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Document 52020BP1927

Entschließung (EU) 2020/1927 des Europäischen Parlaments vom 14. Mai 2020 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) (vor dem 11. Dezember 2018: Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts) für das Haushaltsjahr 2018 sind

ABl. L 417 vom 11.12.2020, p. 273–277 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2020/1927/oj

11.12.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 417/273


ENTSCHLIEßUNG (EU) 2020/1927 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 14. Mai 2020

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) (vor dem 11. Dezember 2018: Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts) für das Haushaltsjahr 2018 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) für das Haushaltsjahr 2018,

gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0053/2020),

A.

in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) (im Folgenden „Agentur“) für das Haushaltsjahr 2018 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan (1) zufolge auf 205 657 227 EUR belief, was einem erheblichen Anstieg um 32 % gegenüber 2017 entspricht; in der Erwägung, dass dieser Anstieg mit zusätzlichen Aufgaben und der Stärkung des Mandats der Agentur zusammenhängt; in der Erwägung, dass die Haushaltsmittel der Agentur hauptsächlich aus dem Unionshaushalt (2) stammen;

B.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2018 (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt, er habe mit hinreichender Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2018 zu einer Ausführungsquote von 75,18 % geführt haben; stellt fest, dass die niedrige Ausführungsquote auf noch abzuwickelnde Mittelbindungen zurückzuführen ist, die sich hauptsächlich auf operative Ausgaben beziehen, welche der Annahme ihrer Rechtsgrundlage unterliegen; stellt außerdem fest, dass die Ausführungsquote bei den Zahlungen 94,08 % betrug, was einem Anstieg um 2,55 % gegenüber 2017 entspricht;

2.

stellt fest, dass der Bau der neuen Räumlichkeiten der Agentur in Straßburg laut dem letzten abgenommenen Fortschrittsbericht vom April 2018 nach erheblichen Verzögerungen bis dahin zu 88,17 % abgeschlossen war und dass die Agentur ihre finanziellen Interessen mit einer Erfüllungsgarantie in Höhe von 1,2 Mio. EUR schützt; stellt fest, dass die Agentur am 15. Mai 2018 und am 15. Februar 2019 Klageerwiderungen beim Gericht erster Instanz in Straßburg eingereicht hat, und auch, dass noch keine Entscheidung des Gerichts ergangen ist; stellt ferner fest, dass im April 2019 die Gespräche über eine außergerichtliche Beilegung wieder aufgenommen wurden; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde unverzüglich zu unterrichten, falls eine außergerichtliche Einigung erzielt wird oder, alternativ, sobald das Urteil des Gerichtshofs ergangen ist;

3.

stellt mit Besorgnis fest, dass dem Bericht des Rechnungshofs zufolge die Haushaltsausführungsquote der Agentur aufgrund der späten Verabschiedung bzw. des späten Inkrafttretens von Rechtsakten (ein Faktor, der außerhalb der Einflussmöglichkeit der Agentur lag) geringer ausfiel als geplant, was sich sowohl auf die Weiterentwicklung bestehender als auch auf die Entwicklung neuer Systeme ausgewirkt hat; stellt fest, dass die Agentur der Kommission daraufhin Mittel für Zahlungen in Höhe von 74 000 000 EUR zurückgezahlt und Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 49 000 000 EUR übertragen hat, was Fragen hinsichtlich der Planungsannahmen in den von der Kommission erstellten Finanzbögen aufwirft; betont, dass die Aufnahme von Haushaltsmitteln in den verabschiedeten Haushalt der Agentur für noch nicht angenommene Rechtsakte erhebliche Risiken für die wirtschaftliche Haushaltsführung mit sich bringt; fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit der Agentur die Haushaltsplanung besser an die Zeitplanung der Verabschiedung oder des Inkrafttretens von Rechtsakten anzupassen;

Leistungen

4.

begrüßt die kontinuierliche Zusammenarbeit der Agentur mit anderen Agenturen der Union sowie das durch das Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 2018/1726 (3) im Dezember 2018 erweiterte Mandat, das neue Möglichkeiten für eine verstärkte Zusammenarbeit, proaktive Beratung, zusätzliche Unterstützung und Amtshilfe für die Kommission, die Mitgliedstaaten und andere Agenturen im Bereich Justiz und Inneres sowie für eine engere Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen eröffnet;

5.

nimmt die mögliche Entwicklung eines zentralisierten Routers für den Austausch von vorab übermittelten Fluggastdaten und Fluggastdatensätzen zwischen den Mitgliedstaaten zur Kenntnis; stellt fest, dass die Nutzung solcher Informationen für einen Abgleich mit IT-Großsystemen als Interoperabilitätskomponente von künftigem Interesse vorgeschlagen wurde; nimmt ferner die entsprechende Machbarkeitsstudie zur Kenntnis, die die Kommission zwischen April 2018 und Januar 2019 durchgeführt hat;

6.

stellt angesichts der Beobachtungen und Erläuterungen der Entlastungsbehörde aus dem Jahr 2018 fest, dass die Agentur drei separate, nicht integrierte IT-Großsysteme im Einklang mit den für diese Systeme jeweils geltenden Rechtsinstrumenten verwaltet und dass die unterschiedlichen Entwicklungszeiten und -beschränkungen, die sich aus diesen Rechtsrahmen ergeben, zur Folge hatten, dass die IT-Systeme separat und nicht integriert eingerichtet wurden; nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur anerkennt, dass dieser Ansatz weder aus operativer noch aus haushaltspolitischer Sicht nachhaltig oder effizient ist; begrüßt die Tatsache, dass die Agentur eine Initiative zur Vereinheitlichung der Architektur und des Designs der Systeme eingeleitet hat, wobei die Interoperabilitätsinitiative der Kommission als Haupttriebfeder fungiert; fordert die Agentur auf, weiterhin Möglichkeiten der Einrichtung gemeinsamer Verfahren und gemeinsamer Systeme zu prüfen;

7.

erinnert insbesondere mit Blick auf die Tatsache, dass sich diese Agentur mit der Interoperabilität sensibler Daten befasst, an die Bedeutung von Diensten der Datenverwaltung und - verarbeitung und die Notwendigkeit, diese Dienste zu internalisieren; unterstreicht in diesem Zusammenhang den Stellenwert, der dem Schutz und der Vertraulichkeit dieser Daten zukommt, sowie die möglichen Risiken, die das gegenwärtige System der externen IT-Systemverwaltung birgt;

8.

begrüßt die neue Organisationsstruktur, die von der Agentur eingerichtet wurde, um die für die operative Planung und die entsprechende Auftragsvergabe erforderlichen Fähigkeiten zu stärken, einschließlich der Bereitstellung rechtlicher und technischer Ressourcen, fordert jedoch, dass weitere Anstrengungen unternommen werden, um die Einhaltung der Vorschriften für die Auftragsvergabe und eine genauere Berichterstattung sicherzustellen; nimmt die Bemerkung des Rechnungshofs zur Kenntnis, wonach die Agentur in Betracht ziehen könnte, sich auf die Methode der International Function Point Users Group — eine Standardmethode zur Bestimmung von Preisen für Entwicklungstätigkeiten — zu stützen;

9.

begrüßt die Fortschritte, die hinsichtlich der Empfehlungen des Rechnungshofs aus den Vorjahren erzielt wurden; stellt jedoch fest, dass die Agentur noch immer keine Stellenausschreibungen auf der Website des Europäischen Amts für Personalauswahl (EPSO) veröffentlicht; fordert die Agentur daher auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Veröffentlichung von Stellenausschreibungen auf der Website des EPSO sicherzustellen;

10.

stellt mit Blick auf elektronische Vergabeverfahren fest, dass die Agentur für bestimmte Verfahren zwar die elektronische Rechnungsstellung und die elektronische Vergabe eingeführt hat, die Einführung der elektronischen Einreichung der Angebote jedoch noch im Gange ist;

11.

betont, wie wichtig es ist, geschlechterspezifische Daten vorzulegen, um die Entwicklung hin zu einem ausgewogenen Geschlechterverhältnis unter den Bediensteten der Agentur und in deren Leitungsgremien untersuchen zu können;

Personalpolitik

12.

nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass am 31. Dezember 2018 lediglich 89,71 % der im Stellenplan verzeichneten Stellen besetzt waren und von 136 im Rahmen des Haushaltsplans der Union zulässigen Bediensteten auf Zeit 122 Bedienstete auf Zeit ernannt waren (gegenüber 131 bewilligten Stellen im Jahr 2017); stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2018 außerdem 31 Vertragsbedienstete und 9 abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigte; begrüßt die Antwort der Agentur, dass diese Ausführungsquote auf die späte Verabschiedung der Rechtsakte zurückzuführen ist, und fordert die Agentur nachdrücklich auf, über künftige Fortschritte zu berichten;

13.

nimmt mit Besorgnis das unausgewogene Geschlechterverhältnis im Verwaltungsrats (40 Männer und 6 Frauen) zur Kenntnis;

14.

stellt angesichts der Erläuterungen und Bemerkungen der Entlastungsbehörde aus dem Jahr 2018 fest, dass die Agentur die erheblichen Risiken anerkennt, die sich aus einer geringen Zahl von Mitarbeitern für die Kontinuität ihrer Tätigkeiten ergeben; hebt hervor, dass die Agentur in ihren Programmplanungsdokumenten zusätzliches Personal beantragt hat; erkennt an, dass eine solche Aufstockung des Personals der Zustimmung des Parlaments und des Rates bedarf und dass die Agentur sich darum bemüht, das Risiko durch eine Neugewichtung der Aufgaben und rasche Einstellungen zu mindern; weist darauf hin, dass die derzeitige Praxis, das für die Umsetzung eines Rechtsakts erforderliche Personal erst dann einzustellen, wenn dieser Rechtsakt in Kraft getreten ist, bedeutet, dass man sich bei der Durchführung von Vorbereitungsmaßnahmen für die Umsetzung dieses Rechtsakts auf das vorhandene Personal verlässt, wodurch die Kapazitäten des Kernteams der Agentur bis zum Äußersten belastet werden und somit die Gefahr besteht, dass die Durchführung des Tagesgeschäfts der Agentur beeinträchtigt wird; fordert die Kommission auf, die vorgezogene Einstellung einiger der in einem Vorschlag für einen Rechtsakt vorgesehenen Mitarbeiter zuzulassen, damit die Agentur die Umsetzung des betreffenden Rechtsakts in effizienter Weise vorbereiten kann;

15.

stellt fest, dass der Auswahlausschuss der Agentur laut dem Bericht des Rechnungshofs bei einem bestimmten Einstellungsverfahren auf Kosten der Transparenz von der veröffentlichten Stellenausschreibung abgewichen ist und für die Aufnahme von Bewerbern in die Reserveliste eine höhere Mindestpunktzahl als die veröffentlichte angesetzt hat; entnimmt der Antwort der Agentur, dass sie sich dazu verpflichtet, in künftigen Stellenausschreibungen eine stringentere Formulierung zu verwenden; begrüßt die Tatsache, dass die Agentur ihre Vorgehensweise bei den laufenden Verfahren unverzüglich wieder angepasst hat und dass die Leitlinien für Einstellungsverfahren den Grundsatz enthalten werden, dass der Schwellenwert für die Reserveliste im Voraus festgelegt werden sollte; fordert die Agentur auf, dafür zu sorgen, dass die veröffentlichten Auswahlkriterien eingehalten werden;

16.

nimmt zur Kenntnis, dass der Verwaltungsrat der Agentur im März 2018 in Erwartung des Wachstums der Agentur aufgrund zunehmender Aufgaben infolge des Erlasses neuer Rechtsakte und des in diesem Zusammenhang bewilligten zusätzlichen Personals die neue Organisationsstruktur verabschiedet hat; stellt fest, dass die Agentur ihre Mitarbeiterzahl bis Ende 2020 fast verdoppeln wird und dass davon ausgegangen wurde, dass die vollständige Umstrukturierung voraussichtlich bis Ende 2019 abgeschlossen sein würde;

Auftragsvergabe

17.

stellt mit Besorgnis fest, dass dem Bericht des Rechnungshofs zufolge zwei geprüfte Zahlungen im Zusammenhang mit der Instandhaltung des Schengener Informationssystems“ (MWS) teilweise vorschriftswidrig waren, da die Agentur bei einem Einzelvertrag die monatlichen Instandhaltungsentgelte angehoben hatte, ohne den MWS-Rahmenvertrag zu ändern, um der Preiserhöhung Rechnung zu tragen, und anschließend diesen Vertrag nach Ablauf der Frist des MWS-Rahmenvertrags um 1,5 Monate verlängert hatte; betont, dass der für die monatliche Instandhaltung zusätzlich gezahlte Betrag und die Zahlung für Instandhaltungsleistungen nach Ablauf des MWS-Rahmenvertrags teilweise vorschriftswidrig sind; nimmt die Antwort der Agentur zur Kenntnis, wonach Verzögerungen bei der Einleitung des Nachfolge-Rahmenvertrags und zusätzliche Schritte während des Vergabeverfahrens dazu führten, dass im Einklang mit den rechtlichen Verpflichtungen der Agentur eine kontinuierliche Wartung des Schengener Informationssystems sichergestellt werden musste, und wonach die Fertigstellung der Checklisten und Vorlagen für Auftragsvergabeverfahren sowie die Schaffung von Kapazitäten für die Planung der Unterstützung operativer Tätigkeiten und der zugrunde liegenden Auftragsvergabe im Gange ist; fordert die Agentur auf, die Einhaltung der Bestimmungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge sicherzustellen;

18.

stellt ferner fest, dass sich dem Bericht des Rechnungshofs zufolge die in den Ausschreibungsunterlagen für den MWS-Rahmenvertrag angegebene Formel zur Ermittlung des qualitativ besten Angebots von der Formel im Q&A-Dokument für die Bieter unterschied und dass weitere Mängel in Bezug auf die Qualität, Vollständigkeit und Kohärenz der bereitgestellten Informationen festgestellt wurden; nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur das Erfordernis anerkennt, die Konsistenzprüfungen und die Vergleichbarkeit der Ausschreibungsplanung und der tatsächlichen Verträge zu verbessern und zu dokumentieren, um eine Ex-post-Bewertung zu ermöglichen, welche derzeit aufgrund mangelnder personeller Ressourcen nicht als Funktion innerhalb des Vergabeverfahrens genutzt wird; fordert die Agentur auf, die internen Kontrollen im Zusammenhang mit Vergabeverfahren zu stärken;

19.

stellt mit Besorgnis fest, dass die Agentur dem Bericht des Rechnungshofs zufolge im Hinblick auf einen Vertrag über die Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten den Auftrag an den einzigen Wirtschaftsteilnehmer vergab, der ein Angebot eingereicht hatte, und dass sich der Wert des vergebenen Auftrags, wie in der ursprünglichen Auftragsbekanntmachung angegeben, auf 144 000 EUR belief; stellt jedoch fest, dass sich das vom Wirtschaftsteilnehmer eingereichte finanzielle Angebot auf lediglich 45 700 EUR belief, was dazu führte, dass ein Auftrag über einen Betrag vergeben wurde, der das Angebot überstieg, was nicht im Einklang mit den Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge steht; nimmt die Antwort der Agentur zur Kenntnis, wonach das finanzielle Angebot lediglich als unverbindliches Szenario zum Zwecke der Bewertung der Angebote gedacht war und die tatsächlichen monatlichen Zahlungen auf der tatsächlichen Erbringung der Leistungen zu den ursprünglich angebotenen Preisen je Einheit beruhen; fordert die Agentur auf, keine Aufträge zu vergeben, deren Wert höher ist als die Angebote der Bieter;

20.

stellt fest, dass die Agentur dem Bericht des Rechnungshofs zufolge die Laufzeit eines direkt vergebenen Auftrags über die Erbringung von Sicherheits- und Empfangsdienstleistungen von vier auf sechs Jahre verlängerte — wodurch sich der Auftragswert um 73 % erhöhte, was einen Verstoß gegen die Haushaltsordnung darstellt — und somit vorschriftswidrig Zahlungen über den ursprünglichen Zeitraum hinaus geleistet hat; nimmt die Antwort der Agentur zur Kenntnis, wonach die Situation durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, die rechtzeitig im Register der Ausnahmen gemeldet und analysiert wurden; stellt fest, dass Entscheidungen getroffen wurden, um die kontinuierliche Bereitstellung von Sicherheitsdienstleistungen zu gewährleisten; fordert die Agentur auf, die Einhaltung der Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge sicherzustellen;

21.

begrüßt angesichts der Erläuterungen und Bemerkungen der Entlastungsbehörde zum umfangreichen Einsatz externer Auftragnehmer für die Entwicklung und Unterhaltung von IT-Projekten, dass die Agentur an einer Beschaffungsstrategie arbeitet, um die bestmögliche Nutzung ihrer Eigenmittel sicherzustellen; betont, dass der Rechnungshof beim Rückgriff auf externe, als IT-Berater beschäftigte Mitarbeiter eine allgemeine Tendenz in den Agenturen ermittelt hat; weist nachdrücklich darauf hin, dass die Abhängigkeit der Agentur von externem Personal in diesem Bereich dringend abgebaut werden muss; erkennt an, dass die Entscheidung über die Zuweisung ausreichender personeller Ressourcen dem Parlament und dem Rat in ihrer Funktion als Haushaltsbehörde obliegt;

22.

fordert die Agentur auf, nach Möglichkeiten zu suchen, bei Aufgaben, die sich mit jenen anderer Agenturen mit einem ähnlichen Tätigkeitsbereich überschneiden, Ressourcen gemeinsam zu nutzen; fordert die Agentur ferner auf, Möglichkeiten der gemeinsamen Verwendung nicht fachspezifischen Personals in Bereichen wie IKT und Buchhaltung zu prüfen, insbesondere mit dem Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation in Riga und der Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki;

Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie Transparenz

23.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Agentur im November 2018 die Umsetzung der neuen Vorschriften zur Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten für die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Beratergruppen abgeschlossen hat, was die jährliche Einreichung ihrer Interessenerklärungen und die Bewertung der abgegebenen Erklärungen der Vorsitzenden des Verwaltungsrats und gegebenenfalls der jeweiligen Beratergruppen mit Unterstützung der Agentur umfasst; begrüßt die Annahme eines neuen Musters für Interessenerklärungen sowie deren anschließende Veröffentlichung auf der Website der Agentur; stellt fest, dass die Agentur über neue Leitlinien zur Vorbeugung und Beilegung von Interessenkonflikten bei Mitarbeitern verfügt; stellt fest, dass im Jahr 2018 alle Mitarbeiter Interessenerklärungen abgegeben hatten, von denen 31 (d. h. 20 % des Personals) ein Interesse erklärten, das von den Vorgesetzten bewertet wurde, und dass bei drei Mitarbeitern (d. h. 2 % des Personals) Maßnahmen ergriffen wurden, um das Risiko eines potenziellen Interessenkonflikts zu mindern; bedauert jedoch, dass das neue Muster für Interessenerklärungen nicht auch bei den höheren Führungskräften angewandt wurde; stellt mit Bedauern fest, dass nur im Fall des Direktors eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten vorliegt; stellt fest, dass der Verwaltungsrat im Juni 2018 den Beschluss der Agentur über Leitlinien für die Meldung von Missständen angenommen hat; stellt fest, dass der Antwort der Agentur zufolge keine rechtliche Verpflichtung zur Veröffentlichung der Lebensläufe der Mitglieder ihres Verwaltungsrats besteht; betont in diesem Zusammenhang, dass die Agenturen der Union ein Vorbild in Sachen Transparenz sein sollten, und fordert die Mitglieder des Verwaltungsrats auf, ihre Lebensläufe auf der Website der Agentur veröffentlichen zu lassen;

Interne Kontrollen

24.

stellt angesichts der Erläuterungen und Bemerkungen der Entlastungsbehörde zu den noch nicht umgesetzten Prüfungsempfehlungen fest, dass die Umsetzungsquote der Aktionspläne, die im Anschluss an verschiedene Prüfungsempfehlungen entworfen wurden, im Jahr 2018 rückläufig war und dass die Agentur den überarbeiteten Rahmen für die interne Kontrolle Anfang 2019 angenommen und umgesetzt hat; stellt fest, dass der Interne Auditdienst auf der Grundlage der Ergebnisse einer Risikobewertung, die im Februar 2018 sowohl am Hauptsitz in Tallinn als auch am technischen Standort in Straßburg durchgeführt wurde, einen strategischen Prüfungsplan für den Zeitraum 2019 bis 2021 entworfen hat, der die wichtigsten administrativen und operativen Prozesse der Agentur abdeckt; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die Umsetzung der Prüfungsempfehlungen Bericht zu erstatten;

Sonstige Bemerkungen

25.

stellt angesichts der Erläuterungen und Bemerkungen der Entlastungsbehörde im Zusammenhang mit den Verzögerungen bei der Sanierung des operativen Standorts der Agentur in Straßburg und dem Bau ihres neuen Hauptquartiers in Tallinn fest, dass das Projekt zur Sanierung des Hauptsitzes von der estnischen Regierung gemäß dem ursprünglichen Plan abgeschlossen und die Agentur im Juli 2018 an ihren ständigen Standort verlegt wurde; stellt fest, dass die Sanierungsarbeiten am operativen Standort in Straßburg im Juni 2018 vertraglich abgeschlossen wurden, dass die Verzögerung auf die mit dem Auftragnehmer vereinbarten Änderungen am Bau zurückzuführen war und dass die Agentur eng mit dem Auftragnehmer zusammenarbeitet, um festgestellte technische Mängel zu beheben und Fortschritte bei der Abnahme der Arbeiten zu erzielen;

26.

fordert die Agentur auf, ihren Schwerpunkt auf die Verbreitung ihrer Forschungsergebnisse in der Öffentlichkeit zu legen und sich über die sozialen Medien und andere Medienkanäle an die Öffentlichkeit zu wenden;

27.

verweist, was weitere horizontale Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 14. Mai 2020 (4) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

(1)   ABl. C 120 vom 29.3.2019, S. 161.

(2)   ABl. C 120 vom 29.3.2019, S. 163.

(3)  Verordnung (EU) 2018/1726 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 über die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA), zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 und des Beschlusses 2007/533/JI des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 99).

(4)  Angenommene Texte, P9_TA(2020)0121.


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