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Document 52020BP1924

Entschließung (EU) 2020/1924 des Europäischen Parlaments vom 14. Mai 2020 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (jetzt: Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden) für das Haushaltsjahr 2018 sind

ABl. L 417 vom 11.12.2020, p. 267–268 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2020/1924/oj

11.12.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 417/267


ENTSCHLIEßUNG (EU) 2020/1924 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 14. Mai 2020

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (jetzt: Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden) für das Haushaltsjahr 2018 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden für das Haushaltsjahr 2018,

gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0052/2020),

A.

in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (im Folgenden „Agentur“) für das Haushaltsjahr 2018 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan (1) zufolge auf 13 562 000 EUR belief, was gegenüber 2017 eine Aufstockung um 2,18 % bedeutet; in der Erwägung, dass die gesamten Haushaltsmittel der Agentur aus dem Unionshaushalt (2) stammen;

B.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung der Agentur für das Haushaltsjahr 2018 (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass die Maßnahmen zur Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2018 zu einer Vollzugsquote von 99,26 % geführt haben, womit die Zielvorgabe der Agentur übertroffen wurde und gegenüber 2017 eine Steigerung um 0,54 % verzeichnet werden konnte; stellt anerkennend fest, dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen bei 79,73 % lag, was gegenüber 2017 einer Steigerung um 3,92 % entspricht;

Leistung

2.

stellt fest, dass die Agentur nach wie vor bestimmte Maßnahmen als wesentliche Leistungsindikatoren zugrunde legt, um den Mehrwert ihrer Tätigkeiten zu bewerten und insbesondere die Auswirkungen von Netzkodizes und Leitlinien abzuschätzen sowie ihre Haushaltsführung zu verbessern;

3.

stellt fest, dass die Agentur die Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 (3) erfolgreich umgesetzt hat und die Umstellung bei der Umsetzung der bereits angenommenen Netzkodizes in den Bereichen Strom und Gas mit Erfolg begleitet und überwacht hat;

4.

begrüßt, dass die Agentur ihr Rechnungswesen an die Kommission ausgelagert hat und Ressourcen in den Bereichen Personalmanagement, Verwaltung der Informations- und Kommunikationstechnologie, Haushalt und Finanzen, Beschaffung und Gebäudeverwaltung gemeinsam mit anderen Agenturen nutzt; ist der Ansicht, dass diese Initiative ein lohnendes Beispiel ist, dem andere Einrichtungen der Union folgen sollten; fordert die Agentur auf, nach Möglichkeiten zu suchen, wie bei Aufgaben, die sich mit denen anderer Agenturen der Union mit einem ähnlichen Tätigkeitsbereich überschneiden, Ressourcen gemeinsam genutzt werden können; legt der Agentur entschieden nahe, sich aktiv um eine weitere und umfassendere Zusammenarbeit mit allen Agenturen der Union zu bemühen;

5.

empfiehlt der Agentur, die Digitalisierung ihrer Dienste voranzutreiben;

Personalpolitik

6.

stellt fest, dass am 31. Dezember 2018 95,52 % aller Planstellen besetzt waren und 64 der 67 im Haushaltsplan der Union bewilligten Bediensteten auf Zeit ernannt waren (gegenüber 68 bewilligten Stellen im Jahr 2017); nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur im Jahr 2018 außerdem 22 Vertragsbedienstete und vier abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigte;

7.

nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur Bedenken hinsichtlich der für die Umsetzung des Pakets „Saubere Energie für alle Europäer“ vorgesehenen unzureichenden zusätzlichen Ressourcen hegt, was die Zahl der Bediensteten, die Zeitplanung und die Besoldungsgruppen angeht, und dass der Anteil der Stellen für Vertragsbedienstete (nämlich 14) gegenüber der Zahl der Bediensteten auf Zeit (lediglich vier) im Rahmen der Personalzuweisung trotz der Komplexität der neuen Aufgaben der Agentur unverhältnismäßig hoch ist; stellt fest, dass sie nach Ansicht der Agentur in einer derartigen Situation nicht in der Lage sein wird, ihr erweitertes Mandat ohne Zuweisung weiterer Ressourcen ordnungsgemäß zu erfüllen;

8.

bekräftigt seine Besorgnis, in Bezug auf ein unausgewogenes Geschlechterverhältnis unter den Mitgliedern der höheren und mittleren Führungsebene der Agentur (fünf Männer und eine Frau); äußert sich besorgt über das geografische Ungleichgewicht; ersucht die Agentur, Maßnahmen für ein ausgewogeneres Verhältnis von Frauen und Männern und für eine ausgewogenere geografische Verteilung auf ihrer höheren und mittleren Führungsebene zu ergreifen;

9.

bedauert das unausgewogene Geschlechterverhältnis, das im Verwaltungsrats der Agentur besteht, in dem 12 der 17 Mitglieder demselben Geschlecht angehörten;

10.

ersucht die Agentur, der Entlastungsbehörde über die Gesamtzahl der Fälle von Belästigung und über die Ergebnisse abgeschlossener Belästigungsverfahren Bericht zu erstatten;

Beschaffung

11.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die Agentur im Jahr 2018 zwar die elektronische Einreichung von Angebote eingeführt hat, die von der Kommission zur Einführung einer einheitlichen Lösung für den elektronischen Austausch von Daten mit Dritten, die an Vergabeverfahren beteiligt sind (elektronische Auftragsvergabe), entwickelten Tools für die elektronische Ausschreibung und die elektronische Rechnungsstellung jedoch noch nicht eingeführt hatte; fordert die Agentur auf, sämtliche für die Verwaltung von Vergabeverfahren erforderlichen Tools einzuführen und der Entlastungsbehörde über die Fortschritte in diesem Bereich Bericht zu erstatten;

Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

12.

erkennt die bestehenden Maßnahmen und laufenden Bemühungen der Agentur an, die darauf abzielen, Transparenz, die Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie den Schutz von Hinweisgebern sicherzustellen;

13.

nimmt die weiteren Schritte zur Kenntnis, die unternommen wurden, um die Tätigkeiten der Agentur transparenter zu gestalten, indem über Treffen zwischen Bediensteten der Agentur und externen Interessenträgern und insbesondere Treffen des Direktors mit Organisationen und Selbstständigen Bericht erstattet wird und diese Informationen seit Januar 2018 über die Website der Agentur abrufbar sind;

Interne Kontrolle

14.

stellt fest, dass die Agentur im Dezember 2018 ihren eigenen Rahmen für die interne Kontrolle angenommen hat; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über den Stand der Umsetzung dieser Normen für die interne Kontrolle Bericht zu erstatten;

15.

stellt fest, dass der Interne Auditdienst der Kommission (IAS) im Jahr 2016 eine vollumfängliche Risikobewertung durchgeführt hat, die sich auch auf die IT-Systeme bezog und auf deren Grundlage ein neuer strategischer Prüfungsplan für die Agentur für den Zeitraum 2017 bis 2019 erstellt wurde und die Formulierung der Prüfungsthemen für den darauffolgenden Planungszeitraum erfolgte; stellt fest, dass der IAS im Jahr 2018 eine Prüfung zur IT-Sicherheit in der Agentur und zur Informationssicherheit im REMIT-Bereich durchführte und dass die Agentur einen Aktionsplan ausgearbeitet hat, dessen Umsetzung für das Jahr 2019 vorgesehen war und durch den den im abschließenden Prüfungsbericht enthaltenen Empfehlungen nachgekommen werden sollte; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über den Stand der Dinge in dieser Angelegenheit Bericht zu erstatten;

Sonstige Bemerkungen

16.

begrüßt, dass die Agentur im Jahr 2018 eine formale Analyse der möglichen Auswirkungen der Entscheidung des Vereinigten Königreichs, aus der Union auszutreten, auf ihre Organisation, ihre Betriebsabläufe und ihre Rechnungsführung vorgenommen hat;

17.

fordert die Agentur auf, ihre Forschungsergebnisse in der Öffentlichkeit zu verbreiten und die Öffentlichkeit über die sozialen Medien und andere Medienkanäle anzusprechen;

18.

verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 14. Mai 2020 (4) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

(1)   ABl. C 108 vom 22.3.2018, S. 167.

(2)   ABl. C 108 vom 22.3.2018, S. 168.

(3)  Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (ABl. L 326 vom 8.12.2011, S. 1).

(4)  Angenommene Texte, P9_TA(2020)0121.


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