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Document 52020BP1888
Resolution (EU) 2020/1888 of the European Parliament of 14 May 2020 with observations forming an integral part of the decision on discharge in respect of the implementation of the general budget of the European Union for the financial year 2018, Section V — Court of Auditors
Entschließung (EU) 2020/1888 des Europäischen Parlaments vom 14. Mai 2020 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018, Einzelplan V — Rechnungshof, sind
Entschließung (EU) 2020/1888 des Europäischen Parlaments vom 14. Mai 2020 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018, Einzelplan V — Rechnungshof, sind
ABl. L 417 vom 11.12.2020, p. 173–178
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
11.12.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 417/173 |
ENTSCHLIEßUNG (EU) 2020/1888 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 14. Mai 2020
mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018, Einzelplan V — Rechnungshof, sind
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
— |
unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018, Einzelplan V — Rechnungshof, |
— |
gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung, |
— |
unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0031/2020), |
A. |
in der Erwägung, dass die Entlastungsbehörde es im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Organe der Union durch eine Verbesserung der Transparenz und der Rechenschaftspflicht und durch die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung sowie einer verantwortungsvollen Verwaltung der Humanressourcen weiter zu stärken; |
1.
weist darauf hin, dass die Jahresrechnung des Rechnungshofs von einer unabhängigen externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft — PricewaterhouseCoopers Sàrl — geprüft wird, damit die gleichen Grundsätze der Transparenz und Rechenschaftspflicht gelten, wie sie der Rechnungshof bei den von ihm geprüften Stellen anwendet; stellt mit Zufriedenheit fest, dass laut dem Bericht des unabhängigen Abschlussprüfers der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Rechnungshofs zum 31. Dezember 2018 sowie der Ergebnisse seiner Vorgänge, seiner Cashflows und der Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Jahr vermittelt;
2.
betont, dass sich die endgültigen Mittel des Rechnungshofs im Jahr 2018 auf insgesamt 146 469 000 EUR beliefen (2017: 141 240 000 EUR), was gegenüber 2017 einem Anstieg um insgesamt 3,70 % entspricht (der Anstieg des Preisniveaus in Luxemburg wird auf 1,9 % geschätzt); stellt fest, dass bis Ende 2018 insgesamt 96,21 % aller Mittel gebunden waren (im Vergleich zu 97,73 % im Jahr 2017 und 99 % im Jahr 2016) und 2018 insgesamt 94,73 % aller Mittel ausgezahlt wurden (im Vergleich zu 94,27 % im Jahr 2017 und 93,29 % im Jahr 2016);
3.
betont, dass der Haushalt des Rechnungshofs ein reiner Verwaltungshaushalt ist, der sich auf Ausgaben für Mitglieder und Personal der Einrichtung (Titel 1), Gebäude, Mobiliar und Ausrüstung sowie auf verschiedene Sachausgaben (Titel 2) bezieht; ist besorgt über die anhaltend überhöhten Haushaltsvoranschläge für Titel 2 mit einer Mittelbindungsquote von 59,13 % (gegenüber 57,13 % im Jahr 2017) und einer Zahlungsquote von 55,11 % (gegenüber 55,75 % im Jahr 2017);
4.
stellt fest, dass sich die auf 2019 übertragenen Mittelbindungen auf 6 068 597 EUR beliefen, was 4,1 % des Haushaltsplans für 2018 entspricht (gegenüber 7 908 250 EUR, die auf das Jahr 2018 übertragen wurden, 5,5 % des Haushaltsplans 2017); stellt fest, dass es sich bei dem größten Posten für die Übertragung um 4 310 280 EUR im Rahmen des Kapitels 21 (Datenverarbeitung, Ausrüstung und Mobiliar: Anschaffung, Miete und Wartung) für IT-Projekte, die Ende 2018 noch nicht abgeschlossen waren, handelte;
5.
bedauert generell, dass der Prüfungsumfang und die Schlussfolgerungen in Kapitel 10 „Verwaltung“ des Jahresberichts 2018 des Rechnungshofs relativ begrenzt sind, auch wenn Rubrik 5 „Verwaltung“ des mehrjährigen Finanzrahmens als ein Bereich mit geringem Risiko gilt; fordert, dass Kapitel 10 umfassender geprüft wird, um Schwachstellen bei den Verwaltungsausgaben in den einzelnen Organen in Angriff zu nehmen;
6.
begrüßt, dass der Rechnungshof seine Haushaltsdisziplin in den letzten Jahren insgesamt konsequent angewandt hat, um seine Verwaltungskosten auf einem stabilen Niveau zu halten, ohne sein Kerngeschäft zu beeinträchtigen; stellt fest, dass für das Jahr 2018 keine zusätzlichen Stellen beantragt wurden und dass im Stellenplan des Rechnungshofs daher wie im Jahr 2017 die Bewilligung von insgesamt 853 Stellen vorgesehen ist;
7.
begrüßt die Bemühungen des Rechnungshofs, seinen jährlichen Tätigkeitsbericht bis zum 5. Mai des folgenden Jahres zu veröffentlichen und seinen endgültigen Jahresabschluss bis zum 31. Mai festzustellen; teilt die Auffassung, dass dem Rechnungshof die Zeit eingeräumt werden muss, die er benötigt, um seine Prüfungstätigkeit, wie sie im Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans der Union dargelegt wird, auszuüben; schlägt jedoch vor, dass der Rechnungshof die Angelegenheit mit dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments und anderen einschlägigen Akteuren weiter erörtert, damit der zeitliche Rahmen des Entlastungsverfahrens besser bewertet werden kann;
8.
begrüßt die Tabelle im jährlichen Tätigkeitsbericht, die die verschiedenen mit der Kommission und anderen Organen in Bezug auf Angelegenheiten wie Personal, Übersetzung, Infrastruktur geschlossenen Dienstleistungsvereinbarungen enthält und Aufschluss über deren Auswirkungen auf den Haushalt gibt; stellt mit Besorgnis fest, dass die Dienstleistungsvereinbarung über die Ausgaben des Amts für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche im Zusammenhang mit der Verwaltung der Personalakten des Rechnungshofs und das System der Kommission für die Verwaltung von Dienstreisen aufgrund eines neuen Vertrags auf 325 000 EUR im Jahr 2018 aufgestockt wurde (gegenüber 180 000 EUR im Jahr 2017); bekräftigt die Bedeutung der interinstitutionellen Zusammenarbeit;
9.
würdigt die Bemühungen des Rechnungshofs, die Nutzung seiner Dienstfahrzeuge so kosteneffizient wie möglich zu gestalten; stellt fest, dass der Rechnungshof im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof einen interinstitutionellen Leasingvertrag mit einer Laufzeit von 4 Jahren für diese Fahrzeuge unterzeichnet hat, was mit besseren Leasingpreisen und der Einführung von Umweltkriterien einherging;
10.
stellt fest, dass der Rechnungshof beschlossen hat, die Vorschriften für die Nutzung von Dienstfahrzeugen zu überprüfen, und dass die Mitglieder und der Generalsekretär die Dienstfahrzeuge gemäß den neuen Vorschriften für andere als die bei der Wahrnehmung von Amtspflichten unternommenen Reisen nutzen können, und zwar gegen einen pauschalen Beitrag von 100 EUR monatlich zuzüglich bestimmter Kosten und Gebühren; stellt fest, dass der Rechnungshof mit erheblichen Einsparungen gegenüber der sich aus den geltenden Vorschriften ergebenden Situation rechnet; weist darauf hin, dass die neuen Vorschriften ab dem 1. Januar 2020 gelten; ist der Ansicht, dass Dienstfahrzeuge unter keinen Umständen für den privaten Gebrauch genutzt werden sollten; ist der Ansicht, dass diese Praxis dem Ruf des Rechnungshofs und dem Ruf der Organe der Union im Allgemeinen schaden könnte; fordert den Rechnungshof daher auf, dieses Thema erneut zu prüfen und das Parlament entsprechend in Kenntnis zu setzen;
11.
nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof für den Zeitraum 2018 bis 2020 einen neuen Katalog von wesentlichen Leistungsindikatoren angenommen hat, die einen umfassenden Überblick über die Verbreitung, Wirkung und Wahrnehmung seiner Arbeit geben; stellt fest, dass zu den Leistungsindikatoren die Teilnahme des Rechnungshofs an Sitzungen des Europäischen Parlaments, des Rates und der nationalen Parlamente sowie die Anzahl der veröffentlichten (d. h. nicht nur der angenommenen) Sonderberichte gehören; begrüßt die deutliche Effizienzsteigerung bei der Arbeit des Rechnungshofs, mit einem Anstieg der Zahl der Sonderberichte um 25 % seit dem Jahr 2008 sowie mit einer Zunahme der Teilnahmen an Sitzungen des Parlaments um 47 %, an Sitzungen des Rates um 39 % und an Sitzungen der nationalen Parlamente um 164 % seit dem Jahr 2017; fordert den Rechnungshof auf, die Einbeziehung des Mehrwerts der Prüfung in seine wesentlichen Leistungsindikatoren in Erwägung zu ziehen und kontinuierlich über die Umsetzung seiner Empfehlungen Bericht zu erstatten;
12.
begrüßt, dass der Rechnungshof eine starke Zunahme des Medieninteresses mit besonders häufiger Berichterstattung über seine Sonderberichte zu verzeichnen hat; begrüßt, dass der Rechnungshof seine Veröffentlichungen über soziale Medien weiter fördern wird; stellt mit Interesse fest, dass die meisten Veröffentlichungen des Rechnungshofs auf seiner Website im Bereich „Veröffentlichungen durchsuchen“ abrufbar sind; weist darauf hin, dass die meisten Medienberichte im Jahr 2018 die Sonderberichte zum europäischen Hochgeschwindigkeitsschienennetz, zur Effizienz der Verwaltung der Europäischen Zentralbank auf dem Gebiet des Krisenmanagements für Banken und zur Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei betrafen; begrüßt die digitale Kommunikationsstrategie des Rechnungshofs, die darin besteht, mit nicht institutionellen Interessenträgern wie Denkfabriken, nichtstaatlichen Organisationen, Industrieverbänden und Hochschulen zusammenzuarbeiten (die als Multiplikatoren für die Mitteilungen des Rechnungshofs fungieren können); spricht sich ferner dafür aus, auf kostenlose, quelloffene, selbst gehostete soziale Netzwerke zurückzugreifen und dabei besonderes Augenmerk auf den Schutz der Nutzerdaten zu richten;
13.
stellt mit Zufriedenheit fest, dass sich die Gesamtzahl der Medienberichte im Jahr 2018 gegenüber dem Jahr 2017 (einschließlich in den sozialen Medien) fast verdreifacht (und von rund 15 500 Online-Artikeln und Beiträgen in den sozialen Medien auf mehr als 44 000erhöht) hat; weist darauf hin, dass Beiträge in den sozialen Medien, die von den offiziellen Nutzerkonten des Rechnungshofs in Bezug auf seine Veröffentlichungen gepostet worden sind, im Jahr 2018 rund 11 Millionen Mal und damit fast 18 Mal häufiger als im Jahr 2017, angezeigt wurden; stellt fest, dass im Jahr 2018 mehr als 11 000 Online-Artikel über die Sonderberichte des Rechnungshofs abrufbar waren, wohingegen es im Jahr 2013 nur 1 500 gewesen waren;
14.
nimmt die Veröffentlichung von 35 Sonderberichten (2017: 28), 9 analysebasierten Veröffentlichungen (2017: 2) und 10 Stellungnahmen (2017: 5) zur Kenntnis; begrüßt die Bemühungen des Rechnungshofs, seine Sonderberichte im Einklang mit der Haushaltsordnung im Allgemeinen innerhalb von 13 Monaten vorzulegen, stellt jedoch fest, dass der durchschnittliche Zeitraum für die Erstellung der Sonderberichte im Jahr 2018 15,2 Monate betrug; betont jedoch, dass die Ausarbeitung von 15 der 35 Sonderberichte (43 %) weniger als 13 Monate in Anspruch nahm (2017: 29 %);
15.
stellt fest, dass der Rechnungshof eine Stichprobe von 45 Vorgängen (gegenüber 55 im Jahr 2017 und 100 im Jahr 2016) aus der Rubrik 5 „Verwaltung“ des Mehrjährigen Finanzrahmens bei allen Organen und Einrichtungen der Union ausgewählt hat; stellt fest, dass die Stichprobe so ausgewählt wurde, dass sie für das Spektrum der Ausgaben innerhalb von Rubrik 5, die 6,3 % des Haushaltsplans der Union ausmacht, repräsentativ ist; stellt fest, dass aus der Arbeit des Rechnungshofs hervorgeht, dass Verwaltungsausgaben mit geringem Risiko behaftet sind; erachtet die Anzahl der bei den „anderen Einrichtungen“ ausgewählten Vorgänge jedoch als nicht ausreichend und fordert den Rechnungshof auf, die Anzahl der zu prüfenden Vorgänge um mindestens 10 % zu erhöhen; fordert den Rechnungshof auf, in Erwägung zu ziehen, einen unabhängigen Jahresbericht über die Organe der Union vorzulegen (wie dies bereits bei den Agenturen der Union der Fall ist); fordert den Rechnungshof auf, das Parlament über diesbezügliche Entwicklungen zu informieren;
16.
stellt mit Zufriedenheit fest, dass das Kapitel über Transparenz auf der Website des Rechnungshofs einen Zeitplan seiner Sitzungen und eine Übersicht über die Dienstreisen seiner Mitglieder mit Datum, Ort, Zweck und Kosten sowie Links zu einschlägigen Dokumenten und anderen Transparenzportalen enthält;
17.
hebt hervor, dass am 1. Januar 2019 eine Anwesenheitsliste zur Aufzeichnung der Anwesenheit von Mitgliedern bei Sitzungen des Rechnungshofs, seiner Kammern und seiner Ausschüsse eingeführt wurde; fordert den Rechnungshof auf, in dieser Angelegenheit im Rahmen seines nächsten jährlichen Tätigkeitsberichts dem Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments Bericht zu erstatten;
18.
fordert den Rechnungshof auf, Verfahren zur Führung eines Registers über den Jahresurlaub, den Krankheitsurlaub und die Abwesenheit der Mitglieder von der Arbeit aus anderen Gründen einzuführen, sodass der gesamte von den Mitgliedern genommene Urlaub wirksam erfasst wird; hebt hervor, dass das Vertrauen der Unionsbürger und der Organe in den Rechnungshof durch das derzeitige Verfahren beeinträchtigt werden könnte;
19.
stellt mit Interesse fest, dass der Rechnungshof Informationen über die Dienstreisen der Mitglieder erfasst, um zu beurteilen, ob die jeweils geplante Tätigkeit in den Zuständigkeitsbereich des Rechnungshofs fällt; begrüßt, dass die Mitglieder die Namen und die Funktion der Personen, mit denen sie ein Treffen arrangiert haben, eine allgemeine Beschreibung der zu erörternden Themen und, soweit verfügbar, die Einladung mit den erforderlichen Einzelheiten übermitteln, um das Risiko eines Missbrauchs zu verringern;
20.
stellt fest, dass der Beschluss zur Präzisierung der Regeln für die Dienstreisen der Mitglieder am 1. Februar 2018 in Kraft getreten ist; stellt fest, dass in dem Beschluss insbesondere festgelegt ist, welche Informationen bei der Beantragung eines Dienstreiseauftrags zu übermitteln sind;
21.
stellt fest, dass der Rechnungshof im Rahmen seines internen Kontrollsystems beschlossen hat, dem Generalsekretär ab Februar 2018 die Anweisungsbefugnis in Bezug auf die Rechnungsführung im Zusammenhang mit Dienstreise- und Repräsentationskosten der Mitglieder zu übertragen; stellt fest, dass die entsprechenden Ausgaben nun dem allgemeinen Kontrollsystem der Dienststellen des Generalsekretariats unterliegen, das Risikomanagement sowie Ex-ante- und Ex-post-Bewertungen umfasst, die in der jährlichen Erklärung der nachgeordnet bevollmächtigten und bevollmächtigten Anweisungsbefugten enthalten sind; bedauert zutiefst, dass der Rechnungshof erst nach einer besonders kritischen Situation in dieser Angelegenheit tätig wurde;
22.
stellt fest, dass der Interne Auditdienst die jährlichen Kontrollberichte und Erklärungen der nachgeordnet bevollmächtigten Anweisungsbefugten für das Jahr 2018 überprüft hat, um die Zuverlässigkeit der bereitgestellten Informationen zu bewerten; stellt fest, dass der Generalsekretär von allen Direktionen Kontrollberichte angefordert hat; stellt fest, dass der Interne Auditdienst die zuverlässige Qualität der von den Dienststellen durchgeführten Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen bestätigt und dass die in den Kontrollberichten enthaltenen Informationen insgesamt zuverlässig sind;
23.
nimmt den Beschluss des Rechnungshofs zur Kenntnis, für den Zeitraum 2012 bis 2018 eine interne Prüfung der Dienstreisekosten und der Nutzung von Dienstfahrzeugen vorzunehmen (die im Juli 2019 abgeschlossen wurde); stellt fest, dass in dem Auditbericht festgestellt wurde, dass bei der überwiegenden Mehrheit der nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Vorgänge, die vom Internen Auditdienst geprüft wurden, die geltenden Vorschriften und Verfahren eingehalten wurden; bedauert, dass in dem Bericht zudem festgestellt wurde, dass die Verwaltungs- und Kontrollsysteme des Rechnungshofs vor den zwischen 2017 und 2018 durchgeführten Reformen gewisse Defizite aufwiesen; stellt des Weiteren fest, dass dem Bericht zufolge diese Schwachstellen in den Kontrollsystemen durch die Reformen zwischen 2017 und 2018 wirksam behoben wurden und die derzeitigen Verwaltungs- und Kontrollverfahren insgesamt zuverlässig sind;
24.
stellt fest, dass auf der Grundlage dieses Prüfungsberichts keine Hinweise auf einen Missbrauch ihrer Position durch Mitglieder oder ehemalige Mitglieder gefunden wurden; stellt fest, dass es im Anschluss an diesen Prüfungsbericht keine weitere interne Untersuchung gegeben hat;
25.
stellt fest, dass das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) seinen Bericht über ein ehemaliges Mitglied den Justizbehörden Luxemburgs übermittelt hat; stellt fest, dass die Immunität des ehemaligen Mitglieds aufgehoben worden ist; stellt fest, dass der Rechnungshof von dem ehemaligen Mitglied 153 407,58 EUR eingezogen hat;
26.
stellt fest, dass das OLAF im Jahr 2016 eine Untersuchung wegen möglichen Missbrauchs von Reise- und Aufenthaltskosten durch ein derzeitiges Mitglied des Rechnungshofs (bezogen auf einen Zeitraum, in dem es Mitglied des Parlaments war) eingeleitet hat; stellt fest, dass das OLAF den Fall im September 2019 mit der Empfehlung an das Parlament, 11 243 EUR zurückzufordern, abgeschlossen hat; stellt fest, dass diesbezüglich keine disziplinarrechtlichen oder justiziellen Empfehlungen ausgesprochen wurden und keine Empfehlung an den Rechnungshof gerichtet wurde;
27.
begrüßt, dass die Mitglieder des Rechnungshofs einem Verhaltenskodex unterliegen, der ihre Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Integrität, ihr Engagement, ihre Kollegialität, ihre Vertraulichkeit, ihre Verantwortlichkeiten und ihre Pflichten nach dem Ausscheiden aus dem Dienst regelt; begrüßt, dass der Rechnungshof die Interessenerklärungen (Erklärungen über die finanziellen Interessen und zu Nebentätigkeiten) und die Lebensläufe seiner Mitglieder auf seiner Website veröffentlicht und damit derselben öffentlichen Kontrolle wie die anderen Organe der Union unterliegt;
28.
ist besorgt darüber, dass die Interessenerklärungen auf Eigenangaben beruhen und dass weder der Rechnungshof noch sein Ethikausschuss nach derzeitiger Rechtslage über Untersuchungsbefugnisse verfügen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben sicherzustellen; fordert den Rechnungshof auf, dafür zu sorgen, dass die Mitglieder Interessenerklärungen anstelle von Erklärungen über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten abgeben; betont, dass die derzeitigen Verfahren, einschließlich diejenigen der Ethik-Kommission, gestärkt werden müssen, um sicherzustellen, dass keine Interessenkonflikte vorliegen; fordert den Rechnungshof auf, über die erzielten Fortschritte Bericht zu erstatten;
29.
begrüßt die Veröffentlichung der Ethikleitlinien des Rechnungshofs, die für alle Mitglieder und Bediensteten gelten; begrüßt, dass der Ethikausschuss alle Fragen ethischer Art erörtert, die er für relevant hält, einschließlich der Bewertung der externen Tätigkeiten der Mitglieder des Rechnungshofs; nimmt die Ernennung von Ethikberatern unter den Bediensteten des Rechnungshofs zur Kenntnis, die dem Ziel dient, jedem Bediensteten das Recht und die Möglichkeit einzuräumen, vertraulichen und unparteiischen Rat zu sensiblen Fragen, beispielsweise zu Interessenkonflikten, zur Annahme von Geschenken und zur Bereitstellung von Informationen im Falle schwerwiegender Unregelmäßigkeiten („Whistleblowing“, d. h. Meldung von Missständen), einzuholen;
30.
hebt hervor, dass der Rechnungshof allen Bediensteten einen speziellen Schulungskurs zu Verwaltungsethik anbietet (für alle neuen Mitarbeiter verpflichtend), der einen Teil über die Meldung von Missständen (einschließlich des entsprechenden Verfahrens und der Rechte der Bediensteten) umfasst; begrüßt, dass in den internen Leitlinien für häufig gestellte Fragen zu ethischen Fragestellungen eine Reihe von Beispielen aufgeführt sind, damit potenzielle Interessenkonflikte leichter erkannt werden können; fordert den Rechnungshof auf, seine Bemühungen durch eine Verbesserung der Informationen und der Kommunikation sowie durch die Überwachung der Tätigkeiten weiter zu verstärken;
31.
betont, dass ein Ethikrahmen aus Regeln zur Vermeidung, Ermittlung und Verhinderung potenzieller Interessenkonflikte bestehen sollte; stellt fest, dass der Ethikrahmen des Rechnungshofs von Experten der Obersten Rechnungskontrollbehörden Polens und Kroatiens überprüft worden ist; nimmt den endgültigen Peer-Review-Bericht zur Kenntnis; fordert den Rechnungshof auf, das Parlament über alle Folgemaßnahmen zu unterrichten, die auf der Grundlage der Ergebnisse der Peer Review beschlossen werden;
32.
begrüßt, dass der Rechnungshof Kanäle für die Meldung von Missständen eingerichtet hat, in deren Rahmen Hinweisgeber angemessen geschützt werden, und dass er die entsprechende Verfahrensordnung veröffentlicht hat; stellt fest, dass es ein Online-Kontaktformular gibt, über das schwerwiegende Unregelmäßigkeiten gemeldet werden können; begrüßt den Link auf der Website des Rechnungshofs bezüglich der Vorgehensweise hinsichtlich der Meldung von Betrugsfällen an das OLAF;
33.
nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof nach wie vor Schulungen und Präsentationen für Führungskräfte, neue Mitarbeiter und Bedienstete der Personalabteilung anbietet, um das Bewusstsein für Mobbing und Belästigung im Arbeitsumfeld zu schärfen; stellt darüber hinaus fest, dass die Kontaktpersonen für die Bekämpfung von Mobbing und Belästigung jedes Jahr entsprechende Schulungen erhalten; stellt fest, dass der Rechnungshof im Jahr 2017 seine Vorschriften zur Bekämpfung von Mobbing und Belästigung verschärft hat, um entsprechende Situationen zu verhindern, ein zufriedenstellendes Arbeitsumfeld aufrechtzuerhalten und den Zugang zu einer gütlichen Beilegung zwischenmenschlicher Konflikte zu erleichtern;
34.
begrüßt die Bemühungen des Rechnungshofs, das Wohlergehen des Personals zu gewährleisten, wozu flexible Arbeitszeiten und Telearbeit zählen und nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof Vorträge über Chancengleichheit und der kostenlose Zugang zu Psychologen anbietet; stellt jedoch fest, dass es im Jahr 2018 drei Fälle von Burnout gab; fordert den Rechnungshof daher auf, zu prüfen, ob die Arbeitsbelastung gleichmäßig auf die Teams und Mitarbeiter verteilt ist;
35.
nimmt zur Kenntnis, dass im Jahr 2018 eine förmliche Beschwerde wegen Belästigung eingereicht wurde, in deren Folge Sachverhalte der sexuellen Belästigung festgestellt wurden; stellt fest, dass das Verfahren, das mit der Ergreifung von Präventiv- und Disziplinarmaßnahmen endete, ab dem Datum der Einreichung der Beschwerde insgesamt fünf Monate dauerte;
36.
hebt hervor, dass der Rechnungshof (gemäß Artikel 16 Absatz 3 des Statuts im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit höherer Führungskräfte nach dem Ausscheiden aus dem Dienst) entsprechende Informationen über die berufliche Tätigkeit höherer Führungskräfte des Rechnungshofs veröffentlicht; nimmt ferner die Veröffentlichung der entsprechenden Bestimmungen auf dessen Website zur Kenntnis;
37.
stellt fest, dass der Rechnungshof und das OLAF in Bezug auf den Schutz der finanziellen Interessen der EU eng zusammenarbeiten; stellt ferner fest, dass der Rechnungshof im Jahr 2018 neun Fälle von Betrugsverdacht mitteilte, die sich im Rahmen seiner Prüfungen ergaben (gegenüber 13 im Jahr 2017); beglückwünscht den Rechnungshof dazu, dass infolge laufender Verhandlungen (im Mai 2019) eine Vereinbarung über eine Verwaltungszusammenarbeit zwischen dem Rechnungshof und dem OLAF unterzeichnet wurde, die darauf abzielt, die praktische Zusammenarbeit insbesondere bei der Übermittlung von Informationen über Betrugsverdachtsfälle zu fördern und Maßnahmen von gemeinsamem Interesse — etwa Schulungen, Workshops und einen Personalaustausch — zu organisieren;
38.
bedauert, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Folgemaßnahmen zur Entlastungsentschließung 2017 nur in begrenztem Maße Antworten auf die Anmerkungen des Parlaments gab; betont, dass der Bericht über die Folgemaßnahmen für den Haushaltskontrollausschuss des Parlaments unerlässlich ist, um feststellen zu können, ob der Rechnungshof die Empfehlungen des Parlaments umgesetzt hat; fordert den Rechnungshof auf, in seinem nächsten Bericht über die Folgemaßnahmen alle erforderlichen Antworten und ausführlichere Erläuterungen in Bezug auf die Umsetzung der Empfehlungen des Parlaments zu geben;
39.
nimmt zur Kenntnis, dass der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU keine größeren Auswirkungen auf die Struktur oder das Personal des Rechnungshofs haben wird; nimmt zur Kenntnis, dass sich der Rechnungshof verpflichtet hat, von seinem Ermessen gemäß Artikel 49 des Statuts Gebrauch zu machen und Beamte nicht allein deshalb zu entlassen, weil sie nicht mehr die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen; stellt fest, dass der Rechnungshof in Bezug auf Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete rechtlich verpflichtet ist, jeden Fall einzeln zu prüfen und Ausnahmen zuzulassen, wenn dies im dienstlichen Interesse gerechtfertigt ist; begrüßt, dass sich der Rechnungshof verpflichtet hat, von dieser Möglichkeit der Genehmigung von Ausnahmen offen und transparent Gebrauch zu machen; nimmt zur Kenntnis, dass sich der Rechnungshof in seiner Bewertung ausschließlich auf das dienstliche Interesse stützen wird;
40.
betont, dass sich der Rechnungshof verpflichtet hat, auf allen Führungsebenen für ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis zu sorgen; stellt fest, dass 45 % der Rechnungsprüfer und Verwaltungsräte Frauen sind, womit das Geschlechterverhältnis nahezu ausgeglichen ist; stellt fest, dass 38 % der Führungskräfte (also 24) Frauen sowie drei von 10 Direktoren weiblich sind; fordert den Rechnungshof auf, seine Bemühungen zur Förderung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses insbesondere in Bezug auf Führungspositionen und höhere Führungspositionen fortzusetzen; begrüßt, dass der Anteil der Frauen in Führungspositionen in den Prüfungskammern von 7 % im Jahr 2015 auf fast 24 % Ende 2018 (gegenüber 20 % im Jahr 2017) gestiegen ist; stellt fest, dass im Rahmen der im Februar 2018 angenommenen Gleichstellungspolitik des Rechnungshofs für den Zeitraum 2018 bis2020 auch das Alter und Behinderungen berücksichtigt werden;
41.
weist erneut darauf hin, dass nur sechs von 28 Mitgliedern des Rechnungshofs Frauen sind (gegenüber 4 im Jahr 2016); betont, dass bei den Mitgliedern ein Geschlechterungleichgewicht herrscht; erinnert daran, dass die Mitgliedstaaten Frauen aktiver ermutigen sollten, sich auf diese Art von Stellen zu bewerben; weist erneut darauf hin, dass der Rat während des Ernennungsverfahrens stets mindestens zwei Kandidaten, eine Frau und einen Mann, vorstellen sollte;
42.
stellt fest, dass die Zunahme des Arbeitsvolumens im Bereich Übersetzung durch Effizienzgewinne im Zuge der Straffung der internen Verfahren des Rechnungshofs, darunter auch die Zentralisierung der Vor- und Nachbereitung der Übersetzungen, ausgeglichen worden ist; stellt fest, dass dies eine erhebliche Senkung der Kosten pro Seite (um mehr als 10 % gegenüber dem Jahr 2017) ermöglicht hat;
43.
begrüßt erneut die Zusammenarbeit des Rechnungshofs mit anderen öffentlichen Einrichtungen und Interessenträgern; nimmt mit Zufriedenheit die Zusammenarbeit zwischen den Präsidenten der Obersten Rechnungskontrollbehörden und die Annahme eines gemeinsamen Arbeitsplans seit 2018 zur Kenntnis; unterstützt darüber hinaus die Partnerschaften, die der Rechnungshof im Rahmen seiner Strategie zur Erweiterung seines Ausbildungsangebots mit verschiedenen Universitäten geschlossen hat; fordert den Rechnungshof auf, seine Kontakte auf weitere Universitäten auszuweiten, um eine künftige Zusammenarbeit aufzubauen, die sowohl diversifiziert als auch geografisch ausgewogen ist;
44.
begrüßt, dass durch die zunehmende Digitalisierung Archivräume des K2-Gebäudes nicht mehr benötigt werden; stellt fest, dass diese Räume in neue gemeinsame Arbeitsbereiche oder Well-being-Bereiche umgewandelt werden und die Kosten mit den aus dem vor einigen Jahren fertiggestellten K3-Bauprojekt verbliebenen Mitteln gedeckt werden; stellt fest, dass der Komfort des K1-Gebäudes sehr weit hinter demjenigen der anderen Gebäude des Campus zurückbleibt; erkennt die Schlussfolgerung einer Studie an, in der Umbauten empfohlen werden, die große Investitionen nach sich ziehen würden; stellt fest, dass bislang noch Alternativen geprüft werden (auch in Zusammenarbeit mit den luxemburgischen Behörden), um die effizienteste Lösung für die Zukunft dieses Gebäudes zu ermitteln; fordert den Rechnungshof auf, den Haushaltskontrollausschuss des Parlaments über alle etwaigen Lösungen (einschließlich Mittelvoranschlägen) zu unterrichten;
45.
begrüßt, dass der Rechnungshof ein umfassendes Umweltprogramm aufgelegt hat, um verschiedene in seiner Umweltanalyse ermittelte Probleme anzugehen und seine Umweltauswirkungen zu verringern; nimmt anerkennend zur Kenntnis, dass es ihm gelungen ist, seinen Energieverbrauch von 2014 bis 2018 um 11,5 %, seinen Wasserverbrauch von 2016 bis 2018 um 21,1 % und seinen Papierverbrauch von 2014 bis 2018 um 50,8 % zu senken;
46.
unterstützt die Anstrengungen, die der Rechnungshof zur Verbesserung des Datenschutzes und der Cybersicherheit unternommen hat, indem er Mitte 2018 einen dreijährigen Aktionsplan für Cybersicherheit mit einer Reihe von Maßnahmen zur Minderung der ermittelten Risiken verabschiedete; nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass der Rechnungshof mit dem IT-Notfallteam für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU (CERT-EU) zusammenarbeitet, um einige der im Plan vorgesehenen Kontrollen durchzuführen;
47.
erkennt den Mehrwert an, den eine freie und quelloffene Software für den Rechnungshof mit sich bringen kann; unterstreicht insbesondere die Rolle einer derartigen Software bei der Verbesserung der Transparenz und der Verhinderung der Bindung an einen einzigen Anbieter; erkennt zudem an, dass sie zur Verbesserung der Sicherheit beitragen kann, da sie die Möglichkeit bietet, Schwachstellen zu ermitteln und zu beheben; empfiehlt nachdrücklich, dass jede für den Rechnungshof entwickelte Software im Rahmen einer kostenlosen und quelloffenen Software-Lizenz öffentlich zugänglich gemacht wird;
48.
hebt die in den letzten Jahren etwa im Zusammenhang mit der ergebnisorientierten Haushaltsplanung, dem Ethikrahmen (und allen entsprechenden Bestimmungen und Verfahren), den verstärkten Kommunikationstätigkeiten und den immer zahlreicheren Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz geleistete Arbeit des Rechnungshofs hervor; begrüßt, dass es zahlreiche interinstitutionelle Dienstleistungs- und Kooperationsvereinbarungen gibt; hält es für geboten, dass die Organe und Einrichtungen der Union zusammenarbeiten und sich über ihre Erfahrungen austauschen; schlägt vor, die Möglichkeit formalisierter Vernetzungsaktivitäten in verschiedenen Bereichen zu prüfen, damit ein Austausch über bewährte Verfahren stattfinden kann und gemeinsame Lösungen ausgearbeitet werden können.