, um den in den vorherigen Entschließungen des Parlaments geäußerten Forderungen nachzukommen;

55.   

stellt fest, dass der Ausschuss im Rahmen seiner Strategie in Bezug auf „Drehtüreffekte“ dafür sorgt, dass alle aus dem Dienst ausscheidenden Bediensteten, insbesondere Mitglieder der oberen Führungsebene, proaktiv und systematisch an ihre Meldepflicht erinnert werden, wenn sie beabsichtigen, eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen; begrüßt, dass der Ausschuss auch Bedienstete, die wegen unbezahlten Urlaubs oder Dienstunfähigkeit vorübergehend aus dem Dienst ausscheiden, auf ihre Pflichten gemäß Artikel 16 des Statuts und dem internen Beschluss Nr. 66/2014 des Ausschusses über externe Tätigkeiten und Aufträge hinweist;

56.   

stellt fest, dass der Rat festgelegt hat, dass ab dem Zeitpunkt, zu dem der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union rechtswirksam wird, drei der dem Vereinigten Königreich zugewiesenen 24 Sitze Estland, Luxemburg und Zypern zugewiesen werden; stellt fest, dass sich die Zahl der Sitze des Ausschusses somit nur um 21 verringert;

57.   

hebt die Ergebnisse hervor, die in den vergangenen Jahren in Bereichen wie der ergebnisorientierten Haushaltsplanung, dem Ethikrahmen mit all seinen Bestimmungen und Verfahren, den verstärkten Kommunikationstätigkeiten und den immer zahlreicheren Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz erzielt wurden; begrüßt die beträchtliche Anzahl interinstitutioneller Dienstleistungs- und Kooperationsvereinbarungen; unterstreicht, wie wichtig es ist, dass die Organe und Einrichtungen der Union zusammenarbeiten und sich über Erfahrungen austauschen; schlägt vor, dass der Ausschuss die Möglichkeit formalisierter Vernetzungsaktivitäten in verschiedenen Bereichen prüft, damit ein Austausch über bewährte Verfahren stattfinden kann und gemeinsame Lösungen ausgearbeitet werden können.


(1)  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. Januar 2004 mit den Bemerkungen zu dem Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2001 — Einzelplan VII — Ausschuss der Regionen (ABl. L 57 vom 25.2.2004, S. 8).

(2)  Entschließung (EU) 2019/1429 des Europäischen Parlaments vom 26. März 2019 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017, Einzelplan VII — Ausschuss der Regionen, sind (ABl. L 249 vom 27.9.2019, S. 123).


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